Hi,
so mein Scheidungstermin (24.01.2008) steht an, bissher alles soweit in Ordnung , habe 3 Kinder (11,9,6), 2 leben bei der KM , der jüngste seit Sommer 2007 bei mir.
Streiterein übers Sorgerecht,Hausrat etc gibt es nicht, daher habe ich bisher auch auf einen Anwalt verzichtet, Km hat sich einen genommen.
Heute kriege ich dann Post vom Gericht.
In der Familiensache */* beantragen wir
die Durchführung des Versorgunsausgleiches gemäß $1587 c N1 BGB auszuschließen.
Begründung ist das KM einen Anspruch von 255,47 Euro erworben hat ich in der Ehezeit (10 Jahre) allerdings nur
122,48 Euro.
Somit wären mir 66,50 Euro bei der Durchführung des Versorgungsausgleiches zustehen.
Weiter wird genannt das die KM nur Beiträge durch Mutterschutz und Kindeserziehung erworben hat und es ihr geräume Zeit nur möglich sein wird aufgrund der Kinder Teilzeitarbeit anzunehmen , da die Kinder noch die Schule besuchen blah blah .
Die Antragstellerin hat damit nicht die Möglichkeit , auch zukünftig aufgrund einer Vollzeitbeschäftigung angemessene Rentenanwartschaften zu erwirtschaften, wie es beim dem Antragsgegner (mir) der Fall ist.
Die Durchführung des Versorgungsausgleiches wäre damit grob unbillig und ist demnach auszuschließen
Allerdings geht der Anwalt im Schreiben davon aus das alle 3 Kinder bei ihr leben was faktisch nicht richtig ist, da der Jüngste nun mal seit Sommer 2007 bei mir lebt.
Desweiteren gehen die beiden älteren Kinder in die Ganztagsschule (8-16 Uhr) sodass sehr wohl eine Vollzeitarbeit ausgeübt werden kann, ich mache es ja mit meinem kleinen genauso.
Nun zu meiner Frage:
Ich muss jetzt dazu Stellung nehmen, sehe es aber nicht ein auf etwas zu verzichten. Ich habe 10 Jahre lang die Familie als Alleinverdiener durchbringen müssen und zeitweise 2 Jobs gehabt um überhaupt über die Runden zu kommen.
Das ich in der Zeit nicht so viel verdient habe und die Anwartschaften durch Kindeserziehung nunmal höher sind , als durch Arbeit ist Pech.
Wäre die Sachlage andersrum müßte ich auch ohne Mucken zahlen.
Wie soll ich jetzt in meinem Fall vorgehen ?
Über Hilfe wäre ich sehr Dankbar.
Grüße
Hallo Terasde,
ich habe zwar keine befriedigende Antwort auf deine Frage, schliesse mich aber gerne an, da mir das Gleiche auch blühen könnte.
Meine holde Ex hat durch unsere 3 Kinder während der Ehe auch einen höheren Rentenanspruch erworben als ich, da ich während der Ehe die meiste Zeit selbstständig war.
Sie könnte also mit den gleichen Argumenten kommen wie deine und sie hat auch schon mal angedeutet, ich würde mich beim Versorgungsausgleich noch wundern! 😡
Ich gedenke mich dagegen vor Allem mit 2 Argumenten zu wehren:
1. Haben wir das, für die Altersvorsorge gesparte Geld in unser gemeinsames Haus gesteckt, also gemeinsam verbraucht, auch wenn es dann, auf ihren Wunsch hin, mit grossem Verlust, verkauft wurde.
2. Bin ich mehr als 10 Jahre älter als sie, und daher viel weniger in der Lage noch ausreichend Altersvorsorge zu betreiben.
Ob diese Argumente allerdings stichhaltig und ausreichend sein werden weiss ich nicht.
Ob du sie verwenden kannst weiss ich allerdings auch nicht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus Terasde!
Ich würde an Deiner Stelle auf den Ausgleich verzichten, wenn Du es Dir "leisten" kannst ... es bringt Ruhe in der getrennt/geschiedenen Beziehung.
Ich habe es seinerseits auch gemacht; damit habe ich (so glaube ich zumindest) meiner EX ein Zeichen gesetzt, dass ich wirklich überhaupt nix von ihr möchte, obwohl mir auch etliche Euronen "zugestanden" hätten!
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco,
Also ich kenne jetzt die Vorgeschichte jetzt nicht aber in vorrauseilendem Gehorsam der Forderung des RA gleich nachzugeben halte ich für gefährlich.
Erfahrungsgemmäss sagen RAe dann ja nicht: "Vielen Dank für ihr Entgegenkommen, wie können wir uns revanchieren?", sondern fühlen sich, nach diesem schönen Erfolg berufen, sofort die nächste Forderung aufzustellen und vor ihrer Mandantin von ihrem hohen Wertbeitrag zu prahlen "Sehen Sie, wie gut dass sie mich haben!"
Ich würde einen solchen möglichen Verzicht immer nur als Pfand mit in den Gerichtssaal nehmen, denn dann ist es dein Entgegenkommen und nicht seine Kampfbeute.
Edit: Ich bin mit meiner anfänglichen "Appeasement" Politik jedenfalls voll auf die Schnauze gefallen und nach Allem was ich bisher so gelernt ist das im Scheidungskampf eher die Regel.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.