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Kfz

 
(@schlaflos)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Forum,

es geht um ein Kfz das während der EHE angeschafft wurde.

Kaufvertrag des Kfz lautet auf mich

Finanzierung erfolgte durch         mich

Der Wagen wurde übergeben an         mich

Ausgabe des Fahrzeugsbriefes erfolgte an mich

Inhaber des Kfz Briefs ich

Inhaber der Wagenschlüssel ich

Kfz Halter laut Papieren EX

Behauptung von EX:

Das Fahrzeug gehöre ihr, das sie in den Papieren stehe. Der Wagen währe ihr von mir während der EHE „geschenkt“ worden.
Als Zeugen für die Schenkung nennt meine Ex ihre Mutter.

Der Behauptung steht entgegen:

Der Kaufvertrag lautet auf mich

Die Finanzierung lief über mich

Die finanzierende  Bank hat den Brief an mich ausgehändigt

EX ist nicht im Besitz des Fahrzeugbriefs

EX kann kein Schriftstück über eine Schenkung oder Überschreibung vorweisen

Meine Frage nun:

Muss meine Ex mir erst den Wagen überschreiben bevor ich ihn veräußern kann? Vorwurf Diebstahl?

Wenn meine Ex behauptet ihr gehöre das KFZ, muss sie dann den Wagen beim Zugewinn angeben?

lg schlaflos

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2011 13:10
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Schlaflos,

mal eine Gegenfrage:
Wer hat denn derzeit die Verfügungsgewalt über das Auto ?
Wenn sie das Auto in Besitz hat, würde ich von einem Verkauf wohl eher absehen ...

Eigentümer bist grundsätzlich erstmal Du (da Du den Brief hast und dieser auf Deinen Namen lautet).
Eine gegenteilige Behauptung wird jedenfalls schwer zu belegen sein.
Über das Schenkungsgedöns würde ich mir nicht wirklich den Kopf zerbrechen (Schwiegermama hätte dann lieber behaupten sollen, sie hätte Ihrer Tochter das Geld geschenkt)

Je nachdem, ob das KfZ vorrangig als Familienkutsche oder zum zur Arbeit kommen genutzt wurde, ist es dem Hausrat oder aber dem Vermögen (also Zugewinn) zuzuordnen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2011 13:51
(@schlaflos)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo United,

die Verfügungsgewalt liegt bei mir, da das Fahrzeug auch bei mir ist... denn mit dem Wagen fahre ich tagtäglich zur Arbeit

Den Kfz-Brief habe ich , aber die EX steht im Brief als Halter.....

Ex fordert den Wagen halt zurück.... da sie der Meinung ist, das ihr als Halter der Wagen auch gehört.

lg schlaflos

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2011 14:01
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

doch ein wenig komplizierter ...

Ich würde versuchen - mit dem Kaufvertrag als Beleg bewaffnet - die Papiere bei der KfZ-Zulassungstelle ändern zu lassen.

Wenn Du auch während der Ehe Nutzer des KfZ warst, würde ich das lediglich als Anpassung der Papierlage an die tatsächlichen Gegebenheiten ansehen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2011 14:16
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

und nicht vergessen: wer hat die Versicherung und Steuern gezahlt?

Ich würde einfach einen anderen Halter eintragen lassen, da du im Besitz des kfz-Briefes bist.

Allerdings ist das Auto Vermögen da du es nutzt um zur Arbeit zu fahren.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2011 14:24
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moinsen,

vieleleicht bringt das ein wenig licht ins dunkle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter

und sonst würd ich Dir natürlich NICHT raten, dass du den ehemals Fahrzeugbrief genannten Schein irgendwo verloren hast/in den grill gesteckst oder im fluzeug vergessen! nein,nein

grüßle
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2011 14:29
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

wer hat denn die Zulassungsbescheinigung?
Es klingt so, als ob Deine Ex diese hätte.

Da kannst den Wagen einfach verkaufen und bist völlig im
Recht, der Halter ist eben nur der Halter. Allerdings kannst
Du nicht vor dem Verkauf den Wagen ohne Zulassungs-
bescheinigung nicht abmelden (wie es empfehlenswert ist), die
andere Frage ist, ob Du ohne Zulassungsbescheingung einen
Käufer findest.

Also, bitte Deine Ex Dir die Zulassung zuzuschicken. Als Motivation
könnte der Hinweis helfen, dass Du den Wagen auch ohne Zulassung
verkaufen wirst, und sie dann ggf. falls der neue Käufer nicht ordnungs-
gemäß den Wagen ummeldet, weiterhin die Steuer und Versicherungskosten
zu tragen hat und da auch schwer wieder rauskommt (eigene Erfahrung!)

