Hallo zusammen,
vor fast 6 Jahren habe ich das gemeinsam errichtete Einfamilienhaus verlassen und zahle seitdem die monatlichen Raten und die Gebäudeversicherung, da die EX dies ablehnte ... Meine Kinder wohnen schließlich auch dort und es ist ihr Lebensbereich.
Seit dem gibt es jede Menge Streitereien und es ist noch nicht viel zwischen uns geregelt - also getrenntlebend
Im Sommer hat Ex das Wasser in der Heizung aufgefüllt und danach vergessen das Wasser vom Zugangsschlauch abzustellen. Druck gegen das Einlassventil der Heizung ... über Wochen ... bis sich diese Spannung gelöst hat und ein Schaden entstanden ist.
Ex bat mich um eine Vollmacht den Schaden mit der Versicherung zu regulieren. Ich habe die Versicherung gezahlt und bin Versicherungsnehmer. Ex wollte nicht mit mir gemeinsam die Sache regeln und stellte Forderungen und Bedingungen auf. Ich übernahm die Sache und meldete alles der Versicherung. Nachdem das Schiff "fahrlässig" glücklicherweise umgangen war, wurde von der Versicherung eine Trocknungsfirma und ein Sachverständiger geschickt und auch bezahlt.
Mit dem Sachverständigen und der Trocknungsfirma habe ich Termine gemacht. Diese wollten sich diese noch von der Ex bestätigen lassen, die mich aber ausbootete. Niemand war mehr für mich erreichbar. Ich habe das Gutachten nie gesehen.
Aber die wirklich gute und kommunikative Versicherung (aus Koblenz) meldete sich bei mir, weil der Schaden reguliert werden soll. Man bot mir an die Schadenssumme (Stromkosten Trocknung ca. 200 € und Reparaturarbeiten 2.300 €) an mich zu zahlen und ich könnte dann eine eigene Firma beauftragen. Das habe ich angenommen.
Jetzt verlangt die Ex natürlich die Behebung des Schadens.
Ich habe wieder angeboten zusammenzuarbeiten. Da ich aber nicht gewillt bin ohne Gutachten, Fotos oder Besichtigung einfach so das Geld freizugeben oder eine Firma zu beauftragen, gibt es Streit. Ich denke ich habe auch Rechte, denn es geht auch um mein Eigentum (hälftig) und meine Versicherung.
Ist meine Sichtweise richtig? Kann ich auf eine Besichtigung bestehen?
Danke für jede Hilfe!
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Viele Grüße
Bruno
Hallo,
wer steht im Grundbuch? Wenn Du bzw. Ihr beide im Grundbuch steht, dann bist Du (Mit)eigentümer und damit Vermieter. Als Vermieter hast Du das Recht im Schadensfall die Wohnung/das Haus zu betreten um Dir ein Bild zu machen. Fotografieren darfst Du die Privaträume nur bedingt, aber Du willst ja nur Bilder vom Heizungskeller machen, die im Zusammenhang mit dem Schaden stehen.
Schreibe Deiner Frau, dass Du um den Schaden zu besichtigen und Fotos im Heizungskeller zu machen am XX.XX.XX um XX.XX Uhr vorbeikommst. Sollte der Termin ungünstig sein, dann solle sie Dir einen zeitnahen Ausweichtermin nennen.
Sollte sie nicht kooperieren, dann soll sie Dir unterschreiben, dass sie den Schaden nicht von Dir und Deiner Versicherung geregelt haben will und sie alle daraus entstehenden Folgekosten übernimmt. In diesem Fall gibst Du das Geld an die Versicherung zurück.
Das <a href="https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/modernisierung/370-die-handwerker-kommen-was-sind-meine-rechte-und-pflichten-als-mieter.html>hier</a>" sollte auch in Deinem Fall gültig sein.
VG Susi
Danke Dir ...
Ja wir stehen beide im Grundbuch. Da ich selbst den Rohbau gemacht habe, gibt es eine nicht zu leugnende Kompetenz. Ich denke, dass ich auch für mich das Recht habe den Schaden an meinem Miteigentum zu begrenzen und selbst beurteilen zu können, was zu tun ist.
