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[Oben angepinnt] Neu: Versorgungsausgleichsgesetz

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DeepThought
(@deepthought)
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http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_042/02.html

erlin: (hib/BOB) Der Augleich von Versorgungs- und Rentenansprüchen bei Scheidungen soll neu geregelt und gerechter werden. Dazu beschloss der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen einstimmig einen entsprechenden Entwurf (>16/10144< [pdf]). Die Reform soll zum 1. September dieses Jahres in Kraft treten. Es ist geplant, dass der Bundestag am späten Donnerstagnachmittag (12. Februar) das Gesetz verabschieden wird.

In Zukunft soll jeder Versorgungsanspruch, den ein Ehepartner während der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt werden. Anrechte aus berufsständigen Versorgungswerken, aus der Beamtenversorgung des Bundes und aus der betrieblichen und privaten Vorsorge werden in dieses System einbezogen. Der Rechtsausschuss beschloss, dass jeder Ehegatte den Versorgungsausgleich auch bei sehr kurzer Ehezeit beantragen könne. Die Bundesregierung hatte einen pauschalen Ausschluss des Versorgungsausgleichs beabsichtigt. Gleichzeitig wurde die Frist, innerhalb derer ein solcher Antrag möglich ist, von zwei auf drei Jahre verlängert. Damit seien eventuelle verfassungsrechtliche Bedenken gegenstandslos geworden, so der Ausschuss.

Der Rechtsausschluss forderte zudem die Regierung auf, kurzfristig die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit für Anrechte aus der betrieblichen Altersversorgung ein Auffang-Versorgungsträger gegründet werden könne. Dieser solle auf Kapitaldeckung basieren und die Leistungen auch steuerlich vergleichbar den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung behandelt werden. Ferner räumte der Ausschuss Lebenspartnerschaften weitgehend die gleichen Rechte wie Eheleuten ein. Wird eine Lebenspartnerschaft aufgehoben, findet in entsprechender Anwendung des Versorgungsausgleichsgesetzes ein Ausgleich von bestehenden Anrechten statt. Dafür hatten sich maßgeblich Liberale und Grüne eingesetzt.

Die CDU/CSU war der Meinung, nachdem der Bundesgerichtshof eine Änderung der Versorgungsgesetzgebung gefordert hatte, sei in fraktionsübergreifender Arbeit ein "gutes Gesetz" entstanden. Der gleichen Ansicht waren auch die Sozialdemokraten: Das Gesetz führe zu "mehr Transparenz und Gerechtigkeit". Die FDP begrüßte die Zielrichtung, einen "guten Ausgleich" zwischen den Ex-Ehepartner zu finden. Die Linke fand, eine Reform des Versorgungsausgleichs sei "überfällig" gewesen. Die Grünen bezeichneten das künftige System als "gerechter".
Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein


Schon der erste Satz im 132-seitigen Gesetzentwurf stellt die Dummheit der Politiker unter Beweis:

A. Problem und Ziel
Die Verfassung verlangt, im Fall der Ehescheidung die gemeinschaftlich in der Ehe erworbenen Vorsorgeanrechte zwischen den Eheleuten zu teilen,

Wem es nicht auffällt: Deutschland hat keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz. Ich stelle ferner ernsthaft in Frage, dass auch nur einer der Politiker den Entwurf komplett gelesen hat und wenn, auch nur ansatzweise versteht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

 
Geschrieben : 11.02.2009 21:06
(@beppo)
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Es bleiben, als wählbare Parteien nur noch exotische Splittergruppen übrig, bei denen sicher gestellt ist, dass sie an solchen Machwerken nicht beteiligt sind.

Da macht Nachbars Dackel ja noch bessere Gesetze.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

 
Geschrieben : 11.02.2009 21:11
 elwu
(@elwu)
Beiträge: 0
New Member
 

Ich stelle ferner ernsthaft in Frage, dass auch nur einer der Politiker den Entwurf komplett gelesen hat und wenn, auch nur ansatzweise versteht.