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2011 14:37
(@schlaflos)
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so viele Antworten...

ich versuche mal auf Alles einzugehen

die Zulssungsbescheinigung habe ich.  🙂 .... dort ist aber meine Ex als Halter eingetragen 😡

Das Auto steht bei mir...  🙂

Steuer läuft über meine Ex, die Rechung wird aber von meinem Konto abgebucht

Versicherung läuft ebefalls über meine Ex, die Rechnungen begleiche ich auch

Reparaturen werden von mir bezahlt

Meine Ex verlangt nun mit der Begründung, sie stehe ja in der Zulassungsbescheinigung, das Auto zurück. 😡

ich weiß einfach wäre anders  :question:

schlaflos

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2011 15:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du das Auto, alle Papiere und auch einen Kaufvertrag hast, gehst du einfach zum Verkehrsamt deines Vertrauens und meldest den Wagen um.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2011 15:33
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi schlaflos,

der Fall ist doch sehr einfach. Du hast Kaufvertrag, Zulassungsbescheinigung
I und II, nicht zu vergessen das KFZ und kannst es einfach abmelden und
verkaufen.

Was Deine Ex meint, ist da völlig unerheblich.

LG,
Mux

Edit: 1 Fehler

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2011 15:41




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

auch von mir ein bisschen Senf: Wer als Halter eingetragen ist, spielt nur haftungsrechtlich eine Rolle; Besitzer ist derjenige, der den Erwerb nachweisen kann, also Du.

Allerdings stellt das Fahrzeug einen Vermögenswert dar; Du wirst Madame also vermutlich die Hälfte des Zeitwertes zum Stichtag der Zugewinnauseinandersetzung auszahlen müssen. Ein Kfz-Sachverständiger Deiner Wahl fertigt für nicht allzu viele Euros ein solches Zeitwert-Gutachten an. Wertmindernd ist es dabei, wenn das Fahrzeug nicht allzu sauber ist; hilfreich kann auch sein, dem Gutachter den komischen Geräuschen zu berichten, die man immer wieder mal unter der vorderen Haube hört...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2011 16:03
(@schlaflos)
Zeigt sich öfters Registriert

super...

nun sehe ich etwas klarer

also wenn Auto an EX zurück.... dann geht der Karren voll zu ihren Lasten in den Zugewinn  😉

bleibt das Auto bei mir läuft es bei mir in den Zugewinn...und da bei mir da eine dicke rote Zahl steht würde das bei mir nicht ins Gewicht fallen....  🙂

nun bleibt noch die Frage nach dem Stichtag offen....

Ist das das Datum der Zustellung des Scheidungsantrags, oder das Datum an dem meine Ex den Antrag auf Zugewinn gestellt hat....

wäre bei mir eine nicht unerhebliche Dauer.... - wegen des Fahrzeugwertes....

Danke

schlaflos

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2011 17:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nene,

also wenn Auto an EX zurück.... dann geht der Karren voll zu ihren Lasten in den Zugewinn  😉

bleibt das Auto bei mir läuft es bei mir in den Zugewinn...und da bei mir da eine dicke rote Zahl steht würde das bei mir nicht ins Gewicht fallen....  🙂

lass das Auto, wo es ist. Wenn die Ex es erst einmal hat und dann beispielsweise an einen "Freund" verkauft, guckst Du in die Röhre und kriegst entweder nur einen Mini-Betrag oder musst sogar noch eine Privatklage über Deine Hälfte anstrengen.

nun bleibt noch die Frage nach dem Stichtag offen....

Ist das das Datum der Zustellung des Scheidungsantrags, oder das Datum an dem meine Ex den Antrag auf Zugewinn gestellt hat....

üblicherweise Ersteres; an diesem Tag beginnt die Gütertrennung. Wenn Dein Zugewinn aber sowieso negativ ist, spielt das keine Rolle; es ist ja egal, welchen Betrag Deine Ex NICHT kriegt... 😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2011 17:47
(@schlaflos)
Zeigt sich öfters Registriert

vielen Dank,

nun bin ich wirklich schlauer ...

der Karren bleibt jetzt erst einmal bei mir.... bzw... wird verkauft und gut ist...  🙂

ich denke da wird meine Ex recht wenig gegen machen können.... da mein Zugewinn eh negativ ist....

und auf Klagen habe ich eh schon lange keine Lust mehr....ich renn ja immer noch hinter meinem Geld aus den gewonnenen Prozessen hinterher....  :gunman:

lg schlaflos

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2011 18:15