Guten Morgen liebe Mitstreiter,
nachdemihr mir schon das ein oder andere Mal mit Rat zur Seite gestanden habt, habe ich mal wieder eine Frage....
Diesmal geht es allerdings nicht um mich, vielmehr meine Mutter....
Sie lebte einige Jahre in wilder Ehe mit einem Partner in ihrem Haus. ( kein gemeinsamer Besitz).
Über die Jahre wurden allerdings gemeinsam einige iInvestitionen sowohl in die eigene Wohnung als auch in eine vermietete Wohnung getätigt (neue Küche, Renovierungen, kleinere Umbauten). In Summe wurden von ihrem nun Expartner ca. 30.000 Euro investiert. (Küche, Balkongeländer, ein neues Fenster, Renovierungsmaterial). Nun es kam, wie es kommen musste. Der Typ ist jetzt ausgezogen und fordert die Investitionen zurück.
Ich möchte nochmal anmerken , es gibt keinen Trauschein!
Inwieweit kann er nun auf Rückerstattung hoffen ? Wie sehen das die Experten ?
VG Oli
mmmhh. M.E. gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf Rückzahlung. Gerade Renovierungen sind sicherlich "verbraucht". Anständig wäre es sicherlich, wenn er für solche Investitionen, von denen Deine Mutter auch zukünftig profitiert, einen Abstand erhält - wobei man sich über die Höhe/ Zeitwert sicherlich trefflich streiten kann... Alternativ kann er ja die Küche (od. ausgew. Küchengeräte) mitnehmen.
Gruß. Toto
Hi,
da wird wenn es gerichtlich geregelt wird nicht so viel bei rumkommen - eben weil da ein Zeitwert im Raum steht.
Was er mitnehmen kann würde ich ihm tatsächlich anbieten mitzunehmen und der Rest gehört zum Haus und fertig.
LG
nadda
Hallo neo1234,
da kann ich leider was zu sagen. Ich war auch mal der der gefordert hat!
Grundsätzlich wird jede Investition des Ex in so einem Fall als Schenkung behandelt. Bei Investitionen in die gemeinsam genutzte Wohnung kann deine Mutter alles zusätzlich abwehren mit dem Argument das war die Gegenleistung zur kostenfreien Kost und Unterkunft.
Was die vermietete Wohnung angeht hat auch dort der Ex überhaupt keinen Anspruch, es sei denn hier gibt es im Vorfeld abgeschlossene Verträge. Auch dann kommt bei Gericht wenn überhaupt kommt ein Vergleich für diese Kosten zustande (mit fiel Glück und guten Nachweisen).
Andreas
Ich sähe zwei mögliche Ansätze mit minimalen Erfolgschancen:
1. man fingiert einen Mietvertrag und behandelt die Zahlungen als Baukostenvorschuss. Aus der Unzumutbarkeit diesen "abzuwohnen" folgt ein ersatzweiser Zahlungsanspruch. Aber: es kann es gut sein, dass gar kein "Rest" mehr vorhanden ist.
2. analog der Rechtsprechung zur Schwiegerkinderschenkung kann man davon ausgehen, dass die Schenkung unter der Prämisse einer anhaltenden Beziehung erfolgte. Hier ist allerdings zusätzlich die Frage der Verjährung zu betrachten.
In beiden Fällen reden wir aber nur von den Zahlungen, die (nachweisbar) für Umbauten und bausubstanzerhaltende Massnahmen geflossen sind. Einfache Renovierungen der gemeinsamen Wohnung sind futsch, gemeinsame Anschaffungen ggf. aufzuteilen.
Gruss von der Insel
Danke Euch. ?. :thumbup:
Im Prinzip habt ihr meine Einschätzung bestätigt. Die Chance sehen sehr gering das eine große Zahlung fließen wird. Bei allem Anderen muss man abwarten.
Nochmal Danke und ein gesundes und ruhiges neues Jahr wünsche ich Euch!
