Hallo zusammen,
nachdem ich bereits in den Verfahren um das ABR und Umgang erfahren durfte, dass ich schwer psychisch gestört bin :knockout: und als Vater nicht in der Lage bin die Bedürfnisse meines Kindes wirklich zu erkennen (zwei Gutachter und selbst die Richterin konnten nicht umhin festzustellen, dass meine Frau die Kinder instrumentalisiert, um dies dennoch zu ignorieren),
steht nun die Scheidung an.
In meiner Ehe war ich es der auf seine Karriere verzichtet hat und sich primär um die Kinder und den Haushalt gekümmert hat.
Da mir meine Frau bei ihrem Auszug damit gedroht hat mir die Kinder komplett zu entziehen, wenn ich irgendwas wertvolles an Hausrat mitnehme, habe ich nur Bruchteile des Hausrates mitgenommen.
Dass mir meine "Frau" die Kinder trotzdem entziehen wird, konnte ich mir zu dem Zeitpunkt noch nicht vorstellen.
Nun steht im Hausratsteilungsverfahren eine Entscheidung an.
Ich habe einen Haushaltsgegenstand gefordert für den meine Frau einen Kaufvertag vorlegte mit der Behauptung sie habe diesen unterschrieben und den Gegenstand allein finanziert. Unter dem schlecht kopierten Kaufvertrag kann man die Unterschrift meiner Frau erkennen....
Nun habe ich mir aber vom Autohaus das Original zuschicken lassen und dort ist eindeutig meine Unterschrift zu erkennen.
Auch der als Beleg vorgelegte Kreditvertrag ist unvollständig.
Meines Erachtens wäre also nachweisbar, dass meine Frau eine Urkundenfälschung und Prozessbetrug begangen hat.
Ein entsprechender Hinweis an die Richterin wird ignoriert. Stattdessen muss ich mir nun Versuche der Richterin erwehren mir etwas nachzuweisen, was meinen Antrag auf Erlangung des Autos abschmettert.
Ist der Prozessbetrug meiner Frau wirklich egal?
Grüße
Kind-Amputierer
Moin,
'egal' ist nichts.
Hast du eine Kopie für dich und das 'Original' als Beweismittel an deinen Anwalt versendet und wenn ja, wie beurteilt dieser die Lage?
Und, verstritten wie ihr seid:
Wie geht es den Kindern?
Gruss
Fischkopf
Doch, ist egal.
Leider zeigt die Erfahrung das Prozessbetrug bei Frauen in solchen Prozessen konsequent ignoriert wird - und selbst die Staatsanwaltschaft untätig bleibt. Das was du beschreibst passt da ins Bild.
Ich kann mich an eine Folge von "Nachtkaffee" erinnern. Dort hatte der betroffene Ehemann wiederholten Prozessbetrug seiner exFrau bezüglich ihres Einkommens und Vermögens nachgewiesen. Er hatte daraufhin Anzeige erstattet.
Nach 1 Jahr hat er bei der zuständigen Staatsanwälting nachgefragt was denn der Ermittlungsstand wäre. Die Einzige Auskunft war "Wenn ich den Namen noch einmal höre muß ich Kotzen".
Mehr ist nicht passiert.
Ergo: Frauen können machen was sie wollen ohne jegliche Konsequenz fürchten zu müssen.
Hallo,
Hilft einen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richter und Staatsanwallschaft nicht? Wenn Du Schaden erlitten hast, hast Du auch Schadenersatzanspruch... Ob es vom Richter, Staatsanwallschaft oder dein ex-Frau kommt is vollig egal. Aber Du muss taetig sein. Niemand wird dich dass Geld einfach freiwillig zu verfuegung stellen.
viel Glueck
cicero.
Servus Kind-Amputierter,
sammle alle Beweise und berate dich mit Deinem Anwalt darüber.
Wie mit Frauen vor Gericht umgegangen wird, durftest Du ja schon erlebren.
Also gebe Dich nicht irgendwelchen Hoffnungen hin, sondern konzentriere Dich auf die tatsächlichen Fakten.
