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Vermögensauseinandersetzung

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(@psoidonuem)
Registriert

Hallo, ich habe folgendes Problem. Meine Nochfrau und ich bestitzen ein Haus (bezahlt) und eine Eigentumswohnung mit Restschuld. Außerdem sind da in Verbindung mit dem Haus noch ein Stellplatz und eine Photovolataikanlage.

Ich würde am liebsten alles in einem Aufwasch , also einem Notartermin übertragen, wobei lediglich klar ist, dass ich die ETW kaufe, hingegen noch nicht wer von wem das Haus kauft.

Meine Frau möchte das wohl eher scheibchenweise abwickeln. Sie sagt, sie kann nicht aus den Haus ausziehen, ohne flüssig zu sein und hat andererseits angst, dass ich sie vor die Tür setze, wenn sie mir das Haus überträgt (oh Mann). Jetzt möchte sie mir zunächst die Wohnung verkaufen, oder die PVA oder den Stellplatz. Ich habe nun Angst, dass, wenn ich mich darauf einlasse, ihr jegliche Motivation flöten geht, mit dem Haus weiterzumachen, sondern sie von dem gezahlten Geld alles Mögliche macht (zB mich auf mehr Unterhalt verklagen) nur nicht Wohnung suchen.

Mir ist natürlich klar, dass mir da keiner wirklich "helfen" kann, weil ihr uns beide nicht kennt. Aber was würdet ihr machen? Ich tendiere dazu, zuzustimmen, damit endlich mal irgendwas passiert; außerdem könnte ich die Hypothek auf die Wohnung aufstocken und so meinen teuren Dispo ablösen und wäre erstmal bis auf eine preiswerte Hypothek schuldenfrei (und die Zinsen sind ja auch noch absetzbar weil vermietet).
Außerdem denke ich, dass ich sie über kurz oder lang sowieso nicht aus dem Haus bekomme ...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2013 12:16
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich würde auch versuchen den ganzen Zugewinn auf einmal zu regeln, zum einen weil klar ist wer von wem wieviel Geld bekommt, das kann dann ja auch verrechnet werden. Und weil nur einmal Kosten für den Notar fällig werden.

Und keiner von euch beiden kann dann den Zugewinn mehr gerichtlich geltend machen. Das nimmt vermutlich viel Konfliktpotential raus.

Du bekommst die Wohnung, den Stellplatz und die PVA und sie das Haus? Wie hoch wäre der Ausgleichsbetrag? bzw. bei anderen Konstellationen wie sieht es da aus?
Und im Haus sollte wohnen wem es gehört oder ein Mietvertrag - allerdings sind bei diesen Werten  zu beachten, dass im Zweifelsfall bei Unterhalt dies als Einkommen/geldwerter Vorteil zählt.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2013 12:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin psoidonuem,

ein Modell wie das von Anna-Sophie genannte hat noch einen weiteren charmanten Vorteil, mit dem ich selbst "damals" gut gefahren bin: Immobilienbesitz und Bedürftigkeit schliessen sich de facto aus; "frau" kann sich also nicht gegenüber der Bank als kreditwürdig und zahlungskräftig darstellen und gegenüber dem Familiengericht als arm und bedürftig (und nein, "ich krieg Unterhalt" hebt den Score bei der Bank nicht). Deine DEF müsste sich bei diesem Modell also überlegen, was von beidem sie denn nun sein will. Ist es ersteres, dürfte die Tür für künftige Unterhaltsforderungen zu sein.

Aber klar muss auch sein: Immobilienübertragung bedeutet für Deine DEF auch: "Nach dem Notartermin und einer dort eventuell vereinbarten Ausgleichszahlung ist es dann wirklich "Deins"; ich stehe danach nicht mehr für den Kredit und nicht für den tropfenden Wasserhahn oder die kaputte Heizung zur Verfügung."

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2013 12:55
(@donizetti)
Zeigt sich öfters Registriert

@psoidonuem

wieso machst Du es Dir so schwer?

