Versorgungsausgleic...
 
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Versorgungsausgleich und Kontenklärung

 
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Mir wurden jetzt die Fragebögen zum Versorgungsausgleich geschickt.

Einige Zeiträume wurden dabei als ungeklärt aufgelistet.
Und ich möge meine Tätigkeiten auflisten und belegen.

Mal abgesehen davon, dass ich tatsächlich Mühe habe für diese, teilweise recht lange zurückliegenden Zeiträume Belege zu finden.

Wie viel Mühe sollte ich mir damit geben?

Ich habe doch gar kein Interesse daran, dass gerade jetzt mein Rentenanspruch nach oben korrigiert wird.

Wäre es nicht am sinnvollsten zu schreiben, dass ich leider gar keine Belege mehr hätte und mich auch garnicht erinnern könnte?

Nach der Scheidung könnte mein Erinerungsvermögen ja möglicherweise wieder erwachen und vielleicht finde ich dann ja auch meine Belege wieder.

Muss ich befürchten, dass für unklare Zeiten fiktive Ansprüche erfunden werden, die ich dann  teilen muss?
Rechtstaat in Deutschland heisst ja schliesslich "In Dubio pro Mater"
Und der Folterkeller der Familieninquisition ist ja leider recht prall gefüllt.

Zumal es sich grösstenteils um voreheliche Zeiten handelt ist das doch für die Scheidung auch garnicht relevant oder?

Danke für eure Hilfe


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2007 10:32
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Der Versorgnugsausgleich ist Bestandteil der Scheidung. In den meisten Fällen wird der Versorgungsausgleich in das Scheidungsurteil mit aufgenommen (gestzl. Bestimmung seit 1977). Dazu bekommst Du die Formblätter. Lt. OLG Saarbrücken ist sogar bei einer Alleinverdienerehe der Ausschluß des VA nichtig. (UF 18/06)
Mit Deinen Überlegungen erreichst Du eine Verzögerung einer Herbeiführung des Scheidungsurteiles. Und nach Ausfüllen des Bogens, bekommst Du einen Bescheid, mit dem Hinweis, die Kontenklärung ist abgeschlossen bis einschließlich .... damit erübrigen sich wohl Deine weiteren Überlegungen.
Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2007 11:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Zumal es sich grösstenteils um voreheliche Zeiten handelt ist das doch für die Scheidung auch garnicht relevant oder?

Für den Versorgungsausgleich maßgeblich sind die während der Ehe erwirtschafteten Anwartschaften. Du kannst also unbeschadet die Zeiten davor komplettieren.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2007 12:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Zeiträume reichen teilweise ziemlich weit in die Vergangenheit zurück und es wird sicher eine Weile dauern bis ich die ganzen Belege beieinander habe, wenn ich sie überhaupt alle finde.

Sollte ich erstmal den Teil senden der sich auf die Ehezeit bezieht damit das Scheidungsverfahren weitergehen kann oder quengeln die solange bis alles da ist?

Was passiert bei fehlenden Belegen?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2007 16:19
(@jemmy)
Registriert

Hallo Beppo,

Zeiten die du nicht belegen kannst und welche im bisherigen Rentenverlauf nicht auftauchen werden dann als unversicherte Zeit angenommen. Diese mußt du dann als solche anerkennen und wirst später dafür auch keine Rente erhalten. Das ganze nennt sich dann Kontenklärung, wenn ich mich richtig erinnere.
Die werden nicht quengeln, sondern dir Zwangsgelder aufdrücken und wenn man das ganze zu weit treibt folgt die Androhung von Beugehaft.
Frag mal meine EX, die kann dich darüber aufklären  :rofl2:


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2007 18:52