Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und wollte mich kurz vorstellen.
Kurz zu meiner Geschichte die ich auch Zeitenlang schreiben könnte, aber fürs erste will ich niemanden überfordern.
Zuerst möchte ich sagen das es super ist ein Forum wie dieses zu haben um sich austauschen zu können und aus Erfahrungen zu lernen.
Ich bin nun seid 10 Jahren mit meiner Frau zusammen und 6 Jahre verheiratet.
Die Trennung habe ich vor 8 Monaten über meinen Anwalt bekannt gegeben.
Warum:?
Ich habe meine Frau wiedergetroffen vor 10 Jahren wo es ihr nicht so gut ging (finanziell).
Die Liebe kam sofort zurück ( vor über 30 Jahren Jugendliebe ) und ich war happy.
Da meine Frau durch Firmenbankrott mit -400TE in der Miese war und zwei Kinder (12,15) aus erster Ehe hatte war es nicht so einfach.
Vom ersten Tag, habe ich alles getan um es für sie und ihre Kinder so schön wie möglich zu machen gerade auch was das Leben betrifft.
Zuerst durch menschliche wie finanzielle Unterstützung in einer aus meiner Sicht, normalen Beziehung.
Um es noch besser machen zu können, bin ich in Absprache mit Ihr dann sogar für ein Deutsches Unternehmen ins Ausland (Afrika) gegangen.
Super Gehalt und ich habe alles in die neue Familie gegeben (nicht investiert).
Vor der Heirat habe ich noch ein Haus gekauft und die Kinder mit Zweitausbildung unterstützt und ich glaube auch einen sehr hohen Standard ermöglicht.
Gemacht aus Liebe zur Familie denn die Zeiten in Afrika waren hart für mich.
Auch habe ich ihr noch mit meinen Geld ermöglicht eine kleine Firma zu eröffnen und über die Jahre weiterhin dort Geld zugeschossen das sie noch besser wird.
Jetzt konnte meine Frau auch in PI gehen um über die Jahre dann Restschuldbefreiung zu erlangen.
Über die Jahre habe ich immer wieder einmal gefragt, was sie denn so verdient ( Umsatz ). Antwort nicht viel.
Jetzt bin ich ungefähr über ein Jahr zurück und habe mir mal die Unterlagen durch "Zufall" angesehen und war geschockt.
Wir haben die ganzen Jahre nur von meinen Einkommen gelebt weil sie angeblich nicht soviel verdiente.
Ich habe das Haus bezahlt, teure Umbauten und den Lebensalltag für meine Familie da ja kein Geld ihrerseits da war um sich zu beteiligen.
Als gute Geschäftsfrau hat sie ihre Einnahmen die meinen bei weiten übersteigen in ein ganz großes Sparschwein gesteckt und nicht auf ein Konto.
Durch die PI habe ich sie bis vor 1,5 Jahren auch geführt das sie jetzt frei ist ( Eigenfrage :muss man solch Geld nicht bei PI anmelden, egal ).
Nun ist sie "große Unternehmerin" und ich bin ein Jahr zu Hause und würde gerne wieder arbeiten gehen ob im Ausland oder in Deutschland.
Ich hatte sie freundlich gebeten, nachdem ich die Verschiebungen gesehen hatte aus meinen auszuziehen und die Trennung mit zu unterschreiben.
Ausgezogen ist sie vor 5 Monaten aber die Trennung musste ich wie gesagt zustellen lassen weil sie es nicht wollte.
Ich bin nun seit einen Jahr zu Hause und möchte so gern wieder arbeiten gehen , was ich auch könnte im Ausland oder in Deutschland.
Dazu müsste ich aber das Haus verkaufen um beweglich zu sein.
Da kommt nun der § 1365 ins Spiel. Meine Frau gestattet es mir nicht das Haus zu verkaufen (90% bezahlt).
Zugewinnausgleich ist o.k. wenn es denn so währe aber sie hat nicht einen Cent dazu bezahlt geschweige unterhalten.