Wenn man den Stellplatz verkaufen kann, dann tue es. Denke aber daran, dass man ETW oder Häuser ohne Stellplatz
mit deutlich schlechterem Ergebnis verkauft. Aber hier kommt es immer auf die Situation an.
Einen Stellplatz ohne Wohnung in der Nähe zu kaufen ist unsinnig.

Die Photovoltaikanlage dürfte Eigentum einer "Firma" sein. Normalerweise wird ein Gewerbe hierfür gegründet, um Steuern zu sparen.
Ein einzelner Verkauf nur der PVA erscheint mir sehr unrealistisch, da die Anlage fest verbaut sein dürfte.
Ich bin nicht sicher, aber die PVA dürfte (weil fest verbaut) als "Immobilie" angesehen werden. Also die PVA ohne das zugehörige
Haus zu verkaufen/kaufen macht in meinen Augen gar keinen Sinn und ist aus meiner Sicht sehr zweifelhaft, ob rechtens.

Willst Du das Haus?
Willst Du die Wohnung?
Willst Du Beides?
Hast Du die Nebenkosten (Überschreibung) schon ausgerechnet? (vgl. Hypothek aufstocken, wegen Dispo auflösen)
       ETW war vermietet? Wie hoch ist der Wertzuwachs? Da werden Steuern anfallen. Nicht vergesssen!
Habt Ihr die Zugewinngemeinschaft schon beendet? (Notarvertrag beidseitig unterschrieben? Scheidung bereits eingeleitet?)

Ist die Zugewinngemeinschaft noch nicht beendet, könntest Du zweifach zahlen.
Einmal den internen Verkauf an die DEF, und das zweite mal im Zugewinnausgleich,
wenn Sie das Geld bis dahin für Reisen verprasst. Nicht fair, aber rechtlich nicht zu beanstanden.

Ob ein Termin beim Notar, oder zwei Termine, dürfte letztendlich egal sein.
Wird etwas verkauf und Geld fließt, dann hat Sie Geld in der Tasche. Und was Sie damit macht,
kann, darf, muss Dir egal sein.

Die Angst Deiner Frau verstehe ich (bist Du wirklich so schlimm?  :wink:), aber irgendwann wird das Haus verkauft werden müssen.
Ob Sie flüssig ist, oder nicht, fragt in dem Moment keiner; auch nicht der neue Käufer.
Mach Ihr das ganz sanft klar und zeige Ihr Deine Vorschläge auf.

Ich bezweifle, dass Deine Frau das Haus halten kann, wenn Sie jetzt nicht flüssig ist. Ein Haus versorgt sich nicht von selbst.
Und das Überschreiben kostet auch einen vierstelligen Betrag. Wasser, Strom etc. kommt zum Glück aus der Steckdose  😉

Grüße Doni

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2013 13:06
(@psoidonuem)
Registriert

@psoidonuem

wieso machst Du es Dir so schwer?

Ich? Ich hätte das ganze schon lange über den Tisch gebracht.

Wenn man den Stellplatz verkaufen kann, dann tue es. Denke aber daran, dass man ETW oder Häuser ohne Stellplatz
mit deutlich schlechterem Ergebnis verkauft. Aber hier kommt es immer auf die Situation an.
Einen Stellplatz ohne Wohnung zu kaufen in der Nähe ist unsinnig.

Nicht extern verkaufen, sondern ihre Hälfte an mich.

Die Photovoltaikanlage dürfte Eigentum einer "Firma" sein. Normalerweise wird ein Gewerbe hierfür gegründet, um Steuern zu sparen.
Ein einzelner Verkauf nur der PVA erscheint mir sehr unrealistisch, da die Anlage fest verbaut sein dürfte.
Ich bin nicht sicher, aber die PVA dürfte (weil fest verbaut) als "Immobilie" angesehen werden. Also die PVA ohne das zugehörige
Haus zu verkaufen/kaufen macht in meinen Augen gar keinen Sinn und ist aus meiner Sicht sehr zweifelhaft, ob rechtens.

Die PVA wird in der Tat von einem auf mich lautenden Gewerbebetrieb betrieben. Ich hatte die gleichen Gedanken wie Du.

