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Immobilie als Erbe für das Kind - begrenzte Wohnzeit des Neuen Partners

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Super Idee. Was ist denn, wenn die zwei sich mal trennen?

es ist generell eine schlechte Idee, bei einer Trennung Regelungen zu treffen, mit denen ein Ex-Partner noch jahre- oder gar jahrzehntelang im Leben des anderen herumfuhrwerken kann.

Im vorliegenden Fall klingt es zwar verantwortungsvoll, wenn die Ex das Erbe eines gemeinsamen Kindes gegen eine böse Next zu sichern versucht, indem sie einen Vertrag darüber verlangt, dass diese das Haus ihres Ex innerhalb eines Jahres zu verlassen hat, wenn dieser sterben sollte. De facto würde ein solches Papier die gesetzlichen Regelungen (oder ein "heimlich" aufgesetztes, anderslautendes Papier) aber nicht aushebeln. Der Vater könnte seiner neuen Partnerin nicht nur ein lebenslanges Wohn- oder Niessbrauchsrecht einräumen, sondern sie auch am Tag nach seiner Scheidung heiraten - und dann zählt (mindestens) die gesetzliche Erbfolge, die vorliegend ein Patt erzeugen würde: Die Hälfte an die neue Ehefrau; die andere ans Kind. Wenn der TO mit seiner neuen Ehefrau weitere Kinder hat, geht die Rechnung noch einmal anders, weil der Anteil des erstgeborenen Kindes sinkt.

In Summe kann man dem TO nur davon abraten, so einen Blödsinn zu unterschreiben, um wenige tausend Euro zu "sparen": Der zu erwartende Ärger ist im Zweifelsfall grösser und teurer. Und auch psychologisch ist man die Ex mit solchen "Verträgen" nicht wirklich los.

Ich habe in einer ähnlichen Konstellation mit einem befreundeten Notar ein Konstrukt gebastelt, dass das Haus, das ich mit meiner damaligen LG 2,5 Jahre vor meiner Scheidung kaufen wollte, im Grundbuch allein meiner LG (und heutigen Ehefrau ) gehört. Ich habe allerdings ein lebenslanges Niessbrauchsrecht. Bedeutet: Selbst wenn wir uns trennen würden, müssten wir eine interne Einigung finden, weil keiner ohne den anderen etwas mit dem Haus anfangen kann. Vor allem aber: Wenn mir etwas passiert wäre (Unfall, Krankheit etc.) hätten weder meine Ex noch sonstwer meine LG aus dem Haus kicken können, weil ich nur ein Niessbrauchsrecht zu vererben hatte - und das wäre im Fall meines Todes genau 0 EUR wert.

Abgesehen davon halte ich persönlich sowieso nichts davon, das eigene Leben jahrzehntelang danach auszurichten, dass für die Erben möglichst viel übrig bleibt. Wenn mir danach ist, werde ich meine Kohle verjuxen und "verreisen" und viel Spass dabei haben. Ideen habe ich genug 🙂

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2014 14:25
 Egal
(@egal)
Schon was gesagt Registriert

Hallo brille007 (Martin),

das beruhigt mich immerhin schon etwas.

Lediglich die Tatsache dass ihr berantender Anwalt den Mist auch noch mitträgt wundert mich schon. Ich denke mal dass er ohnehin auf die Beratungsgebühr aus ist. Mehr Streit mehr Geld.

Mal sehen was da so kommt.

EGAL

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2014 18:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Egal,

das beruhigt mich immerhin schon etwas.

Lediglich die Tatsache dass ihr berantender Anwalt den Mist auch noch mitträgt wundert mich schon. Ich denke mal dass er ohnehin auf die Beratungsgebühr aus ist. Mehr Streit mehr Geld.

Anwälte haben ja nicht deshalb recht, weil sie Anwälte sind. Vieles weiss ein Anwalt einfach nicht; in anderen Fällen pokert er auch mal. Wenn er seinen Mandanten immer die Wahrheit sagt, wird er viele Prozesse nicht führen und viele Honorare nicht verdienen. Also sagt er ihnen das, was sie hören wollen. Ein Anwalt lebt nicht von der Wahrheit, sondern vom Mandat und ggf. vom Streit. Mit kleinen Abwandlungen passt auch ein Zitat von Bismarck dazu; der sagte mal: "Gesetze sind wie Würste, man sollte besser nicht dabei sein, wenn sie gemacht werden."

Ganz unabhängig davon: Wenn es um eine Grössenordnung von 3.000 EUR geht, würde ich an Deiner Stelle verzichten und notfalls einen Kredit aufnehmen und der Ex die Kohle geben. Dann herrscht an dieser Front Ruhe und Klarheit. Ansonsten ist Deine Ex vielleicht noch Jahre oder Jahrzehnte in Deinem Leben präsent - schliesslich muss man so einen Käse ja nicht nur kostenpflichtig in irgendwelche Verträge schreiben, sondern auch regelmässig überprüfen (lassen), ob der Fall X ("Egal" hat den Löffel abgegeben) schon eingetreten ist.

Grüssles
Martin
(der nicht einmal weiss, welche Haarfarbe seine Ex derzeit hat oder was für ein Auto sie fährt - einfach, weil er sie seit Ewigkeiten nicht gesehen oder gesprochen hat).

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2014 20:36
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