Auch habe ich ihre Firma mal rund schätzen lassen (200TE) mit meinen Geld finanziert (natürlich nicht schriftlich Schatzi) wo ich sogar auf alles verzichten würde.
Aber nein man weil auch noch das Haus und betreibt das mit Anwälten massiv mit Psychokrieg.
Rechtlich keine Chance für sie, denn das Haus hatte ich vor der Ehe und auch im Alleineigentum aber naja schon lustig.
Es wird natürlich bei mir auch finanziell immer enger aber damit rechnet sie ja.
Ich könnte das Haus verkaufen, auf den Zugewinn von ihr ( Firma ) verzichten und alles ist o.k..
Aber nein möchte noch das Haus, vielleicht mich gering auszahlen mit (meinen/ihren ) Sparschwein.
So das war kurz und emotionslos meine Geschichte obwohl es innerlich anders aussieht.
Eine Frage hätte ich noch ans Forum, wenn ich darf:
Negatives Anfangsvermögen! Ich habe von namenhaften Familien RA gelesen, dass auch jetzt eine PI in dass negative Anfangsvermögen mit angerechnet wird
bzw. die/der Schuldenabbau. Hat einer von euch dazu Urteile gelesen?
Beste Grüße
ans Forum
denn das ist eine tolle Sache sich hier austauschen zu können
auch für einen blonden Mann wie mich.
Moin Lebensbaum,
willkommen im Forum.
Eine Frage hätte ich noch ans Forum, wenn ich darf:
Negatives Anfangsvermögen! Ich habe von namenhaften Familien RA gelesen, dass auch jetzt eine PI in dass negative Anfangsvermögen mit angerechnet wird
bzw. die/der Schuldenabbau. Hat einer von euch dazu Urteile gelesen?
Die Frage, ob eine PI zu einem negativen Anfangsvermögen führt, stellt sich in diesem Fall doch eigentlich gar nicht, denn während der Ehezeit erfolgte eine Restschuldbefreiung und diese ist ja nicht Produkt der Ehe.
Also selbst wenn die Schulden dem Anfangsvermögen negativ zugerechnet werden, so muss die Restschuldbefreiung - ähnlich wie eine Schenkung - dem Anfangsvermögen positiv zugerechnet werden. Das Anfangsvermögen ist somit mit 0 € anzusetzen.
Gruß
Brainstormer
Hallo Brainstormer,
danke für die Antwort und Aufnahme in diesem Forum.
Zum Thema Zugewinnausgleich wollte ich nur mal was zur Diskussion einbringen.
Du magst vielleicht Recht haben aber ich kann ja mal ein Zitat aus eines dieser Fachbücher kurz zitieren.
Zitat:
Beispiel:
M. hat bei Eheschließung 100 TE Schulden und wird durch eine erfolgreiche Privatinsolvenz nach Eheschließung schuldenfrei.
Anschließend erwirtschaftet er einen Zugewinn von 50 TE.
Seine Ehefrau hat keinen Zugewinn.
Lösung nach neuen Recht:
Anfangsvermögen M: - 100 TE
Endvermögen M: 50 TE
Wirtschaftlicher Zugewinn: 150 TE
Anfangsvermögen F: 0 E
Endvermögen F: 0 E
Zugewinn F: 0 E
Rechnerischer Ausgleichsanspruch: 75 TE
F. hat wegen der Kappungsgrenze (+-0) einen Anspruch auf Zahlung von 50 TE.
Die erfolgreiche Privatinsolvenz ermöglicht es M. wieder Verbindlichkeiten zu erfüllen.
Der Anspruch auf Zugewinnausgleich ist eine solche Verbindlichkeit.
Die Schuldenfreiheit aufgrund einer erfolgreichen Privatinsolvenz ist ebenso zu behandeln wie die Schuldenfreiheit aufgrund einer Schuldentilgung.
Zitat Ende !
Nun bin ich kein RA und habe meinen Anwalt das mal so gegeben. Er ist noch dabei.
