Moin @all,
mal wieder eine Frage (hab viel gesucht,aber nichts passendes gefunden):
Unser Haus wurde verkauft ( Beide im Grundbuch,Beide haben die Hauskredite damals unterschrieben).Nun bleibt eine Restschuld von ca. 22000 Euro übrig,die finanziert werden müsssen.Habe schon mit der Bank einen Finanzierungsplan gemacht,wobei die Verträge noch unterschrieben werden müssen.Hatte heute einen Termin deswegen,wobei ich die Verträge nicht unterschrieben habe,weil ich dann die "Haftung" alleine übernehmen müßte.Ich solle es erstmal abklären.
Ich versuche die Tilgung hochzuhalten,weil es natürlich auch um Trennungsunterhalt geht.Eine Abänderungsklage wird,so vermute ich,in den nächsten Tagen ins Haus flattern.Es wurde vom RA der KM ja schon gefragt,welchen Betrag ich für die Restschuld in Zukunft zahlen werde.Wir haben den Betrag genannt,den ich nun mit der Bank ausgemacht habe.Aber es fehlen noch die Unterschriften.
Kann die KM die Unterschrift für die Finanzierung verweigern ?Oder muß die KM mit unterschreiben?
Gruß balduin
Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN
Moin balduin,
dein Topic gign irgendwie unter...
Der Kredit für das Haus steht ja weiterhin als Vertrag für euch beide im Raum. Und die Bank wird euch beide da nur rauslassen, wenn ihr beide eine neue Finanzierung macht. Die Ex hat also keine Möglichkeit, sich einer Anschlussfinanzierung zu entziehen. Wie schnell die Einigung über die Konditionen bei euch beiden erreicht werden kann, steht auf einem anderen Blatt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Deep,
ja....ganz vergessen.Meine Nochehefrau war verpflichtigt,die neuen Kredite,bzw. die Unterlagen für die Umschuldung mit zu unterschreiben.Sie hat sich erst geweigert,mußte dann wie gesagt unterschreiben.Ich werde weiterhin die mtl. Raten bezahlen,die ich hoch gewählt habe ( schuldenfrei in knapp 4 Jahren ),werden aber bei der Unterhaltsberechnung die nun ansteht berücksichtigt.Habe weiterhin eine ziemliche finanzielle Belastung,aber somit hoffe ich,das Exe kein höheres Trennungsgeld bekommt und in den 4 Jahren kann seitens der KM ja viel passieren.Ich fahre finanziell somit zur Zeit besser.
LG balduin
Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN
Hallo Balduin,
soweit ich das richtig verstanden habe, ist das Haus doch verkauft. Das heißt die Sicherheiten für die Restschuld wird durch etwas "anderes" abgesichert.
Sollte weiterhin die Restschuld durch eine gemeinsame Immobilie abgesichert werden, muß sie unterschreiben (das wäre sonst kriminell), Aber natürlich kann sie das einfach verweigern.
Aber, Du kannst durch einen Freistellungsauftrag sie von der Haftbarkeit entbinden. Dann übernimst Du die Verantwortung für diese Schuld und sie hat keinen Grund die Unterschrift zu verhindern.
Sollte dies nicht genau das Problem sein, wären vielleicht mehr Detaills hilfreich. Sitze selbst seit 3 Jahren im Zugewinnausgleichverfahren....und habe auch Unterschriften meines Exmannes bei den Banken erzwingen müssen
Viele Grüße
Frau von Papa