Neue Partnerschaft,...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Neue Partnerschaft, Erbfragen

 
(@peetyswoo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, liebes Forum.

Ich bin wie schon woanders gepostet, nicht der Vater, sondern sozusagen die "neue" Tochter des betroffenden Vaters. Meine Mutter hat einen neuen Lebenspartner, welcher Kinder (Studenten) aus erster Ehe hat. Diese wollen absolut keinen Kontakt zu ihm, obwohl er es mehrmals versucht hat.

Meine Mutter und ihr Partner haben sich ein Haus gebaut, welches sie mühsam abstottern. Meine Mutter hat ihr ganzes Geld in dieses Haus gesteckt, er hatte ja nichts, da er auf alles verzichtet hat, um den Unterhalt zu senken. Leider ist ihr Partner mit Kreditnehmer für das Haus, d.h. also im Todesfall müsste meine Mutter seine Kinder auszahlen. Wie kann man es anders regeln, dass die Kinder nicht an das Haus kommen? Es wäre doch echt ungerecht, wenn sie nie Kontakt haben wollen, dann aber die Hände aufhalten, zumal meine Mutter viel mehr ins Haus reingesteckt hat. Sie müsste alles aufgeben, nur um die Kinder dann auszuzahlen.

Ich finde es echt ungerecht, wie es für Männer geregelt ist. Wir Frauen könnten einfach nach Lust und Laune das Leben der Männer ruinieren ohne Rücksicht auf die Kinder.  Echt, totaler Scheiss, wie soll ein Mann bitte neu anfangen?

Danke für Eure Hilfe.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2008 22:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Leider ist ihr Partner mit Kreditnehmer für das Haus,

Es ist unerheblich, wer die Hypotheken aufnimmt oder bedient. Für den Erbfall sind ausschließlich Eigentumsverhältnisse relevant.

d.h. also im Todesfall müsste meine Mutter seine Kinder auszahlen.

Nunja, deine Mutter bekommt die Hälfte und die Kinder je ein Viertel. Es wird eine Gesamtrechnung aufgestellt (Verkehrswert minus Belastungen).

Wie kann man es anders regeln, dass die Kinder nicht an das Haus kommen?

Enterben. Angesichts des Verhaltens der Kinder nicht unmöglich. Allerdings den Pflichtteil würden sie meines Wissens nach dennoch bekommen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 23:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachtrag:

Es gäbe auch die Möglichkeit des sog. "Berliner Testaments". Heißt, der Überlebende geht in das Vorerbe. Die Nacherben können ihr Erbe nicht einklagen.

Ab zum Notar.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 23:04
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

weiter Überlegung: Er überschreibt seinen Anteil, mit dem er im Grundbuch steht, auf Deine Mutter oder Dich... wenn er nicht innerhalb von zehn Jahren nach dieser Schenkung stirbt, kann keiner etwas tun. Er kann es auch zB gegen eine gewisse Rente veräußern. (Versorgungsrente) Da müsstet ihr euch nur steuerlich vorher beraten lassen, damit das optimal funktioniert.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 23:12