Willst Du das Haus?
Willst Du die Wohnung?
Willst Du Beides?

Beides.

Hast Du die Nebenkosten (Überschreibung) schon ausgerechnet? (vgl. Hypothek aufstocken, wegen Dispo auflösen)
       ETW war vermietet? Wie hoch ist der Wertzuwachs? Da werden Steuern anfallen. Nicht vergesssen!

Die ETW ist vermietet, es gibt keinen Wertzuwachs und wir haben sie schon angeschafft bevor man diese Gewinne versteuern musste.

Habt Ihr die Zugewinngemeinschaft schon beendet? (Notarvertrag beidseitig unterschrieben? Scheidung bereits eingeleitet?)

Ist die Zugewinngemeinschaft noch nicht beendet, könntest Du zweifach zahlen.
Einmal den internen Verkauf an die DEF, und das zweite mal im Zugewinnausgleich,
wenn Sie das Geld bis dahin für Reisen verprasst. Nicht fair, aber rechtlich nicht zu beanstanden.

Eigentlich schwebt mir vor, den Zugewinn zusammen mit Haus und ETW in einem Termin beim Notar zu verwursten. Andererseits, da ich den Kaufpreis voll finanziere, entsteht ja bei mir kein Vermögen. Glaube ich. Wenn sie natürlich den Kaufpreis verprasst, zahle ich davon die Hälfte. Danke, hatte ich nicht bedacht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2013 13:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Andererseits, da ich den Kaufpreis voll finanziere, entsteht ja bei mir kein Vermögen. Glaube ich.

da glaubst Du falsch: Es entsteht Immobilienvermögen - nicht bei Dir allein, sondern bei Euch beiden. Auszugleichen ggf. im Zugewinn-Ausgleichsverfahren. Wer und von welchem Konto zu Ehezeiten die Hypothek bedient hat, ist dabei vollkommen wurscht.

Ein halbwegs fitter Anwalt setzt Deine DEF dabei schlimmstenfalls auf den Topf, dass die Kiste beim Kauf wenig wert war (z. B. 100.000 €), aber während Eurer Ehe einen rasanten Wertzuwachs erfahren hat (z. B. auf 200.000 €). Und dann will sie die Hütte vielleicht gar nicht mehr haben, sondern lieber Bares, nämlich die Hälfte der Differenz zwischen 100.000 € und 200.000 €, also 50.000 €. Die leiht Dir aber niemand...

Insofern kann es überaus sinnvoll sein, das Ganze in einem Aufwasch abzuwickeln und sich nicht an irgendwelchem Kleckerkram festzuhalten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2013 13:27
(@psoidonuem)
Registriert

Das verstehe ich jetzt nicht Martin.

Das Haus ist sagen wir mal x wert. Also hat jeder x/2. Wenn ich ihr x/2 zahle, ersetzt sie Haus durch Geld. Ich meinerseits ersetze + Haus x/2 durch die Zahlung - x/2. Wir haben immer noch beide x/2 hinterher?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2013 13:41
(@donizetti)
Zeigt sich öfters Registriert

Da die Zugewinngemeinschaft noch nicht (!) beendet ist,

empfehle ich dringend:

... den ganzen Zugewinn auf einmal zu regeln, zum einen weil klar ist wer von wem wieviel Geld bekommt, das kann dann ja auch verrechnet werden. ...

Der Wohnvorteil (bewohnen selbstgenutztes Eigentum) kann sich natürlich sich auch auf den Unterhalt auswirken.
Bitte diese späteren monatlichen Belastungen auch bedenken.

Das Problem mit der PVA ist, man könne Sie natürlich eigens verkaufen, niemand hindert Dich einen Vertrag zu unterschreiben,
aber der Besitzer hat damit noch lange kein Zugangsrecht. Damit wäre die PVA für den zukünftigen Erwerber ohne Haus wertlos.

Um ein Missverständnis auszuschließen:
Tilgung ist immer "Zugewinn". Aber 4 - 5 % Deines Bruttoeinkommens kannst Du als Altersvorsorge außer acht lassen (sprich im Unterhalt vermindernd angeben).
Selbst nutzen oder die Miete ist zusätzliches "Gehalt".

