Hallo zusammen,
ich würde gerne eure Meinung hören. Ich wollte vor Einreichung der Scheidung meinerseits das Thema Zugewinn notariell regeln. Meine Noch Frau ist mit dem unterschriftsreifen Entwurf zu ihrem Anwalt zwecks Prüfung.
So weit so gut. Ich habe meine Vermögensverhältnisse vor der Ehe und zum jetzigen Zeitpunkt sauber belegt. Alle
Kontoauszüge etc sind i.O.
Nun fordert ihr Anwalt von mir die Kontoauszüge meines/unseres Tagesgeldkontos der letzten 7 Jahre. Er unterstellt mir wohl ich hätte größere Summen auf die Seite geschafft.
Nun zu meiner Frage. Zum einen habe ich meine Kontoauszüge aller Jahre nicht lückenlos archiviert. Zum anderen sehe ich nicht ein das er sie haben will. Den aktuellen Auszug hat er, reicht ihm aber nicht.
Kann mir jemand sagen ob er ein `Recht´ auf Einsicht hat oder ob ich die Auzüge guten Gewissens verweigern kann.
Im voraus Danke für die Info
Bart
Moin,
achje, der RA setzt sich ja so richtig ein für deine Ex. Einen Anspruch als solches hat er nicht. Zudem: Wären vom Tagesgeldkonto Beträge abgeflossen, so wären die doch in der Ehe verbraucht worden. Denn es zählt als Stichtag des Datum der Zustellung des Scheidungsantrags. Alles was du danach mit dem Konto gemacht hast zählt nicht.
Ich persönlich würde nicht darauf reagieren, sondern Exchen fragen, wann denn nun der Termin beim Notar stattfinden soll.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep,
danke für deine Antwort. So was hab ich mir schon gedacht. Nur beisst sich hier die Katze in den Schwanz. Sie will die
Scheidung nicht einreichen, schließlich hab ich sie ja ´verlassen´. Und ich hab ihr gesagt ich reiche die Scheidung erst
ein wenn wir das Thema Zugewinn geregelt haben. Ich hab keine Lust das mein Anwalt für sein eh schon üppiges
Honorar auch noch das Thema Zugewinn einrechnen darf. Ich denke meine Idee war nicht schlecht. Es hapert halt an
der Einsicht der Ex. Sie kriegt ja PKH.
Bart
Hallo Bart,
Zugewinn = Endvermögen minus Anfangsvermögen (das weißt du aber).
Also: Endvermögen und Anfangsvermögen nachweisen und gut ist es.
Meine "Ex" hat mir auch unterstellt, ich hätte während der Ehe Geld "auf die Seite" geschafft (was ich definitiv nicht getan habe). Interessiert hat es das Gericht nicht.
Der Anwalt der "Ex" hat - rein rechtlich gesehen - keinen Anspruch auf nix. Verweigerst du die Auskunft, kann er sie dennoch (im Rahmen des Schedungsverbundverfahrens) gerichtlich einfordern - aber wie gesagt nur Aufstellung + Nachweis des Anfangs- und Endvermögens.
Da du derzeit eine außergerichtliche Einigung suchst, würde ich dem gegnerischen Anwalt ausgewählte Kontoauszüge vorlegen als De-Eskalationsstrategie.
Im Endeffekt ist es egal, wer welches Geld während der Ehe für was auch immer ausgegeben hat. Wird dir Betrug (= Vermögen "verschwinden" lassen) vorgeworfen, so muss das bewiesen werden. Und das kann deine "Ex" wohl kaum.
Zum Thema "PKH": Es geht der Gewährung der PKH eine Prüfung auf Erfolgsaussicht voraus. Du kannst dich dazu äußern. Liegt ein außergerichtlicher Vorschlag zur Regelung des Zugewinns vor, der fair ist und sich an den gesetzlichen Regelungen orientiert, so kannst du beantragen, die PKH wegen Mutwilligkeit abweisen zu lassen. Je nach Richter funktioniert das dann oder auch nicht.
Die Ankündigung, dies so durchzuziehen, könnte (je nach Intelligenz von "Ex" und Anwalt) evtl.ein Einlenken bewirken.
Gruß
Martin
Hallo zusammen,
kleines update
Die außergerichtliche Einigung über Zugewinn ist geplatzt. Ihr Anwalt hat ihr davon abgeraten. Seine Begründung war ´.. ich könnte ja bis zur Scheidung im Lotto gewinnen, und dann geht sie leer aus...´
Scheidungsantrag wurde in 11/07 eingereicht. Ihr Anwalt will nun nochmal alle Kontoauszüge. Nicht weiter schlimm. Ich kann alles belegen.
b]Was mir schwer im Magen liegt:
Ich habe ein Grundstück vor der Ehe von meinem Vater übertragen bekommen. Während der Ehe ist aus dem Bauerwartungsland Bauland geworden.
