Hallo,
ich hoffe mir kann jemand eine Antwort geben.
Der Versorgungsausgleich wurde 5/2005 durchgeführt. Zu dem Zeitpunkt wurden meiner geschiedenen Frau 5 Rentenpunkte aus 5 Geburten ihrem Rentenkonto gutgeschrieben.
Nun ist es so, das meine geschiedene Frau wohl nicht mehr lange leben wird.
Da stellt sich die Frage, was aus den Rentenpunkten für die Kindererziehungszeiten wird.
Meine geschiedene Frau hat nicht wieder geheiratet und bisher noch keinen Cent aus ihrem Rentenkonto entnommen. Somit werde ich meine übertragenen Rentenpunkte wiederbekommen.
Wie ist es aber nun mit den Rentenpunkten der Kindererziehungszeiten?
Können die auch auf mein Rentenkonto gutgeschrieben werden?
Gruß
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Hallo....
irgendwie hört sich die Frage doch recht makaber an...
Gruß
Moin Du 🙂
Makaber hin, oder her...wir reden hier von einigen 100 000 Euro... sollte ich 100 Jahre alt werden! 😉
Geregelt wird das im § 4 VAHRG.
Nur dort finde ich nicht mein Problem mit den Kindererziehungszeiten und daraus den Rentenpunkten.
Gruß
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Hi
ein bißchen schleiche ich auch hier um diese Frage rum, weil sie so materiell klingt :puzz:
Aber es ist schon richtig, wenn der Ausgleichberechtigte stirbt und keine oder geringe Rentenleistungen erhielt, kannst du dir deine Punkte aus dem Versorgungsausgleich zurückübertragen lassen - das ist aber antragspflichtigig und passiert nicht von allein.
Allerdings - wird aus der Rentenversicherung deiner Ex eine Hinterbliebenenrente gezahlt, wird das irgendwie angerechnet.
Das Ganze nennt sich Härtefallregelung, und du solltest es dir von dem Rentenversicherungsträger genau erklären lassen.
Die Kindererziehungszeiten bleiben - wie ich meine - dort wo sie sind. Denn die werden ja nur für Kindererziehung an den vergeben, der hauptsächlich die Betreuung der Kinder übernahm. Somit sind es keine Punkte die von dir zu ihr übertragen wurden (im Rahmen Versorgungsausgleich), sondern von vorneherein ihre eigenen. Und falls sie Rentenpunkte wegen Arbeit (Versicherungspflicht) erhielt, bekommst du die ja auch nicht.
Ist aber nur eine Vermutung von mir, ruf doch lieber noch die Rentenauskunft an, die wissens ja wohl 😉
ligr ginnie... die sich fragt ob das deine einzige Sorge ist???? Wie alt sind denn die Kinder?
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hi ginnie
Hi
ein bißchen schleiche ich auch hier um diese Frage rum, weil sie so materiell klingt :puzz:
Dann werd ich mal eine kleine Geschichte erzählen...
Am Tag als sie ging sagte sie mir in der Tür... ich habe meinen Wagen verschenkt, Klaus.
Ohne Auto keine Arbeit, ohne Arbeit kein Geld... und jetzt zahlst du bis zum Kleinnimmerleinstag, Klaus.
Als ich sie nach dem Warum fragte, sagte sie .... so sind die Gesetze, Klaus.
Als sie Unterhalt von mir haben wollte, fragte ich sie nach dem Warum.
Das bin nicht ich Klaus, das sind die Gesetze.
Dasselbe mit den Schulden aus der Ehe. Warum sollte ich 8 Stunden am Tag für Schulden arbeiten Klaus. Ich brauch nicht arbeiten... das sind die Gesetze.
Ich könnte noch mehr solche kleinen Zweizeiler einer gescheiterten Ehe erzählen, Ginnie
Zurück zum Thema
Die Auskunft von der Rentenversicherung in Bezug auf die Kindererziehungszeiten, war...keine. Auf die Frage konnte mir nicht geantwortet werden.
Vom Gesetzt her ist es egal, ob das Kind 1 Stunde gelebt hat, oder 30 Jahre alt wird. Bei Geburt gibt es einen Rentenpunkt. Damals gab es immer so einen Antrag, wer der Berechtigte werden sollte. Dieser wurde nie ausgefüllt, weil zu einem späteren Zeitpunkt darüber entschieden werden sollte.