Deine DEF kommt wegen so etwas nicht hinter Gitter. richter und Staatsanwalt auch nicht.
Schon leichter wird es sein, Dir wenigstens vom Hausrat ein ordentliches Stück zu sichern.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Vor dem Familiengericht interessiert das hierzulande tatsächlich niemanden. Ebensowenig, wie man sich dort an die ZPO hält oder Beweise erhebt. Eigentlich unglaublich in einem "Rechtsstaat", aber leider eine traurige Tatsache.
Ergo: Strafanzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft und im Falle einer Einstellung Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft.
Betrug und somit auch Prozessbetrug ist ein Offizialdelikt - die StA. somit verpflichtet, zu ermitteln und - im Falle eindeutiger Beweise für eine begangene Straftat - auch entweder einen Strafbefehl zu erlassen oder aber Anklage zu erheben.
Hallo zusammen,
solange im Grundgesetzt steht, dass die Mutter zu schützen ist, wird sich an der Rechtsauffassung Deutscher Gerichte nichts ändern. Dabei sind es doch die Eltern, die es zu schützen gilt. Soviel zur Gleichstellung von Mann und Frau.
Ich habe in meinem eigenen Verfahren der letzten 3 Jahre um das ABR schlimme Erkenntnisse gewonnen. Die schlimmste war: Ich bin über meine Liebe zu meinem Kind erpressbar. Und das wird schamlos ausgenutzt. Die Familiengerichte dürfen keine Sanktionen gegen ein Elternteil bei Fehlverhalten, sprich Falschaussagen, Lügen etc. durchführen, es hat stets das Kindeswohl im Vordergrund zu stehen. Die Rechte hat jede Partei für sich einzufordern. Und meine Erkenntnis ist: Was will der eigentlich, der kann froh sein das er jetzt sein Kind mal sehen darf.
An mehreren Stellen der prozessualen Auseinandersetzung war ich vor die Entscheidung gestellt: Strafanzeige oder Augen zudrücken, dann kann ich mein Kind sehen. Heute, vertrete ich die Meinung: Strafanzeige, sofort und direkt, wenn es berechtigt ist und eine überschaubare Zeit mein Kind lieber nicht sehen. Es ist Aufgabe des Staates und seinen Staatsanwälten für Ordnung zu sorgen und nicht die Aufgabe von Richtern oder Privatpersonen. Möge den Staatsanwälten der Schreibtsich auseinander bersten unter der Last von Klagen gepeinigter Väter, die endlich mal das "Maul" aufmachen. Die sich nicht von handzahmen Familienanwälten einlullen lassen. Wer mit unfären Mitteln kämpft oder gar strafbaren Handlungen, der muss zur Rechenschaft gezogen werden.
Nach welchen Werten sollen wir unsere Kinder erziehen? Etwa nach dem Prinzip: Ich konnte nicht anders, ich hab das Unrecht für mein Kind getan, damit es nicht bei diesem schrecklichen Mann aufwachsen muss.
Haaallloooo. Ist da wer? Wo bleibt unsere Gleichstellung? Wir sind kein Ersatz. Wir sind Eltern, Vater wie Mutter.
Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun. (Molière)
es grüßt ein vatervonherzen
Das kann ich nur unterschreiben.
Gegen hartnäckigen Umgangsboykott, Kindesbeeinflussung und -entfremdung, sowie in diesem Zusammenhang praktizierten Prozessbetrug, Verleumdungen etc. gibt es nur ein erfolgversprechendes Mittel: NULL TOLERANZ !!
Alles andere, jedwedes Entgegenkommen, wird von so gestrickten Kindsmüttern nur als Schwäche interpretiert und gnadenlos ausgenutzt.
Es ist allerdings sehr wichtig (und nicht ganz einfach) dabei niemals die Grenze zu überschreiten, an welcher aus konsequenter Verteidigung Angriff würde. Denn das Sprichwort "Angriff ist die beste Verteidigung" gilt in diesem Falle nicht, sondern wird von den zuständigen Behörden und Gerichten nur als unnötige Aggression verstanden. Also stets ruhig und sachlich, im Ton auch möglichst freundlich - aber eben absolut konsequent.