Hallo liebe Forenmitglieder
Ich finde keine genauen Informationen wie das gemeinsame Vermögen aufgeteilt wird wenn vor der Ehe über Jahre hinweg eine Beziehung mit gemeinsamen Konto geführt wurde und somit nicht mehr eindeutig zugeordnet werden kann wer welche Vermögenswerte in die Ehe eingebracht hat.
Hier der Hintergrund:
Beziehung seit 1997, beide erwerbstätig, Mann immer mit Faktor 2+ höherem Einkommen, 2008 Geburt 1. Kind, 2010 Heirat, 2011 Kind 2+3, 2013 Hausbau mit 6 stelligem Eigenkapital, ab dem ersten Einkommen wurde immer ein gemeinsames Konto geführt das alle Lebenshaltungskosten gedeckt hat auf auf das alle Einnahmen eingezahlt wurden, das Barvermögen wurde bereits 50/50 aufgeteilt, wohnrecht im Haus verliere ich in 1 Monat (6 Monate nach Auszug, wobei ich immer deutlich gesagt habe der Auszug ist auf Zeit und ich will zurück, aber das spielt wohl keine Rolle mehr)
Ich biete meiner nochFrau an das Haus virtuell zu kaufen.
- Es muss der Marktwert per Gutachten ermittelt werden
- die Schulden und Gebühren werden durch sie getilgt
- Aus der Differenz Marktwert minus getätigte Zahlung soll sie mir 50% auszahlen
Meine Zielsetzung ist es 1. aus dem Kredit heraus zu kommen und 2. notwendiges Startkapital für einen Neuanfang zu erhalten. Ich habe versucht mir anzulesen wie man in diesem Falle am besten vorgeht. Zum Verkauf kann ich sie nicht zwingen und eine Trennungsversteigerung ist das letzte Mittel.
1) Ist meine Vorstellung vom virtuellen Verkauf halbwegs gerecht? Oder übersehe ich da was?
Zusätzlich zu der Aufteilung/Auszahlung des Hauses muss, wenn ich das richtig verstanden habe ein Ausgleich stattfinden, der auf den Einzelvermögen zum Tag der Eheschließung aufbaut. Ich hoffe ich finde da noch einen Kontoauszug aus der Zeit.
2) Wie würde das denn in unserem Fall umgesetzt werden? Es gibt keine getrennten Konten oder einzelne Vermögenswerte. Alles wurde gemeinsam aufgebaut wobei ich als Mann fast immer das doppelte Einkommen hatte.
3) Vom niedrigen 6 stelligen Eigenkapital für den Hauskredit habe ich in der Theorie vor der Ehe einiges angespart. Würde das einen Einfluss auf die Ausgleichszahlung haben? Das gemeinsame Haus wird sicherlich 50/50 geteilt, da keine Sondervereinbarungen existieren.
Ich würde mich freuen wenn ihr mich in die richtige Richtung zur weiteren Recherche schicken könntet
Hallo,
also zum einen gibt es den Zugewinnausgleich. Wer mehr hinzugewonnen hat muss dem anderen etwas zahlen bis beide den gleichen Zugewinn haben. Wenn aber bisher gemeinsam gewirtschaftet wurde und jeder die Hälfte bekommt, dann gibt es auch keine Differenz und nichts ist auszugleichen. Das wäre dann auch in Deinem Interesse.
Wenn Du mehr hinzugewonnen hast als Deine Frau, dann könnte das Haus auch dem Zugewinnausgleich dienen. Beim Haus zu raten ist für mich nicht einfach, weil ich davon nichts verstehe. Es bleibt aber immer die Frage, ob die Bank Deine Frau als alleinige Kreditnehmerin überhaupt akzeptiert. Wie realistisch ist es denn, dass sie Kosten und Geführen alleine trägt? Wovon soll sie Dich denn auszahlen?
VG Susi
Hallo Susi
Danke für die Antwort. Im Moment kann sie die Kosten mit ihrem Gehalt, Kindergeld und freiwilliger Zahlung meinerseits in ungefährer Höhe des Kindesunterhaltes ohne Probleme decken. Ein Ausbezahlen ginge nur über eine Umschuldung mit entsprechender Kredithöhe. Es bestehen keine Forderungen nach Trennungsunterhalt. Wir verrechnen das über die Hausnutzung. Im momentanen Job hat sie auch nicht mehr so viel weniger Gehalt.
