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Hallo,
für den Versorgungsausgleich liegt mir nun die Auskunft meiner Versorgungsbehörde vor.
Dort wird neben der in der Ehe erwirtschafteten Versorgungshöhe ein sog. "Korrespondierender Kapitalwert" ausgewiesen.
Kann sich die Gegenseite den auszahlen lassen oder dies beantragen?
LG
Childless
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2011 22:17
Moin Childless,
ein wenig Lektüre unseres Justizministeriums anbei - Seiten 50ff.
Grundsätzlich könnt Ihr (einvernehmlich) eine Auszahlung vereinbaren, ein Auszahlungsrecht gibt es aber nicht.
Besten Gruß
Untied
Geschrieben : 01.02.2011 13:01
