Hallo,
habe mich in den letzten Tagen hier und über einen 2. zu Rate gezogenenen Anwalt per Beratungsgespräch über die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung informiert.
Problem ist folgendes:
Die Immobilie hat noch Schulden von ca. 230000. Sie ist hälftig auf mich und meine Ex (Scheidungstermin war noch nicht) eingetragen. Ich bewohne das Haus jetzt alleine und will es möglichst auch übernehmen. Der Verkehrswert liegt in etwa auch bei ca. 230000, habe dies mal unabhängig von nem Bankbekannten einschätzen lassen. Viel getilgt wurde ja auch noch nicht, sonder hauptsächlich Zinsen gezahlt.. Also hab ich mit Bank gesprochen, ob ich die Schulden alleine übernehmen kann. Dies ist nur mit einer Sondertilgung möglich die ich auch zahlen kann, damit die monatl. Belastungen noch erträglich sind.
Ex zahlt nun seit 4 Monaten nichts mehr an Bank und die Bank will nicht länger mitmachen bei Ratenrückständen.
Ex verlangt von mir dass ich ihr 25000 auszahle und ich das Haus dann übernehmen könne. Das kann ich nicht, weil dann nicht mehr genug für die Sondertilgung bleibt. Außerdem entspräche dieser Betrag ja dann einem Verkehrswert von 280000 (+ 2 x 25000). Also eine Abschreckungsforderung.
Also Idee Teilungsversteigerung. Plan: ich steigere bis zu 230000 oder 240000 mit, wenn ich zu diesem Betrag Zuschlag erhalte ist mein Ziel erreicht, wenn jemand drüber bietet solls mir auch recht sein, weil ich dann noch mit Plus aus der Geschichte rauskomme. Nun hat mich Bank davor gewarnt, da Ex auch wenn ich das Haus zu 230000 ersteigere noch einen Ausgleichsanspruch bedingt durch Ihren Eintrag in der Grundschuld geltend machen könne, der bei einer Teilungsversteigerung nach wie vor bestünde (?). Somit wäre das wenn sie daraufhin klagt mit den 230000 nicht erledigt und sie könne weiterhin 25000 EUR verlangen.
Verstanden hab ich dies nicht und genauer erklären konnte er mir das auch nicht, sollte mir dies durch Fachanwälte im Versteigerungsrecht erklären lassen. Der 2.Anwalt hatte mir davon auch nichts erzählt. Was ist damit gemeint? und worauf bestehen dann noch Ansprüche und wie hoch können die sein? Bin total unsicher dass dies nun auch keine Lösung sein kann.
Andererseits ist durch die Rückstände das Mahnverfahren eingeleitet worden. Wenn nicht bald ein Ausgleich stattfindet gibts Schufaeinträge und meine Bank und auch alle anderen Banken wären dann auch nicht mehr bereit weiter mitzufinanzieren.
Also wäre dann auch kein Geld mehr für die Ersteigerung da. Ich sehe jetzt auch nicht mehr ein weiterzuzahlen, wenn das Geld dann doch irgendwann hops ist, weil alles gegen die Wand gefahren wird.
Also scheint es doch nicht so einfach zu sein mit der Teilungsversteigerung wie hier beschrieben.
Wer kann mir Rat geben?
Danke schonmal im voraus.
Gruß
mysterX