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Versorgungsausgleich/Ehevertrag VOR der Heirat?

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(@naaame)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!

Ich werde in einigen Wochen heiraten, bin aber im Vorfeld durch die vielen Diskussionen zum Thema Versorgungsausgleich hellhörig geworden und möchte bereits vor der Ehe mit einem Ehevertrag alles so gut wie möglich regeln, damit im Scheidungsfall schon vieles klar ist.

Ich beschreibe mal was ich bisher herausgefunden habe und was ich mir vorstelle und würde mich freuen wenn ein Kundiger  :thumbup: oder  :thumbdown: sagen kann, ob ich alles richtig verstanden habe!

1. Allgemein: wir werden eine Zugewinngemeinschaft bilden, ich stehe im Beamtenverhältnis und werde als Mehr-Verdiener 10 Jahre früher in den Ruhestand gehen.
2. Im Scheidungsfall würde ich diese 10 Jahre dem Staat Geld schenken (mir wird der Versorgungsausgleich (Differenz meiner Pension - Hälfte unserer gemeinsamen Rentenansprüche) abgezogen)
3. Um dies zu verhindern kann ich vor der Ehe den Versorgungsausgleich in einem Ehevertrag ausschließen (in der Ehe wäre das zu spät).
4. Dieser Vertrag ist nur dann gültig, wenn er nicht sittenwidrig ist, dh. meine Frau nicht übermäßig benachteiligt ist. Das bezieht sich hauptsächlich auf Zeiten, in denen sie nicht arbeitet (Kindererziehungszeiten, Arbeitslosigkeit).
5. Was ich mir bisher vorstelle ist ein Ehevertrag, der grundsätzlich den Versorgungsausgleich ausschließt und zusätzlich Regelungen enthält, dass meine Frau in den Jahren die sie während der Kindererziehung nicht arbeiten geht von mir im Scheidungsfall einen Ausgleich erhält.
6. Soweit ich weiß bekommt die Frau in den drei Jahren nach der Geburt eines Kindes den maximalen Rentenpunktesatz (oder wie auch immer es korrekt heißt), wäre also in dieser Zeit versorgt.
7. Sollte sie länger zuhause bleiben welche Regelung würde für die Jahre 4-x (nach der Geburt) sinnvoll sein? (Kann das sowas sein wie "ich zahle ihr die Differenz zu dem Rentenbetrag, den sie bekommen würde, wenn sie die Jahre 4-x wie vor der Geburt gearbeitet hätte"?)
8. Den die fachkundige Beratung und das Aufsetzen des Ehevertrags erledigt ein Notar (oder macht Beratung ein Anwalt und den Vertrag ein Notar?)?
9. Gibts vielleicht irgendwo Musterverträge dazu?

Vielen Dank für eure Hilfe!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2014 16:49
(@psoidonuem)
Registriert

Mir ist Punkt 2 nicht klar. Du hast weniger Pension, aber die Differenz bekommt nicht der Staat, sondern Deine Frau.
Ich halte den Ausschluss von VA per se für sittenwidrig aber das kann ich nicht begründen, ist so ein Gefühl.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2014 17:03
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was sie bekommt für die Kinderzeiten ist der durchschnittliche Betrag für die Rentenanwartschaft, also evtl. weniger.
Warum zahlt ihr für die Zeiten die sie länger zu Hause bleibt nicht freiwillig in der Höhe ein wie vor den Kindern?

Bzw. warum bleibst du dann nicht zu Hause und kümmerst dich um die Kinder?

