Hallo,
habe heute Post von meiner RAin bekommen, daß der Versorgungsausgleich vom Gericht berechnet wurde und es einen Termin gibt. Hierzu hötte ich ein paar Fragen :
1. Was wird bei diesem Termin verhandelt ?
2. Es hat sich wie zu erwarten war herausgestellt, daß ich von meiner lieben Noch Ehefrau Rentenpunkte im Gegenwert von ~19000 EUR bekomme. Was bedeutet das in Zahlen auf meine monatliche Rente gesehen
3. Der Ehevertrag wird von meiner Ex angefochten. In diesem wird der Versorgungsausgleich ausgeschlossen. Warum will sie den Ehevertrag anfechten, obwohl sie bei Nichtigkeit mir diese Rentenansprüche übertragen muss.
In dem Vertrag wurde der BU behandelt, daß ich solange zahle, bis das jüngste Kind 12 Jahre alt ist, bzw. bis sich gesetzlich etwas ändert. Natürlich noch der Zugewinnausgleich, da aber auch nicht wirklich viel zu holen ist.
Nichtigkeit deswegen, weil sie zum Zeitepunkt der Unterschrift des Vertrags bereits schwanger war und ich sie angeblich nicht geheiratet hätte, wenn sie den Vertrag nicht unterschrieben hätte.
Viele Grüsse
Michael
Moin.
1.) Die Scheidung?
Was es sonst noch sein könnte, können wir nur schwer erraten.
2.) Keine Ahnung.
3.) Woher sollen wir das wissen?
Wir wissen weder was drin steht, noch was sie dagegen haben könnte.
Wenn nur das drin steht, was du sagst, klingt das nicht sehr schlau.
Wie alt ist denn das jüngste Kind?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
das es um die Scheidung geht war mir schon klar. Wird nur wegen dem Versorgungsausgleich ein Termin beim Gericht gemacht ?, zumal drin steht, daß ich die Heiratsurkunde und einen Reisepass mitbringen soll.
Das jüngste Kind ist jetzt 4
Naja, hab am Montag Termin bei RA
2. Es hat sich wie zu erwarten war herausgestellt, daß ich von meiner lieben Noch Ehefrau Rentenpunkte im Gegenwert von ~19000 EUR bekomme. Was bedeutet das in Zahlen auf meine monatliche Rente gesehen
Hallo,
das entspricht ungefähr 0,59 Rentenpunkten. Das wiederum sind derzeit ca. 16,14€ Monatsrente.
/elwu
Hallo elwu,
das entspricht ungefähr 0,59 Rentenpunkten. Das wiederum sind derzeit ca. 16,14€ Monatsrente.
Bist du dir sicher? Mir erscheint das verdammt niedrig. Ich hab' mal gelernt: Einen Rentenpunkt erwirbt man, wenn man ein Jahr lang für ein durchschnittliches Brutto-Einkommen Rentenbeiträge bezahlt. Das durchschnittliche Brutto-Einkommen dürfte derzeit bei überschlägig 30.000 Euro p.a. liegen, das entspricht einem Rentenbeitrag von ca. 6.000 Euro (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammengerechnet). Anders gesagt, einen Rentenpunkt zu "kaufen", das kostet ca. 6.000 Euro; demzufolge müssten diese "Rentenpunkte im Gegenwert von ca. 19.000 Euro" m.E. gut drei Rentenpunkte sein, also ungefähr 80 Euro Monatsrente.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Bist du dir sicher?
Nein 🙂
Dein Ansatz klingt plausibler.
/elwu
Hallo,
es sind 4,14 Rentenpunkte und diese dann mal 26,13 EUR ( Westen ) ergibt meine Rente von meiner lieben Ex, oder ?
Danke
Michael
es sind 4,14 Rentenpunkte
Warum hast du das nicht gleich geschrieben? Hätte uns das raten und rechnen erspart.
und diese dann mal 26,13 EUR ( Westen ) ergibt meine Rente von meiner lieben Ex, oder ?
Derzeit ist der Rentenwert im Westen 27,20€. Wie viel diese 4,14 Punkte während deiner Rente mal tatsächlich bringen, kann aber niemand prognostizieren. Denn der Wert pro Rentenpunkt gehört zur frei disponiblen Entscheidungsmasse der jeweiligen Regierung.
/elwu
@elwu, weil ich nicht gewusst habe, was dies bedeutet.
:knockout:
Da gönn ich mir dann, so denn ich das Rentenalter erreiche, einmal im monat ne leckere Pizza.
lg Michael
Servus Michael,
mal noch ergänzend:
daß der Versorgungsausgleich vom Gericht berechnet wurde und es einen Termin gibt
Schau auch mal auf die "Einladung" vom Gericht.
Wenn da was von einer Hauptverhandlung steht, dann soll hier auch ein Urteil gesprochen werden. In Deinem Fall ein Scheidungsurteil.
Steht da was von Güteverhandlung oder so, dann ist es nur ein Termin auf dem Weg dorthin.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo, hab jetzt mal das Schreiben nochmal angeschaut, da steht folgendes :
"Termin zur mündlichen Verhandlung in Scheidungs- und Folgesachen"
lg Michael