Ich selber habe keine Barmittel und kann mir nicht mal eine Wohnung einrichten. Sollte es jetzt also beim Hauskredit Probleme geben und die Bank kommt zu mir um die Raten einzufordern kann ich diese nicht leisten. Als Mitbesitzer wäre ich ja auch für Reparaturen anteilig zuständig. Wenn ich schon neu anfangen muss, dann wenn möglich komplett ohne zusätzliche finanzielle Verknüpfungen außer Unterhalt für Kinder und Frau. Ich möchte das Risiko Haus dann nicht mehr mittragen. Irgendwie muss ich mir ja eine neue Altersvorsorge schaffen.
"Wenn aber bisher gemeinsam gewirtschaftet wurde und jeder die Hälfte bekommt, dann gibt es auch keine Differenz und nichts ist auszugleichen. Das wäre dann auch in Deinem Interesse" Es wäre in meinem Interesse um möglichst stressfrei aus der ganzen Misere heraus zu kommen. Bisher habe ich aber den Löwenanteil am Einkommen gehabt. Alles gemeinsame erwirtschafte kommt somit zu 2/3 von mir. Bei 50/50 ausgleich verliere ich also rein rechnerisch. Aber wenn es Ruhe schafft und den Kids hilft wäre mir das in Grenzen egal.
EggiW
somit nicht mehr eindeutig zugeordnet werden kann wer welche Vermögenswerte in die Ehe eingebracht hat.
Wenn keine andere Vereinbarung existiert, gehört Euch das Kontoguthaben im Zeitpunkt der Eheschließung jeweils hälftig.
Gruss von der Insel
Das habe ich mir schon gedacht. 🙂 Aber das LEben geht weiter. Muss ich halt Lotto spielen 🙂
Hallo,
wenn Du mit deiner Ex-Frau noch reden kannst, kann es sehr hilfreich sein möglichst schnell einen guten Kompromiss zu finden und das schriftlich zu fixieren. Sobald das nicht mehr möglich ist und eventuell vieles gerichtlich geklärt wird, ist das sehr langwierig und teuer.
Ist der Stichtag des Eheendes bereits bekannt? Wenn nicht, kann es je nach Vermögen für den Mann der in der Ehe einen hohen Zugewinn erwirtschaftet hat, sinnvoll sein zu versuchen, diesen Zugewinn zu drücken.
Gruß,
Markus
Der Stichtag fällt auf März 2020. Dann ist das Trennungsjahr, dass mit meinem Auszug begann, abgelaufen.
Ich muss jetzt schleunigst zum Anwalt, da sie in meinen Augen wunderliche Ideen hat was das Haus angeht. Hinsichtlich der Kinder sind wir auf jeden Fall einig. Und denen geht es seit zu Hause kein Krieg mehr herrscht viel besser. Da bekomme ich sehr viel Liebe zurück.
Meine Idee war ja wie folgt:
Ich biete meiner EX an das Haus virtuell zu kaufen.
- Es muss der Marktwert per Gutachten ermittelt werden
- die Schulden und Gebühren werden durch sie getilgt
- Aus der Differenz Marktwert minus getätigte Zahlung soll sie mir 50% auszahlen; mein Anteil wird um die Hälfte der Tilgung gekürzt
Beispielrechnung:
Hauswert 400.000
virtueller Verkauf, Erlös wird aufgeteilt
Mann 200.000
Frau 200.000
Restschulden 130.000
Vom virtuellen Erlös des Mannes werden 65.000 abgezogen. Der Mann erhält 65.000
Die Frau müsste dann die Restschuld und die Auszahlung an den Mann finanzieren (195.000)
Sie ist da natürlich anderer Meinung.
Ihr Plan ist es einfach den Kredit zu übernehmen (wenn die Bank mitspielt, sollte aber eigentlich gehen bei den Unterhaltszahlungen die sie zu erwarten hat). Der Rest des Hauses ist dann plötzlich nichts wert, denn ich habe ja schließlich drin gelebt. Den realen Marktwert ignoriert sie vollkommen. Und drin gelebt hat ja schließlich die ganze Familie.