Ich bin zwar auch sehr rechtsmüde im Moment, aber es leuchtet doch vielleicht ein.
Ich habe auch einen Kredit aufgenommen zum Hauskauf vor der Ehe den ich alleine fast getilgt habe.
An diesen negativen Anfangsvermögen und Abbau nimmt meine Frau auch berechtigt voll teil.
Diese neue " Strategie " der Anwälte ist glaube ich auch ziemlich neu. Die Bücher der Fachanwalte sind von 12/13 und werden glaube ich schon in Verfahren zitiert.
Aber nochmals vielen Dank
Brainstormer
es ist gut sich hier austauschen zu können und vielleicht haben ja auch noch andere Erfahrungen.
Beste Grüße ans Forum
Lebensbaum
Moin Lebensbaum,
Die Schuldenfreiheit aufgrund einer erfolgreichen Privatinsolvenz ist ebenso zu behandeln wie die Schuldenfreiheit aufgrund einer Schuldentilgung.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies der Richtigkeit entspricht.
Die Restschuldbefreiung während der Ehe ist wie eine Schenkung/Erbschaft/Lottogewinn zu betrachten, welche dem Anfangsvermögen ebenfalls zugerechnet werden muss. Ansonsten würden Privatinsolvenzen, in solchen Konstellationen, zu kuriosen Situationen führen, in der die Zugewinnausgleichsansprüche umso höher ausfallen, je mehr Schulden der Partner mit in die Ehe gebracht hat. In extremen Fällen würde der geschiedene Ehepartner somit das Geld erhalten, welches ehemalige Gläubiger aufgrund der PI abschreiben mussten.
Gruß
Brainstormer
Es ist zwar richtig, dass der Ehegatte zu dem "Geschenk" nichts beigetragen hat.
Trotzdem ist die Restschuldbefreiung nicht einfach vom Himmel gefallen sondern auch mit Einschränkungen in der Ehe erkauft worden. Ein "bisschen Schuldentilgung" hat ja stattgefunden und nur der Rest ist geschenkt.
Fair wäre also, zumindest die an den InsV abgeführten Gelder als Schuldentilgung zu behandeln. Das wär aber viel zu kompliziert, besonders wenn sich die Schulden aus ehelich und vorehelich zusammensetzen...
Gruss von der Insel
Hallo Brainstormer,
danke für die Antwort.
Mit den Schulden sei zu sagen, dass auch wenn du mit privaten Schulden z.B. zum Hauskauf, Firma usw. und sie alleine tilgst ja auch zu 50% verpflichtet bist und dass zu Recht.
Mit der zweiten Anmerkung was die Gläubiger betrifft gebe ich dir Recht! Ich kann dir doch aber nur sagen was in den Büchern steht und wollte mich nur Austauschen.
Ich kenn mich in diesen Forum-Regeln als "Frischling" noch nicht aus. Ich würde dir sonst das Buch oder Auszüge mailen.
Wie gesagt, ich habe mich auch nur belesen aus Auszügen und der Suchmaschine und bin auf dieses gestoßen.
Ich mag es gar nicht sagen nachdem ich deine Antwort aufgerufen habe, läuft dass Ding hier im Werbebanner ( echt Zufall ich habe innerlich gelacht ).
Gibt es aber auch von anderen Autoren.
in der Suchmaschine als kostenlose Leseprobe (so habe ich mir das auch nur runtergeladen mit diesen Zitaten und Beschreibungen).
Wenn es nicht so ist o.k.
Aber als Verhandlungsgrundlage gegenüber meiner Frau werde ich es für mich prüfen.
Im übrigen möchte meine Frau mich auch nicht teilhaben lassen am ZG an ihrer Firma und möchte noch das Haus geschenkt.
Also ich mag ja nett und lieb sein, aber irgendwann hört der Spaß auch auf.
Alle Grüße
Lebensbaum
Mit den Schulden sei zu sagen, dass auch wenn du mit privaten Schulden z.B. zum Hauskauf, Firma usw. und sie alleine tilgst ja auch zu 50% verpflichtet bist und dass zu Recht.
