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Trennung nach 11 Jahre was passiert mit dem Haus und damit mit meiner Existenz

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(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, nun hat es mich auch erwischt. Nach 11 Jahren in einer Lebensgemeinschaft (nicht verheiratet) und 2 Kinder geht alles den Bach runter. Aber nun zum Thema.

Ich bin seit 7 Jahre Selbstständig und vor 5 Jahre haben wir ein altes Haus gekauft. Nun ist es so das Mann ja nur das beste will und somit hat meine Frau den Kaufvertrag unterschrieben. Ich dachte damals wenn der Laden nicht läuft und etwas schief geht haben wir noch ein Dach über den Kopf. Nun kommt noch hinzu das wir auch den Laden in dem Haus haben. Sämtliche Verhandlungen wegen der Sanierung sind durch mich erfolgt da eines der Kinder Behindert ist und somit viel im Krankenhaus . Nun will meine ja EX (ich kann mich nicht drann gewohnen) das ich das Haus verlasse und wenn es ganz hart wird den Laden aufgebe. Wenn das so kommt bleibt mir nur die Insolvenz. Hat hier jemand eine Idee was ich machen kann. Ach so wir haben natürlich nicht aufgeschrieben wer was bezahlt. Es läst sich aber nachweisen das die laufenden Kosten hoher waren als das was meine EX an einkünfte hat. Zu allem Überfluss stellt sich herraus das es seit ca 3 Monaten schon einen neuen gibt. 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2012 06:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Grand Malheur de Kack!

Wer den Kaufvertrag bei einer Immobilie unterschreibt interessiert nicht. Nur wer im Grundbuch steht.
Wenn da auch alleine deine Ex steht, dann gehört es alleine ihr.
Demgegenüber gehören die Schulden dem, der dafür unterschrieben hat.
Wer steht denn in den Kreditverträgen?

Wenn ihr gemeinsam oder gar du alleine, dann gute Nacht.
Dann hast du kein Haus, keinen Laden und einen Sack Schulden und bist voll und ganz auf den guten Willen deiner Ex angewiesen.

Vor diesem Hintergrund erscheint eine Insolvenz als gute Alternative.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2012 10:53
(@ich-habe-angst)

Hi,

was soll mit den Kindern werden ?
Habt ihr schon Pläne hierzu ?

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2012 11:32
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wenn Du das von Beppo Geschriebene verdaut hast, sollten Deine ersten Schritte aber nicht der Auszug, Ladenaufgabe und Insolvenz heissen, sondern zunächst ein Gespräch mit Deiner Ex ...

... die Situation klingt zwar äusserst bescheiden, dennoch ist es nicht so, dass Deine Ex nichts zu verlieren hat (kein Laden -> kein Geld für Dich -> kein Geld für die Kinder/sie).

Du kannst ihr beispielsweise anbieten, auszuziehen, sobald Umgang und Finanzen geklärt sind (dazu gehört, dass Du aus der Schuldhaft entlassen wirst - so denn gemeinsame Darlehen bestehen) ... ggf. könntest Du auch anbieten, den Laden gegen Nutzungsentschädigung weiterhin zu nutzen.

Solange Exilein mit rosaroter Brille durch die Gegend läuft und ihr oberstes Ziel ist, Dich aus dem Haus zu kriegen (was Du auf Dauer nicht wirst verhindern können), lässt sich unter Umständen noch besser mit ihr reden, als wenn Du erst mal weg bist ...

Deine bis dato geleistete Beteiligung an laufenden Kosten ist definitiv weg.
Wenn Du hingegen große Investitionen ins Haus gesteckt hast, könntest Du versuchen, hierfür einen Ausgleich zu erlangen - Ausgang allerdings ungewiss ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2012 12:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Andreas,

es wäre tatsächlich hilfreich, wenn Du erst einmal die basics sortieren und mitteilen könntest. Also:

- wem gehört die Immobilie laut Grundbuch? (wie Beppo schon schrieb: Der Kaufvertrag ist uninteressant)
- wer hat die Kreditverträge unterschrieben, ggf. mit welcher Haftungsquote?
- wem gehört der Laden?
- welche monatlichen Erträge hat er abgeworfen?
- wovon habt Ihr während Eurer gemeinsamen Zeit gelebt?
- wie hoch sind die Einkünfte Deiner Demnächst-Ex-Partnerin? Kann sie damit die Immobilie halten?

