Hallo in die Runde,
mein Scheidungsverfahren ist seit Juni letzten Jahres anhängig.
Die KM hat trotz mehrfacher gerichtlicher Aufforderung keine Unterlagen über
ihre Versicherungszeiten beigebracht, was bei zwei Jahren Beitragspflicht insgesamt
eigentlich keine große Hürde sein sollte.
Jetzt hat man Sie zu einem Ordnungsgeld verknackt, ersatzweise Haft zu Tagessatz x (ca. drei Wochen).
Auch die letzte Frist von 14 Tagen vor Gültigwerden der Anordnung hat sie verstreichen lassen.
Ich selber habe keinen Zeitdruck, was die Scheidung angeht. Eine neue Ehe ist jedenfalls derzeit nicht geplant 😉
Allerdings halte ich das Druckmittel vom Gericht für fruchtlos. Das Ordnungsgeld kann sie nicht bezahlen und ich kann mir nicht
vorstellen, das ein Richter meine Ex als Mutter von minderjährigen Kindern in den Karzer steckt.
Die Preisfrage wäre also, wie das Spiel so weiter gehen könnte...Any ideas?
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Hallo Debugged,
vielleicht geht es so weiter wie bei mir? Dann wirst Du noch lange verheiratet sein.
Mein Scheidungsantrag wurde im Juli 2009 rechtshängig, die Frist für Auskunft über Versorgungansprüche war bis Jahresende 2009. Ich habe alles pünktlich eingereicht, DEF war damit wie zu erwarten überfordert und erhielt immer wieder Zwangsgeldandrohungen. Sie reicht dann immer wieder scheibchenweise etwas ein. Dennoch liegen ihre Unterlagen bis heute nicht vollständig vor, wodurch sich der Scheidungstermin verzögerte. Schließlich hatte der Richter im Sommer 2011 ein Einsehen und erklärte sich bereit, den Versorgungsausgleich abzutrennen, zumal sich "herausstellte", dass die Modalitäten des Versorgungsausgleich nach neuem Familienrecht (Reform 2009) lange Zeit juristisch strittig waren und deshalb (so jedenfalls der Richter) alle Versorgungsausgleichsverfahren ausgesetzt worden waren. Man fragt sich allerdings, warum dann überhaupt so lange mit der Scheidung gewartet werden musste ....
Das Scheidungsurteil erging dann schliesslich nach mehrfacher Terminabsage durch DEF im Dezember 2011, eben ohne Versorgungsausgleich. Bei Vorliegen aller Auskünfte, so der Richter, bestehe die Aussicht, dass der abgetrennte Versorgungsausgleich im Sommer 2012 geklärt wird, wenn die Schlange von Verfahren vor uns bis dahin abgearbeitet sein sollte.
Inzwischen hat DEF/Ex gegen das Scheidungsurteil aber sowieso Rechtsmittel eingelegt. D.h. die Scheidung ist nicht rechtskräftig.
Gruss
Tarek
Na, das stimmt mich doch zuversichtlich 😡
Ich könnte natürlich in einem weiteren Verfahren Auskunftsklage (auf eigene Kosten) erheben, daraus einen
Titel erwirken und Vollstreckung durch Beugehaft durchsetzen. Aber das wäre wohl so das Letzte, was meine
Kinder von mir gutheissen würden. Abgesehen davon wäre das Ergebnis das Gleiche wie oben.
Tatsächlich schlägt aber das Familienrecht eine solche Vorgehensweise vor,
wenn der Ehepartner den Versorgungsausgleich und damit die Scheidung durch "Vogel-Strauß" Taktik torpediert.
Sonst kann man sich im Bedarfsfall nicht darauf berufen, das daß Fortbestehen der Ehe auf dem Papier
eine besondere Härte wäre (Weil man ja selbst ein Zwangsmittel einsetzen kann).
Ein Neuvermählungswunsch ist beispielsweise ist nicht besonders "hart". Bei meinen Eltern hat
es übrigens fünf Jahre bis zu einem Scheidungsurteil gedauert.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Moin Debugged,
vielleicht sollte Dein Anwalt einfach einmal schriftsätzlich anregen, die nicht vorhandenen Zahlen durch eine Schätzung zu ersetzen (natürlich grosszügig, 5 Jahre statt 2, fettes Einkommen etc.) Dann wäre es an Deiner Ex, ihren Hintern zu bewegen, um zu beweisen, dass es viiiiiel weniger ist 😉
Sieh es positiv: Wenn Deine Ex schon beim einzigen Punkt mauert, der von Gerichts wegen geklärt werden muss, braucht sie in Sachen Zugewinn oder Unterhalt als weitere Folgesachen keine dicken Backen zu machen.
