Hallo,
morgen ist mein Scheidungstermin, in dem eigentlich nur der Versorgungsausgleich geregelt werden soll. Verbleib vom Haus sollte außergerichtlich über eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Kann aber noch nicht, weil noch nicht alle Daten der Banken vorliegen. So hat es meine Anwältin auch ans Amtsgericht geschrieben in die Erwiederung auf den Scheidungsantrag meines Mannes.
Gestern (keine 48 Stunden vorm Termin!) Email von der gegnerischen Anwältin mit einem Entwurf einer SFV, dass einem schelcht wird. Ich soll z.B. meinen DEM sofort von allen Verpflichtungen freistellen, er kann aber bis zum Notartermin noch Nutzungsentschädigung verlangen. Und ich trage alle Kosten. Lauter so Mist. Und diese Vereinbarung will sie morgen gerichtlich protokollieren lassen.
Meine Frage: muss ich dem zustimmen? Dafür müsste ich mich nämlich wieder durch einen Anwalt vertreten lassen, würde wieder nutzlos Geld verschlingen, obwohl es eine viel billigere Lösung (Notar) gibt.
Begründung der RAtte: die Bank, die um die Entlassung aus der Schuldhaft gebeten wird, würde das so verlangen. Davon haben sie mir allerdings bis jetzt noch nichts gesagt, da heißt es immer nur "Scheidungsfolgenvereinbarung kann nachgereicht werden", nix von protokolliert.
Danke für schnelle Antworten, hier eilt's...
Gehetzte Grüße,
Widder27
Und wenn ich nicht morgen unterschreibe, wird mein Ex eben Nutzungsentschädigung einklagen.
Hallo,
habe mir grade die Antwort von der betroffenen Bausparkasse selbst geholt:
Die Scheidungsfolgenvereinbarung muss in "rechtskräftiger Form" geschlossen werden, wozu selbstverständlich auch die notarielle Vereinbarung zählt, nicht nur die gerichtliche Protokollierung.
Das freut mich, brauche ich nicht noch zusätzlich Geld für Gericht und Anwältin einplanen.
Widder27
Tja, zu spät. Folgesachen kann sie jetzt nicht mehr anhängig machen. Du kannst Dich morgen zurücklehnen und in aller Ruhe geschieden werden. Lass Dich da auf keine Diskussionen ein.
Alles andere kann man dann (im Paket oder einzeln) noch regeln, wobei theoretisch nach Rechtskraft der Scheidung für etliches (nicht jedoch für die Übertragung des Immobilienanteils) kein Notar mehr erforderlich ist.
Gruss von der Insel
Hallo Widder27,
Ich soll z.B. meinen DEM sofort von allen Verpflichtungen freistellen, er kann aber bis zum Notartermin noch Nutzungsentschädigung verlangen.
Meine persönliche Meinung: Wenn er nichts mehr zahlt, sollte er auch nichts verlangen können. Ich würde dem nicht zustimmen.
Und ich trage alle Kosten.
Für meine SFV (vor Scheidungstermin abgeschlossen) hätte mein Ex das auch gern so gehabt, aber der Notar hat fein säuberlich jedem die Hälfte in Rechnung gestellt, außerdem hat er sehr diplomatisch der Raffgier meines Ex dezente Riegel vorgeschoben und dafür gesorgt, daß ich betreffs der eventuellen Inanspruchnahme durch die Bank mit Rückübertragung meiner Hausanteile abgesichert war. Also: Jeder zahlt die Hälfte der Notarkosten, auf was anderes würde ich mich nicht einlassen.
Meine Frage: muss ich dem zustimmen?
Nö. Die Anwältin kann fordern was sie will, aber Gesetz sind ihre Texte nicht.
Und wenn ich nicht morgen unterschreibe, wird mein Ex eben Nutzungsentschädigung einklagen.
Soll er doch. Und sollte er ein Urteil in seinem Sinne bekommen, dann ist es wohl so, aber nur aufgrund dieser Drohung würde ich nichts unterschreiben.
Mag sein, daß ich mit meiner Meinung falsch liege. Dann bitte ich um Berichtigung.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Hallo Inselreif,
die "Einladung" zur Scheidung kam eh sehr knapp, grade mal 16 oder 17 Tage vor dem Termin. Ich bin mir nicht sicher, warum die gegnerische RÄin jetzt so Streß macht. Evt. will sie meinen DEM bald los werden :rofl2: oder sie geht bald in Rente oder was auch immer. Oder sie hat vielleicht einfach nur Spaß dran.
Auf jeden Fall werde ich versuchen, mich entspannt zurück zu lehnen und der Dinge zu harren, die da kommen. Bin halt nur die ewigen Drohungen leid, mit was auch immer. Eigentlich wollte ich ja nicht mehr ihr antworten sondern meinem DEM schreiben, er kann sich gerne mit ihr beraten, Kommunikation aber bitte über uns direkt!