Hallo,

ich habe das Monsterwerk auch nicht komplett gelesen.... Worin genau unterscheidet sich das neue nun vom alten Recht? Ich habe '05 auch schon zu den gesetzlichen auch Anteile meiner Betriebsrentenanwartschaften an Madame abgeben dürfen. Das ging zwar indirekt über Umrechnung in Rentenpunkte, nicht mit einem eigenen Betriebsrentenkonto für die teure Dame. Aber unterm Strich bin ich genauso viel Rentenanwartschaften los wie nach dem geplanten Reformgesetz. Oder missverstehe ich da etwas?

/elwu

 
Geschrieben : 11.02.2009 21:24
(@beppo)
Beiträge: 18336
Benutzer Moderator
 

Die Änderung besteht im wesentlichen und soweit ich weiß darin, dass die Justiz am bisherigen, einfachen Verfahren nichts verdienen konnte.

Die Marketingabteilung des DJB  (vulgo BMJ) beschäftigt sich ja überwiegend damit, neue Konfliktpotenziale zu ermitteln und die Brandlasten umgehend zu entzünden.

In diesem Fall ist ihnen aufgefallen, dass um den Versorgungsausgleich noch nicht genug gestritten wird.

Bis in kleinste Details sollen die Träger der Altersvorsorgesysteme nun ebenso wie die stattliche Rentenkasse, mit dem Versorgungsausgleich belastet werden.

Sie müssen also die Anwartschaften auseinander dröseln in voreheliche, eheliche und nacheheliche Leistungen, um sie dann, nach juristischen Gerechtigkeitsmaßstäben aufzuteilen.

Wo bisher, wie bei dir, beide etwa 50% bekommen haben, wird sich zukünftig etwa folgende Aufteilung ergeben:

20% Zusätzlicher Verwaltungsaufwand beim Träger
10% Steigerung der Gerichtskosten wegen des aufwändigeren Versorgungsausgleichs.
30% Anwaltsgebühren.
10% Steuern und sonstige Abgaben.
15% Verrechnung mit sonstigen Sozialleistungen.
10% Zuteilung an die Ehefrau.
5% Auszahlung an den Versicherten.

Bei kurzer Ehedauer erhöhen sich die ersten 5 Positionen natürlich zu lasten der letzten.

Du siehst, eine längst überfällige Verbesserung.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

 
Geschrieben : 11.02.2009 21:42
(@zahlmeister-ohne-ende)
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GM
Mal eine Frage dazu...

Ich habe gestern gehört dass für momentan anhängige Scheidungen Übergangsfristen gelten sollen.Was heisst dies nun genau?
Ich habe zB. die Scheidung im Oktober 2007 eingereicht und bin immer noch nicht geschieden.
Welcher Stichtag ist nun wichtig ob die Frau noch profitiert?
Der Eingang des Antrages oder der Zeitpunkt der Scheidung...bin da etwas verwirrt.

Gruss ZOE

Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

 
Geschrieben : 13.02.2009 10:36
(@beppo)
Beiträge: 18336
Benutzer Moderator
 

Soweit ich weiß, der Scheidungsantrag.

Ab dann beginnt ja auch die Rechnerei des Versorgungsausgleichs und die müssten dann die wieder von vorne anfangen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

 
Geschrieben : 13.02.2009 10:55
 elwu
(@elwu)
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Welcher Stichtag ist nun wichtig ob die Frau noch profitiert?

Hallo,

grundsätzlich zählt für den Versorgungsausgleich wie auch für den Zugewinnausgleich der Tag, an dem der Scheidungsantrag der Gegenseite zugestellt wird.

Grundsätzlich heißt, es gibt Ausnahmen.