Meine Frage: Von welchem Wert des Grundstücks gehe ich aktuell aus. Zeitwert (hoch) oder Einheitswert (geringer).
Ich möchte den Streitwert möglichst gering halten.
Wie belege ich sinnvoll was das Grundstück zum Zeitpunkt der Eheschliessung (2000) wert war?
Wäre prima wenn ich ein paar Anregungen von euch bekommen könnte.
Gruß Bart
der fürchtet das das noch ganz schön teuer für ihn wird
Moin Bart,
ich habe schlechte Nachrichten für Dich: Das Grundstück dürfte einigen Ärger bereiten, weil der Zugewinn während der Ehe entstanden ist. Bei Deinem Anfangsvermögen wird dann der Wert als Bauerwartungsland oder Obstwiese angenommen; beim Endvermögen der heutige. Von der Differenz geht - zumindest theoretisch - die Hälfte an Deine Ex.
Die Bewertung von Grundstücken ist immer schwierig, vor allem nachträglich. Beim früheren Wert aus 2000 dürfte irgendwo bei der Gemeinde der damalige Quadratmeterpreis/Einheitswert vermerkt sein. Beim heutigen Wert ist das schwieriger: Ein Haus oder Grundstück ist (genau wie ein Gebrauchtwagen) immer genau das wert, was ein Käufer dafür zu bezahlen bereit ist.
Deshalb die Frage: Bist Du GANZ SICHER, dass das Grundstück ganz allein Dir gehört und das auch so im Grundbuch vermerkt ist? Dass es frei von Schulden und irgendwelchen Auflagen ist? Und dass Dein Vater Dir wirklich nur Bauerwartungsland geschenkt hat und nicht wusste, dass es demnächst Bauland würde? Oder andersrum: Wenn ich Dir heute ein Lotterielos schenke, von dem ich sicher weiss, dass es morgen 1.000 EUR gewinnen wird - was ist das Los dann wert? Den normalen Lospreis von 1 EUR oder doch eher was in der Gegend von 1.000? 😉
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
danke für deine schnelle Antwort. Das Grundstück ist in der Tat mehr ein Fluch als ein Segen :exclam:
Das Grundstück gehört mir allein. Keine Auflagen, keine Schulden.
Zum Zeitpunkt der Übertragung war das Umlegungsverfahren bereits eingeleitet. D.h zu dem Zeitpunkt war unwiderbringlich klar das daraus Bauland wird. Die eigentliche Wertsteigerung ist duch die Erschließung während der Ehe entstanden. Und die Erschließungskosten hat nachweislich mein Vater bezahlt (Schenkung).
Darauf baue ich meine Strategie auf. Das Grundstück war zum Zeitpunkt der Eheschließung genauso viel wert wie heute abzüglich der Erschließungskosten. Und diese werden dem Anfangsvermögen zugeteilt da Schenkung. Hoffe das geht so durch.
Ich hab mittlerweile erfahren das beim Zugewinn immer der Verkehrswert und nicht der Einheitswert herangezogen wird.
Glaubst du es gibt irgend eine Stelle die den Verkehrswert zum Jahr 2000 festsetzen kann für den Fall das der gegnerische Anwalt meinen Ausführungen widerspricht?
Gruß
Bart
Moin Bart,
vermeide einen Fehler: Dir in solchen Fragen Sachverhalte und Werte von der Gegenseite diktieren zu lassen. Stell die Dinge genauso dar wie hier und deklariere die (sicher nicht sehr hohen) Erschliessungskosten meinetwegen als Wertsteigerung, von denen Du der Ex beim Zugewinn die Hälfte abgibst - aus die Maus.
Dann können die Ex und ihr Anwalt ja gerne irgendwelche Privatgutachten in Auftrag geben (und selbst bezahlen!) oder sonstwie eine möglichst hohe Wertsteigerung zu beweisen versuchen - aber lasse SIE diese "Beweisführung" machen und versuche nicht, Dich gleich mit Gegenbeweisen zu verteidigen. Für Dich sind die Fakten glasklar: Das Grundstück hatte schon bei der Schenkung praktisch den gleichen Wert wie heute; zusätzlich sind sogar Kosten (Notar, Grundsteuer etc.) angefallen, die Du getragen hast, ohne irgendeinen Profit aus dem Grundstück zu ziehen.