Das stimmt, aber hier findet auch eine "echte" Schuldentilgung statt.
Inselreif hat natürlich Recht, dass die Restschuldbefreiung mit Einschränkungen in der Ehe erkauft worden ist - und dahinter steht sicherlich auch dein Anliegen, dir zumindest diesen Teil wiederzuholen.
Mit der zweiten Anmerkung was die Gläubiger betrifft gebe ich dir Recht! Ich kann dir doch aber nur sagen was in den Büchern steht und wollte mich nur Austauschen.
Tatsächlich habe ich hier einen Gesetzentwurf gefunden, der dies bestätigt:
Außerdem gibt es keinen Grund, die Schuldenfreiheit aufgrund einer erfolgreichen Privatinsolvenz anders zu behandeln, als die Schuldenfreiheit aufgrund einer Schuldentilgung.
Wiederum gibt es z. B. hier Hinweise darauf, dass Privatinsolvenzen letztendlich doch ausgenommen sind:
4. Neu: Bei der Berechnung des Zugewinns werden nach neuer Rechtslage erstmals auch negatives Anfangs- und Endvermögen berücksichtigt. Auch ehezeitliche Schuldentilgung führt also nun zu „Zugewinn“ (nur soweit dies infolge eines Verbraucherinsolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung eintrat, soll anderes gelten).
Aber als Verhandlungsgrundlage gegenüber meiner Frau werde ich es für mich prüfen.
Versuch macht kluch. 🙂
Gruß
Brainstormer
Moin Lebensbaum,
ich habe den Eindruck, dass Du und Deine Ex gerade in Gefahr seid, einen Haufen Geld für Anwälte und Gutachter zu verbrennen. Neben dem Versuch einer aussergerichtlichen Regelung ist es ganz wichtig, die Baustellen auseinanderzuhalten; also beispielsweise:
- Haus und Firma der Ex haben nichts miteinander zu tun und müssen separat betrachtet werden.
- Für die Eigentumsverhältnisse am Haus ist nicht interessant, wer wann wieviel an die Bank bezahlt hat, sondern allein, wer womit im Grundbuch steht.
- Wer in der Vergangenheit welchen Anteil an den Kosten der Lebensführung getragen hat, ist bei einer Scheidung irrelevant; dieses Geld ist ausgegeben und gilt als verbraucht.
- Wenn Ehepartner sich wechselseitig Darlehen geben, müssen diese auch eindeutig dokumentierbar sein (beispielsweise durch einen Darlehensvertrag), wenn sie bei der Zugewinn-Auseinandersetzung eine Rolle spielen sollen.
- Ehepartner haften nicht für die Schulden des anderen; nur für Schulden, für die sie selbst unterschrieben haben.
- Den Wert bzw. "Goodwill" einer Firma zu beziffern ist besonders schwierig; etwa so wie die voraussichtliche Wertentwicklung eines Aktienpakets vorherzusagen. Hier kann man deshalb auch besonders viel Geld für Gutachter verbrennen. Eine wichtige zu beantwortende Frage ist beispielsweise "welchen Preis könnte man aktuell bei einem Verkauf der Firma erlösen?" Speziell bei kleinen Personengesellschaften gibt es da oft grosse Augen.
Du findest möglicherweise viele Bücher und noch mehr Links zum Thema. An deren Inhalte muss sich aber niemand halten; man kann auch komplett gegenteiliger Meinung sein und vor Gericht endlos darüber streiten. Das teure Erwachen kommt dann am Ende, wenn die Rechnungen eintrudeln; meist in sehr überraschender Höhe. Denn die bemisst sich oft nicht wie bei Handwerkern an "Stundensatz mal Stunden", sondern an Streitwerten. Insofern meine Empfehlung: Wenn Ihr das Finanzthema halbwegs vernünftig (zum Beispiel mit einem Mediator) über die Bühne bekommen könnt, ist es vermutlich besser für alle Beteiligten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Forum/ Martin
ja du hast recht mit Haus oder Firma stellen Wert X dar und werden verrechnet.