Das eigentliche Problem ist die persönliche Einstellung der Ex. Ich habe meine Sachen bis heute nicht bekommen und sie hat vermeintlich Angst mich nicht weiter damit erpressen zu können. Nach so vielen Jahren habe ich mich damit abgefunden und teilweise angefreundet noch einmal neu anzufangen = weniger Balast. Bis auf wirklich sehr persönliche Dinge, die mir für einen positiven Rückblick auf meine Lebensjahre verwehrt werden, wie meine Kindheitsfotos und die der gemeinsamen Kinder, vermisse ich heute fast nichts.
Ich kann loslassen, aber ich habe auch keine Lust immer nur benachteiligt zu werden und das Signal zu geben, mit mir kann man alles machen und ich bin letztendlich doch wieder Derjenige, der nachgibt. Bei den Kindern muß das manchmal sein, aber hier geht es nur ums Geld.
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Viele Grüße
Bruno
Hallo,
natürlich ist das alles Kleinkrieg, aber um die Situation noch anders zu beurteilen, wie soll es mit dem Haus an sich weitergehen?
Es ist ja nett von Dir das Haus weiterhin zu bezahlen, aber so kann es doch nicht weitergehen.
Der Schaden ist zumindest im Moment relativ klein, es könnte aber noch weitere Probleme mit dem Haus geben und da geht das Theater weiter.
Aus meiner Sicht solltest Du hier den Schlußstrich ziehen.
VG Susi
Ich setze meine Hoffnung darauf, dass bei der Scheidung eine Regelung gefunden wird. Im Moment wird über den Zugewinn gestritten.
Ich brauche das Haus nicht und es ist eine besondere Situation, da meine Tochter (25) mit im Haus lebt, die sich nicht selbst versorgen kann. Eine betreute Heimunterbringung wird von der KM hinausgezögert. Außerdem möchte ich meiner kleinen Tochter Ruhe bis zum Abi in 6 Jahren gönnen. Eine strittige Scheidung ist schon schlimm genug. Da soll das Umfeld konstant bleiben.
Da die Ex nicht arbeiten geht, wird sie mich nie auszahlen können. Auf der anderen Seite werde ich nie meine Tochter rechtlich gesehen aus dem Haus klagen können, was ich ganz sicher auch nicht will. Außerdem wäre ein Hausverkauf nie günstig, wenn einer der Partner blockiert. Ich habe mich damit abgefunden.
Meine Lösung sieht in etwas so aus, dass die Ex erst einmal das Haus nutzen kann und mit meinem hälftigen Anteil ihre Versorgung verrechnet wird. Sie wird auch auf nachehelichen Unterhalt klagen.
Dann können wir einen Zeitpunkt festlegen, an dem es verkauft wird. Ich kann auch damit leben, wenn das Haus meiner kleinen Tochter nach deren Berufsausbildung und Familiengründung überschrieben wird.
Was ich aber jetzt bereits möchte, ist endlich Ruhe und ein Ende der Streitereien. Ich weiß aber auch, dass ich kein falsches Signal senden darf, denn die Ex will alles und vorher wird sie nie Ruhe geben.
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Viele Grüße
Bruno
Hallo,
unter diesen Umständen ist das sicher richtig.
Deine Frau wird mit Sicherheit nachehelichen Unterhalt bekommen und die Höhe dürfte sich aus dem TU ergeben. In diesem Fall macht es Sinn einen Mietvertrag über Deine Hälfte zu machen und sie diese Miete auch zahlen zu lassen, wenn Du schon den Kredit bedienst.
Es wäre sicher sinnvoll eine Mediation zu machen. Der Heckmeck mit dem Haus ist schon schlimm, wenn es bei anderen Dingen genauso ist, dann wird es schwer eine sinnvolle Lösung zu finden.
VG Susi
Mediationen sind mit dem Hinweis gescheitert, dass es keine sachliche Ebene gibt. Ein gut gemeinter Ratschlag war für mich der, mich so wenig wie möglich mit ihr auseinanderzusetzen.
Gut gesagt, wenn sie sich als Besitzerin der Kinder (und dazu noch eines betreuten) und des Hauses fühlt. Lebensaufgabe und das wurde bereits von einer Richterin so deutlich zu ihr gesagt, scheint zu sein das Maximale herauszuholen. Es wird sich um Kleinigkeiten gestritten und dadurch verhindert, dass es eine Regelung / Einigung gibt. Das ist zwar belastend, aber auf der anderen Seite steht sie dadurch wesentlich schlechter da.
