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Ihre Punkte - meine Punkte?

 
(@neuesglueck)

Hallo,

ich bin seit 3 Jahren geschieden. Die Ex hat vor 5 Jahren (im Trennungsjahr) wieder angefangen zu arbeiten.

Das heisst doch, dass mir für die Zeit von Okt.2002 bis zum Monat vor Eingang des Scheidungsantrags ein Anteil ihrer Rentenpunkte zustehen, oder?!

(Gilt erst jetzt, weil sie selbst auch erst nach 5 Jahren Anspruch auf diese Punkte hat!)

Danke und Gruß

NG

P.S. "zustehen" ist deswegen im Fettdruck, weil Exen ja so gern damit kommen "Ich will nur, was mir zusteht..."  :gunman:


Zitat
Geschrieben : 12.10.2007 14:55
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo NG,

Das heisst doch, dass mir für die Zeit von Okt.2002 bis zum Monat vor Eingang des Scheidungsantrags ein Anteil ihrer Rentenpunkte zustehen, oder?!

Prinzipiell ja. Aber:

ich bin seit 3 Jahren geschieden.

... und damit dürfte der Versorgungsausgleich gemacht sein und das Thema "durch" sein.

Zudem: Ich weiß ja nicht, wieviel deine "Ex" verdient hat. War sie keine Großverdienerin, würde sie dir max. 5 - 10 € monatlich abgeben müssen für 2 Jahre Arbeit. Lohnt das den Ärger und den Aufwand (wobei du, denke ich, eh kaum eine Chance haben wirst 3 Jahre nach der Scheidung noch was zu machen)?

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2007 15:32
(@neuesglueck)

Ich konnte früher nix machen, da sie ja erstmal 5 Jahre im Job sein muss...
Vorher hat sie selbst ja gar kein Anrecht auf die Punkte.

Und, ja, der Aufwand lohnt sich, denn ihr "Ich will nur was mir zusteht" geht mir so auf den Senkel, dass sie es auch mal spüren soll  😉


AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2007 18:19
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

OHNE Versorgungsausgleich hätte es meines Wissens keine rechtsgültige Scheidung gegeben...daher ist m. E. nix zu machen.


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2007 18:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

hinzu kommt: Die Berufstätigkeit der Ex war offensichtlich nicht wirklich eheprägend, sondern kam erst nach der Trennung (wenn auch vor der Scheidung). Genau auf die "eheprägenden Verhältnisse" zielt das Familienrecht aber immer wieder ab; Du wirst der Ex ja auch nichts von dem abgeben wollen, was Du in Zukunft vielleicht mal mehr verdienst.

Abgesehen davon mein ungefragter Rat: Hak' es ab; es lohnt sich nicht, über die paar Kröten nachzudenken. Selbst wenn es die rechtliche Möglichkeit gäbe, stehen Aufwand und möglicher Effekt in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander. Freu Dich lieber darüber, dass sie arbeitet...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2007 19:45
(@neuesglueck)

Hallo,

hab nochmal nachgesehen. Es geht nicht um ihre BFA-Punkte,
sondern um ihre Firmen-Altersversorgung,
auf die sie erst nach 5 J. Anspruch hat.

Sorry für die Verwirrung...

Gruß NG


AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2007 13:53