Auch hast du Recht mit dem verbrennen von Geld für die RAs.
Mein Anwalt war schon sauer, weil ihm von mir und der Gegenseite mitgeteilt wurde " Haus ist mein Alleineigentum und kein Streitwert " nur später beim ZGA zu berücksichtigen.
Auch danke für den Tipp, dass Bücher und Links nicht immer heißen muss " Recht und Gesetz " manchmal verfällt man schon in diesen Glauben.
Mit dem Goodwill und großen Augen, meinst du Über oder Unterbewertet ?
Mit dem Mediator auch super Idee, aber meine Frau ist jetzt voll in der Hand ihres Anwaltes.
Ich habe schon versucht Kontakt aufzunehmen, aber wurde von ihm geblockt, alles nur über ihn.
Mit dem ZGA hast du auch Recht, ich würde auf Ausgleich von der Firma verzichten und auch noch finanziell meiner Frau entgegenkommen aber dass ist wohl nicht so gewollt.
Nicht nur von den Anwälten, sondern natürlich immer von den besten Beratern " den Familien ".
Es könnte alles so einfach sein, aber Scheidung ist auch immer verletzte Eitelkeiten und man ruiniert beide damit.
Danke für die Antwort
Lebensbaum
Mit dem ZGA hast du auch Recht, ich würde auf Ausgleich von der Firma verzichten und auch noch finanziell meiner Frau entgegenkommen aber dass ist wohl nicht so gewollt.
verzichte nicht zu voreilig. Die Einkünfte einer Selbständigen bieten tausend Ansatzpunkte, beim Unterhalt zerpflückt zu werden. Ebenso der Unternehmenswert beim Zugewinnausgleich. Natürlich bist Du bereit, dass man das nicht haarklein ausprozessieren muss. Aber natürlich erwartest Du dafür auch Zugeständnisse an Dich.
Gruss von der Insel
Moin Lebensbaum,
Auch danke für den Tipp, dass Bücher und Links nicht immer heißen muss " Recht und Gesetz " manchmal verfällt man schon in diesen Glauben.
ja, die Annahme ist weit verbreitet, dass Recht funktionieren würde wie das Bestellen einer Pizza nach dem Blick auf den Nachbartisch: Man schaut, ob man einen ähnlichen Fall wie den eigenen irgendwo findet und glaubt, auch die gerichtliche Entscheidung müsse im eigenen Fall identisch ausfallen. Das stellt sich immer wieder gerne als teurer Irrtum heraus; vor allem, weil die juristischen Unterschiede im Detail oft viel grösser sind als der Laie glaubt.
Mit dem Goodwill und großen Augen, meinst du Über oder Unterbewertet ?
damit meine ich eher überbewertet. Frei nach dem Motto "Mein Mann macht mit seiner Firma einen Jahresumsatz von 200.000 EUR; ich habe gelesen, dass der Firmenwert einem Jahresumsatz entspricht und deshalb will ich jetzt die Hälfte, also 100.000 EUR haben."
Das negiert zum einen den Umstand, dass Umsatz etwas ganz anderes ist als Gewinn; zum zweiten, dass die wenigsten Firmen in dieser Grössenordnung "flüssig" sind. Was bedeutet: Mit der Durchsetzung einer solchen Forderung wäre die Firma augenblicklich pleite, denn zum Auszahlen eines Ex-Partners gibt's auch kein Geld von der Bank. Und die Hälfte von Null ist immer noch Null; zu verteilen ist dann nichts (mehr).
Inhabergeführte Unternehmen beziehen ihren Wert sehr oft ganz wesentlich aus der Person des Inhabers; würde der aussteigen, wäre der Laden oft auch kaum mehr wert als der Zeitwert des Inventars. Meine Ex-Madame wollte vor Jahren von mir auch einen 6-stelligen Betrag für meine Firma haben; bekommen hat sie am Ende keinen Cent.