Melde mich dann die Tage und geb Bescheid 😉
Hallo Frieda,
sehe ich genauso: wo man meint Rechte zu haben, sollte man die Pflichten nicht vergessen!
Seine Anwältin sieht die Übertragung seiner Haushälfte praktisch als "Kauf" durch mich, und da immer die Käufer die Notarkosten tragen, bin das natürlich ich. Genauso wie die Kosten der Banken, die ihn freistellen, evt. Steuern, was auch immer.
Habe noch mit meiner Anwältin telefoniert, die hat mich auch beruhigt. Bin trotzdem bissel nervös....
LG,
Widder27
Hallo Widder27,
während meiner Scheidung und in der Zeit danach bis heute hab ich gelernt, daß der Blickwinkel eines RA bei weitem nicht das Maß aller Dinge ist. Dabei hat mir dieses Forum sehr geholfen.
Ich hab grad nochmal in Deinem Thread bzgl. der TV- Androhung Deines DEM nachgelesen, damit ich im Bilde bin.
Wenn Du (nachweislich? vielleicht von Bedeutung, falls seine Klagewut zum Ausbruch kommt) seit Sommer 2011 die Kredite allein bedienst, sollte die Bank kein Problem damit haben, ihn aus der Schuldhaft zu entlassen. Ich bekam irgendwann Post von der Bank, daß ich aus der Schuldhaft raus bin. Keine Gebühren oder ähnliches. Wären welche angefallen, hätte er mich das wissen lassen, da bin ich mir sicher.
Diese Schuldhaftentlassung hatten wir in der SFV festgelegt, die zum Inhalt hatte, daß ich ihm meinen Anteil am Haus übertrage (mit Löschung aus dem Grundbuch) wenn er sich verpflichtet, die Verbindlichkeiten bei der Bank allein zu übernehmen.
Für die Zeit zwischen Übertragung des Hausanteils (Grundbuchein- bzw. Austrag) und der Schuldhaftentlassung (das dauerte ne ganze Weile) hatte ich die Sicherheit, daß bei einer eventuellen Inanspruchnahme durch die Bank (wenn er die Raten nicht mehr bedient hätte) mein Hausanteil auch grundbuchbekannt an mich zurückübertragen worden wäre und ich Anspruch auf die gesamten Mieteinnahmen gehabt hätte, um die Verbindlichkeiten bei der Bank decken zu können.
Im Grunde hat unsere SFV den Inhalt, den Eure dann auch haben wird, nur umgekehrt.
Die Kosten für die SFV trug jeder zur Hälfte.
Immerhin hatten ja auch beide Seiten etwas davon.
Ach ja, einen gegenseitigen! (wichtig!) Unterhaltsverzicht haben wir auch aufnehmen lassen.
Bleib ganz entspannt, laß Dich morgen nicht unterkriegen und genehmige Dir nach der Verhandlung einen schönen Abend mit Menschen, die Dir lieb und angenehm sind, als Ausgleich. Ich drück Dir die Daumen, daß alles in Deinem Sinne läuft.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Ich bin mir nicht sicher, warum die gegnerische RÄin jetzt so Streß macht.
einfach: wenn sie die Themen als SFV ins Scheidungsverfahren einbringen kann, bekommt sie mehr Geld als wenn sie das ganze später getrennt macht.
Gruss von der Insel
@ Inselreif
Manche Antworten sind so simpel.....
@ Frieda
Ich hoffe mal, dass es bei mir auch so gut ausgeht, gerne auch für meinen DEM.
Hallo an alle,
kleines Update: die Scheidung ging zügig und problemlos über die Bühne :thumbup:
Die gegnerische Anwältin hat die Scheidungsfolgenvereinbarung nicht mehr wirklich erwähnt. Nur einmal vor sich hin gemurmelt "das hat sie ja nicht hin gekriegt", als die Richterin zum Schluß gefragt hat, ob es sonst noch was gäbe. Haben meine Anwältin und ich und auch die Richterin schweigend ignoriert.
Inzwischen bin ich soooo froh, dass ich mich nicht habe unter Druck setzen lassen. Denn gestern kam die Post der Bank, dass sie einer Schuldhaftentlassung NICHT zustimmen können. Stellt Euch mal vor, ich hätte den Mist unterschrieben. Dann hätten die Anwälte für nichts und wieder nichts jede Menge Kohle kassiert, die Situation wäre aber die gleiche wie jetzt. Mal sehen, ob ich meinen Ex dazu kriege, ohne seinen "Drachen" mit mir über Plan B zu reden....
Danke an alle, die mir den Rücken gestärkt hatten!
Widder27