Hallo zusammen,
nun komme ich mit den nächsten Thema: Unterhalt und Haus.
ad Unterhalt:
Ich habe 2007 den Fehler gemacht und noch Steuerklasse 3 behalten. Es gäbe hier die Möglichkeit, noch gemeinsam zu veranlagen (Versöhnungsversuch). KM könnte mich jedoch dann beim FA anklagen und sagen, das fand nicht statt. Ergo: Verzicht darauf. Resultat: ca. €7.000 nachzahlen. Könnte man mit der Gegenseite verrechnen, da sie höhere Einnahmen habe. Wenn nicht, dann würde sich Ehegattenunterhalt reduzieren. Gegenseit ehat bis dato nicht reagiert. Habe bis dato unter Vorbehalt bezahlt, aber gelernt, dass diese Kohle futsch ist.
@Haus:
KM lebt mit 2 kids im Haus. KM und ich sind im Kredit hälftg dabei. Einlage Frau: €135T, ich:€45T. Zinsen pro Monat ca. €650. Tilgung derzeit ausgesetzt. Frage: Will nun aus der Haftung raus. Bank ist leider eine Direktbank, so dass ich den Bänker nicht direkt kenne. Kreditrahmen läuft gegen 0. Wenn ich die Zahlungen platzen lasse, dann droht wohl der Eintrag in die Schufa. Wenn ich aber Unterhalt auf dieses Konto überweise, dann ist er wohl de facto nichtig.
Braucht Ihr noch mehr Infos wie ich aus der Kiste rauskomme? Frau lebt im Haus und bekommt Unterhalt. Bin ich den total blöd?
Habe heute telefonisch meinen RA konfrontiert und Aktion eingefordert. Er bot an, das Mandat abzugeben.
Bin frustriert, wütend und am A....
dude74
Hallo Dude,
wann genau war denn der Trennungszeitpunkt? Wenn Deine Frau einer gemeinsamen Veranlagung zustimmt, dann würde sie sich - im Falle, dass sie dieses dann selber wieder umkehrt - ebenfalls des "Beschiss" anzeigen. Andererseits würde die getrennte Veranlagung ermöglichen, dass Du den Unterhalt an Deine Frau als Sonderausgaben absetzen kannst, was widerum bei gemeinsamer Veranlagung nicht ginge.
Zur Hausgeschichte mögen sich andere äußern, damit kenne ich mich nicht gut genug aus.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Resultat: ca. €7.000 nachzahlen.
Das kann nicht sein, wenn der Splitting-Effekt so gross ist, schöpft ihr auch das Real-Splitting voll aus (=13805€ pro Jahr), und dessen Effekt ist fast genauso gross, so dass da unterm Strich nur 1200€ fehlen können. Oder habt ihr das Realsplitting schlicht vergessen?
Moin,
na, versuchen wir's mal in einem Topic - ggf. müssten wir teilen.
Ich habe 2007 den Fehler gemacht und noch Steuerklasse 3 behalten. Es gäbe hier die Möglichkeit, noch gemeinsam zu veranlagen (Versöhnungsversuch).
Dieser ist nachträglich nur schwer zu beweisen, weil es hierzu einer Meldebestätigung bedarf.
KM könnte mich jedoch dann beim FA anklagen und sagen, das fand nicht statt.
Naja, sie hat ja zuvor die ESt mitunterschrieben und würde sich selbst reinreiten.
Verzicht darauf. Resultat: ca. €7.000 nachzahlen.
Ggf. hiermit offen zum FA kommunizieren und in Raten zahlen.
Könnte man mit der Gegenseite verrechnen, da sie höhere Einnahmen habe. Wenn nicht, dann würde sich Ehegattenunterhalt reduzieren.
Jep.
Gegenseit ehat bis dato nicht reagiert.
Wozu auch. Das Problem hast du, nicht die Gegenseite.
Habe bis dato unter Vorbehalt bezahlt, aber gelernt, dass diese Kohle futsch ist.
Jep.
Wenn ich die Zahlungen platzen lasse, dann droht wohl der Eintrag in die Schufa.