Ach so: im Scheidungsfall geht es dann um die Hälftelung der Rentenpunkte. Evtl. solltet ihr für deine Frau eine zusätzlche Rentenversicherung abschließen, damit sie den Wert deiner Anwartschaften erreicht.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2014 18:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich würde ein zukünftige Ehe schon gar nicht auf "du-Kind-ich-Arbeit" planen sondern auf paritätische Teilung sämtlicher Aufgaben. Dann minimiert sich das Ausgleichsrisiko von selbst und damit auch die Streitfaktoren.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2014 18:31
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Namme,

schön, dass Du schon präventiv hier nachfragst. Auch für Deinen Fall hält der Trennungs-FAQ im Bereich Vorsorge viele gute Tipps bereit. Bzw. wird er Dich sehr ernüchtern. www.trennungs-faq.de

Eine Ehe ist rechtlich nichts anderes als ein knallharter zivilrechtlicher Vertrag. Ein Vertrag, mit mehreren tausend Paragraphen, beeinflusst von Gerichtsurteilen.

Gerade als Beamter musst Du damit rechnen, dass bei langjährigen Ehen die Hälfte Deiner Pension weg ist. Genau aus diesem Grund sind viele Bezieher mittlerer und kleiner Pensionen danach am Boden.

Aus der persönlichen Erfahrung würde ich einen Ehevertrag immer von einem Fachanwalt für FamRecht aufsezten lassen. Dieser arbeitet mit dem von Euch gewünschten Notar dann Hand in Hand. Beide Juristen stimmen sich ab und überprüfen die Rechtmäßigkeit. So kommt meinst ein ausgeglichenes Endergebnis zu Stande.

Fakt ist aber auch, dass ein Großteil der Ehen in einer Großstadt heute wieder geschieden werden. Und jede Scheidung kostet mind. mehrere tausend Euro, führt oftmals zu schweren finanziellen Belastungen (ja, auch für die ach so gut gestellten Beamte). Dazu ist in vielen Fällen fraglich, ob und wann die Unterhaltskette nach einer Scheidung überhaupt abreißt. Ein Zusammenleben ohne Trauschein ist aus meiner Sicht heute wirklich eine Alternative - das willst Du sicherlich kurz vor der Hochzeit nicht hören, ist aber leider kaum zu verleugnen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2014 23:21
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin naame,

wenn ich es recht verstehe, willst Du vermeiden, dass Du im Scheidungsfalle Pensionseinbußen hinnehmen musst, die Deiner Demnächst-Frau-und-potenziell-irgendwann-mal-Ex-Frau nicht unmittelbar zu Gute kommen.

Du möchtest also sozusagen das Rentnerprivileg durch Ausschluß des Versorgungsausgleichs retten.

Den Versorgungsausgleich unangreifbar auszuschliessen, ist ein sehr dünnes Eis.

Die Nachteile, die Deiner "Siehe-oben" im Falle einer Scheidung durch den Ausschluss des VA entstehen, lassen sich erst dann bemessen.
Demzufolge lässt sich auch erst dann bewerten, ob die Gegenposten - zum Ausgleich dieses Nachteils - ausreichend sind.
Sind sie zu gut, wirst Du den Vertrag nicht angreifen können.
Sind sie zu schlecht, wird er absehbar als sittenwidrig für nichtig erklärt.

Ich persönlich halte gerade den Teil Versorgungsausgleich des Familienrechts für ausgesprochen gerecht.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2014 12:32
(@Brainstormer)

Ich werde in einigen Wochen heiraten [...] ich stehe im Beamtenverhältnis und werde als Mehr-Verdiener 10 Jahre früher in den Ruhestand gehen.

Unter dieser Voraussetzungen kann man dir eigentlich nur empfehlen, dir nicht Kopf über den Versorgungsausgleich zu zerbrechen, sondern von einer Hochzeit vor einem deutschen Standesamt generell abraten.

Wenn du aus Liebe heiraten möchtest, nimm etwas Geld in die Hand und such dir 'ne nette Palmen-Insel, auf der eine Hochzeit in Deutschland nicht rechtskräftig ist.

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2014 13:51
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Naame,

ergänzend könnte man noch fragen, von "wem" der Heiratswunsch konkret ausgeht. Da sich zwischen den Zeilen herauslesen lässt, dass noch Kinderwunsch vorhanden ist, sollte man sich auch noch mal konkret fragen, wer hier wirklich das Zepter in der Hand hat.

