Verzicht auf Versor...
 
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Verzicht auf Versorgungsausgleich

 
(@sven43)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
nach 1 Jahr Trennungszeit hat meine Frau vor ein paar Monaten die Scheidung beantragt.
Wir waren fast 15 Jahre verheiratet und haben 2 Kinder (7 und 3). Meine Frau war 8 Jahre in Erziehugnsurlaub und unbez. Urlaub und arbeitet nun seit Oktober wieder Teilzeit. Nachdem nun für den Versorgungsausgleich alle Rentenanwartschaften ausgerechnet wurden, sieht es so aus, daß sie trotz der langen Erziehungszeit (ohne Verdienst), eine höhere gesetzl. Rente bekommt. Auch eine üppige Betriebsrente steht ihr zu. Ich hatte immer eher wenig verdient und gar keine Betriebsrente und auch sonst keine Altersvorsorge.
Nun möchte ich aber einen endgültigen Schlußstrich ziehen und ich käme mir schäbig vor, auch noch eine Rente von ihr "abzustauben".
Kann ich vor beim Scheidungsverfahren vor Gericht einfach auf den Versorgungsausgleich verzichten oder muß das vorher vom Anwalt beantragt werden oder geht das gar nicht.
Wäre dankbar für Eure Antworten
Liebe Grüße
Sven

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2006 02:33
 AJA
(@aja)
Registriert

Hallo Sven,

ich war in der ähnlichen Situation wie deine Frau. Bei uns lief es etwas anders, da die Anwältin meines Ex der Meinung war, auch das wenige (glaube 38 €) müsse sie noch "abstauben". Da meine Anwältin etwas gepennt hat, habe ich selbst den Antrag auf Verzicht gestellt.

Der Richter meinte, da ich noch drei minderjährige Kinder habe und in absehbarer Zeit keinen Vollzeitjob bekommen werde, mein Ex hingegen ein gesunder Mann mit voller Arbeitskraft sei und seine Rente mühelos selbst aufstocken könnte, würde er ihm jetzt frei stellen, ob er darauf verzichtet, ansonsten würde er es beschließen. Mein Ex hat dann gegen die Meinung seiner Anwältin verzichtet, was ihm der Richter hoch angerechnet hat.

Von daher - kein Problem. Beantragt war nichts, Verzicht war einfach möglich, Argumente gibt es in eurem Fall, wie in meinem.

daß sie trotz der langen Erziehungszeit (ohne Verdienst), eine höhere gesetzl. Rente bekommt.

Diese Zeiten werden mit 100% berechnet. Das bedeutet - Durchschnitt des Einkommens eines bundesdeutschen Arbeitnehmers. Und das ist nun mal einfach nicht wenig.

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2006 02:46
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen durchgeführt, so keine beiderseitige Verzichtserklärung vorliegt.

Der Richter meinte, da ich noch drei minderjährige Kinder habe und in absehbarer Zeit keinen Vollzeitjob bekommen werde, mein Ex hingegen ein gesunder Mann mit voller Arbeitskraft sei und seine Rente mühelos selbst aufstocken könnte, würde er ihm jetzt frei stellen, ob er darauf verzichtet, ansonsten würde er es beschließen. Mein Ex hat dann gegen die Meinung seiner Anwältin verzichtet, was ihm der Richter hoch angerechnet hat.

Hat nix mit dir zu tun, AJA, nur, wenn ich sowas lese, schwillt mir der Kamm. So keine beiderseitige Verzichtserklärung vorliegt, darf der Richter den Versorgungsausgleich nicht unter den Tisch fallen lassen bzw. beschließen, dass der Versorgungsausgleich nicht statt findet. Die ist ein eindeutig erpresserisches und parteiisches Verhalten des Richters.

Auch zeigt es, welches Geschlechterrollendenken beim Richter vorherrscht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2006 11:36
 AJA
(@aja)
Registriert

So keine beiderseitige Verzichtserklärung vorliegt, darf der Richter den Versorgungsausgleich nicht unter den Tisch fallen lassen bzw. beschließen

Muss das schriftlich sein?

Die ist ein eindeutig erpresserisches und parteiisches Verhalten des Richters.

Auch zeigt es, welches Geschlechterrollendenken beim Richter vorherrscht.

Klar, oberflächlich betrachtet. Dazu müssten die Argumente der Gegenseite im Vorfeld bekannt sein, aber die gehören nicht hierher  :wink:.

Aber bei Sven müsste die Sache doch klar sein, wenn er schon von selbst verzichten möchte.

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2006 16:00
(@sven43)
Schon was gesagt Registriert

Danke, AJA für Deine Antwort,
daß sie drauf "verzichtet" mir etwas zahlen zu müssen, dürfte wohl unstrittig sein ;-).
Aber hab ich das richtig verstanden: Selbst wenn wir beide verzichten, kann der Richter den Ausgleich beschließen?
Liebe Grüße
Sven

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2006 19:38
 AJA
(@aja)
Registriert

Hallo Sven,

wenn ich den Richter damals richtig verstanden habe, so wird der gegenseitigen Verzichtserklärung nur dann zugestimmt, wenn es sich nicht um eine "unbillige Härte" für einen von beiden handelt. Gesetzt den Fall, einer hätte 200 € zu erwarten, der andere 2.000 € wird sicher gegen einen Verzicht entschieden werden. Zumindest war die relativ geringe Differenz bei uns eins der Argumente, dem Verzicht zuzustimmen.

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2006 19:52