Ich spinne jetzt einfach mal Gedanken, also nicht zu ernst nehmen. Es sollte nur Deine DEF dazu bewegen
den Notartermin wahrzunehmen.
Möglicherweise gestehst Du Ihr ein Mietrecht mit definierten End-Datum zu? Ich wollte allerdings meine DEF nicht
in meinem Eigentum haben.  Und ob man Sie später dann rausklagen muss (sie ist dann "bedürftig"), steht in den Sternen.
Solange das Mietverhältnis steht, hast Du auch nur geringfügig Zugangsrecht in das Haus. Wie gesagt, für mich wäre
es keine Option, meine hätte nämlich zufällig Wasserschaden gehabt und alle Möbel rausgeschafft.
Aber etwas musst Du Ihr anbieten. Sicherheit und Geld, und am besten eine Wohnung  :wink:.
Du kennst Sie am besten. Überlege, was Ihr am meisten Angst macht und räume diese aus.

Grüße Doni
(P.S. Ich gehe davon aus, dass Ihr 50/50 als Eigentümer eingetragen seid;
es wird also ein Batzen Geld fließen - Richtung DEF)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2013 13:41
(@donizetti)
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Das verstehe ich jetzt nicht Martin.

Anfangsvermögen
Pseudo                    Haus: 90.000
                              Woh.: 30.000

Pseudo-DEF              Haus: 90.000
                              Woh:  30.000

Endvermögen

Pseudo                    Haus: 100.000    Zugewinn: 30.000
                              Woh.: 50.000

Pseudo-DEF            Haus: 100.000    Zugewinn: 30.000
                              Woh:  50.000

Was Brille sagen will ist: Wenn Du zwei Termine machst, erst die Wohnung und kalkulierst mit obigen Zahlen,
und danach über den Rest redest, wird ein findiger Anwalt den Wert des Hauses auf 50.000 je Eigentümer drücken und
plötzlich musst Du noch mehr Kohle zahlen, die Dir aber dann niemand mehr leiht.
Zahlungen während der Ehe sind völlig irrelevant. Die habt Ihr beide aus Deinem Topf gemeinsam bestritten.

Also: 1 Termin!
Zwei Unterschriften.

Dringend.

Grüße Doni
(der weiß was Gutachter verlangen und darüber kann man trefflich seine Kohle verbrennen)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2013 13:50
(@psoidonuem)
Registriert

Ja aber wir hatten beide 0 Anfangsvermögen?

Und wenn wir erst die Wohnung machen, da zahl ich ihr übrigens vermutlich mehr als der aktuelle Verkehrswert ist, da bilde ich mir ein, auf der sicheren Seite zu sein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2013 14:15




(@donizetti)
Zeigt sich öfters Registriert

@psoidonuem

1 Termin, 2 Unterschriften :note:
Ihr müsst Euch auf einen Preis einigen. Der Notar nimmt jeden x-beliebigen Preis, den Ihr nennt und bestätigt.
Ob Du mehr als Verkehrswert zahlst, interessiert niemanden. Auch vor Gericht wird ein von beiden Parteien bestätigter und
akzeptierter Wert genommen - und wenn der 0 ist. Lediglich bei unüberbrückbaren Differenzen, schläft das Gericht einen Vergleich vor, oder
(oft erst auf Anforderung einer Partei) zieht einen Gutachter hinzu.
Ein Gutachter realisiert durchaus 5 stellige Beträge (Anfangs- und Endbewertung sind 2 Gutachten). Also Vorsicht!
Der Richter sagte meiner DEF: Wenn Sie sich nicht bewegen, gebe ich ein Gutachten in Auftrag und sorge dafür,
dass Ihr (!) Gutachten über dem von Ihnen angesetzten Wunschwert ist. Lass es nicht soweit kommen.
Sei kooperativ, aber lass Dich nicht ausnehmen. Kalkuliere aber Deine Möglichkeiten.
Rechne Sie realistisch durch. Rechne mit lässigen 5% Nebenkosten für die Übernahme der Immobilien.
Sei pessimistisch in Deinen finanziellen Möglichkeiten. Du wirst deutlich weniger verdienen und erheblich höhere Kosten haben.
Die mögliche Miete darfst Du gar nicht als "deckend" ansehen, da Sie Dir als Einkommen auf alle Fälle angerechnet wird.
Finanzrecht ist unterschiedlich zum Zivilrecht.