Finde nur ich das komisch oder ist es jemandem so passiert? Angeblich hat sie dafür Quellen im Internet.
Habe ich in meinem Modell einen Denkfehler?
Deine Rechnung ist nicht nachvollziehbar:
Wenn der Marktwert des Hauses 400 k beträgt und die Restschuld 130 k, dann beträgt Euer gemeinsames Vermögen (nur in Bezug auf das Haus) 400k - 130k = 270k
Davon gehören jedem von Euch 50%, d. h. 135k.
Wenn sie das Haus übernimmt, müsste sie Dir demnach Deinen Anteil am Vermögen, also 135k, ausbezahlen. Ganz einfach. Das ist die normale Teilung.
Problematisch wird es erfahrungsgemäß in so einer Konstellation mit der Ermittlung des Marktwertes. Ihr müsst einen Gutachter finden, dem Ihr beide vertraut.
So wie Celine es schreibt ist es korrekt. Mit einer Ergänzung: Du kommst aus der Finanzierung raus.
Wenn ihr Euch nicht auf den Marktwert einigen könnt, dann muss dieser halt durch Verkauf bestimmt werden. Wer näher am MW dran ist (implizite Annahme der KM auf Basis der genannten Zahlen ist 130 TEUR) können wir hier nicht einschätzen. Die Lücke zu den 400 TEUR ist schon sehr groß. Auf welchen Annahmen basiert denn Dein Wert?
Einen Verkauf kannst Du erzwingen -> Teilungsversteigerung.
Dabei gibt es Risiken:
Für die KM: Wenn ein Dritter mehr bietet als sie (bieten kann), geht der Plan nicht auf, mit den Kindern im Haus wohnen zu bleiben.
Für Dich: niemand bietet einen adäquaten Preis und die KM bekommt es zum Schnäppchenpreis
All das zieht Kosten nach sich. Am Besten also, ihr einigt Euch auf einen Marktpreis.
toto
Also wenn Dir das Haus zur Hälfte gehört, zahlt die Frau eine Nutzungsentschädigung. Das Problem mit der Veräußerung ist, dass wenn die Frau nicht will, es immer auf eine Teilungsversteigerung hinausläuft.
Es gibt keinen Wert zum Haus, der gerichtlich festgestellt wurde und da keine Einigkeit über den Wert besteht, wird ein Gutachten erstellt, dass nicht wirklich erstellt werden kann, da die Frau niemanden in Haus lassen muss.
Das bedeutet einen grundsätzlichen Wertabschlag zur Wertermittlung, zur Sicherheit für den Käufer da die Innenräume nicht besichtigt werden konnten. Da die Frau ihren Hausteil ggf. nicht verkaufen will ergibt sich das Problem, dass Du nur deine Haushälfte verkaufen kannst und wer kauft ein halbes Haus? Das Haus ist dem Grunde nach im Verkauf nichts Wert.
Mein Gedanke wäre, das Haus so lange zu halten wie es geht, da es Dir Unterhalt für deine Kinder erspart und hoffentlich eine möglichst Hohe Nutzungsentschädigung einbringt. Das hat auch psychologische Wirkung. Eventuell wird sie versuchen die Kinder als Druckmittel einzusetzen... Aber das weiß man natürlich nicht.
Gruß,
Markus
MBerke: Kindesunterhalt wird trotzdem fällig.
Ich sehe es zudem als problematisch an, den geleisteten Unterhalt als Einkommen für den Kredit zu werten.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Guten Morgen
Erst mal vielen Dank für eure Antworten.
Die Zahlen sind fast realistisch, nur für eine einfachere und verständliche Rehnung gerundet. Ich habe im Bekanntenkreis Makler die recht gut abschätzen können wie die Preise liegen. Wir haben halt viel Eigenkapital gehabt und daher war nur ein vergleichsweise geringer Kredit notwendig. Deswegen sind auch kaum Barmittel da. Alles ist ins Haus geflossen.