Wichtig aber auch:
- wie alt sind die Kinder?
- habt Ihr gemeinsames Sorgerecht?
- wurde schon über künftige Betreuungsmodelle gesprochen?

Es werden sicher noch mehr Fragen auftauchen, aber mit solchen basics solltest Du erst einmal versuchen, Struktur hineinzubekommen.

Grüssles
Martin
(der sich immer wieder darüber wundert, dass Menschen zum Radfahren einen Helm aufsetzen - aber sich gegen die 50-prozentige Wahrscheinlichkeit, dass eine Partnerschaft oder Ehe über die Wupper geht, nicht absichern).

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2012 12:40
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

danke erst einmal für die schnelle Reaktion ich denke jeder hier kann nachvollziehen wie es mir geht.

Also das Haus haben wir von der Stadt abgekauft und da wir ein guttes Konzept hatten und uns auch gut presentiert haben gibt es kein direkten Kreditvertrag bei einer Bank sondern wir Zahlen direkt an die Stadt soetwas wie mietkauf. Das heist die Stadt steht noch im Grundbuch meine Frau hat eine Auflassungserlärung und nur Sie.
Damit ist meine Frau die jenige die auch den Vertrag für den Mietkauf(So nenne ich das) unterschrieben hat. Der Laden war von anfang an meine Sache da steht Sie weder mit drinn noch ist Sie irgendwo erwähnt. Bei den Monatlichen erträgen wird es schon schwerer Ich habe im Schnitt so zwischen 1500 - 2000 Euro Gewinn erwirtschaftet. Meine Frau hat als Einkünfte eigentlich nur das Kindergeld und Pflegegend für unsere Große zusammen 1100 Euro. Ich haben und das ist ein Fehler gewesen soviel Geld aus dem Laden genommen wie wir benötigt haben mann kann also keine Direkte Zahl festlegen. Was die Haussanierung angeht ist es so das Wir aus dem Topf Familie herraus alles Bezahlt haben. Ich denke es ist klar das mann eine Direkte zuordnung nicht herstellen kann. Wass aber auch klar ist das Geld meiner Frau reicht nicht um an dem Haus weiter etwas machen zu können.

Bei den Kindern habe ich den nächsten mist gemacht. Sie sind 8 die Kranke und 2,5 Jahre hier ist es so das nur die Frau das Sorgerecht hatt     

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2012 14:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Andreas,

Also das Haus haben wir von der Stadt abgekauft und da wir ein guttes Konzept hatten und uns auch gut presentiert haben gibt es kein direkten Kreditvertrag bei einer Bank sondern wir Zahlen direkt an die Stadt soetwas wie mietkauf. Das heist die Stadt steht noch im Grundbuch meine Frau hat eine Auflassungserlärung und nur Sie.

diese Vertragsart ist mir nicht bekannt. Aber bei Mietkauf müsste die Möglichkeit bestehen, dass einer oder beide auch wieder aus dem MV herauskommen - eben um den Preis, dass die bisher bezahlten Mieten verloren sind und kein Immobilieneigentum geschaffen wurde. Aber dieses "Problem" hat auch jeder normale Mieter. Die Auflassungserklärung greift (wie ein Vorkaufsrecht) nur, wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind.

Mit dem Laden musst Du eben notfalls da raus (sofern die Stadt als Eigentümer Dich nicht mehr als Mieter haben will) und einen anderen Laden suchen. Oder einen separaten MV für den Laden abschliessen. Sollte ebenfalls kein unlösbares Problem sein. Da es ein Haus ist: Gibt es ggf. die Möglichkeit, zwei Wohneinheiten darin unterzubringen?