Nochmal die Rechnung:
Anfangsvermögen
Pseudo:        0 EUR

Pseudo-DEF:  0 EUR

Endvermögen
Pseudo:          80000 ??? EUR  (Konto, Aktien, Anrechte, Anleihen, etc.)
                    100000    (Haus)
                    50000    (Wohnung)

Pseudo-DEF          0 
                  100000    (Haus)
                    50000      (Wohnung)

Zugewinn:
Pseudo            230000  (mit den 80000 EUR Bares)
Pseudo-DEF      150000
Ausgleich an DEF:  40.000 EUR  (ohne dass Du das Haus oder die Wohnung abkaufst!)

Die 80000 Bares sind nur eine Annahme, aber von irgendwas wirst Du Ihren Anteil ja ausbezahlen wollen.
Die Schulden der Wohnung habe ich außen vorgelassen. Die würden beiden Parteien angerechnet werden.
Aber für den Kauf der Wohnung solltest Du diese Schulden natürlich in die Waagschale werfen. Im Zugewinn gleicht sich das aus.
Hast Du keine 80000, bleibt es beim 0:0 Verhältnis. Aber wovon willst Du Sie dann auszahlen?  😉

Grüße Doni

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2013 14:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PS,

Ja aber wir hatten beide 0 Anfangsvermögen?

das mag ja sein - aber Ihr habt möglicherweise ein sehr unterschiedliches Endvermögen. Beispiel: Deine DEF soll Dich für Euer Haus auszahlen, weil sie es behalten möchte - dann wird es reparaturbedüftig, schlecht gelegen und kaum mehr wert sein als Ihr damals bezahlt habt. Oder sie will die Hütte nicht haben: Dann hat sie eine 1A-Lage, ist toll in Schuss und hat ihren Wert verdoppelt. Über die Differenz zwischen beiden Annahmen kann man sich zu Tode streiten und Anwälte reich machen.

Und wenn wir erst die Wohnung machen, da zahl ich ihr übrigens vermutlich mehr als der aktuelle Verkehrswert ist, da bilde ich mir ein, auf der sicheren Seite zu sein.

und dann fangt Ihr beim Haus wieder bei Null mit rechnen und streiten an? Deine DEF ist nicht verpflichtet, Dir beim Haus in irgendeiner Form entgegenzukommen, nur weil Du bei der Wohnung "nett" zu ihr warst. Insofern der Rat: Ein ganzes Paket schnüren und das Ganze auf einmal abwickeln. Auch, um nicht unnötig Lebenszeit zu investieren.

Merksatz: Ein guter Kompromiss ist etwas, mit dem beide nicht zufrieden sind...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2013 20:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich haue in dieselbe Kerbe.

Ihr müsst unbedingt die Immobilienverschiebungen und den Zugewinnausgleich in einen Topf kriegen und gleichzeitig die Zugewinngemeinschaft notariell beenden, sonst lässt sich der Knoten nie wieder auflösen.

Deiner Ex kannst du ja einen regulären, aber befristeten Mietvertrag anbieten, um ihr die Sorge zu nehmen, gleich raus geworfen zu werden.

Evtl. könnt ihr euch ja auf einen guten Notar einigen, der euch in dieser Knotenentflechtung gut beraten kann.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2013 20:37
(@donizetti)
Zeigt sich öfters Registriert

@pseudonumeum

Ich habe noch einmal den Thread mit KU und TU/EU gelesen. Ich wusste doch da war etwas.

Der Notartermin sollte Alles umfassen:
1.) Verteilung der Immobilien 
2.) Ausgleichzahlungen aus Eigentumsüberschreibung
3.) Festlegung des Kinderunterhaltes und des TU/EU
Und gehe bitte vor dem Termin zur Bank und kläre, was als Belastung von der Bank noch akzeptiert wird.

