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Gemeinsames Haus

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(@akoser)
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Hallo Zusammen,

vielleicht hat jemand Erfahrung damit und kann mir helfen.

Haus gehört mir und Ex (nicht verheiratet) zu je 50% Finanzierung 100%

bisher ca. 2% abgetragen (leider alles ganz frisch) Haus hat 89.000,- plus 40.000,- Sanierung gekostet.

Ich würde gerne die ganzen Schulden übernehmen und weiter Abtragen und das Haus wenn die Bank mitspielt und die EX auf mich übertragen.

Was passiert wenn Bank ja sagt, aber EX nein, und es lieber zwangsversteigern will?

Dann die nächste Frage, zusätzlich haben wir vor drei Monaten einen weiteren Kredit aufgenommen von 50.000,-€ für weitere Invest ins Haus. Beide haben wir unterschrieben. Davon sind jetzt noch ca. 42.000,-€ nicht verbraucht. Diesen Kredit hatten wir vor mit dem Baukindergeld über 10 Jahre (36.000,-€) Sonder zutilgen.

Das fällt ja weg wenn das Haus komplett auf mich geht (Ex will eigentlich von allem nix mehr Wissen), jetzt möchte Sie aber von diesem Geld einen Batzen ab haben um neu zu starten. Was tun? Habt Ihr einen Rat.

Haus verkauf kommt für mich persönlich nicht in Frage.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2019 12:13
(@der-frosch)
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Hallo Akoser
So wie ich das sehe kann Ex von dem Geld vom Kredit gar nichts beanspruchen, da es zweckgebunden ist( Bau - Kindergeld) und wenn die Anspruchsberechtigung weckfällt, ist meiner Meinung nach das noch vorhandene Geld zurück zu zahlen, wobei aber wahrscheinlich noch eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Aber vielleicht kann Dir dazu hier jemand im Forum mehr sagen.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2019 12:24
(@akoser)
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Der Kredit ist nicht zweckgebunden. Das was weg fallen würde wäre das Baukindergeld.

Ich würde den Kredit (mache ich jetzt schon) gerne weiter bedienen und die Ex aus dem Vertrag streichen lassen wollen.

Ihr Einkommen ist Elterngeld (600) und Unterhalt für drei Kinder plus Unterhaltsvorschuss von der Kasse 280,-€ plus ca. 260,-€ von mir.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2019 12:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
Gehört zum Inventar Moderator

Damit ist sie nicht fähig, den Kredit zurück zu zahlen. Also kann sie auch nichts vom Geld bekommen. Geschenke gibt es nicht.

Wie kann sie mit diesem "Einkommen" überhaupt einen Kredit aufnehmen?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2019 12:52
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Moin,

ich hatte in den anderen Faden schon einiges dazu geschrieben.
Natürlich kann die Ex sich gegen alles Stemmen und versuchen, Dich mit dem Haus in eine Zwangsversteigerung zu treiben. Nur muss sie dabei bedenken, dass sie von allen Gewinnen, wie auch Verlusten 50% zu tragen hat. Da Du in den anderem Faden schriebst, dass erst 2% getilgt sind, wird es mit Gerichtsgebühren, Gerichtsvollzieher (Zwangsversteigerung) garantiert ein Verlustgeschäft. Von diesem Verlust ist ihr Anteil genau 50%.

Den unverbrauchten Kredit würde ich an Deiner Stelle sofort zurück zahlen. Da das Baukindergeld wegfällt wird es für Dich schwer werden, diesen zurück zu zahlen. Daher rate ich Dir, diesen so schnell wie möglich wegzudrücken. Ausbau kannst Du dann ich und nach durch Rücklagen durchziehen (wenn Dir Rücklagen übrig bleiben).

Aus wenn Du alles schön dargestellt hat, sehe ich immer noch, dass ein Richter von Dir verlangen kann in eine Privatinsolvenz zu machen, um genügen Geld für alle Unterhaltsleistungen zu haben. Der Wohnvorteil könnte Dir auch auf die Füsse fallen, da wird einfach nur höher behauptet, schon damit die Anwaltsgebühren schön hoch ausfallen.

Auch ein Gedankengang. Solange ihr 50/50 am Haus beteiligt weil, muss die Ex vorsichtig sein, damit nicht an ihr Dinge hängen bleiben, die sie nicht stemmen kann. Diese Vorsicht fällt weg, wenn das Haus auf Dich überschrieben wurde, denn dann kann sie tun und lassen was sie will, fordern und mit VKH alles versuchen durchzusetzen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2019 14:52
(@akoser)
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Hallo Kasper,

Danke für Deine Ausführungen.

Wenn ich den Kredit jetzt komplett zurück zahle kann ich diesen Unterhaltsrelevant nicht mehr gegen rechnen, und zahle auf jedenfall mehr BU.

Kann Sie eigentlich ja nicht mitentscheiden wenn ich diesen mit einem Schlag bis auf 4000,-€ zurückzahle?
Das Haus selbst ist ja dann die nächste Baustelle, hier im Hunsrück bekommt man 500,-€ Miete dafür zumal das Hauptbad nicht besteht und außen eine große Abbruchbustelle ist usw.