Was kann ein Ehe im "worst-case-Fall" (die Fälle, die wir hier sehr oft sehen und selbst erlebt haben) bedeuten?

Ja, formal ist eine Ehe mit einem Beamten (gerade für Deine Partnerin) eine tolle Sache. Im Todesfall ist die Versorgung für die Witwe vorhanden, durch die Heirat winken nach 2-3 Jahren Ehe ein Trennungsunterhalt von ca. 800-1000 Euro pro Monat (ohne KU) - als Annahme ein Beamter gehobener Dienst. Dazu möglichweise nachehliche Unterhaltspflichten, da viele Frauen heute immer noch von mind. 2 Kindern und Familienhund träumen und somit für mehrere Jahre aus dem Beruf ausscheiden (möchten oder können). Dazu kommt das standesgemäße, freistehende Einfamilienhaus für 400.000 Euro (dank Lebenszeitverbeamtung zu 100 Prozent finanziert). Darin bleibt die Ex-Frau (Dank Ehe zu 50 Prozent im Grundbuch) im Trennungfall natürlich wohnen und du zahlst die Raten weiter (ca. 1200 Euro pro Monat). Selbst musst Du eine neue Bleibe finanzieren. Und schon fangen die Existenzsorgen an.

Ja, das muss nicht so laufen und wir wünschen jedem hier eine Ehe "bis der Tod Euch scheidet". Leider ist dem heute oft schon nach 2-3 Jahren Ehezeit nicht mehr so (bzw. wenn die Ziele "Kinderwunsch" oder "Versorgung") gesichert wurdenn. Ja, das klingt hart und trifft auch nicht auf den Regelfall und schon gar nicht auf jede Ehefrau zu. Trotzdem solltest Du diese Dinge beachten und wissen, auf was Du dich im schlimmsten Fall einlässt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2014 16:17
(@psoidonuem)
Registriert

Was man Dir sagen will: Nicht der VA ist Dein Problem sondern die Ehe als solche. Im Ehevertrag am VA rumzudoktern und womöglich nicht mal mit hinreichender rechtlicher Sicherheit ist so als würdest Du Dich gegen Regen versichern und den Sturm vergessen.

Übrigens kann Dir das auch ohne sittenwidrig zu sein auf die Füße fallen. Der Richter erhöht/ verlängert einfach den Unterhalt wenn ihm das nicht gefällt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2014 11:59
(@naaame)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!

Erst mal danke für die vielen Antworten. Ihr versteht es wirklich, einem Mut zu machen 😛
Aber natürlich habt ihr Recht und natürlich ist eine Ehe nach rein objektiven/finanziellen Gesichtspunkten mindestens gewagt.
Dennoch werde ich es tun und hoffe dass ich zu der Hälfte gehöre die Recht hat wenn sie sagt „wir bleiben glücklich bis ans Lebensende“ ;).

Grundsätzlich werden wir unsere Kinder grundsätzlich gleichberechtigt erziehen, auch wenn (allein aus finanziellen Gründen) sie möglicherweise länger zuhause bleibt (soweit sind wir in den Planung noch nicht).

Offensichtlich gibt es zum Versorgungsausgleich keine festen Regeln/Grenzen, sondern  vieles scheint nach euren Antworten ja im Ermessen des Richters zu liegen. Ich werde mir deshalb wohl einen fachkundigen Anwalt nehmen (spätestens in Köln wird´s ja einen geben, hat jemand eine Empfehlung??) und mich beraten lassen.

