Schonvermögen
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Schonvermögen

 
(@zweitweibchen)
Schon was gesagt Registriert

Nabend Forumfreunde 🙂

mein Lebensgefährte hat heute Post von seinem Anwalt bekommen.
Zur Vorgeschichte: Er musste in Kopie seine Versicherungen (Lebens-, Rentenversicherung) einschicken.
Der Anwalt schreibt folgendes:

Insgesamt übersteigen die Rückkaufswerte der Versicherungen das zulässige Schonvermögen. Es bleibt abzuwarten, wie das Familiengericht dies wertet.

Hmmm.. Er stellt sich jetzt natürlich die Frage, ob seine Exe an den Versicherungen (die er vor der Ehe abgeschlossen hat) ran kommt. Oder ob die beim Unterhalt bewertet werden.  :puzz:

Fragen über Fragen und der Wunsch, Ihrem LAG zu helfen hat,

das Zweitweibchen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2007 21:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich denke, es betrifft mehr einen gestellten PKH-Antrag und die Frage, ob die Versicherungen verkauft werden müssen um die Verfahrenskosten selbst bezahlen zu können. Im Zugewinnausgleich sind die Verträge zu berücksichtigen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2007 21:26
(@zweitweibchen)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal damke für deine antwort  🙂
...
beim zugewinnausgleich? wenn die versicherung vor der ehe abgeschlossen wurde? da hat doch die exfrau nichts zu tun mit, oder?  :redhead:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2007 14:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Zweitweibchen,

man muss da ein bisschen differenzieren. Eine Lebens- oder Rentenversicherung hat zum Zeitpunkt ihres Abschlusses ja noch keinen wirklichen "Wert"; der entsteht erst im Lauf der Zeit durch die Prämienzahlungen. Speziell bei Lebensversicherungen kommt hinzu, dass die Prämien der ersten Zeit (ich glaube 2-3 Jahre) dazu dienen, die "Abschlusskosten" wie Vertreterprovision etc. abzudecken. Wer nach kurzer Zeit eine LV kündigt, bekommt also nichts oder kaum etwas zurück.

Nehmen wir einmal an, Dein LG hat diese Versicherungen 1990 abgeschlossen und 1995 geheiratet. Dann wird der Stichtag der Heirat im Jahr 1995 genommen und bei der Versicherungsgesellschaft der Rückkaufswert für diesen Stichtag erfragt. Dasselbe gilt für den Stichtag der Scheidung (Einreichung des Scheidungsantrages). Die Differenz der beiden Beträge ist der in der Ehe erwirtschaftete Zugewinn, und davon muss Dein LG seiner Ex die Hälfte abgeben. Dass Dein LG die Versicherung schon vor er Ehe abgeschlossen hat, spielt nur eine untergeordnete Rolle (in Form des bis 1995 entstandenen, nicht sehr hohen Wertes), denn der Grossteil ihrer Wertsteigerung wurde ja WÄHREND der Ehezeit erwirtschaftet.

Das Familiengericht kann deshalb beschliessen, dass Dein LG seine Ex mit einem Betrag XXX auszuzahlen hat. Wenn er diesen nicht anderweitig verflüssigen kann, kann das tatsächlich bedeuten, dass die Lebensversicherung zu Geld gemacht werden muss, um die Ex auszuzahlen. Das ist in der Regel allerdings ein sehr schlechtes Geschäft...

Jetzt klarer?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2007 14:59
(@zweitweibchen)
Schon was gesagt Registriert

danke brille.

Das Familiengericht kann deshalb beschliessen, dass Dein LG seine Ex mit einem Betrag XXX auszuzahlen hat. Wenn er diesen nicht anderweitig verflüssigen kann, kann das tatsächlich bedeuten, dass die Lebensversicherung zu Geld gemacht werden muss, um die Ex auszuzahlen. Das ist in der Regel allerdings ein sehr schlechtes Geschäft...

das ist ja der hammer. es sind doch seine versicherungen! er hat die versicherungen vor der ehe abgeschlossen und er hat beiträge gezahlt.
ich merk langsam, dass so ne heirat mit anschliessender scheidung ein lohnendes geschäft für die weniger verdienende frau (oder mann) ist  😡
ziemlich mies  :exclam: immerhin hat sie sich  scheinbar die ganze zeit drauf ausgeruht und selbst gar nichts abgeschlossen  :puzz:

kann man sowas eingentlich in einem ehe vertrag im voraus ausschliessen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2007 12:57
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus zweitweibchen,
im Normalfall kann das durch eine Gütertrennung im Ehevertrag berücksichtigt werden, so viel ich weiß.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 13:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Zweitweibchen,

naja, so ein "Hammer" ist das eigentlich nicht; da gibt es im Familienrecht noch ganz andere Kamellen. Das Bescheuerte ist, dass es immer noch Leute gibt, die ohne Ehevertrag eine Wirtschaftskonstellation (nichts anderes ist eine Ehe) begründen, in der es einen Haupt- und einen Gering- oder sogar Nichtverdiener gibt. Das ist nicht mehr zeitgemäss. Selbst wenn Kinder da sind, lassen sich ensprechende Lösungen finden. Wer es nicht tut, muss eben mit den Konsequenzen leben.

Ich muss da jetzt schon einmal eine Lanze für den Zugewinn-Ausgleich brechen. Eine Kapital-Lebensversicherung ist in wesentlichen Teilen ja nichts anderes als ein Sparvertrag. Selbst wenn man einen solchen Vertrag in die Ehe mitbringt, ist er am Tag der Hochzeit zwangsläufig deutlich weniger wert als Jahre später bei der Scheidung. Warum also sollte die Differenz zwischen diesen beiden Wertten, also das während der Ehezeit zusätzlich eingezahlte Kapital, nicht geteilt werden müssen? Hätte man dieses Geld stattdessen auf ein Sparkonto gelegt oder ein Haus davon gekauft, müsste das bei der Scheidung ja auch geteilt werden. Insofern kann ich in dieser Regelung keine Unfairness erkennen, da der wesentliche Wert des Lebensversicherung ja zu Ehezeiten aus dem Familieneinkommen gebildet wurde.

Dass eine Ehe für eine arbeitsunlustige Frau ein gutes Geschäft sein kann, bestreitet niemand. Die einzige Abhilfe: Man schafft von vornherein halbwegs Gleichstand. Warum soll einer von beiden 40 Stunden pro Woche arbeiten und der andere 0? Falls es nicht anders geht: Warum bewertet man Hausarbeit und Kindererziehung so gering? Man kann dem schwächeren Ehepartner auch eine Art "Gehalt" für Hausarbeit und Kindererziehung bezahlen, das ihm beispielsweise selbst den Abschluss einer eigenen LV ermöglicht.

@marco82: Per Ehevertrag ausschliessen kann man nur Dinge, die den anderen nicht unangemessen benachteiligen. Ein solcher Ehevertrag kann bei der Scheidung gekippt werden, wenn der Schwächere dadurch beispielsweise zum Sozialfall würde - Stichwort: Nacheheliche Solidarität.

Greetz
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 13:27