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Hausverkauf

 
(@Rasputin73)

Moin,

nachdem ich zwei Jahre lang versucht habe das Haus zu halten stehe ich nun in der Privatinso udn das Haus beim Makler. Mit der Bank habe ich den Deal erzielt das Haus vorerst weiter anbieten zu können damit ein höherer Verkaufspreis erzielt werden kann.  Käufer ist da, Bank ist einverstanden. Problem: DEF wohnt mit unserer Tochter darin und hat angekündigt den Verkauf blockieren zu wollen sofern sie KEINEN Zugewinn vom Haus bekommt.
Haus ist mein alleiniges Eigentum, sie steht in einem Kredit drin ( 23.000 Euro ) den ich 6 Jahre lang bedient habe und der nun zur Insotabelle angemeldet ist. Hauptkreditforderung 136.000 Euro, ich alleiniger Kreditnehmer, Bank ist mit VK Preis unter der Forderung einverstanden.
Wir haben im Haus Fenster erneuert und das Dach gedämmt. Laut Anwältin KEIN ZUGEWINN sondern Instandhaltung. Daher aus ihrer Sicht KEIN ZUGEWINN beim Haus zumal die Immopreise in den letzten Jahren massiv runter sind. Das haus wurde für knapp 150.000 gekauft.
Darauf sitzen doch nur Schulden und der Wert dürfte inzwischen auch unter der Restforderung liegen.
Frage: KANN SIE VERKAUF BLOCKIEREN? MÖGLICHKEIT DIES ZU UMGEHEN? KOMMUNIKATION UNMÖGLICH.

LG
RAS

Zitat
Geschrieben : 28.09.2011 08:25
(@cappi67)
Rege dabei Registriert

Moin Rasputin,

so eine Geschichte habe ich gerade hinter mir gebracht. Exilein wollte ihre Zustimmung zum Hausverkauf (sie wohnte mit den Kindern noch drin) mit der Forderung nach mehr Unterhalt verknüpfen.

DEF wohnt mit unserer Tochter darin und hat angekündigt den Verkauf blockieren zu wollen sofern sie KEINEN Zugewinn vom Haus bekommt.

Das nennt man Erpressung, denn was hat der Hausverkauf mit Ihrer Forderung nach Zugewinn zu tun ? Wenn es einen Anspruch auf Zugewinn geben sollte, kann sie den vor Gericht einklagen und wird darüber ein Urteil bekommen. Aber Hausverkauf ist eine Sache und Zugewinn ist eine andere Sache.

Versuche alles jetzt schriftlich festzuhalten zu welchen Bedingungen du das Haus verkaufen könntest wenn deine Ex einverstanden wäre. Teile deiner Ex mit, daß ab jetzt jede Summe die unter diesem Wert liegt deine Forderung an sie darstellt und sie Schadenersatzpflichtig gemacht wird.

Meine Anwältin hat damals der Anwältin meiner Ex geschrieben, daß einer Erpressung nicht nachgegeben wird und falls der Verkauf wegen ihr scheitert und das Haus in die Inso geht Exileinchen Schadenersatzpflichtig gemacht wird. Die RA von Exilein sollte auf ihre Mandantin einwirken....

Danach hat bei mir alles geklappt und das Haus ist mittlerweile Verkauft.

Vielleicht liegt es bei mir auch daran, dass die Einflüsterer meiner Ex sich z. Zt. gegenseitig zerfleischen und von der Seite keine Stimmung gemacht wurde. Aber wer weiss das schon ?

LG Cappi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2011 10:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Also ich wüsste nicht, aufgrund welcher Rechtsgrundlage Exi den Verkauf verhindern könnte.
Du bist für den Verkauf ja nicht auf ihre Zustimmung angewiesen.

Wie Cappi schon sagte, kann sie ihren Anspruch auf Zugewinnausgleich ja unabhängig vom Verkauf geltend machen.

Wie jeder Mieter kann sie natürlich den Verkäufer vergraulen, indem sie die Besichtigung verhindert oder das Haus in einen saumäßigen Zustand versetzt.
Wie man dagegen ankommt, weiß ich aber auch nicht.

Was hat sie denn genau vor?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2011 10:40
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ras,

bis zur Scheidung wirst Du mit einem Hausverkauf gegen ihren Willen voraussichtlich keinen Erfolg haben.

