Hallo,
meine Frau besitzt eine Kapital LV als Direktversicherung innerhalb der betrieblichen Altervorsorge.
Die Versicherung hat dies als Versorgung errechnet, der RA der Frau sagt dies ist Vermoegen.
wer kann helfen?
danke
Moin,
vielleicht hilft dir >>dieser<< Artikel schon mal weiter.
Eine als betriebliche Altersversorgung begründete Anwartschaft, die auf eine Kapitalleistung gerichtet ist, unterliegt nicht dem Versorgungsausgleich.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
der artikel ist aus 2006, seit letzten september hat sich das glaube ich geaendert
Moin,
oh sorry.
>>Dieser<< sollte aktuell sein.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Die in der Ehezeit erworbenen Ansprüche aus der Direktversicherung können durch eine anteilige Teilung des Versicherungsvertrags übertragen werden.
das hoert sich aber stark nach versorgungsausgleich an, oder?
danke auf jeden fall, agent zero
Hallo,
es gitb etwas Neues, das Gericht hat mich angeschrieben und mitgeteilt, dass meine privaten RVs und die privaten RVs bzw. die betriebliche Rente meiner Ex in etwa die gleiche
Hoehe haben, daher schlaegt man vor auf einen Versorgungsausgleich hier zu verzichten.
was die gesetzliche Rente betrifft, so habe ich etwas weniger als einen Rentenpunkt mehr waehrend der Ehe gesammelt.
kann mir jemand sagen, ob dieser Rentenpunkt dann zu Rentenbeginn geteilt wird oder ob ich das sofort im Vorraus ausbezahlen muss?
danke
moin, lollipop.
1. die bei einem versorgungsausgleich als 'auszugleichen' errechneten punkte werden üblicherweise direkt nach rechtskraft von der DRV Bund von dem einen auf das andere rentenkonto übertragen, so dass der ausgleichspflichtige spätestens bei der nächsten kontenstandsinformation die tatsächlich noch vorhandene punktezahl sieht.
2. was ich bei dir nicht ganz verstehe: wenn das gericht vorschlägt, auf einen versorgungsausgleich zu verzichten, dann ist das mit deinem 'knapp einen rentenpunkt mehr' doch vollkommen wurscht?
gruß
ulli
anm.: ein sog. rentenpunkt entspricht zur zeit etwas über (west) bzw. unter (ost) 25,- euro monatl. rente.
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Danke ulli
das gericht schlaegt vor die private und betriebliche Vorsorge so zu belassen wie sie ist, denn das gleicht sich ungefaehr aus
bei der gesetzliche rente betraegt der unterschied einen punkt, etwas weniger sogar.
Moin,
mal zum Hintergrund: Die gerichtliche Regelung des Versorgungsausgleichs soll verhindern, dass der wirtschaftlich schwächere Ehepartner in einer Sache benachteiligt wird, die er zum Zeitpunkt einer Scheidung noch gar nicht absehen kann; die ihn Jahrzehnte später aber vielleicht direkt in die Altersarmut führen würden. Bei einer Konstellation wie "Mann verdient viel, Frau wenig oder nichts" soll damit vermieden werden, dass ein Lockangebot von der Sorte "Du kriegst ein Auto; dafür verzichtest Du auf Deine Rentenansprüche" zum Tragen kommt. Deshalb schauen die Familiengerichte drauf; ansonsten müsste der Steuerzahler später für die dann fehlende Altersvorsorge aufkommen.
Bei einem Unterschied wie hier von einem Punkt würde auch bei penibler Auslegung der eine Partner nicht reich und der andere nicht arm; deshalb kann ein Gericht in solchen Fällen auch anregen, auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs zu verzichten. Habe ich damals auch gemacht, obwohl ich - theoretisch - einen solchen Anspruch gegen meine Ex gehabt hätte. Möge sie lange leben und mit dem Extra-Geld (in 15 Jahren vermutlich kaum mehr der Gegenwert einer Pizza pro Monat) glücklich werden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
jetzt habe ich das Schreiben des Gerichts endlich selbst lesen koennen.
Da der Anspruch meiner Ex auf meine RVs unter dem Mindestbetrag liegt,
steht ihr rein rechtlich nichts zu, ich hingegen habe Anspruch auf die Betriebsrente
der Ex.
Die Richterin findet das ungerecht und schlaegt vor, dass ich auf meinen Anspruch verzichte.
Allerdings bleibt der Anspruch meiner Frau auf den einen Rentenpunkt bestehen.
das ist doch unsinnig, dann haette die Richterin den Anspruch auf meine gesetzliche Rente gleich miteinbeziehen
sollen, oder?
danke
