Versorgungsausgleic...
 
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Versorgungsausgleich retour / unsicherheit nach 24 jahren

 
(@angela)
Rege dabei Registriert

Hallo ihr alle
Ich habe eine Frage für oder besser wg. meiner ExSchwiegermutter:
Sie und ihr EX- Ehemann wurden 1981 geschieden, damals wurde logischerweise
ein Versorgungsausgleich beschlossen.
Mein Schievater, ihr EX war damals Beamter, daher ein ziemlich guter Ausgleich.
Meine Schwiemutter ging vor 3 Jahren in die Rente und bekam ihre ihr zustehende Rente.
Mein Schwievater wurde, etwa 4 Jahre nach der Scheidung wg. Dienstvergehen aus dem Dienst entlassen und dementsprechend nachversichert und hat eigentlich nie wieder richtig gearbeitet, nur kurz jeweils auf Mini Basis.
Jetzt hat er seine Rente fast erreicht noch 2 Jahre bis zum 65 Geburtstag, er also zu LVA und hat seine Rente berechnen lassen. Ist natürlich recht wenig, nun hat die LVA ihm geraten über das Fam.Ger. eine Klage zur Rückführung des Versorgungsausgleiches zu beantragen.
Meine Schwiemu, dreht jetzt am Rad, weil auch sie nur eine kleine Rente hat, und wenn sie den Teil von ihrem Ex zurück geben muss, fällt sie eigentlich durchs Raster.
Ich habe ihr schon geraten auf jeden Fall einen Familienanwalt aufzusuchen um Rat zu finden. Da aber jetzt die Ferien vor der Tür stehen kriegt sie jetzt erst in 2 Wochen einen Termin.Man muss dazu sagen mein Ex-Schwieva ist beim Verfassungsschutz gewesen und hat im besoffenen Kopf eine Botschaft der damaligen Ostblockstaaten angerufen und wollte denen was erzählen, und das log. Resultat, U-Haft und spätere Verurteilung wg. versuchten Landesverrates, da eine Bewährung von mehr als 12 mon. rauskam ist er natürlich sofort aus dem Beamtenverhältnis geflogen.
Er versucht jetzt seit Jahren immr wieder irgenwie an Geld zu kommen und seiner Ex-Familie zu schaden, selbst meinen 9 jährigen Sohn, bekam letztes Jahr nach der Kommunion ein Schreiben von der ARGE in Salzgitter, von wg. überprüfung seiner finanziellen Verhältnisses, klar zu dem Zeitpunkt hat er viel Geld geschenkt bekommen, die Arge ist aber sofort zurück gerudert, anchdem ich die Geburtsurkunde kopiert und gefaxt habe. So, viel zum tollen Opa.
Meine Frage nun ist das überhaupt üblich, das ein Versorgungsausgleich zurück geführt wird???
(Beide Expartner leben in neuen eheähnlichen Verhältnissen, wenn das wichtig ist)
Vielleicht kann mir jemand sagen wie das gehandhabt wird, oder zumindestens den § nennen der dieses Verfahren beinhaltet, denn meine Schwiegermutter, dreht langsam am Rad und heult nur noch.
Ich danke Euch im voraus.
ANGELA

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2008 13:02
 elwu
(@elwu)

Meine Frage nun ist das überhaupt üblich, das ein Versorgungsausgleich zurück geführt wird???

Hallo,

üblich ist das nicht aber machbar. Und das ist gut so, da es ja auch in beide Richtungen gehen kann.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2008 13:09
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Angela!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Rückführung des Versorgungsausgleiches möglich sein wird, denn
- zum einen würde dies Sinn und Zweck des Ausgleiches per se ausser Kraft setzen und
- SchwieVa ist durch selbst hebeigeführten Jobverlust selbst für seine Rente selbst verantwortlich.

Letztendlich ist der Vorschlag der LVA als Unbill zu Lasten Dritter (Allgemeinheit) zu sehen.

Ich würde erst mal abwarten, ob SchwieVa der Empfehlungs des LVA nachkommt und erst dann reagieren.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2008 13:33
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Angela,
wenn du § suchst, dann guck, nach welchen Vorschriften / Gesetzen der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde. Wenn er Beamter war, hat er Pensionsansprüche übertragen und keine Rentenpunkte der gesetzl. Rentenversicherung. Bei der gesetzl. Rentenversicherung (BfA) gibt es sogenannte Härtefallregelungen. Z.B. wenn der Ausgleichberechtigte vor Rentenbezug stirbt, dann kann der Ausgleichverpflichtete seine Rentenpunkte auf Antrag wiederholen. Außerdem gibt es noch eine Härtefallregelung, wenn ein Existenzminimum unterschritten wird, genaueres ist auf der Internetseite der Rentenversicherung zu finden. Aber wie gesagt, da hier anscheinend Pensionsansprüche eines Beamten übertragen wurden, müssen die gesetzl. Regelungen hierfür her.
lg ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2008 20:29