Wie bei mir. Da hat sich der erste Richter geschlagene 3 1/2 Jahre erfolgreich der Pension entgegengedämmert, ohne irgendetwas in der Scheidungssache zu tun. Der Nachfolger war dann jung und dynamisch und hat innerhalb eines halben Jahres für Mai 2005 einen Termin angesetzt. Bei dem er u.A. ganz richtig feststellte, dass das ja sowas wie ein Ersttermin sei. Und man daher nach all der vergangenen Zeit seit den Rentenauskünften von 2001 und im  Angesicht der damals neuen Rechtsprechung bzgl. der Anrechnung von Betriebsrenten den Versorgungsausgleich abtrennen muss, um die Scheidung an sich nicht weiter zu verzögern (ich hatte einen Vergleich angeboten, da war er extrem scharf darauf, dass die Gegenseite annimmt). Und er lies dann von meinem Arbeitgeber aktuelle Betriebsrentenauskünfte einholen und hat dann damit gerechnet.

/elwu

 
Geschrieben : 13.02.2009 11:09
(@ginnie)
Beiträge: 2096
Noble Member
 

@all,
berichtigt ich wenn ich falsch liege aber

Welcher Stichtag ist nun wichtig ob die Frau noch profitiert?

die Frau (sprich der Ausgleichberechtigte) profitiert doch auch nach der alten Regelung. Da wurden die Betriebsrenten in Form von (zusätzlichen) Rentenpunkten bzw. Zahlungen des Ausgleichpflichtigen in die Gesetzl. Rentenversicherung aufs Rentenkonto des Ausgleichberechtigten übertragen und der Betriebsrentenvertrag blieb wie er ist.
Neu wird dann eben der Betriebsrentenvertrag geteilt, so dass beide einen Vertrag erhalten.
Was natürlich jeweils unterm Strich rauskommt, kann keiner wissen

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

 
Geschrieben : 26.02.2009 00:04
(@eisenherz)
Beiträge: 7
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Das fast alle Foren oder Berichte darin zwar von vielen gelesen wird, aber Antworten sehr spärlich sind :crash:

 
Geschrieben : 10.01.2010 20:34
(@midnightwish)
Beiträge: 13570
Benutzer Moderator
 

Hallo Eisenherz,

und was stört dich daran?

Gezählt werden ja auch Leute, die nicht angemeldet sind und deshalb gar nicht anworten können.
Nicht jeder, der einen Thread liest kann auch etwas sinnvolles dazu beitragen und hält sich dann eben zurück.
Es würde niemandem helfen 7 oder 8 mal ein und dieselbe Antwort zu bekommen.
Hier gibt es weder eine Pflicht zu antworten, noch ein Recht auf x Antworten zu seiner Geschichte/Frage o.ä.
Wenn man einen Thread verfolgt und neue Antworten mitleist werden auch diese klicks erneut gezählt...

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

 
Geschrieben : 10.01.2010 20:55
 wedi
(@wedi)
Beiträge: 0
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Hallo
Und manchmal muss man, ist bei mir jedenfalls so, einen Beitrag öfters lesen, weil man (ich) vieles beim ersten lesen überlese.
Wenn man (ich) sich dann neu eingelesen hat, ist meistens schon eine Antwort da, die man (ich) auch geschrieben hätte, nur leider zu spät.
Gruß Wedi

 
Geschrieben : 10.01.2010 21:20
(@malachit)
Beiträge: 5036
Benutzer Moderator
 

Hallo Eisenherz,

Das fast alle Foren oder Berichte darin zwar von vielen gelesen wird, aber Antworten sehr spärlich sind

Was genau hast du von einem kostenlosen Forum erwartet? Wir versuchen, uns gegenseitig zu helfen; aber vatersein.de ist kein Dienstleistungsbetrieb mit Antwortgarantie. Wenn das nicht das Richtige für dich ist: Antworten in nahezu beliebigem Umfang liefert dir der Anwalt deiner Wahl für ca. zweihundert Euro pro Stunde ...

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

 
Geschrieben : 10.01.2010 21:27
(@aldruper)
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Das fast alle Foren oder Berichte darin zwar von vielen gelesen wird, aber Antworten sehr spärlich sind :crash:

Hi,
also ich kann mich nicht beklagen dieses Forum hatte mir schon viel geholfen sollten dankbar sein,das es so was gibt. :applaus1:

Wem s nicht gefällt,muss sich ja nicht Anmelden.