Das Sorgerechtsproblem lässt sich mit etwas gutem Willen auch heute noch lösen: Indem Ihr eine gemeinsame Sorgeerklärung unterschreibt. Geht problemlos, wenn Deine Fast-Ex mitspielt; mit mehr Aufwand und ungewissen Aussichten über ein gerichtliches Verfahren. Immerhin kannst Du eine Menge Betreuungskontinuität ins Spiel bringen.

Was Unterhalt angeht: Irgendeine Form der Buchführung und Steuererklärung wirst Du in den vergangenen Jahren ja gemacht haben. Danach bemisst sich die Höhe des Unterhalts für Deine Kids und - sofern danach noch etwas übrig ist - für Deine Fast-Ex. Kann zwar eine Menge Zahlenfieselei werden, aber auch das ist kein unlösbares Problem.

Der wichtigste Rat, den man Dir geben kann: Versuche, so viele dieser Fragen gemeinsam mit der Mutter Deiner Kinder und ohne Anwälte zu lösen; die machen das ganze nur teuer, aber nicht besser.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2012 15:32
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Vieleicht noch mal ganz deutlich wir zahlen an die Stadt einen Betrag je Monat und dafür sind sämtliche Rechte und Pflichten auf uns übergegangen. wenn dann der gesamte Betrag erreicht ist geht die Stadt aus dem Grundbuch. Damit existiert kein extra Mietvertrag für den Laden. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2012 15:41
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

... wenn diese Vertrag aber nur dene Ex unterschrieben hat - und du auch nicht als Bürge auftrittst, hast du damit nix zu tun.
Es ist alleine ihre Sache was wie mit dem Haus wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2012 15:49
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn deine LG das nur unterschrieben hat bei der Stadt dann haftet sie für die Zahlungen. Damit dürfte es ja auch keine Kreditverträge geben.

Damit hast du keinen Mietvertrag für den Laden, kannst also deine LG sagen, dass du ja auch rein theoretisch sofort ausziehen könntest. Oder ihr macht noch einen Mietvertrag, vorausgesetzt die monatlichen Raten für sie sind so niedrig, dass sie damit das Haus abzahlen kann.

Wichtig ist: kann sie allein das Haus halten - wenn du Miete für den Laden zahlst - oder nicht?
Wie soll das mit dem Sorgerecht und mit dem Umgang geregelt werden?

Da deine LG noch kein Anrecht auf die Immobilie hat dürfte es für dich auch keinen Ausgleich wegen Investitionen geben.

Aber: damit sind die finanziellen Dinge schnell geregelt, denn du haftest ja nicht für das Haus.

Du machst ihr einen Vorschlag, welchen Betrag x du zukünftig für den Laden als Miete zahlen möchtest. Dann gehst du zu deinem Steuerberater und schaust was die letzten 3 Jahre so an Geld reingekommen ist. Davon lässt du den Kindesunterhalt berechnen und dann sieht man weiter.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2012 16:01




(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

das ist schon klar das was mit dem Haus passiert nur Sie angeht. Aber da ich den Laden mit drinn habe und auf der Selbstständigkeit noch Schulden sind kann ich nicht einfach zu machen. Wenn ich das tu bin ich pleite und somit Insolvent. Nun suche ich nach einer Möglichkeit zumindestens den Laden wenn nicht sogar das Haus zu übernehmen. Weil es ja nicht nur um meine Existenz geht sondern bei einer Insolvenz auch um die Möglichkeit den Unterhalt für die Kinder zu zahlen.  

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2012 16:03
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Was das Sorgerecht und das Umgangsrecht an geht haben wir bis jetzt keine Regeln Sie hat mir Ihre Entscheidung vor 2 Wochen mit geteilt und ist dann auf eine Mutter-Kind-Kur.

