Hallo stehe kurz vor der Scheidung und in dem Zusammenhang auch vor den hier schon leidlich beschriebenen Problemen einer gemeinsamen Immobilie.
Das gemeinsame Haus wird zu Zeit von meinem Sohn und meiner Noch - Ehefrau bewohnt, ich lebe mit meiner Tochter in einer Mietwohnung. Die Immobilie ist mit einer nicht unerheblichen Restschuld belastet, die Bedienung des Hypothekendarlehns erfolgt ausschließlich durch mich. Eine angenehme Situation für meine EX, die sie verständlicherweise auch nach der Scheidung so beibehalten würde. Über die weitere Verwertung der Immobilie nach der Scheidung gibt es viele erfoglos gescheiterte Gespräche. Ich gehe daher von einer Teilungsversteigerung aus. Meine EX ist (angeblich) zwar zur Übernahme und Abzahlung der Restschuld bereit ohne jedoch irgendeinen Wertausgleich (ca. 25 TEuro) meines Anteils.
Meine Frage ist zunächst eine steuerrechtliche. Kann ich die Hyporaten, da die Immobilie ja von mir nicht mehr genutzt wird irgendwie von den Steuern absetzen? z.B. die Hälte meiner Frau als Nachehelichen Unterhalten und meine Hälfte z.B. als Verlust aus Vermietung, da ich hierfür ja keine Miete erhalte, oder sonst irgendwie?
Welche Ideen gibt es zum unbaren Wertausgleich. Habe schon Verrechnung mit Versorgungsausgleich, anteiliger Eintrag ins GB etc. vorgeschlagen. Wurde aber alles von EX abgelehnt.
Danke im Voraus
J
Ja wir stehen bei je 1/2 im GB und Kredit läuft auch auf uns beide, aber da mir unkompiliziert Geld zu holen ist, hält sich die Bank an mich, meine EX ist Selbständig und rechnet sich arm Zahle EU und KU. Soweit mir bekannt müssen bei der Teilungsversteigerung anders als bei der Zwangsversteigerung mit dem Mindestgebot mind. alle Verbindlichkeiten der Immobilie abgegolten werden, so dass der Verlust begrenzt ist, ich würde in jedem Fall, falls sich kein Bieter findet das Mindestangebot abgeben um die Immobilie anschließend frei verwerten zu können. Zur Eigennutzung möchte ich das Haus nicht.
Gruß
J
Hallo,
ist in dem TU schon die Hausrate mit berücksichtigt?
Mfg
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moinsen,
ein Haus teilversteigern bringt nur riesige Verluste.
das sollte man so pauschal nicht sagen; es stimmt höchstens, wenn ein Dritter das Haus ersteigert. Aber soweit muss man es ja gar nicht kommen lassen, denn man kann als bisher hälftiger Eigentümer auch selbst mitbieten und so die Immobilie in den alleinigen Besitz bekommen.
Das ist vor allem dann charmant, wenn die Ex-Frau sich arm rechnet, denn sie wird auf dieser Basis kaum eine Bank finden, die sie für ausreichend kreditwürdig hält, ebenfalls mitzubieten.
Insofern ist eine Teilungsversteigerung eine gute Möglichkeit, der verbreiteten Ansicht "Ich hab zwar keine Kohle, aber das Recht auf das Wohnen in einem fremdfinanzierten Haus, und ein Verkauf kommt sowieso nicht in Frage" Paroli zu bieten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo
Es gibt zum TU und nachehelichen Unterhalt ein Vergleich mit einer Bindung von 2 Jahren,
in dem die Hyporate zwar irgendwie natürlich mit eingeflossen ist, aber der Vergleich ist
ohne Bindung an irgendwelche Grundlagen geschlossen.
Gruß
Hallo
stimme Martin zu, dass die Teilungsversteigerung nicht immer von Nachteil sein muss. Gerade dann, wenn man(n), wie ich die kompletten Kosten für das Haus trägt,
ist die Versteigerung eine gute Möglichkeit dann auch das komplette Haus sein Eigen zu nennen, wenn man(n) mitbietet. Und wenn wirklich ein Dritter mitbietet, soll er
das Haus doch haben , wenn der Preis stimmt. Auf Schulden aus dem Haus kann man(n) bei dieser Art der Versteigerung anders als bei der Zwangsversteigerung jedenfalls
meines Wissens nicht sitzen bleiben.
Würde aber gerne noch mal auf die steuerliche Ausgangsfrage zurück kommen, bis das oben beschriebene alles über die Bühne gegangen ist vergeht ja bekanntlich noch einiges an Zeit
und die bis dahin anfallenden Kosten würde ich nur ungerne auch noch versteuern
Gruß
J
Würde aber gerne noch mal auf die steuerliche Ausgangsfrage zurück kommen, bis das oben beschriebene alles über die Bühne gegangen ist vergeht ja bekanntlich noch einiges an Zeit und die bis dahin anfallenden Kosten würde ich nur ungerne auch noch versteuern
Vom Finanzamt her wärs denke ich o.k., die Hypothekenraten einfach mit in Anlage U zu schreiben. Oder Korrekterweise den halben Wohnwert plus die halbe Hypothek, weil streggenommen ist das Deine Transferleistung, aber der Unterschied dürfte nicht gross sein und verstehen tut ihn ohnehin niemand. Die Erläuterung in Anlage U klingt relativ entspannt, von wegen, ob's jetzt Bar- oder Sachleistungen sind und ob's jetzt einer zivilrechtlichen Verpflichtung entspricht oder drüber hinausgeht - ist dem Finanzamt egal.
Weniger entspannt ists vielleicht von Seiten der Ex, weil die muss das ja dann versteuern, aber wenn sie sich arm gerechnet hat, kann daraus ja auch nur eine minimale Steuerpflicht enstehen.
Danke für die Antwort
Ist es nicht so, dass ich die zusätzliche Steuerbelastung meiner EX die aus der Anlage U resultiert ausgleichen muss? Von daher kann sich Ex hier auch schon
wieder ganz entspannt zurücklehnen.
Deshalb meine Überlegung ob ich nicht zumindest meine Hälfte als Verlust aus Vermietung deklarieren kann, dann wäre es komplett steuerfrei, oder?
Ich habe zu dem Thema auch schon gegooglet aber nichts wirklich brauchbares gefunden. Dabei ist die Konstellation Frau wohnt für lau, Mann zahlt doch gar nicht so selten.
Gruß