Nicht sofort. Die Bank wird sicher erst mal hören/lesen wollen, was denn bei euch los ist.
Wenn ich aber Unterhalt auf dieses Konto überweise, dann ist er wohl de facto nichtig.
Nein. Erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die Ex ein anderes Kto angibt.
Bin ich den total blöd?
Tja...
Er bot an, das Mandat abzugeben.
Das scheint eine Alternative zu sein. Du bist ihm schlicht zu kompliziert.
Bin frustriert, wütend und am A....
Das gibt sich mit der Zeit wieder.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
ad pappasorglos: Meine KM hat dem realsplitting noch nicht zugestimmt. Es war bisher auch vereinbart, dass sie ihre Mehreinnahmen, die sie durch Steuerklassenwechsel bekommen würde, mit meinen Ausgaben verrechnet würde. Frage: Bis sich die Gegenseite nicht meldet, soll ich da die Zahlungen für KM einstellen?
Wenn wir für 2007 gemeinsam veranlagen, sie sich aber selbst anzeigt und auf "bedürftige, nicht arbeitende Mutter" macht, die hier vom Ehemann unter Druck gesetzt wurde. Resultat laut RA: Sie kommt davon, weil sie es angezeigt hat, ich zahle nach und bekomme das 3-fache als Bußgeld.
@deepthought: Dass der RA anbietet, frewillig das Mandat abzugeben, zeigt seine Überfordertheit. Werde versuchen, mal einen bei der Direktbank an die Strippe zu bekommen. brille hat mir dabei schon gute Hilfe geleistet.
Frage: Soll ich es auf eine Zwangsversteigerung durch die Bank ankommen lassen? Teilungsversteigerung ist laut RA länger, teurer und aufwendiger. Er setzt auf eine Einigung....
Kontenwechsel: das Konto habe ich eigenmächtig von ihrem Unterhaltskonto auf das Kreditkonto gewechselt, so dass die Bank nicht sofort meckert. War wohl ein Fehler....
Kennt Ihr einen sehr guten RA in Köln?
dude74
Servus dude!
Frage: Soll ich es auf eine Zwangsversteigerung durch die Bank ankommen lassen?
Das hiesse meines Wissens, dass EX und die Kids ebenfalls raus müssen (willst Du das?), es sei denn, sie triebe die Kohle auf, um den Kreditgeber zu befriedigen.
Ich würde zunächst mal mit dem Vorschlag "EX zahlt Dich aus und bedient Darlehen weiter, wenn sie das Haus halten möchte" bei ihr anklopfen, mal sehen, wie die Reaktion ist, um weitere Pläne zu schmieden.
Zu wieviel Prozent ist das Darlehen getilgt? Ich frage, weil je niedriger die Restschuld, desto mehr Möglichkeiten hätte die Ex, ein neues oder das alte "aufzustocken"...
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Servus Marco,
Der Kredit in Höhe von €180T ist noch nicht getilgt. In 2007 hat die KM einen Versuch unternommen, den Kredit alleine zu übernehmen. Sie hat den Termin jedoch 2 Tage vor dem Notartermin platzen lassen. Begründung: "Du redest ja nicht mit mir." Nun will sie nicht mehr aus dem Kredit raus, da die Raten nach oben sind. Ich soll im Innenverhältnis raus, jedoch im Außenverhältnis mit der Bank bleiben. Habe den Nonsens abgelehnt.
Evtl. könnten die Eltern einspringen, was diese aber offiziell nicht wollen.
RA weiß keinen Rat außer Vergleich zu finden. Frage: Wenn der Vergelich außergerichtlich ist, ist das bedeutend billiger? Oder wird hier schon der Verkaufswert des Hauses angesetzt? Wäre derzeit ca. €250-280T.
KM hat mehr Geld einbezahlt und würde daher mehr verlieren....
Moin dude,
wie ich Dir schon am Tel. sinngemäss sagte: Es bringt nichts, mit Wattebäuschchen zu werfen. Du solltest mit einem neuen Anwalt eindeutige Spielregeln und Vorgaben entwerfen und vor allem auch durchziehen. Ein RA wie Dein bisheriger, der nur auf Aktionen der Gegenseite wartet und am liebsten irgendwann einen schnellen Vergleich abschliessen möchte, bringt Dich nicht weiter.