Was aber schon raus kommt ist das ich wohl kein Sorgerecht bekommen werde. Somit bleibt mir nur alle 14 Tage ein Wochenende. Da ich wenn der Laden bleibt im Sommer mehr arbeite wie Frei habe denke ich das bei allen Vorsätze die regel schnell vorbei ist "Er hat ja nie Zeit und kümmert sich nicht um die Kinder" Wenn ich den Laden aufgebe denke ich werde ich die Stadt verlassen weil ich hier keine neue Arbeit finden kann

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2012 16:09
(@ich-habe-angst)

Hi,

warum solltest du denn kein Sorgerecht erhalten ? :knockout:

Ein anderes Problem ergibt sich aus der Behinderung des einen Kindes:
Abhängig von der Art und Schwere der Behinderung muss die KM niemals arbeiten gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2012 16:13
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe in den 8 Jahren in dem die Große da ist immer wieder Sorgerecht haben wollen auch bei der zweiten. Sie hat es nie gewolt. Was die Behinderung angeht wird das mit dem nie arbeiten auf mich zu kommen. Die große ist zu 100% Schwehrbeschädigt und hat Pflegestufe 3

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2012 16:17
(@ich-habe-angst)

Hi,

Wer ist jetzt genau bis wann  auf Kur gefahren ?

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2012 16:21
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine Frau ist mit der Kleinen gefahren weil die Belastung mit der Großen zu groß sind und Sie ausspannen muss. Die Große ist hier bei mir.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2012 16:23
(@ich-habe-angst)

Meine Frau ist mit der Kleinen gefahren weil die Belastung mit der Großen zu groß sind und Sie ausspannen muss.

Dieser Satz ist sehr wichtig.

Aber wie lange dauert die Kur noch ?

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2012 16:25
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Kur geht noch bis anfang Feb. Wenn du darauf hinaus willst das Sie dann wieder kommt muss ich dich entäuschen. Sie hat mehrfach mit dem Neuen geschlafen und fühlt sich da geborgen. Ausserdem ist es so wie hier schon das ein oder andermal geschrieben. Die sogenanten Bekannten und Freunde hängen sich massiv rein und bestärken Sie ihn ihrer Entscheidung 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2012 16:27
(@ich-habe-angst)

Die sogenanten Bekannten und Freunde hängen sich massiv rein und bestärken Sie ihn ihrer Entscheidung  

Naja,
dann haben genau diese Freunde auch einen Baum im Garten stehen, an dem das Geld wächst.

Hast Du schon mal die trennungsfaq gelesen ?

Den Beischlaf mit dem Neuen würde ich nicht überbewerten. Interessiert das Familiengericht eher weniger.

Wichtiger wäre es zu wissen, wie der Neue mit den beiden Kindern so umgeht.
Welche Schwingungen kannst du da wahr nehmen ?

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2012 16:47
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Andreas,

Du hast ja jetzt noch Zeit, mit Deinen Gläubigern Kontakt aufzunehmen, um hier Dinge zu klären. Auch wäre sicherlich ein Besuch bei der Schuldnerberatung zu empfehlen, da sich Deine Berichte über Kapitalentnahme aus dem Laden etc, nicht sehr nach großer Übersicht anhören.

Das ganze Geschäft mit der Wohnung ist mir persönlich immer noch unklar. Immobiliengeschäfte müssen eigentlich beim Notar vollzogen werden. Und dies wohl auch beim Mietkauf. Ist das passiert? Ansonsten schau doch mal in Euren "Haus"-Ordner, wie sich das Ganze wirklich nennt. Aus meiner Sicht liegt hier sicher nur ein Miet- oder Pachtvertrag vor.

Wenn Du jetzt schon von möglicher Insovenz redest, komm ja nicht auf die fixe Idee hier noch Verbindlichkeiten für das Haus oder sonstwas einzugehen. Hier noch mal der Tipp mit der Schuldnerberatung oder geplantes Insolvenzverfahren mit fachkundiger Beratung. Gruß Ingo

P.S. Dein "Glück" bei der Geschichte - Du bist nicht verheiratet! Sei froh!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2012 16:47




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