Heizung defekt, wer...
 
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Heizung defekt, wer muss zahlen?

 
(@matraj63)
Rege dabei Registriert

Hallo Forum!

Nach Trennung im Juni diesen Jahrers bin ich zum 01.10.2007 aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen, Exe wohnt dort weiterhin. Meine Ex will das Haus behalten und mich auszahlen (war ihre Vorbedingung für das Wechselmodell -Haus gegen Kinder-, das wir nun auch seit der Trennung praktizieren.)
Besitzer sind laut Grundbuch noch wir beide je zur ideelen Hälfte, Verhandlung zur Auszahlung steht noch aus.

Nun ist die Heizung defekt, die Warmwasserbereitung funktioniert nicht mehr richtig. Kostenvoranschlag ca. 600 €. Zudem gab es einen Wasserschaden im Keller.
Werden die Kosten geteilt oder muss meine Nochgattin diese allein tragen?
Durch den Umzug hatte ich einige Kosten und bin nun nicht gerade froh über weitere Ausgaben...

LG
Frank

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Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2007 15:25
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Du bist nicht verpflichtet, die Heizung instand zu setzen.
Aufgrund des hälftigen Miteigentumsanteils tragen beide Eheleute beispielsweise die Grundsteuer und andere Hauslasten anteilig, so dass eine entsprechende Ausgleichspflicht gegeben ist. Ansonsten sind für die Kostentragung die Vereinbarungen der Ehegatten im Innenverhältnis maßgeblich.
Ob hiernach die Heizungs-Reparaturkosten, die von der Frau in Auftrag gegeben werden, ausgleichspflichtig sind, wird sich somit aufgrund der - hoffentlich - getroffenen Vereinbarungen beurteilen.

Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2007 15:53
(@matraj63)
Rege dabei Registriert

Hallo Nichtaufgeber!

Eine Vereinbarung ist bisher noch nicht getroffen, der klärende Notartermin steht noch aus. Ich bin ja auch erst recht frisch ausgezogen (01.10), Kosten wie Strom, Gas, Wasser, Grunderwerbsteuer, Kita, Autos etc. trage ich zur Zeit noch komplett allein, quasi als Trennungsunterhalt, mündlich hatten wir jetzt den 01.11. ausgemacht, um Zählerstände abzulesen und die Verorgungsverträge zu ändern / kündigen.
Habe bisher eigentlich meine Energie auf das Durchsetzen des Wechselmodells verwandt und dann auf die Renovierung der Wohnung, die Hausratsaufteilung, an so eine Situation habe ich nicht gedacht...Die Hausgeschichte wollten wir mithilfe eines gemeinsamen Notars / Anwaltes klären, das steht aber noch aus...
Hast du mal einen Link oder weitere Infos zu so einer Vereinbarung oder wird das beim Notar gemacht?
Shit, schon wieder ein Punkt, wo ich wie der Ochs vorm Berge stehe...

LG
Frank

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2007 16:19