@psoidonuem:
Zu Punkt zwei: Ich bin älter als meine Freundin und gehe zusätzlich noch früher in Pension als sie in Rente (sagen wir bspw. 10 Jahre vor ihr). Nach meiner Kenntnis wird (im Scheidungsfall) ab meinem Pesionsbeginn der festgelegten Betrag für den Versorgungsausgleich (ich kenne Fälle von 700€ pro M) einbehalten.
Erst wenn meine, dann Ex-, Frau in Rente geht erhält sie den Betrag. Dh. 10 Jahre x 700€ x 12 Monate schenke ich dem Staat ohne Gegenleistung (und ohne dass meine Frau was davon hat) von meiner mir zustehenden Pension.
Für mich unverständlich und nicht akzeptabel, das ist der Hauptgrund für meine Bemühungen hier!

@AnnaSophie
> was sie bekommt für die Kinderzeiten ist der durchschnittliche Betrag
> für die Rentenanwartschaft, also evtl. weniger.

Nach Aussage einer Bekannten die bei der Rentenversicherung angestellt ist, erhält man drei Jahre nach der Geburt den vollen Satz (vielleicht hat sich das jüngst mal geändert?).

Vielen Dank soweit!

PS: Es ist erschreckend dass man mit der ganzen Thematik (die ja hier offensichtlich ziemlich drastisch und unverblümt diskutiert wird) vor einer Heirat eigentlich nix mitbekommt …

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2014 00:08




(@Brainstormer)

PS: Es ist erschreckend dass man mit der ganzen Thematik (die ja hier offensichtlich ziemlich drastisch und unverblümt diskutiert wird) vor einer Heirat eigentlich nix mitbekommt …

Mein Reden! Allerdings wird auch das von einigen Foristen hier vehement abgestritten...
...denn schließlich ist ja bereits jeder Grundschüler in der Lage, die komplexen rechtlichen Folgen einer Eheschließung zu erlesen und in allen Einzelheiten zu verstehen...

--
Brainstormer 

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2014 00:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mein Reden! Allerdings wird auch das von einigen Foristen hier vehement abgestritten...
...denn schließlich ist ja bereits jeder Grundschüler in der Lage, die komplexen rechtlichen Folgen einer Eheschließung zu erlesen und in allen Einzelheiten zu verstehen...

Nachdem Grundschüler nicht heiraten (dürfen), ist ein solches Statement reine Polemik.

Erwachsene Menschen dürfen Häuser bauen, Kreditverträge abschliessen, Medizin und Jura studieren, Expeditionen in den Urwald organisieren, Motorrad fahren und Fallschirm springen, Kinder zeugen und sich gegenseitig heiraten - und an keiner Stelle kommt vorher eine staatliche Nanny aus dem Busch und sagt "Also, Thorben-Henrik, damit Du keinen Fehler machst, den Du irgendwann bereust, kläre ich Dich jetzt erst mal über alle denkbaren Folgen auf".

User @naaame macht es richtig: Er stellt vorher Fragen. Er könnte auch googeln, sich ein Buch kaufen oder jemanden fragen, der sich damit auskennt. Das ist weder eine Geheimwissenschaft noch eine Intelligenzfrage. Wenn jemand dazu ausserstande ist, ist nicht der Staat oder die Gesellschaft daran schuld.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2014 04:18
(@Brainstormer)

Nachdem Grundschüler nicht heiraten (dürfen), ist ein solches Statement reine Polemik.

Das hast du gut erkannt...  :thumbup:

Wenn jemand dazu ausserstande ist, ist nicht der Staat oder die Gesellschaft daran schuld.

Worauf sich dieser Hinweis beziehen soll, bleibt dein Geheimnis.

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2014 10:11
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Naja,

das Regelwerk um die Familie ist so umfangreich, zuzüglich der Änderungen im Laufe der Jahre, dass sich niemand hier richtig informieren kann bzw. eine Aussage darüber, was im Falle eines Falles auf ihn zukommt. Und selbst die Vertragsfreiheit findet im Familienrecht recht schnell ihre Grenzen, was aber nicht zur Ungültigkeit des Vertrages an sich führt, sondern zur gesetzl. Schlechterstellung.
Und selbst wenn man nicht heiratet, bietet das FamR genügend möglichkeiten, damit ein Klientel sine Brötchen verdienen kann.