Ad 1: Du sagtest, Deine Ex bekäme PKH. Das kann ich mir angesichts ihres Immobilieneigentums (auch eine Schenkung von Geld und nachfolgende Investition desselben in eine Immobilie) nicht wirklich vorstellen. Beim PKH-Antrag muss sie dieses Vermögen angeben. Hat sie das getan? Falls nein: Hast Du widersprochen? Wenn die Damen erst einmal realisieren, dass jeder Anwaltsbesuch eigenes Geld kostet, fördert das die Einigungsbereitschaft ungemein. Es ist nicht Sache des Steuerzahlers, Mitbürgern mit PKH unendliche Prozesse zu ermöglichen, nur weil deren Barvermögen gerade in irgendwelchen Immobilien oder Nobelautos steckt.
Ad 2: Du solltest Dir im Moment auch nicht davon imponieren lassen, das die Ex und die Kinder im Fall einer Teilungs- oder Zwangsversteigerung das Haus verlassen müssten. Wenn Deine Ex es wirklich so weit kommen lässt - nun, dann ist das eben so und ihre eigene Entscheidung. Hat man Dich gefragt, ob Du in dem Haus bleiben möchtest, für das Du jeden Tag arbeiten gehst? Kinder brauchen Liebe, Zeit und Zuneigung, aber keine bestimmte eigene Immobilie; das ist Erwachsenen-Prestigedenken und/oder emotionale Erpressung. Das bedeutet ja nicht, dass es am Ende soweit kommt - aber erst, wenn erkennbar ist, dass Du das gegebenenfalls auch durchziehst und Dich nicht weiter erpressen lässt, wird man Dich ernstnehmen.
Ad 3: Ein sinnvoller Vergleich könnte ein Konstrukt sein, in dem ihr den realistischen Marktwert der Hütte in Relation zum damaligen Kaufpreis setzt und beispielsweise sagt "Dieser liegt heute 10 Prozent niedriger als der damalige Kaufpreis; also werden unsere Einlagen entsprechend bewertet. Aus Deinen 45 Mille wären dann etwa 40 geworden, die sie Dir auszahlen muss; im Gegenzug überschreibst Du ihr Deinen Anteil und sie muss ausserdem Deiner Freistellung aus den Kreditverträgen zustimmen. Sollen doch ihre Eltern einspringen. Wenn die Bank nicht mitspielt, ist das ein untrügliches Zeichen dafür, dass die Herrschaften über ihre Verhältnisse leben. Das muss Dich nicht kratzen; dann muss die Hütte eben unter die Leute - per Verkauf oder Versteigerung. Den Spagat zwischen "Ich habe 6-stelliges Immobilienvermögen" und "ich bin ein armes, arbeitsunfähiges Hascherl, das Unterhalt für sich braucht" wird sie auf Dauer vor Gericht nicht durchhalten können - sie muss sich irgendwann schon für eine dieser beiden "Lebensformen" entscheiden.
Ad 4: Lass den KU titulieren und überweise ihn separat und als solchen gekennzeichnet. Damit ist dieser schon mal kein Streitpunkt mehr.
Ad 5: So lange Du noch Kreditraten bzw. Zinsen an die Bank bezahlst, ziehst Du diese einfach vom bislang freiwillig bezahlten (aber nirgends titulierten) TU ab. Auch das wird Madame in Bewegung bringen.
Aber wie gesagt und vor allem: Du musst die Spielregeln machen und einen guten Anwalt diese mit Fristsetzung formulieren lassen; Deine Ex hat schliesslich keine Veranlassung, an den bestehenden und für sie überaus vorteilhaften Verhältnissen irgendwas zu ändern.
Ok?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke für die Ausführungen, brille. Hört sich gar nicht so unmachbar an. :gunman:
Danke für die guten Hinweise.
dude74
Edit von Beppo: doppelte Frage nach Anwalt entfernt