Leider behindert es mein Leben stark, denn ich muß immer mit dem Schlimmsten rechnen und jede Kleinigkeit erkämpfen. Wir haben mitlerweile 4 Umgangsbetreuer verschlissen, weil sie sich nichts sagen lässt und immer Recht hat.
Für mich der typische Fall, dass sich selbst ein Gedankengebilde und eine Erklärung aufgebaut wurde, die nicht wirklich ist. "Die lügt sich doch in ihre eigene Tasche".
https://www.3minutencoach.com/warum-wir-uns-gern-in-die-eigene-tasche-luegen/
Dabei wird das ganze Leben und dessen Verlauf beklagt und das genau deshalb, weil sie selbst sich dazu entschlossen hatte zuhause zu bleiben, obwohl das behinderte Kind sogar von zu Hause abgeholt wurde und KiGa, Schule und jetzt eine Werkstatt besucht (45h/Wo außer Haus + 30 Stunden Betreueung (keine Pflege, die kommt ncoh dazu)).
Da muß man sehr tiefgehende Ausreden haben, dass daran auf jeden Fall der Andere Schuld ist.
Aber was nützt es ...
--
Viele Grüße
Bruno
Leider behindert es mein Leben stark, denn ich muß immer mit dem Schlimmsten rechnen und jede Kleinigkeit erkämpfen. Wir haben mitlerweile 4 Umgangsbetreuer verschlissen, weil sie sich nichts sagen lässt und immer Recht hat.
Kann ich verstehen, wenn man in permanenter Verteidigungshaltung herumläuft. Schön ist was anderes.
Wie sieht es mit einem Wohnwechsel zu Dir aus? Besteht da eine Möglichkeit ...?
Dabei wird das ganze Leben und dessen Verlauf beklagt und das genau deshalb, weil sie selbst sich dazu entschlossen hatte zuhause zu bleiben, obwohl das behinderte Kind sogar von zu Hause abgeholt wurde und KiGa, Schule und jetzt eine Werkstatt besucht (45h/Wo außer Haus + 30 Stunden Betreueung (keine Pflege, die kommt ncoh dazu)).
Da muß man sehr tiefgehende Ausreden haben, dass daran auf jeden Fall der Andere Schuld ist.
Ein bekanntes Phänomen. Nichts geschissen bekommen, aber verantwortlich sind die anderen ... bzw. auf kosten anderer wird gelebt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Wie sieht es mit einem Wohnwechsel zu Dir aus? Besteht da eine Möglichkeit ...?
Ich bin dann nach einem dreiviertel Jahr, also vor 5 Jahren ausgezogen. Konnte nur wenig mitnehmen und mußte mich erst einmal verschulden. Hab dann eine Schnarchnase von Anwalt genommen ... bin auf den zweiten faulen Sack reingefallen ... habe aber jetzt eine patente Anwältin gefunden.
Wir haben lange alleine und dann mit Freunden über Unterhalt verhandelt. Dann mit Mediatorin und dann mit Anwälten ... es hat alles nichts geholfen.
Rückblickend war jedes Angebot besser, als das, was sie im Moment hat.
5 Klagen wegen Unterhalt (und ich bin normaler Angestellter) - schon die erste bis zum OLG, das die Klage abgewiesen hat, da ich unter der Selbstbehaltgrenze lag ...
Jetzt wird versucht auch noch Renteneinzahlungen von mir für ihre Altersvorsorge herauszuholen. Wie ich schon schrieb - nur das Maximale zählt.
--
Viele Grüße
Bruno
5 Jahre ist eine lange Zeit.
Ist denn schon eine Scheidung eingereicht worden?
Jetzt wird versucht auch noch Renteneinzahlungen von mir für ihre Altersvorsorge herauszuholen. Wie ich schon schrieb - nur das Maximale zählt.
Solche Fragen können sich ja auch erst stellen, wenn über die Scheidung verhandelt wird.
Wenn immer wieder Kosten aufgebracht werden, dann würde ich für den Mieteigentumsanteil zumindest schon einmal Miete verlangen ... vielleicht immer mit dem Maximalen begegnen, eswas höher greifen, damit Verhandlungsspielraum vorhanden ist.