Und wenn alles so klar wäre, warum gibt es dann soviele Verfahren und Beschlüsse?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2014 10:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Man kann nie alle Eventualitäten abdecken. Allerdings muss man bei jedem Vertrag, den man schließt, die Folgen tragen. Dafür gibt es AGB, Vertragsklauseln, BGB usw. Inwieweit man diese abschließt, OHNE zu prüfen, muss jeder wissen. Dass Scheidungen Folgen haben, weiß man auch mit marginaler Allgemeinbildung. Und ob man eine Ehe abschließt und die "AGB" wegklickt, ohne sie gelesen zu haben, steht jedem Menschen im Ermessen.

Wäre aber schon toll, wenn man bei der Anmeldung im Standesamt das BGB in die Hand gedrückt bekäme.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2014 10:37
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Wäre aber schon toll, wenn man bei der Anmeldung im Standesamt das BGB in die Hand gedrückt bekäme.

Naja, ich wage zu bezweifeln, ob das für Klarheit in der breiten Masse der Bevölkerung führen würde.

Und nein: letztlich ist nicht der Staat dafür verantwortlich, der Bevölkerung das "Kleingedruckte" der Eheschließung zu erläutern.

Aber es könnte durchaus sinnvoll sein, dass Interessensverbände sich hier engagieren. Aber das ist ja das alte Thema, dass gerade die Väterseite nicht die allergrößte Lobby und Öffentlichkeitswirkung besitzt... Und dass Mütterverbände, Kirchen, die großen Parteien hier nicht für Transparenz sorgen, liegt in der Natur der Sache.

Gruß toto

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2014 10:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Toto,

letztlich ist nicht der Staat dafür verantwortlich, der Bevölkerung das "Kleingedruckte" der Eheschließung zu erläutern.

ich wundere mich eh, wie ausgerechnet in einem Land, in dessen jüngerer Geschichte es zwei Diktaturen gab, in denen der Staat sich bis ins Privateste eingemischt hat, wieder eine derartige Sehnsucht nach so einer Nanny gibt.

Aber es könnte durchaus sinnvoll sein, dass Interessensverbände sich hier engagieren.

Welche "Interessensverbände" sollten das denn sein - und warum wollen volljährige Menschen sie ungefragt vorgesetzt kriegen?

Irgendwann stellt jemand fest, dass Beischlaf noch viel gefährlicher und teurer sein kann als heiraten: Ein einziger Schuss kann leicht Folgekosten (in Form von KU, BU und anderem) von 100.000 und mehr Euros auslösen. Muss man also demnächst (Achtung: Satire!) jeder Frau - analog zu Zigarettenschachteln - bei Pubertätsbeginn einen entsprechenden Warnhinweis auf die Brust tätowieren ("Geschlechtsverkehr kann Ihr Portemonnaie ruinieren")?

Aber das ist ja das alte Thema, dass gerade die Väterseite nicht die allergrößte Lobby und Öffentlichkeitswirkung besitzt... Und dass Mütterverbände, Kirchen, die großen Parteien hier nicht für Transparenz sorgen, liegt in der Natur der Sache.

Nochmal: Wünscht sich das wirklich irgendwer?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2014 11:47
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Naja, ich wage zu bezweifeln, ob das für Klarheit in der breiten Masse der Bevölkerung führen würde.

... und ich wage zu bezweifeln, dass es der unbreiten Masse Klarheit bringen würde.

Das einzige, was klar aus dem BGB hervorgeht:
Du schliesst einen Vertrag ab, dessen Folgen bei Vertragsende (in vielen Punkten) nicht vorhersehbar sind.

Daraus kann in der Tat jeder für sich seine eigenen Schlüsse ziehen und ggf. die Unterschrift verweigern.
... der Lerneffekt tritt allerdings häufig erst ein, wenn das Kind - zumindest einmal - in den Brunnen gefallen ist.