Das wollten wir ja alles noch fertig machen. Aber der richtige Weg ist, die Verbindlichkeiten abzubauen, aber nicht um dann das Geld der EX zu geben. Wir waren ja nicht verheiratet von daher wäre ich jetzt erstmal optimistisch und würde das Geld liegen lassen bis das Gericht droht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2019 16:42
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

wenn Sie den Kredit übernehmen will, dann steht ihr natürlich auch das Restgeld aus dem Kredit zu. Die Frage ist ob die Bank mitspielt. Das Haus wäre dagegen Deine Baustelle.
Der BU erhöht sich nur, wenn Du z.Z. nicht für den vollen BU leistungsfähig wärst. Da der BU durch das Einkommen vor der Geburt der Kinder gedeckelt ist.
Was sich erhöht ist Dein unterhaltsrelevantes Einkommen beim KU, allerdings bedeutet eine 1 Stufe (bzw. 2 Stufen) mehr eine Steigerung (insgesamt) um  18+18+20 = 56 Euro (bzw. 112 Euro), da bleibt Dir auch noch was.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2019 21:28
(@akoser)
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Lieben Dank,

ist das richtig was hier geschrieben wurde das ein Richter zum Verkauf zwingen kann, damit der BU steigen kann?

Habe davon noch nichts lesen können oder ein OLG Urteil finden können.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2019 23:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
Gehört zum Inventar Moderator

Nein.

Erwerbsobliegenheit besteht für den Kindesunterhalt in voller Größe. Du hast ja ein vernünftiges Einkommen bei Vollzeit, das eben für mehr nicht reicht. Und das Haus scheint ja eine angemessene Größe für eine normale Familie zu haben und du finanzierst nicht das Schloss Bellevue.

Ich sehe da keinen Spielraum, dich zum Verkauf des Hauses zu zwingen, zumal das ja nicht von jetzt auf gleich flüssig macht und Notverkäufe in der Regel mit Verlusten einher gehen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2019 11:36
(@akoser)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke erstmal :-).

Neuer Vorschlag von EX. Haus geht an mich. Kredit 2 wird zurückgezahlt.
Rest von 6700,-€ der verbraucht wurde geht durch zwei.

Mein Vorschlag (hatte Sie auch angesprochen) ich übernehme den kompletten Hausrat inkl. Möbel und übernehme die 6700,-€ komplett.

Falls es so bleiben sollte, weil für 3350,-€ bekomme ich die ganze Einrichtung nicht neu gekauft.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2019 16:37
(@totohh)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke erstmal :-).

Neuer Vorschlag von EX. Haus geht an mich. Kredit 2 wird zurückgezahlt.
Rest von 6700,-€ der verbraucht wurde geht durch zwei.

Mein Vorschlag (hatte Sie auch angesprochen) ich übernehme den kompletten Hausrat inkl. Möbel und übernehme die 6700,-€ komplett.

Falls es so bleiben sollte, weil für 3350,-€ bekomme ich die ganze Einrichtung nicht neu gekauft.

Moin A.

Also, da Du ja Haus willst und wenn die Bank mitspielt, dann würde ich das so machen. Ob Sie nun die halbe Einrichtung übernnimmt und gleichzeitig die Hälfte des Konsumentenkredits od. Du den ganzen Kredit und die ganze Einrichtung, daran würde ich es nicht scheitern lassen.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2019 18:49
(@akoser)
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Oh man,

jetzt geht es los. Sie will nicht aus dem Haus und es jetzt selber übernehmen.

Ihre Meinung ändert sich ständig.

Ich soll raus, das dass nicht geht ist mir zwar bewusst, aber wie damit umgehen? Sie wollte zurück zum alten Wohnort 70km dort hat sie die letzten 10 Jahre gewohnt und Ihr Sohn (16) geht dort noch zur Schule.

Finanzen konnte ich es regeln, so das ich keine Bank Darlehn mehr habe außer das Haus selber (495,-). Denke das Sie mit Ihren Verwanden gesprochen hat und irgendjemand bei der Bank bürgen würde.

Sie hat keinerlei Bezug zum Ort.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2019 15:29
(@annasophie)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Was spricht dagegen, dass sie das Haus übernimmt?
In dem Fall würde ihr und nicht dir ein wohnwertvorteil angerechnet werden.
Du müsstest halt in der Nähe dir was neues suchen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2019 15:47
(@akoser)
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Sie will dort nicht gar nicht wohnen bleiben.

Es geht ihr darum das ich es nicht bekomme. Wenn Sie es dann doch bekommen sollte, wird Sie es direkt am Markt verkaufen. Und wieder in Ihre alte Stadt ziehen wo Sie auch Ihre Arbeit und Freunde hat (da will Sie auch zurück).

