Hallo liebe Experten,
ich bin im Juni 2011 geschieden worden. Den Versorgungsausgleich haben meine Ex und
ich im Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung 2010 ausgeschlossen,
wobei ich im Gegenzug (ebenfalls notariell beurkundet) auf 25000€ des Betrages verzichte,
den meine Ex für unsere Immobilie an mich zahlen müsste.
Nun habe ich davon gehört, dass man Zahlungen an die Ex für den Verzicht auf den
Versorgungsausgleich als sogenannte "vorweggenommene Werbungskosten" bei der
Steuererklärung abziehen kann, da man damit sein späteres Einkommen (Rente) sichert.
Mir stellen sich nun die folgenden Fragen:
* Ist der beurkundete Verzicht auf Auszahlung letztlich eine solche Zahlung?
* Falls ja: Kann ich diese Summe in der Steuererklärung für 2011 absetzen?
Danke mal wieder für eure Hilfe 🙂
LG scjfan