Der das Forum braucht Aldruper

 
Geschrieben : 10.01.2010 21:46
DeepThought
(@deepthought)
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Owner & Fast-Alles-Versteher Moderator
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*zuzsammengeführt*

Es macht wenig Sinn, wegen jedes Bäuerchens ein Topic aufzumachen.

Das fast alle Foren oder Berichte darin zwar von vielen gelesen wird, aber Antworten sehr spärlich sind

Sonst alles gesund?

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

 
Geschrieben : 10.01.2010 21:47
(@prinz-eisenherz)
Beiträge: 100
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Hallo,

ich habe das Monsterwerk auch nicht komplett gelesen.... Worin genau unterscheidet sich das neue nun vom alten Recht? Ich habe '05 auch schon zu den gesetzlichen auch Anteile meiner Betriebsrentenanwartschaften an Madame abgeben dürfen. Das ging zwar indirekt über Umrechnung in Rentenpunkte, nicht mit einem eigenen Betriebsrentenkonto für die teure Dame. Aber unterm Strich bin ich genauso viel Rentenanwartschaften los wie nach dem geplanten Reformgesetz. Oder missverstehe ich da etwas?

/elwu

Ja auch mir hat man ja schon früh nach unserer Trennung gesagt, dass für mich das Rentnerprivileg nicht in Betracht kommt und das war vor dem Jahr 2009
Ja und auch ich weiß, dass Deutschland keine Verfassung hat.
Und weil dem so ist aber auch es bisher keine Volksentscheide gibt und dadurch zunächst einmal unsere Politiker machen können was sie woolen ist für mich unser doch so schönes Land nicht Demokratisch.
Traurig das der BGH immer wieder einschreiten muss, dann aber dann doch Gesetzte etwas in wenigen Dingen etwas verändert formuliert dann doch durchgesetzt werden.
Oft zum Wohle des Reichen Volkes

 
Geschrieben : 16.05.2013 15:27
(@prinz-eisenherz)
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Ist zwar nicht mehr aktuell aber mir fällt etwas ein.

Gesetzt werden immer von Menschen gemacht. Es ist immer so, dass dies unsere gewählten Volksvertreter machen.
Die sind sowieso so :dunix:
Es ist und bleibt auch für mich eine Tatsache, dass dieser Personenkreis selber nie Fühlbar erleben wie hart normale Bürger oft für ihr Leben Arbeiten müssen und mussten.
Wenn ich mir jetzt das Gedönst ansehe was die Basis in der SPD angeht.
Nun wird gesagt, die erheben sich über das Wahlvolk oder wollen wichtiger sein.
Aber wer fragt den überhaupt das Wahlvolk dazu.
Das was jetzt ausgehandelt wurde, wird auch  nach einem ja der Basis in der SPD dann umgesetzt werden.
Sicherlich sind da auch augenscheinlich ein paar Wohltaten für einfachere Bürger drin aber ob dass alles so gut ist wage ich auch zu bezweifeln.
Man wird es sehen oder auch nicht.
Nun ist mir aufgefallen, dass dieses Gesetz und der Beitrag  kurz nach der Gesetzesänderung 2009 geschrieben wurde.
Wenn ich nun einen Abgleich zu meiner Kritik am VA so betrachte so war man ja mit dem was heute bei mir von einigen Usern als richtig hingestellt wird damals in Kritik gestanden.
Darum verstehe ich auch nicht dass einige User mir gegenüber meine Kritik am Geschehen so verurteilen ganz so als wenn ich der Schuldige bin und verteiligen dass Prinzip heute, dass Vater Staat alle Formen von Rentenanlagen kassieren kann bis der ex Partner ebenfalls ein Rentenfähiges Alter erreicht.
Ja und nochmal, bei der normalen Rente könnte ich es ja noch irgendwie nachvollziehen aber an BR. oder Kapitalanlagen dazu ist es und bleibt es für mich nicht richtig.
Es ist und bleibt für mich auch nicht richtig, dass BR. und Riesterverträge dazu Lebensversicherungen die dann als Rente ausgezahlrt wird im VA mitzählen.
Ein Rentner der in seinem Leben nur die normale Rente erhält wie später mal mein Sohn der bei einer Spedition arbeitet und sagen wir mal mit 40 oder so geschieden würde hat ja auch nur das was die normale Rente hergibt.
Allerdings glaube ich bei ihm dann das er unter Umständen Beihilfen wegen Altersarmut bekäme ?
So oder so durch dieses Gesetz wird Altersarmut ja auch in einigen Fällen herbeigeführt.
Was nun ganz generell Urteile betrifft, so hat es ja auch schon Urteile gegeben die später dann wieder geändert wurden. Auch vom BVG oder zurücküberwiesen wurden an kleibnere Gerichte.
Es gibt da ja den Aktuellen Fall über die Lärmschutzwand der A 52 bei Mönchengladbach.
Da sind auch Bürger mit den Kosten der Wand die dann viel teurer wurden belastet worden.
Vor mehreren Gerichten sind die meisten dann gescheitert und mussten zahlen.
Nur zwei Personen haben in dem Fall weitergemacht weil Sie auch die Finanziellen Möglichkeiten dazu hatten und hatten damit jetzt Erfolg.
Sie erhalten ihr damals gezahltes Geld zurück.