Mit dem Mediator auch super Idee, aber meine Frau ist jetzt voll in der Hand ihres Anwaltes.
Ich habe schon versucht Kontakt aufzunehmen, aber wurde von ihm geblockt, alles nur über ihn.
vielleicht schaffst Du es, zumindest für 15 Sekunden die Aufmerksamkeit Deiner DEF zu bekommen mit der Frage "Hat Dein Anwalt Dir schon gesagt, wieviel unsere Scheidung DICH etwa kosten wird?" Manche Frauen wollen glauben, bei einer Scheidung die unterlegene Partei zu sein und deshalb alles vom Ex oder vom Steuerzahler bezahlt zu bekommen. Bestimmte Anwälte schüren diese Annahme durchaus; beispielsweise, indem sie gar nicht über Geld reden und auch keinen Vorschuss verlangen - wohl wissend, dass sie am Ende ihr Honorar immer bekommen. Auch wenn der Mandant nicht bekommen hat, was ihm versprochen wurde.
Vielleicht kannst Du sie mit einer solchen Frage kurz wachrütteln. Und/oder mit dem Ausdruck eines Prozesskostenrechners, der bei Eingabe plakativer Streitwerte auch ordentliche Gebühren auswirft. Bei 500.000 EUR beispielsweise 26.000 EUR Anwalts- und Gerichtskosten; davon die Hälfte für sie.
Mit dem ZGA hast du auch Recht, ich würde auf Ausgleich von der Firma verzichten und auch noch finanziell meiner Frau entgegenkommen aber dass ist wohl nicht so gewollt.
naja, die eigentlichen Kriegstreiber sind oft die Anwälte; an einem "das haben wir bereits privat am Küchentisch geregelt" ist nichts zu verdienen. Hinzu kommt: Menschen in Trennungssituationen erfinden nicht gerade das zwischenmenschliche Vertrauen neu; insofern wird jedes Angebot Deinerseits misstrauisch beäugt nach dem Motto "wenn er das bereits freiwillig anbietet, versteckt er irgendwas; da ist sicher noch viel mehr zu holen." Das wäre bei Dir und Deinen Beratern aber sicher nicht viel anders, wenn Deine DEF Dir jetzt ein Angebot machen würde.
Scheidung ist auch immer verletzte Eitelkeiten und man ruiniert beide damit.
da hast Du wahr! Aber gegensteuern muss man selbst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Forum/Inselreif,
noch kurz zu Martin, ja du hast Recht was du sagst mit Darlehensvertrag aber ich dachte immer ( deswegen blonder Mann ) wenn man seiner Verlobten Geld leiht zum eröffnen ihrer Firma und sie sagt dass bekommst du in den Jahren natürlich zurück Schatzi bin ich kein Mensch der darüber Verträge macht.
Das mag altmodisch, dumm oder selbst schuld sein. Aber manchmal im Leben glaubt man sogar seiner zukünftigen Frau auch ohne Vertrag und dann kann man das später nur noch menschlich bewerten.
Ja Inselreif, ich würde mich tatsächlich auf einige Vergleiche einlassen aber wie du schon sagst und was geschehen kenne ich die Umsätze vor 1/2 Jahr und O-Wunder man ist auf einmal am E-Minimum.
Das wird noch ein ganz schönes Spiel, aber da läuft ein immer die Zeit davon und die Verlierer sind beide.
Danke für die Antworten
das ist eine tolle Sache hier im Forum
Lebensbaum
kenne ich die Umsätze vor 1/2 Jahr und O-Wunder man ist auf einmal am E-Minimum.
deshalb werden die Zahlen der letzten drei Jahre beleuchtet.
Gruss von der Insel
Hallo Inselreif,
ja danke habe ich auch schon gemerkt, aber auch da kann man schön grübeln wen man sieht ( kommende Trennung muss ja schon gesehen worden sein ) was in den Abschreibungen so auftaucht ( 5 TE -Spenden usw.).
Aber egal. Ich habe beim lesen der älteren Antworten von dir gesehen (04.02.2013), dass du auch Erfahrungen mit dem § 1365 hast.
