Moin PS,
OK, das Haus ist lastenfrei. Ich warte also ganz entspannt die Scheidung ab und beantrage dann Teilungsversteigerung.
na klar. An deren Ende hast Du entweder ein Haus, dessen Stärken und Schwächen Dir bekannt sind, zu einem wirklich günstigen Preis und kannst es anschliessend selbst bewohnen oder an einen Käufer Deiner Wahl verkaufen. Oder es ersteigert tatsächlich ein externer Dritter: Wenn der einen guten und marktgerechten Preis bezahlt, soll Dir das doch auch recht sein. In jedem Fall ist die Auseinandersetzung der Immobilie dann beendet; der Erlös wird (nach Abzug diverser Kosten und Gebühren) nach der Quote geteilt, mit der Ihr im Grundbuch steht.
Falls Du Deiner Ex noch ein bisschen Feuer machen möchtest: Theoretisch könnte sie ja selbst mitsteigern; praktisch muss sie sich aber vorher überlegen, ob sie so solvent sein möchte, dass eine Bank ihr die Kohle dafür leiht, damait sie Dich (und ggf. andere Mitbieter) überbieten kann - oder lieber ein armes Hascherl, das ohne Unterhalt nicht lebensfähig ist. Beides gleichzeitig kann man nämlich nicht sein. Die Ansage "aber mein Ex muss mir doch Unterhalt zahlen!" begründet jedenfalls keine Kreditwürdigkeit.
Und klar: Jetzt ist auch nicht mehr der Platz für Geschenke aus "Dankbarkeit für treue Dienste".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich find das toll, wie man hier motiviert wird 🙂
mwa, Stichtag für den Zugewinnausgleich ist der Zugang des Scheidungsantrag an den anderen?
Hallo,
nein, seit der großen Familienrechtsreform im Herbst 2009 gibt es einen neuen "Stichtag" für den Zugewinnausgleich: der Tag der Trennung eines Ehepaares.
VG Susi
nein, seit der großen Familienrechtsreform im Herbst 2009 gibt es einen neuen "Stichtag" für den Zugewinnausgleich: der Tag der Trennung eines Ehepaares.
Nope, @psoidonuem hat schon recht. Siehe § 1384 BGB.
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Brainstormer
Das ist doch aber sensationeller Blödsinn. Ich zahle meiner Frau Unterhalt und beim Zugewinnausgleich bekomme ich ihn praktisch zur Hälfte zurück (wenn sie ihn ausgibt) bzw ganz, wenn sie ihn nicht ausgibt??
Nur theoretisch, wenn ihr beide nicht arbeitet und Du den Unterhalt aus Deinem Vermögen zahlst.
Unterhalt fliesst aber aus dem Einkommen und wird als Pseudo-Einkommen wieder ausgegeben. Damit sollte das Vermögen unangetastet bleiben und der Zugewinnausgleich nicht betroffen sein.
Theoretisch.
Aber aus genau dem Grund kann man kurz vor dem Stichtag zufliessendes Einkommen, ggf. je nach Sachlage auch anteilige Reste aussergewöhnlicher Einmalzahlungen beim Vermögen unberücksichtigt lassen (Verbot der Doppelverwertung).
Gruss von der Insel
OK, ich habe mich gedanklich verlaufen. Der eigentliche Gedanke ist, dass ich, egal wieviel Unterhalt ich zahle nach dem Vermögensausgleich gleich dastehe.
Beispiel
Angenommen das Vermögen sei bei beiden 0 am Anfang der Ehe und bei Trennung. Anschließend verdiene ich 10000 wovon ich meiner Frau a) keinen und b) 5000 Unterhalt zahle. Meine Frau braucht genau 5000 zum Leben und gibt daher 5000 aus.
a) Frau Mann
bei Trennung 0 0
bei Scheidungsantrag -5000 20000
-> Mann zahlt 7500 Vermögensausgleich und hat noch 2500
b) Frau Mann
bei Trennung 0 0
bei Scheidungsantrag 0 5000
-> Mann zahlt 2500 Vermögensausgleich und hat noch 2500
Meine Frau möchte jetzt von mir ein zinsloses Darlehen. Damit sie mich besser verklagen kann. Das obige vorausgesetzt brauche ich doch dafür nicht mal einen Darlehensvertrag, oder? ISt doch Jacke wie Hose, ob ich x gebe oder nicht gebe, denn entweder muss ich ihr am Ende doch entweder x/2 im Vermögensausgleich mehr zahlen oder im anderen Fall weniger zahlen??