 
Geschrieben : 30.11.2013 09:11
(@brille007)
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Moin PE,

Du kommst der Lösung Deines Problems keinen Schritt näher, wenn Du einen Schuldigen nach dem anderen für Deine gefühlte Misere suchst. Der Gesetzgeber ist aber gar nicht schuld daran; die (nach)eheliche Solidarität ist ein Grundpfeiler von Ehen in den meisten Ländern der Welt. In Deutschland wird die eheliche Lebensgemeinschaft definiert durch den § 1353 BGB; der besagt:

(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.

(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.

Eine Reset-Taste, nach der man - wie in wenigen Ländern, in denen die Scharia gilt - die Ehefrau bei "Nicht(mehr)gefallen" dadurch loswird, dass man einfach dreimal sagt "ich verstosse dich!" gibt es in Deutschland glücklicherweise nicht. Auch wenn man beim Lesen in einschlägigen Internet-Foren manchmal den Eindruck bekommt, dass auch in Deutschland mancher sich so etwas wünschen würde...

Eure eheliche Rollenverteilung habt Ihr selbst gewählt: Du bist arbeiten gegangen (und hast damit direkte Ansprüche auf gesetzliche Rente, Betriebsrente und ggf. private Altersvorsorge durch Lebensversicherung erworben); Deine Frau hat in dieser Zeit Eure Kinder betreut, Euren Haushalt geschmissen, Deine Unterhosen gewaschen und hat damit "indirekte" Ansprüche auf Rente und Altersvorsorge erworben, die Du für *Deine* hältst, die aber *Eure* sind. Das ist nun mal das Prinzip der ehelichen Solidarität; da verlässt der Haupt- oder Alleinverdiener die Ehe nicht allein mit der Kohle und lässt das Aschenputtel mittellos zurück. Wer das nicht möchte, hat die Möglichkeit, die Erwerbs- und Haushaltsaufgaben paritätisch zu verteilen und nachehelichen Unterhalt per Ehevertrag auszuschliessen; das ging auch schon 1978. Oder einfach nicht zu heiraten. Es ist zweifellos manches reformbedürftig, auch im Familienrecht. Aber das Prinzip der ehelichen Solidarität wird der Gesetzgeber sicher nicht anfassen.

