Hi ihrs,
wir werden unsere Hütte verkaufen, da meine Frau sich nicht halten kann und ich das Teil incl. Schwiegereltern sicherst nicht will, da es eines der Posten ist, die uns zum Trennen brachten.
Nun habe ich gestern mit dem Finanzberater meines Vertrauens gesprochen. Beim Thema Vorfälligkeitszins meinte er nur lächelnd: Den dürfen sie euch bei Trennung nicht aufhalsen.
Meine Fragen:
1) Kann dass wer bestätigen? Ich meine mit praktischem Erleben
2) Damit ist unser Getrenntleben offiziell, wir wollen aber JA und Anwalt aussenvor lassen und erstmal nur getrennt leben. Monatliche Kosten aufschlüsseln und uns diese imensen Kosten sparen. Sinnvoll? - wir streiten nicht und schliessen scheinbar eine Versöhnung beide nicht ganz aus.
Gruss Stefan
Moin,
unser Finanzberater hat uns da aber was ganz anderes erzählt, was die Vorfälligkeitsentschädigung betrifft: ---> zahlen!
Wenn das falsch ist, wäre das nicht schlecht und würde auch uns helfen. Aber warum sollte die Bank in so einem Fall drauf verzichten? Wir haben jetzt vermietet und hoffen, dass der Mieter so lange bleibt, bis der VFZins nicht mehr anfällt...
1. Kann ich also nicht bestätigen
2. Naja, wenn ihr euch einigen könnt geht das schon. Wir haben das über ne Mediation geregelt (3 Sitzungen).
neuezeit
So ist das Leben
Hallo,
ich hatte das Thema vor 5 Jahren selbst durchgemacht: Es interessiert die Bank nicht die Bohne, ob ihr die Hütte wg. Trennung, wg. Berufswechsel oder wg. Lust und Laune abstossen wollt! Die Vorfälligkeitsentschädigung wird (wenn man sich mit der Bank nicht anders einigen kann) auf jeden Fall fällig. Ich hatte damals das Glück, dass der Erwerber in die bestehenden Darlhnsverträge eingestiegen ist, so dass die Vorfälligkeitsentschädigung im Ergebnis nicht anfiel!
LG, Uli
Hi Stefan,
es gab das Thema hier im März schonmal: http://www.vatersein.de/Forum-topic-9034.html
Besorg' Dir doch erstmal eine Hausnummer, um wieviel Geld es eigentlich geht. Die Rendite von Staatsanleihen mit 5-10 Jahren Restlaufzeit ist zur Zeit deutlich über 4 Prozent, also vielleicht gibt es gar garkeinen Vorfälligkeitsschaden.
Der Wikipedia-Artikel zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung ist ganz gut, da gibt's auch Links zu Rechenhilfen. Offenbar ist die Rechtssprechung zur Berechnung der Entschädigung mittlerweile so präzise, dass die Banken mit ihren Wild-West Methoden nicht mehr durchkommen.
Nochmal ich,
die Bank listet auf Nachfrage auch auf, wie hoch die Kosten sind. Hatte ich angefordert, weil ich mir den genannten Betrag damals nicht erklären konnte, da mir die frei verfügbaren Tools andere Werte ausgerechnet hatten.
Einstieg des Käufers in den Vertrag wäre ne Möglichkeit, wie Uli ja schon geschrieben hat (was der wohl nur machen wird, wenn er dadurch unter dem derzeitigen Zinssatz bleibt). Des Weiteren bleibt die Möglichkeit, mit der Bank zu verhandeln.
neuezeit
So ist das Leben
Moin Stefan,
die Info, dass eine Trennung oder Scheidung eine Vorfälligkeitsentschädigung ausser Kraft setzt, halte ich auch für eine Ente. Allerdings soll diese der Bank ja nur den "entgangenen Gewinn" ersetzen - angesichts der Hypothekenzinsen der letzten Jahre ist das im Zweifelsfall gar nicht so viel; vor allem, wenn die Restlaufzeit des Vertrages nicht mehr hoch ist.
Alternative: Viele solvente Eigenheim-Besitzer verkaufen im Rahmen einer Scheidung ein Haus und erwerben anschliessend eine Eigentumswohnung - auch das kann eine gute Verhandlungsbasis mit einer Bank sein.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi ihr,
heissen Dank für die Tips und Fakten.
Wir sind dann jetzt bei den Optionen:
a) Finanzberater (der mich bei sich berufl. einsetzen will, daher traue ich ihm zum gewissen Teil) hat wirklich so heissen Draht zum Kreditinstitut, das er mir die Bestätigung der Bank folgende Woche vorlegen kann.
b) durch die Rendite von Staatsanleihen erhalten einfach nur einen weiteren 4 - 5 stelligen Kostenpunkt diese Trennung
oder für die Kinder am besten imho:
c) erhöhen die Laufzeit, senken dadurch die Raten und bleiben beide wohnen in getrennten Haushalten. Wäre für mich ja dauerhaft auch besser in den Unterhalt einzubringen fürs geteilte Sorgerecht ^^
Gruss Stefan
na ganz so ist es auch nicht, wie es aus eigener Erfahrung sagen kann.
Klar ist das ein Haus immer unter Wert verkauft wird ist klar, aber im normal fall reicht der Verkaufserlös aus um die Schulden bei der BAnk zu tilgen.
Erst recht wenn man schon Ordentlich getilgt hat.
Außerdem berechnet sich der Vorfälligkeits zins (Magerschaden der Bank) auch nicht ganz so einfach.
Da sehr viele Banken so ziemlich freien lauf haben mit dieser Art der Berechnung.
Aber wenn der Zinssatz niedriger war...ist ja auch so wenn es um das Jahr 2000 rum war, dann ist er heute höher,
und im Regelfall darf die Bank dann nur eine Bearbeitungspauschale berechnen. ca 500-1000€.
Weil Sie können ja das Geld wo Sie inne haben wieder zu einem höheren Zinssatz anlegen.
VG Theend