Der gegnerische Anwalt kann soviel widersprechen wie er will (für diese Show wird er von Deiner Ex bezahlt). Du musst ihn nur dazu zwingen, seine Argumentation auch lückenlos zu belegen. Und das dürfte ihm schwerfallen, solange Du ihm nicht dabei hilfst... 😉
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Bart,
also ich hatte dies einfach so gemacht, dass ich als Auskunft zum Zugewinn gefordert wurde, die geforderte tabellarische Aufstellung gemacht habe.
Zuschüsse, die mein Vater zu einem Sparvertrag machte, habe ich als Schenkungen deklariert.
Mnache Werte (z.B. Wert des Autos) konnte ich auch nur schätzen. Wie soll ich herausfinden, welchen Wert denn denn das Auto bei Eheschließung hatte? Bzgl. des Wertes zum "Stichtag" (=Einreichung des Scheidungsantrages) habe ich halt in Online Autobörsen recherchiert, um hier einen Anhaltspunkt zu haben.
Es handelte sich dabei nicht um ein Grundstück, sondern um ein Auto, die Problematik der Schätzung des Wertes ist jedoch dieselbe.
Weitere Erläuterungen zur Tabelle gab es nicht. Nichts, garnichts, nada, njente, rien. Bestreitet die Gegenseite die Zahlen in der Tabelle, so muss sie kommen.
Die Zahlen in der Tabelle kannst du natürlich noch etwas "tunen" - bei meinem obigen Beispiel des Autos wird der Anfangswert hat an die Obergrenze gesetzt und der Endwert an die Untergrenze.
Bei mir war das Ganze einfacher - Zitat des Richters, als der Vergleich auf gegenseitigen Ausschluss des Zugewinnausgleiches auf seine Vermittlung und seinen Druck hin geschlossen wurde: "In nur 2 Jahren Ehe mit kleinen Kindern kann einfach kein Zugewinn erwirtschaftet werden".
Gruß
Martin
Hallo Bart,
Weitere Erläuterungen zur Tabelle gab es nicht. Nichts, garnichts, nada, njente, rien. Bestreitet die Gegenseite die Zahlen in der Tabelle, so muss sie kommen.
Nachtrag: Bzgl. Konten etc. habe ich natürlich Nachweise erbracht. Die Zahlen waren ja bekannt; "Ex" hatte ja auch noch Kopien der Sparbücher bzw. der Kontoauszüge.
Überall da wo es schwierig wurde gab es halt nur Zahlen in der Tabelle - ohne Nachweise - und ja, es waren meine Zahlen :wink:.
Insgesamt bin ich auf einen negativen Zugewinn gekommen. Aber auch ohne "Zahlentuning" wäre kein positiver Zugewinn herausgekommen.
Gruß
Martin
kleines update
mein Anwalt hat heute die Aufstellung an die Gegenseite geschickt. Wir haben den Hausrat den ich vor der Ehe angeschafft habe und den sie jetzt besitzt auch aufgeführt. Den und den Wert des Grundstückes kann ich nicht belegen.
Sonst habe ich alle Nachweise, auch wenn es manchmal schwierig war das alles zu beschaffen (8 Jahre verheiratet).
Unterm Strich kommt da eine rote Null raus.
Bin gespannt wie es weitergeht und werde euch natürlich auf dem laufenden halten
Gruß Bart
Hallo Bart,
Unterm Strich kommt da eine rote Null raus.
:thumbup:
Gruß
Martin
Nun fordert ihr Anwalt von mir die Kontoauszüge meines/unseres Tagesgeldkontos der letzten 7 Jahre. Er unterstellt mir wohl ich hätte größere Summen auf die Seite geschafft.
Wer sagt denn das Du die Auszüge für "Euer" Konto haben musst?
Formulierungsvorschlag:
"Sofern Sie auf die Vorlage sämtlicher Kontoauszüge bestehen, werde ich bedauerlicherweise Ihre Mandantin zunächst auf Herausgabe der Selbigen verklagen müssen." :rofl2:
Ok, war jetzt nicht so ernst gemeint. Aber Du musst nur Anfangs- und Endvermögen belegen. Dazwischen konntest Du machen was Du wolltest. Geht Deine Frau auch zu "normalen" Ehezeiten vom Prinzip her -0- an was Du mit Deinem Geld machst. Spielbank, jedes Jahr den neuen Daimler gegen die Wand setzten und die Vollkasko nicht bezahlt...
Etwas anderes wäre, wenn Du in GüterGEMEINSCHAFT gelebt hättest. Aber das schließe ich mal aus.
