Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe schon viel bei/von Euch gelesen und möchte jetzt in einem eigenen Beitrag eine Frage stellen, die mir unter den Nägeln brennt.
Als es für mich noch so aussah, dass sich Trennung und Scheidung zwischen mir und meiner Frau einigermaßen gütlich hinbekommen lässt, haben wir im Vorfeld der Trennung (meine Frau ist vor 9 Monaten ausgezogen und hat den Sohn (damals 6 Monate alt) mitgenommen) den Hausrat aufgeteilt. Wir haben eine Liste gemacht, wer was bekommt, wer wofür noch etwas an den anderen ausbezahlen muss und uns diese Liste dann gegenseitig unterzeichnet (Ort, Datum, Unterschriften).
Mittlerweile ist die Karre ziemlich verfahren, natürlich geht es ums Geld.
Meine akute Frage ist nun:
Wenn es (hoffentlich bald) zur Scheidung kommt, werden dann die Gegenstände, die ich mir seit der damaligen Hausratsaufteilung angeschafft habe (z.B. Trockner und Waschmaschine, komplette Einrichtung Kinderzimmer, Kühlschrank, etc... (hat meine Frau alles mitgenommen, bin ich auch an und für sich einverstanden, damit mein Sohn anständig versorgt werden kann) nochmals aufgeteilt, oder kann ich davon ausgehen, dass nach der Trennung angeschaffter Hausrat bei der Scheidung nicht nochmal aufgeteilt wird?
Herzliche Grüße,
Zahlemann mit Sohn
Moin Zahlemann,
erst mal willkommen auf vatersein.de, dem Forum auch für "Hausratsopfer".
Deine Situation ist eigentlich nicht kompliziert: Mit Eurer von beiden unterschriebenen und eindeutig datierten Liste ist die Hausratsteilung vollzogen und damit juristisch erledigt. Wenn Deine Ex deswegen noch einmal ein Fass aufmachen möchte, weil Dein neuer Kühlschrank ihr plötzlich besser gefällt als ihr alter: Lass sie; sie würde damit achtkantig auf die Nase fallen. Das wird ihr auch ihr Anwalt sagen, sofern er nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ist. Hinzu kommt: Mit dem Antrag auf gerichtliche Hilfe bei der Aufteilung von Hausrat macht man sich dort besondere "Freunde", das tun Familiengerichte nämlich gar nicht gern.
Sicherheitshalber ist es natürlich zusätzlich vorteilhaft, wenn Du für die Neuanschaffungen Belege hast, die ein neueres Datum tragen als Eure Hausratsteilungs-Vereinbarung. Aber diese Belege hebt man aus Gewährleistungsgründen ja meist sowieso auf.
Ermutigende Grüsse
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
vielen Dank für Deine Antwort. Die Belege sollte ich eigentlich alle noch haben.
Wenigstens ein Punkt auf meiner Sorgenliste, der unkompliziert zu sein scheint.
Herzliche Grüße,
Zahlemann mit Sohn
Hallo Zahlemann,
kann Deine Sorge gut verstehen. Mein Lebenspartner hat seiner Ex nachdem sie ausgezogen ist 11.250 € gegeben, damit sie Ihre Wohnung neu einrichten konnte incl. 2monatiger Kaution für die Wohnung. Ebenso hat Sie aus der alten Wohnung alles mitgenommen was nicht niet und nagelfest gewesen ist, sogar Gardienenstangen von der Decke abmontiert. Garderobe abgeschraubt, etc. Noch nicht einmal die Bettdecken (zumindest eine) sind übrig geblieben. die Bude war komplett leer geräumt.
Sie hat nun eine Quittung unterschrieben "Auszahlung zum Zugewinn, 11.250 €" am ...2004 erhalten. Im anschließenden "Angiftungsprozess" hat sie von ihrem Anwalt wehemend bestreiten lassen, dass sie berhaupt Geld bekommen habe. :gunman: Du glaubst es nicht! Es ist wahr!. Trotz mehrfacher Einreichung der von ihr eigenständigen Quittung behauptete sie kein Geld bekommen zu haben. :rofl2: Über die anderen Gegenstände im Haus wurde keine Quittung aufgelistet, da warst du echt cleverer. Jedoch hat sie vom Richter den Firmenwagen als Hausratsgegenstand für die Zeit der Trennung zugesprochen bekommen. :knockout: Man kann nur sagen, dass hier in Deutschland bei Gericht alles möglich ist.
Wenn Deine Ex nen Verfahren anstrengen will bezüglich Hausrat, soll sie das mal machen, hier warst Du clever genug und hast ja alles soweit schriftlich fixiert. (Hoffentlich erkennt Euer Richter die Unterschriften an)
Viel Glück.
Flieder
Inwiefern, Flieder, kann dein Beitrag zur Sachverhaltsklärung beitragen?
Ich hab' ja nun mitbekommen, dass du sehr sendungsbewusst bist. Beschränke dies bitte auf deine Topics, so keine ergänzenden Aussagen von dir kommen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo zusammen,
nochmals herzlichen Dank für Eure Infos!
Lg,
Zahlemann