Einfacher Weg 70km Kinder sind 6 Monate 2 Jahre und 16 Jahre alt. Heute schreibt Sie wenn Sie es nicht bekommt wird es eben verkauft.

Ich habe das letzt Jahr am Haus Gearbeitet und viele neue Freunde im Ort gefunden Sie konnte sich nicht Integrieren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2019 15:55
(@akoser)
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Wenn ich das richtig lese, kommt es bei nicht Einigung zur Teilungsversteigerung?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2019 16:07
(@totohh)
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Moin.

Dann schlag ihr doch vor - mit der Begründung ihr könnt euch ja nicht einigen - eine Teilungsversteigerung zu machen. Mach Dich vorher mal schlau dazu. Sprich mit Deiner Bank, wie die Dich dabei unterstützen kann. Denn das einzige(?) Problem dabei ist soweit ich weiß, dass Du, um Mitbieten zu können, eine Bankbürgschaft hinterlegen musst, bevor der alte Kredit abbezahlt ist. Bekommst Du den Zuschlag, ist alles beim Alten. Rein spieltheoretisch kann folgendes passieren:
- Du bekommst den Zuschlag zum aktuellen Wert - das ist ja das, was Du wolltest.
- KM bietet mit (sofern sie die Mittel hat), dann kannst Du überbieten, solange Dir das Haus mehr Wert ist (oder zurückziehen, dann hast Du ein Geschäft, weil der KM das Haus mehr Wert als Dir ist (was ja, wenn Deine Theorie über die Motive der KM stimmt, nicht der Fall sein sollte)
- oder ein Dritter bietet fleißig mit, auch dann könnt ihr beide wenigestens etwas Geld damit machen (und offensichtlich war Dein Einstiegsangebot an die KM dann wohl zu niedrig und die KM hat sich zurecht gewehrt, unter Marktpreis ihre Haushälfte an Dich abzugeben).

Was an Kosten dabei entstehen, kann ich Dir nicht sagen.

Aber ich hab ne Idee was passieren wird, wenn Du nur das Wort "Teilungsversteigerung" in den Mund nimmst: Aus lauter Angst unter Wert verkaufen zu müssen, wird die KM sich mit dir einigen 😉 (wenn Dein aktuelles Angebot marktgerecht ist).

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2019 16:12
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Ja.

Aber, sie sollte sich mal mit der Bank unterhalten, ob sie überhaupt ein Darlehen bekommt. Denn dieser Zahn wird ihr schnell gezogen werden. Aber Du kannst auch mit der Bank reden, und wenn es zu einer Zwangsversteigerung kommt, dann ersteigerst Du Dein eigenes Haus. Da weit weniger bei herauskommen wird, hast Du dann einen Titel mit ihre Anteil gegen sie.

Wie sieht den der Markt bei Euch aus? Kann sie schnell ein Haus verkaufen?
Das die Dame nicht ganz knusper ist, merkt man an der Unkenntnis der Gesamtsituation. Wenn Sie das haus übernimmt, dann muss sie einen Kreditvertrag vereinbaren, meist um die 10 Jahre. Wenn sie das Haus dann verkaufen will, wird sie kaum den Preis bekommen, den ihr jetzt vereinbart. Aber viel wichtiger ist, dass die Zinsbindung der Bank ersetzt werden muss, heißt bei einem Verkauf kommen noch einmal ein paar tausend Euro an die Bank hinzu.
Mal ganz davon abgesehen, dass ich nciht glaube, dass sie den Kredit bekommt, aber wie will sie das alles machen und schaffen? Da ist die Insolvenz ja schon vorprogrammiert.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2019 16:18
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

(wenn Dein aktuelles Angebot marktgerecht ist).

Das haus wurde vor kurzem gekauft, es sind gerade mal 2% getilgt. Dann kommen Grunderwerbssteuer und Notarkosten hinzu ... Welcher Preis ist da Marktgerecht?
Wenn sie ohne kosten aus dem Haus rauskommt, ist das völlig ok.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2019 16:21
(@totohh)
Nicht wegzudenken Registriert

Das haus wurde vor kurzem gekauft, es sind gerade mal 2% getilgt. Dann kommen Grunderwerbssteuer und Notarkosten hinzu ... Welcher Preis ist da Marktgerecht?
Wenn sie ohne kosten aus dem Haus rauskommt, ist das völlig ok.

Sehe ich auch so.
Hinweis war nur, falls - warum auch immer - das Haus vor Kurzem ein richtiger Schnapper war. Dann und nur dann kann ich das Verhalten der Dame verstehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2019 17:02
(@akoser)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Zusammen,

Schnapper war es nicht. 89.000,- plus 40.000,- für die erste Sanierung. Um es zu Verkaufen muss noch einiges investiert werden, komplettes Bad (15qm) plus neue Innentreppe dazu kommen ca. 3000,- für die Beseitigung des restlichen Mülls.

Hört sich erstmal wenig an, wir reden hier aber vom Hunsrück 10km zur nächsten Stadt und Geschäfte/Schulen/Kindergarten usw.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2019 17:36
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