Hi,
abgesehen von dem Schreibfehler "2" statt "1" unter a) musst Du auch berücksichtigen, dass es keinen Zuverlust gibt - die Frau sich also unter a) und b) gleich steht und damit unter a) lediglich 5.000 an Ausgleich fliessen.
Irrealistisch (wenn auch durch die hohen Zahlen gedanklich begünstigt) ist, dass nicht gezahlter Unterhalt automatisch zu Vermögen führen würde. Wir reden bei TU niemals von der Hälfte des Einkommens, da geht vorher der KU und der Erwerbstätigenbonus ab. Da bleibt also vielleicht 1/4 des Einkommens an Unterhaltszahlung. Und dieses Geld legen die Allermeisten sicherlich nicht mehr auf die Hohe Kante, wenn sie es frei ausgeben können.
Beim "zinslosen Darlehen" würde ich die Restforderung gegenüber Deiner Frau als immateriellen Vermögensgegenstand ansetzen. Dann spielt es absolut keine Rolle im Zugewinnausgleich.
Gruss von der Insel
Hallo psoidonuem,
in Ergänzung zu Inselfrei schau Dir http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do;jsessionid=71B513653BC2E0E25BF967639A158261.zufi2_2?action=showdetail&modul=VB&id=35195!0 mal an was zum Prozesskostenvorschuß steht.
Außerdem ist Einkommen, dass was laufend reinkommt und ggf. wird daraus Vermögen. Auch PKV sollte aus dem Einkommen, nicht Vermögen, bezahlt werden. Ob und wie eine Rückzahlung erfolgt hängt nicht vom Erfolg des Prozesses ab, wohl aber davon wie "reich" Deine Ex durch den Vermögensausgleich wird.
VG Susi
Sorry Inselreif, da bin ich nicht bei Dir. Deine Interpretation kommt aus der "0" am Anfang. Rechne einfach 10000 oder 100000 dazu, dann passt es.
Und ganz bestimmt führt jede Einnahme und Ausgabe zu einer Vermögensveränderung. Eben genau weil es egal ist ob ich es als Unterhalt bezahlt habe oder versoffen. Ich glaube wir reden von verschiedenen Vermögensbegriffen. Gibt es irgendwas, das ich nicht einrechnen darf, Girokonto, Kreditkonto, Sparstrumpf unterm Kopfkissen? Habe ich eine Denkblockade?
Das mit dem immateriellen Vermögensgegenstand verstehe ich auch nicht. Wenn ich es als Vermögen aufführe (und sie es als Verbindlichkeit), mache ich mich ja reicher als ich bin, dann muss ich es ja nochmal zahlen. Hilfe.
Dein grösster Gedankenfehler ist, dass es keinen Zuverlust gibt. Zugewinn kann nicht negativ sein. Sie hat anfangs Null und am Ende Minus 100, Minus 1000 oder Minus 10.000. Ihr Zugewinn ist immer genau Null. Nicht mehr und nicht weniger.
Und Nein, Du musst es nicht nochmal zahlen. Dein Sparstrumpf ist 1.000 Euro weniger wert, dafür hast Du 1.000 Euro Forderung gegen Deine Ex. Was auf das selbe hinausläuft, als ob das Geld gleich im Sparstrumpf geblieben wäre.