Grüße
Jürgen
kleines update
Letzte Woche kam per Post die Klage auf Zugewinn der Gegenseite und die Kopie des PKH Antrags. Außerdem die Forderung ich soll mein Endvermögen beeiden.
Der Gegenanwalt sieht eine Wertsteigerung des Grundstücks von über 100 T€. Somit einen Anspruch seiner Mandantin von über 50 T€. Streitwert somit über 50T€.
Seine Rechnung ist natürlich Blödsinn. Er geht von einem Anfangswert in Höhe des Ackerlandes aus.
Mein Anwalt hat mir posthum eine Rechnung über einen Vorschuß gestellt. Dabei bezieht er sich auf den überhöhten Streitwert der Gegenseite :exclam:
Schöne Schei....
Komme mir vor wie eine Weihnachtsgans die gerade gerupft wird ;(
Kann mir jemand sagen wie sich die Rechnung auf Vorschuß meines Anwalts begründet. Ich dachte immer Streitwert ist die Summe die letztendlich vom Gericht als Zugewinn festgelegt wird und nicht die Forderung der Gegenseite. Ich werde ihn mal zu dem Thema anrufen und würde mich vorher gerne aufschlauen.
Gruß Bart
Nein, der Streitwert ist das um was gestritten wird. Also das Delta zwischen deinen und ihren Vorstellungen.
Auch deswegen stellen RAtten ja immer gerne so astronomische Berechnungen an, denn auch wenn sie nichts davon durchsetzen, bemisst sich danach ihr Profit.
Ist das nicht ein schöner Beruf?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
:knockout:
Oh Mann, ist das alles krank!
trotzdem Danke für den Hinweis
Bart
Hallo Bart,
Du kannst aber verlangen, dass die Kosten gequotelt werden. Irgendwo in dem Delta wird ja das Urteil liegen. Dann werden alle Kosten summiert und du zahlst "deinen" prozentualen Anteil und sie "ihren".
ABER: Ich habe das einmal gemacht. 1700 hatte sie gefordert, 400 bzw. Nichts bekommen. Ich wollte ihr nix geben. Das OLG Hamm ist trotzdem auf rund 50% gekommen, weil sich in den 1,5 Jahren in meinen Lebensumständen etwas geändert hätte und meine Ex das so nicht hätte vorhersehen können.
Gemeint war dabei ein Jobwechsel mit höherem Gehalt und die Geburt meines 2. außerehelichen Kindes. Interessante Betrachtungsweise, weil die Forderung von Beginn an völlig überzogen waren und sie die Forderung bis zum Urteil aufrecht hielt. OLG Hamm halt.
Gruß,
Michael
Der Gegenanwalt sieht eine Wertsteigerung des Grundstücks von über 100 T€. Somit einen Anspruch seiner Mandantin von über 50 T€. Streitwert somit über 50T€.
Seine Rechnung ist natürlich Blödsinn. Er geht von einem Anfangswert in Höhe des Ackerlandes aus.
Hallo,
da bin ich auch durch, nur hat der Anwalt meiner Ex bei einem mit Bankbelegen *nachgewiesenen* End'vermögen von minus 35K€ schlappe 60K€ Zugewinn eingeklagt. Da wurden einfach mal 120K€ geheimer Ersparnisse frei erfunden die ich angeblich auf die Seite gebracht hätte. Innerhalb von drei Jahren. So viel habe ich nicht mal annähernd verdient, und ds wurde alles verbraucht... Jedenfalls wurden da mit den anderen Folgesachen alles in allem über 95K€ an Streitwert generiert. Aber da kannste machen nix, der perversen PKH und dem Grundprinzip bei Scheidungssachen 'jede Seite trägt ihre Kosten, auch wenn die von der anderen willkürlich erzeugt wurden' sei Undank.
Bei dir werden sich die Gesamtkosten ebenfalls an der Streitwertsumme orientieren, je nachdem was da alles anhängig gemacht wird, im schlechtesten Fall: die Scheidung an sich (drei mal die Nettoeinkommen beider Seiten) plus die 50K€ aus dem Zugewinnstreit plus 12 x der eingeklagte Monatsunterhalt für Frau und Kinder plus Vorsorgeausgleich plus Hausrat plus Umgang mit den Kids... Besonders spaßig wird das dann wenn im ersten Gerichtslevel nichts für die Gegenseite zufriedenstellendes herauskommt und die dann vors OLG ziehen. Und da natürlich auch PKH bekommen, und da die Gebühren deutlich höher sind.
/elwu