Der Fall ist bei mir ähnlich.
Haus im Alleineigentum. Getrenntlebend 8 Monate aus meiner Sicht. Ich habe über meinen Anwalt auch damals eine offizielle Getrenntlebenderklärung zur Gegenseite schicken lassen. Rückantwort damals vom RA, ja dann trennen sie die Zimmer usw. wie bekannt und geschehen.
Jetzt vor kurzer Zeit, ein Schreiben vom Anwalt der GS : nein Trennung erst bei Auszug vor 5 Monaten anerkannt ( obwohl definitiv alle Trennungsauflagen eingehalten wurden).
Ich möchte/müsste das Haus auch bald verkaufen, aber bei Anfrage meiner Frau/Anwalt keine Antwort auf Zustimmung.
Vielleicht will man ja später selber ersteigern falz es dazu kommt (wird nicht sein ).
Du sagtest in den anderen Fall, bei Scheidungsantrag/Zustellung ist die ZGG aufgehoben und man könnte dann ohne Zustimmung vielleicht verkaufen.
Käufer habe ich genug und es ist auch eine gute Zeit denn irgendwann fressen ein die Kosten auf.
Von meinen RA versuche ich gerade ein Schriftstück zu erhalten, dass ich ohne Zustimmung verkaufen kann.
Aber der junge Mann rechnet noch (80 oder 90 %) oder doch nicht.
Wenn es bei Scheidungsantrag ist würde ich zur Not auch noch die paar Monate warten.
Ich würde der Dame sogar Geld auf ein Anderkonto hinterlegen, wenn man Angst hat obwohl ZG dürfte sehr gering bis null sein.
Beste Grüße
Lebensbaum
Hallo,
wenn es Dein Haus ist und auch schon vor der Ehe war, warum solltest Du da ihre Zustimmung zum Verkauf brauchen?
Ich denke allerdings, daß Du das Haus erst nach der Scheidung verkaufen solltest, weil es sonst in den Zugewinn eingerechnet wird.
Wie kommt sie eigentlich auf den Gedanken, daß sie ein Haus zugesprochen kriegen könnte, daß noch nie ihr gehört hat?
Sorry für meine Fragen, aber ich seh noch nicht klar...
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Moin Lebensbaum,
noch kurz zu Martin, ja du hast Recht was du sagst mit Darlehensvertrag aber ich dachte immer ( deswegen blonder Mann ) wenn man seiner Verlobten Geld leiht zum eröffnen ihrer Firma und sie sagt dass bekommst du in den Jahren natürlich zurück Schatzi bin ich kein Mensch der darüber Verträge macht.
Das mag altmodisch, dumm oder selbst schuld sein. Aber manchmal im Leben glaubt man sogar seiner zukünftigen Frau auch ohne Vertrag und dann kann man das später nur noch menschlich bewerten.
naja, genau an dieser Diskrepanz namens "bei Eheschliessung sah das alles aber ganz anders aus als bei der Trennung" entzündet sich ja jeder Streit überhaupt. Es ist auch unter (angehenden) Familienmitgliedern nicht verboten, ein Stück Papier über finanzielle Transaktionen zu verfassen.
Was bereits bei Eheschliessung (oder bei Darlehensgewährung) per Vertrag geregelt wurde, hat später wenig Streitpotenzial. Blaue Augen werden da entsprechend teuer, wenn nicht mehr eindeutig dokumentierbar ist, wer wem wann wieviel Geld wofür und unter welchen Bedingungen gegeben hat. "Grosses Vertrauen" ist juristisch nicht bewertbar; ein fehlender Darlehensvertrag allerdings ein starkes Indiz dafür, dass es auch nie ein Darlehen gab (und damit keinen Rückzahlungsanspruch).
Warum Du allerdings die Zustimmung Deiner DEF oder Ihres Anwalts zum Verkauf eines Hauses brauchen solltest, das Dir zu allen Zeiten allein gehört hat, erschliesst sich mir auch nicht. Der Gegenanwalt wird Dich kaum darauf hinweisen; möglicherweise sieht er darin streitwerterhöhendes Potenzial...
