Überlassung PKW
 
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Überlassung PKW

 
(@stefantr)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
meine Frau hat sich wegen eines anderen vor 4 Wochen von mir getrennt; nun habe ich zusammen mit meiner Tochter mit vielen neuen Dingen zu kämpfen.
Unter anderem haben wir zwei Autos; meine Frau verlangte nun, dass sie zumindest den Kleinwagen nutzen kann - beide PKWs habe ich gekauft und laufen auch auf mich.
Wenn ich Ihr nun den Wagen überlasse, dann möchte ich gerne etwas schriftliches in der Hand haben. Ich benötige dafür eigentlich auch eine Überlassungserklärung, in welcher steht, dass ich Ihr den PKW übertrage und dass sie für alle nachfolgenden Dinge (Versicherung, Reparaturen, Rechtsverstöße usw) ab einem bestimmten Datum verantwortlich ist. Ebenso soll sie dann der eigentliche Fahrzeughalter sein.
Ich möchte auch deswegen etwas schriftliches haben, damit bei der Scheidung dann auch der Wert des PKWs mit berücksichtigt werden kann.

Hat irgendjemand Erfahrung damit bzw. hat jemand eine Vorlage für solch eine Überlassungs- bzw. Übertragunsgerklärung ?

Vielen Dank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2013 12:23
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Stefan,

wenn du ihr den Wagen überlassen willst, würde ich den Wagen einfach abmelden und ihr DANACH den KFZ Brief geben. Sie muss dann den Wagen auf Ihren Namen wieder anmelden, dann bist du für das Fahrzeug aus allem raus. Damit ist das dann ihr Auto und du hast nichts mehr damit zu schaffen. Das Ganze würde ich natürlich nur tun, wenn nicht noch evtl. Kreditraten für das Fahrzeug zu zahlen sind.

Und Achtung: Gebe ihr NICHT den KFZ Brief bevor du das Fahrzeug abgemeldet hast. Auch wenn sie verspricht das Fahrzeug umgehend umzumelden. Wenn du den Brief aus der Hand gibst, hast du kaum noch eine Handhabe falls sie dann das Ummelden "vergisst"

Den Wert des PKW bei der Scheidung berücksichtigen... vergiss es, ausser der Kleinwagen ist von Porsche oder Ferrari. Aufteilung von Hausrat (da können auch die Autos dazugehören) und Zugewinnausgleich solltet ihr möglichst ohne Gericht hinbekommen. Ausser du willst den Richter verärgern (Hausrat) oder die Anwälte reich machen (Zugewinn)

Gruß und viel Erfolg vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2013 12:59
(@stefantr)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Das mit dem Abmelden ist eigentlich eine gute Idee - nur bin ich halt immer noch am überlegen, wie es schriftlich festhalten kann, dass das Auto (Wert: 3.500,-) ich ihr überlassen habe und dies nach dem Trennungsjahr mit berücksichtigt wird.
Wenn ich ihr einfach den KFZ-Brief gebe, dann ist dies ja wie eine Schenkung - ich sehe dies ja wie die Aufteilung des Hausrats; oder was meinst Du dazu ?

Gruß Stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2013 14:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Stefan,

Wenn ich ihr einfach den KFZ-Brief gebe, dann ist dies ja wie eine Schenkung - ich sehe dies ja wie die Aufteilung des Hausrats; oder was meinst Du dazu ?

bei einer streitigen Auseinandersetzung könnte Deine DEF auch die Zuweisung eines Eurer Fahrzeuge als "Familienfahrzeug" verlangen; beispielsweise, weil sie damit bereits in der Vergangenheit Kinder zur Schule gefahren und Einkäufe erledigt hat. Das könnte ggf. auch durchaus das "bessere" Eurer Autos sein.

Du kannst ja versuchen, ein Papier zur Unterschrift vorzubereiten, das sinngemäss besagt "Du kriegst Auto A, ich krieg Auto B, damit ist die Autofrage auch für die Zukunft erledigt." Vor Gericht hätte ein solcher Wisch zwar vermutlich keinen Bestand (vor allem, wenn jemand Streit darüber anfängt, welches Auto jetzt Hausrat und welches ein Wertgegenstand war/ist), aber vielleicht löst er eine gewisse Beisshemmung aus.

Grundsätzlich ist jedenfalls zweifelhaft, ob es sich lohnt, wegen einer 3.500-EUR-Gurke jetzt ein Fass aufzumachen; da könnten im Lauf Eurer weiteren Trennungsauseinandersetzung noch ganz andere (und wesentlich teurere) Klopper als ein altes Auto auf Dich zukommen. Du solltest Dich daher intensiv um die Frage der zukünftigen Betreuung Eurer Kinder kümmern; altes Blech ist nicht wichtig.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2013 14:27
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Stefan,

Kruemels und Brilles Rat schliesse ich mich an. Eine Überlassungserklärung brauchst Du eigentlich nicht.

nun habe ich zusammen mit meiner Tochter mit vielen neuen Dingen zu kämpfen.

Heißt das, Deine Ex läßt die Tochter bei Dir?