Gruss von der Insel
Wenn ich heirate haben beide 0, wenn ich ausziehe haben beide 100000. Am Tag des Scheidungsantrags habe ich 110000 und sie 95000. Ich zahle 7500 ZA. Wenn ich 5000 Unterhalt zahle habe ich 105000 und sie 100000. Ich zahle 2500. Was willst Du denn dauernd mit Deinem Zuverlust?
Zum Darlehen, ich gebe ihr nochmal 5000. Dann habe ich am Stichtag 100000 und sie 100000 denn sie gibt es ja aus. Es wird kein Zugewinn ausgeglichen (und ich habe die Hälfte des Anwalts bezahlt). Wenn ich jetzt eine Forderung von 5000 einbuche bin ich ja wieder bei 150000 und muss ich ihr nochmal 2500 zahlen obwohl ich ihr bereits 5000 gegeben habe.
Sorry bin Buchhalter
Hallo psoidonuem,
ok, ich habe die Frage verstanden und reiche sie weiter.
Ist der Anspruch auf das Geld aus dem Darlehn dem Vermögen zu zurechnen oder nicht.
Ich meine nein, denn Vermögen ist ja nur das, was Eigentum von Psoidonuem ist, bei seiner Ex ist es auch kein Vermögen, denn sie gibt das Geld ja aus. Deshalb hat sich das Vermögen von psoidomuem um das Darlehn verringert, das Vermögen der Ex hat sich nicht erhöht.
Der Vermögensausgleich fällt entsprechend niedriger aus. Warum soll das Darlehn zum Vermögen von psoidonuem dazugebucht werden?
VG Susi
Moin psoidonuem,
Wenn ich jetzt eine Forderung von 5000 einbuche bin ich ja wieder bei
150000105000 und muss ich ihr nochmal 2500 zahlen obwohl ich ihr bereits 5000 gegeben habe.
Du hast ihr aber keine 5.000 gegeben, sondern nur 2.500, da die anderen 2.500 sowieso ihr Anteil am Zugewinn waren.
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Brainstormer
Warum soll das Darlehn zum Vermögen von psoidonuem dazugebucht werden?
weil die Forderung auf Rückzahlung des Darlehens gegen die Ex ein immaterieller Vermögenswert ist. Die Forderung könnte verkauft, gepfändet oder auch die Aufrechnung erklärt werden. Wenn ps Rechteinhaber an einer Marke wäre, zählte deren Verkehrswert ja auch zu seinem Vermögen.
Was willst Du denn dauernd mit Deinem Zuverlust?
Wenn in Deinem ersten Beispiel die Frau bei Scheidung weniger Vermögen hat als bei Heirat, wäre das einer. In Deinem zweiten Beispiel ist das anders. Fiktive Zahlen können da schnell in die Irre führen.
Gruss von der Insel
Sorry für Korinthen kacken, aber wenn es denn ein Vermögenswert ist, dann ganz sicher keine immaterieller.
Moin psoidonuem,
Du hast ihr aber keine 5.000 gegeben, sondern nur 2.500, da die anderen 2.500 sowieso ihr Anteil am Zugewinn waren.
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Brainstormer
Und dennoch stehe ich dadurch dass ich ihr ein Darlehen gebe schlechter da als wenn ich ihr keins gebe denn ohne Darlehen hätte ich ihr nur 2500 gegeben und so sind es 5000 (oder 7500?). Das kann ja nicht sein.
Ich stelle gerade fest, dann stelle ich mich ja besser, wenn ich ihr statt eines Darlehens das Geld einfach schenke. Das ist dann wie vorweggenommener VA.
Ich stelle gerade fest, dann stelle ich mich ja besser, wenn ich ihr statt eines Darlehens das Geld einfach schenke. Das ist dann wie vorweggenommener VA.
Das ist doch völlig Banane und kommt auf's Gleiche raus.
Dein Problem ist, dass das Darlehen vor dem Stichtag der Berechnung von deiner DEF ausgegeben wird und somit ihr Endvermögen schmälert.
Es bleibt dir aber unbenommen, es ihr gleichzutun und z. B. ebenfalls einen Vorschuss an deinen RA zu leisten.
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Brainstormer