Manchmal muss man solche Menschen mit dem eigenen Waffen schlagen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Beim Trennungsunterhalt ist der Wohnvorteil berücksichtigt. Von dem großen Haus (behindertengerecht mit nicht abgetrenntem behindertengerechtem Teil) werden für die Kinder die Bereiche rausgerechnet und dann werden 5 €/qm angesetzt.
Es sind über 200 qm mit Garten und Doppelgarage in einem größeren Dorf und übrig bleiben dann 300 € Wohnvorteil (siq!) Eine 60 qm Wohnung kostet hier über 600 € kalt. Da kein Urteil ergangen ist, kann Frau Richterin rechnen was sie will ... gerecht ist etwas anderes.
Aber wenn es dann später an die Rente geht, dann sieht das vielleicht einmal anders aus. Ich würde meine Hälfte gerne der Tochter vermachen, also nicht verkaufen. Wenn ihre Rente dann vielleicht nicht mehr reicht, wird sie vielleicht anders darüber denken. Aber dafür wurde auch schon vorgesort, d.h. der Nachfolger hat mehrere Autos und fährt am liebsten mit dem Cabrio vor. Natürlich nur für gelegentliche Besuche ...
Frau ist aber dennoch nicht zufrieden und verbringt deshalb ihre Zeit am liebsten damit dem Lebensziel nachzugehen ...
Ich übrigens auch, denn wenn man nichts mehr hat, kann man befreit leben und genau das mache ich. Einfach, aber gut und bewußt. Ich genieße die Zeit mir den Kindern. Wir sind viel draußen und haben einiges entdeckt, wofür früher mit Haus und Garten keine Zeit war. Leider erzeugt das wieder Neid und so dreht sich die Spirale immer weiter ...
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Viele Grüße
Bruno
5 Jahre ist eine lange Zeit.
Ist denn schon eine Scheidung eingereicht worden?
Klar, direkt nach dem Trennungsjahr
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Viele Grüße
Bruno
werden für die Kinder die Bereiche rausgerechnet
welcher Zweck wird damit verfolgt? Unterhaltsmaximierung? Madame erhält doch KU, von dem sie eine Miete/Wohnvorteil finanzieren kann?!
Ich würde meine Hälfte gerne der Tochter vermachen, also nicht verkaufen.
Bis dahin kann noch sooo viel passieren und Dir der Kasten Steine so gewaltig auf die Füsse fallen... Werd die Kiste schnellstmöglich los!
Gruss von der Insel
welcher Zweck wird damit verfolgt? Unterhaltsmaximierung? Madame erhält doch KU, von dem sie eine Miete/Wohnvorteil finanzieren kann?!
Sehr guter Einwand ... werde ich direkt notieren, denn so bezahle ich quasi doppelt ... was ich bei Kleidung, Klassenfahrten, Zahnspange auch mache. Liegt aber daran, dass es direkt für meine Kinder ist und mir mein freies Gewissen sehr viel bedeutet. Ich versuche diese Sachen raus zu halten.
Sie ist mir schlechtes Beispiel genug, wie man sein Leben vergeuden kann. Lieber an anderer Stelle sparen und sich dafür freuen, dass es den Kindern gut geht und sie einen guten Start haben werden.
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Viele Grüße
Bruno
Hi,
wie kann es sein das vor 4 Jahren eine Scheidung eingereicht wurde, aber diese Scheidung noch nicht durch ist????
LG
Nadda
Indem man jeden einzelnen Schritt verzögert ...
Die Unterlagen für den Versorgungsausgleich waren relativ schnell zusammengestellt, denn sie kamen ja auch von den Institutionen. Aber dann wurde jeder Punkt der Vermögensaufstellung von mir angezweifelt und bei der eigenen sehr großzügig interpretiert. Darüber kann man sich dann monatelang schriftlich austauschen ...
Wir hatten also noch nicht einmal die erste Verhandlung oder so etwas ähnliches.
Inzwischen könnte ich ein Buch schreiben, wie man sehr geschickt vorgeht. Sozusagen aus eigener leidvoller Erfahrung.
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Viele Grüße
Bruno