Viel wichtiger als eine Überlassungserklärung für das Auto oder andere Dinge ist eine schriftlich fixierte Abmachung über Verbleib/Betreuung des Kindes. Eine solche Erklärung ist zwar nicht rechtlich bindend, aber sie ist einiges wert, falls Ex es sich anders überlegt und die Tochter doch mit zu sich nehmen will und das damit begründet, dass das das Kind selbstverständlich zur Mutter gehört.

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2013 14:39
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Bringt dich jetzt nicht wirklich weiter, aber bzgl. Auto lief es bei mir so:

KFZ-Finanzierung in Höhe von 330 € lief auf mich, das Fahrzeug wurde allerdings von der Holden genutzt, da ich einen Firmenwagen habe.
Nach der Trennung hatte ich sie gebeten sich um die Übernahme der Finanzierung zu kümmern. Natürlich tat sich 3 Monate lang nichts.
Dann wurde es mir zu bunt und ich habe mich selber gekümmert.

Finanzierende Bank angerufen und mitgeteilt was los ist. Das Autohaus, welches damals das Fahrzeug verkauft hat kontaktiert und ebenfalls mitgeteilt wie die Sachlage ist. Dann hat es ca. 3 Wochen gedauert, bis das Auto umgemeldet war und ich raus aus der Finanzierung.

Die Gute hat nun eine KFZ-Finanzierung mit wesentlich schlechteren Konditionen an der Backe  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2013 16:22
(@stefantr)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
danke für Eure Rückmeldungen hierzu.
Zum Hinweis "fixierte Abmachung über Verbleib/Betreuung des Kindes":
hat hier jemand ein Musterformular oder Beispiel hierzu ?
Momentan ist es schon so angedacht, dass die Tochter bei mir wohnt, da dies somit für sie die gewohnte Umgebung (Haus von mir) ist und meine Eltern auch noch dort wohnen.
Meine Frau muss auch vor- oder nachmittags arbeiten und kann sie somit nicht nehmen...
Es war aber auch mein bzw. der Wunsch der Tochter dass sie hauptsächlich bei mir bleibt und an 2 Nachmittagen bzw. mit einer Übernachtung bei ihr ist...

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2013 18:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Stefan,

Zum Hinweis "fixierte Abmachung über Verbleib/Betreuung des Kindes":
hat hier jemand ein Musterformular oder Beispiel hierzu ?

HIER gibt es Mustervereinbarungen zum Thema. Sie sind zwar nicht rechtsverbindlich und Verstösse dagegen damit nicht einklagbar. Sollte es später Stress geben, haben sie aber durchaus eine Indizwirkung für das Gericht, was Ihr als Eltern bei der Unterschrift mal beabsichtigt hattet.

Insofern solltest Du die rosa Wolke, auf der Deine DEF gerade wegen ihres Neuen schwebt, für Deine Zwecke nutzen. Denn irgendwann verblasst diese Wolke - und an diesem Tag möchte die Mutter Eures Kindes nicht mehr die Frage hören, warum ihr Kind nicht bei seiner Mutter leben will. Hinzu kommen eventuelle Unterhaltsforderungen von Dir an sie - das kann in Summe durchaus dazu führen, dass Deine DEF den Lebensmittelpunkt ihres Kindes wieder zu sich verlegen möchte. Und an diesem Tag wird es gut sein, wenn Du mit einer Elternvereinbarung und der Betreuungskontinuität wedeln kannst.

By the way: Wie alt ist Eure Tochter?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2013 19:49
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Stefan,

Hinzu kommen eventuelle Unterhaltsforderungen von Dir an sie - das kann in Summe durchaus dazu führen, dass Deine DEF den Lebensmittelpunkt ihres Kindes wieder zu sich verlegen möchte.

Dazu kann es hilfreich sein (wenn deine Finanzen es erlauben), erstmal einige Zeit verstreichen zu lassen bevor du mit Unterhaltsforderungen auf deine DEF zugehst. Das oben von Brille genannte Risiko ist damit vielleicht zeitlich nach hinten zu schieben. Und je länger euer Kind seinen Lebensmittelpunkt bei dir hat, umso schwieriger wird es für deine DEF das zu ändern

Gruß und viel Erfolg

vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2013 20:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Stefan,

Das oben von Brille genannte Risiko ist damit vielleicht zeitlich nach hinten zu schieben. Und je länger euer Kind seinen Lebensmittelpunkt bei dir hat, umso schwieriger wird es für deine DEF das zu ändern

das würde ich unbedingt unterschreiben. Am Ende geht es nicht darum, ob etwas "gerecht" ist, sondern dass etwas Bestimmtes stattfindet.

Wenn Du also nicht zwingend auf die Kohle Deiner Ex angewiesen bist: Red am besten möglichst lange nicht darüber. Echte Männer und Väter kriegen ihre Kinder auch ohne fremde Kohle gross.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2013 20:49




(@stefantr)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,
vielen Dank für Eure Tipps und Hilfestellungen. Ich hoff dass ich das alles (auch mit unserer Tochter / 12) soweit gebacken bekomme...

Stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2013 23:34