Streiten kann man bestenfalls über den Zugewinn, den Dein (!) Haus während der Ehe erfahren hat; vor allem über seine Bewertung. Aber da liegt dann auch Verhandlungspotenzial in Sachen "Firma der DEF".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Frieda,
danke für die Beteiligung und Antwort. Inselreif hat recht und ich habe das genauso auch schon gescheckt.
§ 1365 Verfügung über das Vermögen im Ganzen heißt z.B.:
Du hast ein Auto im Wert von 1000 Euro was ungefähr dein Vermögen im Ganzen ausmacht, dann must du als Gegenwert noch andere Vermögen haben im Wert von 10-15% - 1000-1500 Euro ( Geld, Möbel, Schmuck usw.) sonst must du deinen Ehepartner um Zustimmung bitten. Verkaufst du ohne Zustimmung, ist der Vertrag schwebend ungültig und du hast ein Riesenproblem mit dem Käufer.
Der Zugewinnausgleich kommt so oder so, ob in der Ehe oder danach auch auf dieses Eigentum. Nur ist die Bewertung bei Verkauf natürlich dokumentiert (Kaufpreis) und dann einfacher zu betreiben für den Ausgleichsberechtigten.
Mit dem Zuspruch vom Gericht hast du natürlich Recht, Eigentum bleibt Eigentum aber man kann eine Zustimmung lange verweigern und damit Druck ausüben.
Manchen geht dann die Puste aus ( das ist die Idee ) und geht dann auf die unmöglichsten Forderungen ein.
Beste Grüße
Lebensbaum
Hallo Martin,
lies mal die Antwort an Frieda was § 1365 sagt und ich glaube du hattest schon einmal so einen Fall besprochen mit Inselreif und das stimmt.
Mit der anderen Sache hast du Recht, Firma kann man Gegensetzen zum Verhandeln.
Beste Grüße
L.B.
Ich denke allerdings, daß Du das Haus erst nach der Scheidung verkaufen solltest, weil es sonst in den Zugewinn eingerechnet wird.
Das ist nicht unbedingt richtig.
Zumindest nicht mit der Begründung.
Unter der Annahme, dass das Haus in etwa zu seinem Marktwert verkauft wird, ändert sich am Gesamtvermögen garnichts.
Er wandelt einfach ein Immobilienkapitalvermögen in Barvermögen um.
Das ändert weder an der Höhe, noch an der Rechtslage in Bezug auf den Zugewinnausgleich etwas.
Er hatte vor dem Verkauf ein Haus im Wert von 100.000,- und nach dem Verkauf Geldscheine im Wert von 100.000,-.
Sein Vermögen ist also unverändert.
Irgendwelche Randeffekte kann es natürlich trotzdem geben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Lebensbaum,
das Haus (bzw. seine Wertsteigerung) wird bei der Zugewinnberechnung sowieso eine Rolle spielen; egal, ob es bei der Scheidung noch als Haus oder "nur" als Verkaufserlös existiert. In beiden Fällen kann die Gegenseite eine grosse Welle machen wegen "falsch bewertet", "zu billig verkauft" oder was auch immer. Wir hatten hier sogar schon den Fall, dass dem Besitzer einer Eigentumswohnung nicht einmal der notariell dokumentierte Kaufpreis seiner Wohnung in Anrechnung gebracht, sondern zur Sicherung eines Zugewinns nachträglich ein niedrigerer Wert "ergutachtet" wurde mit der Begründung, er habe damals beim Kauf mehr als den Marktpreis bezahlt.
Worüber gestritten wird und was alles bewertet und begutachtet werden soll, entscheidest zu 50% Du. Wenn Deine DEF und Du clever seid, hört Ihr nicht blind auf Eure Anwälte; die verfolgen beide auch noch ein eigenes (und durchaus legitimes) Interesse namens "maximales Honorar".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.