Ansonsten natürlich und tatsächlich: Abtrennung beantragen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo !
Wie könnte man denn bitte in einem solchen Fall eine Berufung gegen das Scheidungsurteil begründen?
Das Gericht hat die einzige ausstehende Sache, den Versorgungsausglaich, ja von sich aus abgetrennt - also fällt das als Begründung aus.
Bliebe ja nur das hExe die Ehe doch nicht für gescheitert hält ...
Moin Debugged,
vielleicht sollte Dein Anwalt einfach einmal schriftsätzlich anregen, die nicht vorhandenen Zahlen durch eine Schätzung zu ersetzen
Das ist eine gute Idee, Martin. Ich denke, ich werde das meinem Rechtsanwalt einmal vorschlagen.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Die Preisfrage wäre also, wie das Spiel so weiter gehen könnte...Any ideas?
Hallo,
deine Nochfrau bekommt pro Kind 1 Rentenpunkt pro Jahr für max. drei Jahre. Dazu kommen ggf. die Punkte aus beitragspflichtigen Zeiten (wobei die ggf. mit den o.g. 'Kinderpunkten verrechnet werden können, je nachdem, ob es zeitliche Überschneidungen gab).
Wenn du während der Ehezeit mehr mehr Punkte zusammengesammelt hast, gibst du ab. Dein Drang, Rentenpunkte abzugeben, dürfte aber überschaubar sein. Daher wäre eine Option, die Abtrennung zu beantragen. Solange die Dame ihre Daten nicht beibringt, bekommt sie halt auch keine Rentenpunkte. Dich sollte das eher nicht stören.
/elwu
Hallo,
interessante Diskussion. @Brille: Von der Möglichkeit, den Versorgungsausgleich per Schätzung zu erledigen bzw. einfach gar nicht durchführen zu lassen, habe ich auch schon gelesen. Aber kennst Du oder jemand anderes hier einen konkreten Fall, wo das auch geklappt hat?
@Habakuk:
Doch, es gab eine weitere Folgesache, die in dem Urteil entschieden wurde, die Frage der Zuweisung der Ehewohnung. Darum geht es DEF.
Gruss
Tarek
...und weiter geht es. Mein Treuhänder aus der Inso möchte gerne, das ich den gemeinsamen Bausparvertrag
mit Ex kündige, da die Hälfte des Geldes zur Insolvenzmasse gehört. Er hat auch vorgesehen, das Ex die Hälfte bekommen soll.
Da wir aus dem Zugewinn gegenseitig keine Ansprüche stellen, ist der Vertrag also außen vor.
Dazu gab's 'nen Schrieb, den Ex und ich unterpinnen sollten. Ex brauchte nur ihre eigene Bankverbindung dazu einzutragen.
Ex will aber nix unterschreiben, warum auch immer.
Solange jedenfalls das Geld nicht unter den Gläubigern verteilt ist,
wird mein gerichtl. Insolvenzverfahren nicht abgeschlossen. Kündigen kann ich den Vertrag nur alleine, wenn ich nicht mehr unter
den Begriff "Eheleute" falle. Da kein Versorgungsausgleich gemacht werden kann (siehe oben), kann das ja noch lange dauern.
Also darf ich jetzt wieder meinen Anwalt beschäftigen. Immerhin könnte das jetzt eine Steilvorlage werden, den Versorgungsausgleich
von der Scheidung abzutrennen.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Update:
Bausparvertrag wurde aufgelöst.
Zwischenzeitlich hat KM die fehlenden Angaben zum Versorgungsausgleich erbracht,
einen Tag vor Abgabe der EV wegen Bußgelderteilung durch das Amtsgericht.
Scheidungstermin ist Mitte Dezember. So wie es aussieht, komme ich da recht moderat
bei dem Versorgungsausgleich davon, da KM durch Kinderbetreuungszeitung auch einige
Rentenpunkte sammeln konnte. Im Prinzip kann man sagen, das mich jedes von den 10 Ehejahren
etwa 1200 Euro aus der Rentenkasse kosten wird.
Die paar hundert Euro Ansparbetrag aus der Riesterrente darf ich wegen Bagatellregelung behalten.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)