Ihre Blockademöglichkeit ergibt sich aus § 1365 BGB (hierbei ist vorausgesetzt, dass Du nicht über anderweitiges großes Vermögen verfügst).

Nach Scheidung hast Du die Möglichkeit einer Räumungsklage - Ausgang ungewiss, vor der Scheidung wirst Du vorhersehbar damit scheitern - vgl. Hinweis in diesem Thread (alternativ verkaufst Du mit ihr drin - ob ein Käufer das Risiko mitgeht ?).

Richtig ist Cappis Hinweis hinsichtlich Schadensersatz, fraglich allerdings, ob sich das je erfolgreich durchsetzen lässt.

Stichtag für das Endvermögens hinsichtlich Zugewinn ist das Datum der Zustellung des Scheidungsantrags (ist der schon gestellt?), d.h. sie hat ein nachvollziehbares Interesse, dass das Haus nicht unter Wert verkauft wird (da der Verlust dann auch zu ihren Lasten ginge, wohingegen eine Wertsteigerung sich positiv (aus ihrer Sicht) auf den Zugewinn auswirken würde.

Ob eine potenzielle Wertsteigerung vorliegt, wäre ggf. durch teure Gutachten (und teure Gegengutachten) zu beweisen.
Ob eine solche Wertsteigerung aus Instandhaltungsmassnahmen, Verschönerungsarbeiten, Modernisierung oder den Zuzug prominenter Nachbarn resultiert, ist völlig unerheblich.

Dennoch: Ich denke, Ihr solltet sie anschreiben, mit Räumungsklage und Schadensersatz drohen und darauf hinweisen, dass Zugewinn ein separat zu klärendes Thema ist.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2011 10:59
(@Rasputin73)

Hallo @all.

Die Scheidung ist noch nicht durch. Antrag wurde im Juli 2010 zugestellt. Anhörungen und Termine sind inzwischen vertstichen und mir vergeht so langsam jegliche Lust. Kommunikation gleich null, Sie hat meinem Makler mitgeteilt dass sie da ja mit unterschreiben muss und dies erst machen würde wenn sie anteilig den Zugewinn bekommt. Mein Makler schätzt den Wert der Hütte noch auf 120.000 Euro. Daher erscheint mir die Forderung nach Zugewinn sinnlos. Klar, könnte ich die Hütte für 200.000 Euro verkaufen dann wäre die Forderung berechtigt.
Die Frage ob sie auszieht nach dem Verkauf ist auch nicht geklärt, auch daran könnte der Verkauf scheitern was dazu führt das das Haus in die Versteigerung geht.
Wann die Scheidung durch ist steht in den Sternen. Die Anwälte zoffen sich um Rückstände aus den letzten Monaten für TU. Ist inzwischen aber bei der Inso Tabelle angemeldet. Neue Berechnung KU und TU ist nach der Eröffnung erfolgt und wird auch von mir geleistet.
Ich will einfach endlich nur geschieden werden und diese Hütte loswerden.
:gunman:

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2011 11:12
(@Rasputin73)

...und wie kann die Hütte die auf mich läuft, und die von mir Kredittechnisch bedient wurde, die noch mehr Schulden unterm Dach hat als sie Wert ist als Vermögen gewertet werden?
LG

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2011 11:41
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

Ich will einfach endlich nur geschieden werden und diese Hütte loswerden.

... und was hat Deine Anwältin zur Beschleunigung des Scheidungsverfahrens veranlasst ?
In meinen Augen ist das Baustelle Eins (Folgesachen abtrennen ?).

...und wie kann die Hütte die auf mich läuft, und die von mir Kredittechnisch bedient wurde, die noch mehr Schulden unterm Dach hat als sie Wert ist als Vermögen gewertet werden?

Indem behauptet wird, dass die Hütte bei Eheschliessung nichts wert war und jetzt eben deutlich mehr.

Beim Zugewinn wird geschaut, wer während der Ehe um wieviel reicher wurde und der der mehr reicher wurde, muss nen Ausgleich zahlen ...
... wenn Dein Endvermögen in Summe negativ ist (und nach Deiner Darstellung scheint es so), brauchst Du allerdings nix ausgleichen (§ 1378(2) BGB).

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2011 13:13
(@Rasputin73)

Hi United,

abtrennen nicht machbar, da Unterhaltsprüfung anhängig.

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2011 13:16