Hallo,
folgendes Scenario: Scheidungsantragsteller: ich Herbst 2009.
Sache läuft an, FamGericht werkelt mit Versorgungsausgleich daran....es nimmt alles seinen "sozialistischen" Gang, :phantom:
Anf. 2010 stellt Antragsgegnerin zusätzlich -trotz dem Wissen, dass tatsächlich kein Zugewinnausgleichsanspruch besteht-
den unbegründeten Antrag auf Zugewinnausgleich. Dies nur, um mir eins reinzuwürgen (hat sie öfters gemacht bis hin zu Anschwärzen bei Pol., Staatsanwalt, FinAmt, usw.....). :knockout:
Mein Anwalt reicht ihrem Anwalt meine Vermögensaufstellung rein, nichts passiert monatelang.....
Das Gericht mahnt mehrfach die Antragstellerin an, doch nun wg. Zugewinnforderung zu begründen bzw. Zahlen einzureichen.....nichts.
Statt dessen klagt Antragstellerin mit Stufenklage auf Auskunft, da angebl. die Vermögensaufstellung nicht erhalten.
Zwischenzeitlich erkennt sie das Gericht nach Gutachten auf Prozessunfähig, bestellt Betreuer....nach ca. 1 Jahr gehts dann 2011 weiter....
Gericht terminiert Herbst 2011, zum Termin dazu erscheint weder sie noch deren Anwalt, trotz Ladung:
Versäumnisurteil = Klageabweisung der Stufenklage.
Scheidung u. Versorgungsausgleich wird Jan 2012 durchgeführt, Zugewinnantrag wird gleichzeitig da unbegründet im Urteil abgewiesen.
Nun kommt Frage: Kosten der Scheidung u Versorgungsausgl. je hälftig, das ist ok - aber was passiert mit den Kosten der Zugewinnsache
und der abgewiesenen Stufenklage?
Wie seht ihr das? Wer weiss da einen Rat?
Danke für rege Diskussion.
Moin gimay,
ich schliesse mich den Vermutungen von @habakuk an. Familienrecht ist nicht Zivilrecht; da werden die Verfahrenskosten nicht einfach dem "Verlierer" aufgeladen. Die Aufhebung der Kosten gegeneinander ist im FR fast üblich; egal, wer ein Verfahren angefangen hat und wie es ausgegangen ist.
Wenn Deine Ex zwischenzeitlich sogar prozessunfähig war, dürfte es mit ihrer Erwerbsfähigkeit auch nicht weit bestellt sein; viel zu holen wäre also vermutlich sowieso nicht. Insofern: Mach einen Haken dran und freu Dich des Lebens.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
"unser" Gericht machte während der Scheidung darauf aufmerksam, dass bei Geltendmachung des Zugewinns als Folgesache die Kosten gegeneinander aufgehoben würden, bei gesondertem Antrag nach der Scheidung eine Quotelung der Kosten nach Erfolg des Antrags zu erwarten sei. Das ist natürlich nur die gängige Praxis im dortigen Bezirk.
Gruss von der Insel
Hallo zusammen,
das hiesse ja letztlich, auch wenn m u t w i l l i g und wider besseren Wissens eine solche Sache als Folgekostensache anhängig gemacht wird,
muss ich in jedem Falle zahlen, auch wenn ihr Antrag 1 x per Versäumnisbeschluss und nun zuletzt sogar gänzlich als unzulässig (sie hat
jahrelang -auch nach mehreren Aufforderungen durch das Gericht- keine bezifferte Forderung zum Zugewinn auf den Tisch gelegt)
abgewiesen wurde.
Das ist bitter, denn da kann man dem anderen ja noch so richtig einen reinwürgen (womöglich gar noch mit PKH...)
Hätte da nicht ein Anwalt darauf hinweisen müssen?
Na ja, RECHT scheint mit Gerechtigkeit wirklich nichts zu tun zu haben.....
Alles Gute Euch allen.