Erwachsene Menschen dürfen Häuser bauen [...]

Um nur auf das erste Beispiel einzugehen, hiesse ein analoger Vertrag:
Wenn Dein Haus verbrennt, kann es sein, dass ...
... Du ein neues Haus bauen musst,
... die Versicherung es erstattet,
... Du es selbst bezahlen musst,
... Du anschliessend drin wohnen darfst,
... jemand anderes drin wohnen darf,
... Du auf der Strasse zu wohnen hast oder
... eine Kombination aus allem.

... und nein: Der Staat ist nicht Schuld an dem ein oder anderen gelebten Rollenmodell und den finanziellen Folgen einer Trennung (für beide Parteien).

Fakt ist aber:
Durch die besonders ausgeprägte finanzielle Förderung der Einverdienerehe wird dieses Rollenmodell in vielen Fällen erst möglich.
Ich persönlich denke, es gibt sinnvollere Möglichkeiten der Familienförderung.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2014 11:48
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Das einzige, was klar aus dem BGB hervorgeht:
Du schliesst einen Vertrag ab, dessen Folgen bei Vertragsende (in vielen Punkten) nicht vorhersehbar sind.

Daraus kann in der Tat jeder für sich seine eigenen Schlüsse ziehen und ggf. die Unterschrift verweigern.

100% Zustimmung, United. Daruas kann wirklich jeder seine eigene Schlüsse ziehen.
Und die Unwägbarkeiten der Rechtsprechung zum eigenen Vorteil nutzen.

So wie es im Zivilrecht Gang und Gebe ist.

Wenn Dein Haus verbrennt, kann es sein, dass ...
... Du ein neues Haus bauen musst,
... die Versicherung es erstattet,
... Du es selbst bezahlen musst,
... Du anschliessend drin wohnen darfst,
... jemand anderes drin wohnen darf,
... Du auf der Strasse zu wohnen hast oder
... eine Kombination aus allem.

Um in deiner Analogie zu bleiben hab ich meiner Ex die Hütte überm Kopf angezündet die Versicherungsprämie kassiert und mir davon mit Next ein neues Haus gebaut. Die Hypothekenraten lass ich Ex bezahlen.

Hütte angezündet heißt: Sie war beruflich erfolgreich und hatte einen gesunden Sohn
Ich hab sie in die Kinderwunschbehandlung und in die Ehe gequasselt.
Seitdem ist KM beruflich mausetot.

Versicherungsprämie kassiert:

Durch die besonders ausgeprägte finanzielle Förderung der Einverdienerehe wird dieses Rollenmodell in vielen Fällen erst möglich.
Ich persönlich denke, es gibt sinnvollere Möglichkeiten der Familienförderung.

Ansichtssache.
Gefährlich ist ein Rechtsstreit für den der was zu verlieren hat. Ich hab als Habenichts mit Schulden geheiratet und alle Förderungen der Einverdienerehe mitgenommen. Danach war ich weg. Schulden hab ich heute keine mehr. Auch dank Next die wieder gut verdient und sich über unseren Verlobungsring freut.
Wenn Ex meinte das ich als Familienvater auch Unterhaltspflichten hätte hab ich gesagt: "Klag doch." oder "Geh arbeiten". Ihre Anwältin hat sie ausgelacht. Wie Eheleute ihr Eheleben organisieren ist Privatsache. Ex hat hat alles was sie für sich und die Kinder gebraucht hat aus ihrem Dispo bezahlt. Höchstsatz für die Kinderkrippe inklusive. Weil ja unser Familieneinkommen so hoch wär. Von mir gabs garnichts. § 1360 BGB ist das Papier nicht wert auf dem er gedruckt steht. Damit kann Ex sich genauso den A*sch wischen wie Mahjoko mit ihrem KiU-Titel.