Das ein echtes Wertgutachten erstellt werden muss ist mir klar. Und das dort auch weniger als Marktwert rauskommt auch. Aber selbst wenn es nur 300.000 werden ist das immer noch mehr als nichts. Wenn ich Besitzer bin kann sie mir doch kaum nach entsprechender Ankündigung den Zutritt verwehren. Ist ja dann wie ein Vermieter-Verhältnis. Möglicherweise wird versucht Termine kurzfristig abzusagen aber noch reden wir ganz gut miteinander. Daher will ich ja schnell und so lange das möglich ist alles notwendige veranlassen.
Die Finanzierung würde sie auf jeden Fall übernehmen. Ich befürchte nur als Mitbesitzer für alle Kosten rund ums Haus zu 50% beteiligt zu werden. Auch wenn sie das im Moment natürlich ausschließt.
Kann man das durch eine notarielle Vereinbarung ausschließen? Das steht irgendwie gegen den Grundsatz dass Besitz verpflichtet.
Die Nutzungsentschädigung würde sicherlich mit dem Unterhalt an meine Ex verrechnet werden. Ich glaube für genaue Zahlen muss der Anwalt rechnen.
Ih halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden.
EggiW
Hallo,
aus meiner Sicht machst Du den Denkfehler, dass Deine Frau das Geld hat Dich auszuzahlen und gleichzeitig den Kredit weiter zu bedienen. Ich sehe das nicht, insbesondere ist KU kein Einkommen der KM und das sieht die Bank genauso.
Wenn Du jetzt sofort Geld sehen willst, dann bleibt nur die Versteigerung des Hauses. Dabei sollte der Kredit + Vorfälligkeit + etwas Geld für Dich herausspringen. Alles andere halte ich für illusorisch. Deine Frau kann dann vielleicht ein Haus für sich und die Kinder mieten.
VG Susi
insbesondere ist KU kein Einkommen der KM und das sieht die Bank genauso.
Aber im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung wird die Bank schon (titulierte) Unterhaltszahlungen dem verfügbaren Haushaltseinkommen der alleinerziehenden Mutter zurechnen.
Ob das dann reicht, steht auf einem anderen Blatt.
Toto
aus meiner Sicht machst Du den Denkfehler, dass Deine Frau das Geld hat Dich auszuzahlen und gleichzeitig den Kredit weiter zu bedienen.
Woher weißt Du denn, dass die Frau für einen Gesamtkredit von 265k nicht Kreditwürdigkeit ist? Wir kennen doch ihr Einkommen gar nicht.
Wenn Du jetzt sofort Geld sehen willst, dann bleibt nur die Versteigerung des Hauses.
Das ist ein Irrtum. Abgesehen davon, dass Teilungsversteigerungimmer ein Riesen - Verlustgeschäft ist, das niemand ernsthaft wollen kann, kann die Ehefrau die Versteigerung noch mehrere Jahre hinauszögern, wenn sie mit den Kindern im Haus wohnt. Von "sofort" kann da gar nicht die Rede sein.
kann die Ehefrau die Versteigerung noch mehrere Jahre hinauszögern, wenn sie mit den Kindern im Haus wohnt. Von "sofort" kann da gar nicht die Rede sein.
Jein. Wenn es mit entsprechenden Nachdruck verfolgt wird, geht das ziemlich schnell ... im schlimmsten Fall stellt man alle Zahlungen ein und wartet was passiert.
Es ist immer nur eine Einbahnstrasse, wenn man es hinnimmt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Abgesehen davon, dass Teilungsversteigerungimmer ein Riesen - Verlustgeschäft ist, das niemand ernsthaft wollen kann
Nicht zwangsläufig. Aber ja, ich würde eigentlich nur zur Teilungsversteigerung raten, wenn man dabei aktiv sein kann/ möchte und - wenn nötig - das Haus selbst ersteigern kann od die Aufteilung dringend braucht, notfalls auch unter wert.
Toto
Vergiss die Nummer mit dem virteullen Verkauf. Entweder verkaufe ihr das Haus oder vermiete deinen Anteil. Alles andere ist auf Dauer Quatsch. Ich habe gerade ähnliches hinter mir, habe meiner Ex ihre Haushälte abgekauft. Da herrscht nun Rechtsfrieden. Was glaubst du denn, was passiert, wenn ihr beide mal für einen Straßenausbau angeschrieben werdet. Glaubst du, dass sie sich dann noch an eure Abmachung erinnern kann?