Richtig ist auch, das Frauen die während der Zeit gearbeitet, oder ihre Rente geklebt hatten, von dem Rentenpunkt ausgeschlossen waren. Das Gesetz wurde später geändert, da es die oben genannten Frauen benachteiligte.
Jetzt kommt der Punkt auf den ich hinaus will. Zum VA wurden vom Anwalt meiner Frau beantragt, das die Kindererziehungszeiten ihrem Rentenkonto gutgeschrieben werden. Dies wurde für alle 5 Kinder zu einem und denselben Zeitpunkt, Antrag auf Kontenklärung, getan. Ich habe diesen Antrag, oder soetwas in der Art, nie gesehen., geschweige dem auch zugestimmt.
Die Kinder sind mittlerweile im Alter zwischen 20Jahre und 31 Jahre alt, Ginnie.
Und jetzt sage ich, das bin nicht ich der materiell denkt, sondern...das sind die Gesetze.
Gruß
Tools
Hi tools
deine Geschichte zeigt (mal wieder) wie manche Exen ticken und den Hass und die Enttäuschung aus der Paarebene nicht überwinden, sondern als negative Energie nutzen um dem anderen so richtig eine reinzuwürgen. Ich denke, bei 5 Kindern hättest du bestimmt einen Betrag x eingesehen, und nicht einfach nix zahlen wollen...oder sofort Vollzeit erwartet, aber wie so oft, wurde hier eine friedliche faire Einigung unmöglich gemacht.
aber irgendwie komme ich ins grübeln, wie du das meinst:
erst deine Geschichte...
Am Tag als sie ging sagte sie mir in der Tür... ich habe meinen Wagen verschenkt, Klaus.
Ohne Auto keine Arbeit, ohne Arbeit kein Geld... und jetzt zahlst du bis zum Kleinnimmerleinstag, Klaus.
Als ich sie nach dem Warum fragte, sagte sie .... so sind die Gesetze, Klaus.
dann deine direkte Ansprache an mich..
Ich könnte noch mehr solche kleinen Zweizeiler einer gescheiterten Ehe erzählen, Ginnie
Die Kinder sind mittlerweile im Alter zwischen 20Jahre und 31 Jahre alt, Ginnie.
... ich lese es als wenn du denkst, dass ich was mit der Einstellung deiner Ex zu tun hätte...
Sorry wenn ich mich irre.
Deiner Wortwahl nach fühle ich mich eben direkt angesprochen.
...man soll ja im Forum nachfragen, statt beleidigt zu sein...
denn eigentlich lag es mir dran, dir weiterzuhelfen...
Nun noch mal inhaltlich:
Wieviel Rentenpunkte es pro Geburt oder Kind gibt, kann ich dir nicht sagen. Ich kenn es eher als "Anrechnungszeit" die einem gutgeschrieben wird, wenn man (Frau) die Kinderbetreuung übernommen hat. Übrigens gibt es die auch wenn man (Frau) zusätzlich gearbeitet hat, dann eben zusätzlich zu den "erarbeiteten" Rentenpunkten!
Diese Gutschrift für Kindererziehungszeiten erfolgt erst, wenn man Kontenklärung beantragt, also zB wenn man eine Rente beantragt oder wenn man den VA durchführen will.
Die Rentenpunkte - oder zeiten (ich weiß nun nicht genau wie die richtig heißen) für Kindererziehung sind ihre eigenen. Sie haben sozusagen im VA den Betrag den du von deinem auf ihr Rentenkonto geben musstest, noch gemindert. Denn im VA wird ja geguckt wieviel Punkte (Zeiten) jeder während der Ehezeit hat und die Differenz wird ausgeglichen.
Du kannst im Rahmen der Härtefallregelung erreichen dass deine Rente nicht gemindert wird, also praktisch so gestellt wird, als hätte der VA nicht stattgefunden (habe ich in meinem letzten Beitrag schon erklärt). Mein Wissen stammt von der Inet-Seite der Rentenversicherung, da habe ich eine Broschüre zum VA gefunden.
Und zu guter Letzt: die Rentenversicherung hat eine Auskunfts- und Beratungspflicht. Mit Wischi-Waschi-Antworten brauchst du dich nicht zufrieden geben, notfalls schriftliche Beratung verlangen!
So, ich hoffe, es hilft dir weiter.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