An anderer Stelle betonst Du stolz, wie gesund Du noch wärest und welchen niedrigen Ruhepuls Du hättest. Mach was draus: Zieh Deine Scheidung durch und such Dir - auch als Frührentner - einen hübschen Zusatzverdienst. Das wird Deiner Lebensqualität ungleich zuträglicher sein als das bräsige Herumräsonieren über die Frage, welches Unrecht der deutsche Gesetzgeber Dir persönlich angetan hätte.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

 
Geschrieben : 30.11.2013 15:21
(@malachit)
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Hallo zusammen,

Eine Reset-Taste, nach der man - wie in wenigen Ländern, in denen die Scharia gilt - die Ehefrau bei "Nicht(mehr)gefallen" dadurch loswird, dass man einfach dreimal sagt "ich verstosse dich!" gibt es in Deutschland glücklicherweise nicht.

Wie schön, dass wir hier in Deutschland um so viel besser sind als in jenen barbarischen Ländern, denn wir haben sozusagen die Komfort-Variante der Reset-Taste: Hierzulande reicht es bereits aus, wenn Madame nur einmal sagt "ich verlasse dich"; danach ist sie ihren Alten de facto sofort los und de jure nach einem Jahr; aber trotzdem behält sie alle wesentlichen Vorteile aus der Ehe weiterhin.

Im Grunde genommen also der gleiche Mist, nur mit umgedrehtem Vorzeichen: Der eine kündigt den Vertrag und ist anschließend frei, zu tun oder zu lassen was er will; der andere aber darf den Schlamassel ausbaden.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

 
Geschrieben : 30.11.2013 18:21
(@brille007)
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Illustrious Member
 

Moin Malachit,

Hierzulande reicht es bereits aus, wenn Madame nur einmal sagt "ich verlasse dich"; danach ist sie ihren Alten de facto sofort los und de jure nach einem Jahr; aber trotzdem behält sie alle wesentlichen Vorteile aus der Ehe weiterhin.

Tut sie das wirklich? Liest Du gelegentlich mal 'ne Tageszeitung? Dein "Modell" greift höchstens noch bei Ehen, die auf dem Standard von 1950 eingestielt wurden - und wenn das nicht bereits Jahrzehnte her ist, tut sie das nur befristet. Schon unsere Grossmütter wussten, dass ansonsten "die Mark nur noch 50 Pfennig wert ist" - warum wollen sich erwachsene Menschen im Jahr 2013 noch auf "Unwissen" herausreden, wenn ihre Einverdiener-Ehe den Bach runtergeht?

Im übrigen kann man hierzulande auch als Mann jederzeit seine Ehe beenden, wenn einem der Hintern einer anderen Dame besser gefällt.

Im Grunde genommen also der gleiche Mist, nur mit umgedrehtem Vorzeichen: Der eine kündigt den Vertrag und ist anschließend frei, zu tun oder zu lassen was er will; der andere aber darf den Schlamassel ausbaden.

naja, mit jemand, für den Scharia und deutsches Familienrecht "im Grunde genommen der gleiche Mist" ist, braucht man die Diskussion wirklich nicht fortzuführen; auf dem Level wird man zu keinem Ergebnis kommen. Diese Argumentation erinnert mich allerdings ein wenig an eine entfernte Verwandte, die es bei der Beerdigung meines Vaters (ohne Witz!) für sinnvoll hielt, zu meiner Mutter zu sagen "für dich jetzt eigentlich dasselbe wie für mich mit meinem Mann: Ich bin auch immer allein, denn der H. ist ja auch nie zuhause..."

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

 
Geschrieben : 30.11.2013 19:03
(@prinz-eisenherz)
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Estimable Member
 

Folge leisten.
Ja das meine ich ja damit.
Was nun der Arbeitswille meiner Frau betrifft, so konnte ich Sie ja nicht zwingen dazu.
Es war ja auch eine Freie entscheidung meiner Frau zu gehen.
Was will Frau/ Mann machen wenn eine andere/anderer im Spiel ist.
Die Prügelstrafe gibt es hier nicht und Geasteinigt wird keiner.
Ich bin sowieso gegen Todesstrafe und so.
Nur, Schuldprinzip ist auch abgeschafft der einfachheit halber.
Dennoch bleibt es eine Tatsache, dass in meinem Fall ich der Dumme bin.

 
Geschrieben : 01.12.2013 14:16
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