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Soll mein Auto abgeben !

 
(@spider)
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Hallo Leute,

dachte eigentlich nicht, das ich hier nochmal um Rat bitten müsste, aber es nimmt keine Ende  :exclam:
Ich bin nach fast 3 jähriger Trennung im Dezember 2009 geschieden worden. Immer brav Unterhalt für das Kind und bis zur Scheidung auch für KA bezahlt.
Meine Tochter ist 17 und meine Exfrau arbeitet seit Anfang des Jahres wieder fast Vollzeit. Also soweit alles okay.
Im Jahre 2000 hat meine Exfrau eine Erbschaft gemacht, wovon wir uns dann jeder ein Auto und die Anzahlung für das Eigenheim. was wir im Jahre 2002 bezogen haben gemacht.
Das Haus ist seit 1,5 Jahren verkauft (natürlich mit einem geringen Verlust). Meine Frau hat sich dann wieder von dem Erlös und einem Kredit eine Reihenhaus gekauft. Ich wohne in einer Mietwohnung.
Auf Drängen meiner Exfrau haben wir vor ca. 2 Jahren eine Gütertrennung vereinbart. Da ich eine kleine Nebenerwerbsfirma habe, wurde vor langer Zeit die Autos umgeschrieben. Sie stand in meinem Brief, ich in ihrem. Das ist leider bis zur Trennung so geblieben. Ihr Auto wurde dann verkauft und sie hat mich mit meinem Brief (erpresst), nach dem Motto " Ich behalte den Brief solange, bis zum Ende des Unterhalts für mich" So, der Unterhaltsanspruch ist nicht mehr gegeben, aber den Brief habe ich trotzdem nicht bekommen.
Und heute bekam ich schriftlich die Mitteilung, das sie das Auto haben möchte, oder einen entsprechen finanziellen Ausgleich.
Weiß jemand, wie dort die Rechtslage ist ? Wer den Brief hat ist automatisch der Besitzer ?? Lohnt es sich, dagegen vorzugehen ?

Wollte einfach, bevor ich enen Anwalt einschalte mal in die Runde fragen.

Liebe Grüße


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2010 23:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nein, Besitzer ist der, der das Auto tatsächlich in seiner Gewalt hat. Eigentümer ist der, der im Kaufvertrag steht. Hast Du den? Guck Dir mal die §§ 903, 929, 1006 BGB an. Sie versucht einen Herausgabeanspruch nach § 985 BGB durchzusetzen. Dazu muss sie aber nachweisen, Eigentümer zu sein. Dafür bräuchte sie einen KV. Im Brief steht ausdrücklich drin, dass der Inhaber NICHT als Eigentümer des Kfz ausgewiesen wird.

Hoffe, das hilft ein bißchen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2010 23:27
(@spider)
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Danke für die schnelle Antwort  🙂
Kaufvertrag habe ich - auf meinem Namen !


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2010 23:40
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*tschakka*

Ich denke, dann hat sie schlechte Karten.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 09.03.2010 23:42
(@spider)
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Hat sie denn überhaugt das Recht, das Auto zu fordern, weil es ja "eigentlich ihr Geld war" ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2010 23:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

kann man beweisen, dass genau ihr Geld dafür verwendet wurde, das Auto zu kaufen?

Soweit ich weiß, kannst Du den Brief als verloren melden (Umzug oder weiß der Geier), gehst mit dem KV und dem Schein zur Zulassungsstelle (?) und lässt Dir einen neuen Brief ausstellen.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 09.03.2010 23:46
(@spider)
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Wenn man es beweisen könnte (Kontoauszüge z.b.), kann das doch nicht sein, das sie das Auto zurückfordern könnte, oder  :question:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2010 23:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

soweit ich das aus meinem Privatrechts-Unterricht in Erinnerung habe, kann man das nicht. Sie müsste beweisen können, dass GENAU IHR Geld dazu verwendet worden ist, das Auto zu kaufen. Und dann müsste sie zudem belegen können, dass es kein Geschenk, sondern ein Darlehen war.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 09.03.2010 23:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in Ergänzung: Nachdem Eure Scheidung durch ist, müsste sich im Scheidungsurteil eigentlich ein Passus finden, dass der Zugewinnausgleich geregelt ist und/oder wechselseitig keine Ansprüche mehr bestehen (es sei denn, das wären tatsächlich noch offene Baustellen, die vom Scheidungsverfahren abgetrennt wurden).

Sollte ersteres zutreffen, hätte Deine Ex ziemlich schlechte Karten, wenn sie Monate später mit solchen Forderungen um die Ecke kommt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 09.03.2010 23:55
(@spider)
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Oh Mann, danke für die "Anteilnahme". Jetzt noch einen Rechtsstreit, da habe ich echt "Bock" drauf  :thumbdown:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2010 23:55




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

da Deine Karten nicht schlecht liegen 🙂 würde ich sämtliche Anwandlungen der Ex diesbezüglich einfach ignorieren. Und mir nen neuen Brief beschaffen.

LG


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 09.03.2010 23:57
(@spider)
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Geben die mir überhaupt den Brief, wenn die nachschauen, das der letzte Brief garnicht auf meinen Namen ausgestellt war ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2010 00:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gute Frage. Das weiß ich nicht.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2010 00:57