Mein Gefühl sagt mir:
Das bei Dir verbleibende Einkommen ist schon sehr auf Kante genäht, um beide Immobilien halten zu können.
Aber das kannst nur Du errechnen und nur Du entscheiden.
Ich rate Dir: Kalkuliere dringend, was Du Dir danach noch leisten kannst. Erstelle eine pessimistische Aufstellung mit allen
einmaligen und laufenden Kosten, Nebenkosten der Gebäude und mögliche Reparaturstaus, etc. pp.
Beziehe ebenso den Unterhalt in die Berechnungen ein.

Grüße Doni

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2013 23:17
(@psoidonuem)
Registriert

OK. Ihr bestätigt also , dass ich alles auf einmal machen soll. Danke. Blöd nur, dass sie nicht mitspielt ... bis jetzt 😡

@Donizetti
Das, was ich aufnehmen muss, übersteigt in der Monatsrate meine jetzige Miete nur um 100€. Die Umlagen für das Haus sind aber 100 € billiger, warum auch immer. Außerdem kann ich die Rate für die bestehende Restschuld noch verringern. Finanziell passt das.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2013 12:51
(@psoidonuem)
Registriert

Haha, da war ein Denkfehler drin. Wenn ich das Haus kaufe, habe ich ja den ganzen Wohnvorteil, gegen den ich beim derzeitigen Zinsniveau nur wenig Zinsen rechnen kann. Wird doch knapp, aber geht gerade so eben. Nur, dass es eben sowieso nichts wird,  weil sie es eben immer noch scheibchenweise machen will. ich vermute, dass ich ihr durch Abkaufen (ETW, Photovoltaikanlage, Parkplatz, Kunstwerk) eine Klage gegen mich auf wasauchimmer finanzieren soll.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2013 12:18
(@psoidonuem)
Registriert

So, ich muss das nochmal aufwärmen. Einige Versuche später darf ich davon ausgehen, dass sie mir das Haus nicht verkauft. Ich soll es ihr vielmehr überlassen, aus Dankbarkeit für ihre treuen Dienste und dafür dass ich sie in den Selbstmord getrieben habe.

Ein externer Verkauf ist ökonomischer Schwachsinn mMn, aber das ist egal, denn ihr wird ja sowieso kein Kaufpreis hoch genug sein, passiert also auch nicht.

Bleibt ZV, aber auch das will sie nicht, das sie ja weiß, dass ich es dann ersteigere.

Dh sie wird über kurz oder lang, nachdem wir geschieden sind und nachdem ich auch keinen Unterhalt mehr zahlen muss in meiner Haushälfte sitzen und sich  weigern mir Miete zu zahlen.

Kann mir jemand sagen, was dann passiert?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2014 13:24
(@Inselreif)

Kann mir jemand sagen, was dann passiert?

Nichts, so lange Du nichts tust.

- Teilungsversteigerung beantragen, falls sinnvoll möglich (dingliche Belastung nicht zu hoch)
- Hälftige Darlehen erstattet verlangen und einklagen
- Hälftige Nebenkosten erstattet verlangen und einklagen
Gerade letztere beiden Punkte könnten recht flott zu einem Sinneswandel führen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2014 13:42
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Psoidonuem,

Bleibt ZV, aber auch das will sie nicht, das sie ja weiß, dass ich es dann ersteigere.

Scheidung abwarten.
Danach wird es für sie deutlich schwieriger eine Teilungsversteigerung zu verhindern.

Kann mir jemand sagen, was dann passiert?

Nun ja, die übliche Antwort: Hier im Forum niemand.
Ggf. entscheidet ein Richter.

Wenn Deine Unterhaltszahlungen auslaufen, dann könntest Du sie bei Bedarf auf eine Nutzungsentschädigung verklagen.

... und Inselreif war schneller.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2014 13:43
(@psoidonuem)
Registriert

OK, das Haus ist lastenfrei. Ich warte also ganz entspannt die Scheidung ab und beantrage dann Teilungsversteigerung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2014 13:48




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