Herausgabe des Haus...
 
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Herausgabe des Hausrates - wie vollstrecken?

 
 FH
(@_fh_)
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Hallo,

es gibt einen Beschluss, das meine Ex bestimmten Hauskram herauszugeben hat. Ein Teil davon möchte sie doch behalten und hat deswegen Beschwerde beim OLG eingelegt. Ich nehme an, der Beschluss für den Rest gilt, oder?

Wie läuft es mit diesem restlichen, unstrittigen Hausrat? Sie weigert sich einen Termin zum Abtransport zu akzeptieren, verweist auf den Anwalt.

Wie läuft die Abholung in solchen Fällen technisch ab? Muss ich Gerichtsvollzieher, Polizei oder sonst jemanden beauftragen?

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2011 20:30
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ist gegen den gesamten Beschluss oder einen Teil des Beschluss Beschwerde eingelegt worden? Gibt es eine Vollstreckungsklausung z.B. gegen Sicherheitsleistung o.ä.?

Für den Fall, dass Rechtskraft erreicht ist und die Ex gibt nicht raus, ist die Vollstreckung beim AG am Wohnort der Ex zu beantragen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2011 21:31
 FH
(@_fh_)
Schon was gesagt Registriert

Danke Deep,

die Beschwerde ist so formuliert "die Teile x, y, z möchte die Ex behalten, mit dem Rest (Stücke a,b,c ) ist sie einverstanden".
Also ist die Rechtskraft für a,b,c eingetreten?
Die Beschwerde läuft noch, es gibt nur Stellungsnahmen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2011 21:50