Titulierten Unterhalt hab ich ein Jahr lang gezahlt. Neuberechnung hat es bis heute nicht gegeben. Geld auch nicht. Ex hat seitdem ihre Ersparnisse für den Scheidungsanwalt und für diverse Geplänkel auf den Kopf gehauen die ich ihr aufgezwungen hab. Hat aber noch genug auf der hohen Kante das sie keine PKH kriegt.

Weil Armut im Gegensatz zu dummen Sozi-Sprüchen im wahren Leben garnicht sexy ist kommt demnächst auch meine Tochter noch zu mir.

Dann zahlt Hex auch noch KiUh. Hypothekenraten in eurer Analogie.

Das ist keine Frage von Gesetzen und Gerichten.
Das ist nur eine Frage von Entschlossenheit und Zielstrebigkeit.
Ich wollte ein eigenes Kind und jetzt hab ich eins.
Bisher nur ein Halbes wegen WM. Demnächst ein Ganzes.
Kein Gericht und kein Gesetz kann mich daran hindern.

Dafür brauch ich keine T*tten und keine Helferindustrie.
Obwohl die Vorurteile der Richter gegen hartgesottene Kindsbesitzerinnen Hex schon mehr als einmal auf die Füße gefallen sind.
Auf die Idee das ein KV nur vor Gericht zieht um seine Olle zu triezen sind die garnicht gekommen.
Weils oft genug anders herum läuft. Opferbonus? Ja klar. Hab ich armer rechtloser Vater bisher jedesmal gekriegt.
Genau wie der Ex von Mahjoko und von LBM und wie andere Abzocker beiderlei Geschlechts.

Es gibt Wuchermieten und Mietnomaden um in eurem Bild zu bleiben.
Statt dem BGB hab ich "Biedermann und Brandstifter" gelesen.
Als Reclam-Heft in der Oberstufe. Sehr lehrreich.
Die Dummen werden nicht alle.
Vertrauensseligkeit ist in jedem Rechtsgeschäft ein Fehler.

"Augen auf beim Pferdekauf" hat mein Opa schon gesagt.
Damit ist auch der TO besser bedient als mit Paragrafenreiterei noch vor der Hochzeitsnacht.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2014 13:28
(@psoidonuem)
Registriert

Ich bin älter als meine Freundin und gehe zusätzlich noch früher in Pension als sie in Rente (sagen wir bspw. 10 Jahre vor ihr). Nach meiner Kenntnis wird (im Scheidungsfall) ab meinem Pesionsbeginn der festgelegten Betrag für den Versorgungsausgleich (ich kenne Fälle von 700€ pro M) einbehalten.
Erst wenn meine, dann Ex-, Frau in Rente geht erhält sie den Betrag. Dh. 10 Jahre x 700€ x 12 Monate schenke ich dem Staat ohne Gegenleistung (und ohne dass meine Frau was davon hat) von meiner mir zustehenden Pension.
Für mich unverständlich und nicht akzeptabel, das ist der Hauptgrund für meine Bemühungen hier!

Das ist doch eine Milchmädchenrechnung. Um nicht zu sagen, kompletter Unsinn. Da weiß man gar nicht wo man anfangen soll und ich habe auch ehrlich gesagt keine Lust drauf. Typisch Beamter, immer schön auf seine angeblichen Rechte pochen und dann noch nörgeln, wenn der Staat, der nicht nur das Einkommen sondern auch die Pensionen bezahlt, sich erdreistet bestimmen zu wollen, wie er das tut. Zumal das gar nicht die Schuld des Staates ist. Du willst heiraten und denkst jetzt schon an die Scheidung. Da kann der Staat wirklich nichts dafür. Und ganz ehrlich: Die lächerlichen 8400 € die da rauskommen (die zum einen einen Maximalbetrag darstellen, der zudem auch noch auf den heutigen Barwert abdiskontiert werden muss) dürften bei einer Scheidung dein kleinstes Problem sein.
Deine Zukünftige hat mit Dir jedenfalls einen Riesenfang gemacht, da bin ich sicher.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2014 15:32




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