Hausrat wird vermie...
 
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Hausrat wird vermietet nun defekt - wer zahlt?

 
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Moin moin,

Meine BaldExe wohnt in meiner ETWohnung. Sie zahlt Miete, auch gesondert für dieEBK.
Die EBK wurde in der Ehe angeschafft. Bei Hausrataufteilung, hat sie aber mit unrerschrieben, das mir die Küche gehört.

Da noch weiterer Hausrat aufgeteilt werden muss und ich alles andere nehmen sollte sie die Küche will und ich das nicht will, weil ich der Meinung bin, dass sie mir gehört.
Habe sie bezahlt und sie hat ja auch unterschrieben. Sie hat das dem Anwalt übergeben,  der das mit als 3. Folgesache eingereicht hat. 1. Anhörungstermin ist nächste Woche.

Jetzt ist der Kühlschrank defekt, läuft nur noch auf höchster Stufe mit viel zu hoher Temperatur (Küche ist 10 J alt)
BaldExe braucht also einen neuen Kühlschrank. Ich kaufe den nicht, weil nicht geklärt ist, wem die Küche zugesprochen wird.

Wer muss den neuen Kühlschrank zahlen? Darf sie dafür die Miete mindern? Hat sie zumindest angekündigt.
Wird nächtse Woche schon entschieden wer die Küche bekommt?

Gruss Karlo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2011 12:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Grundsätzlich ist es so, das bei mitvermeiteter Küche der Vermieter für den Ersatz defekter Geräte zuständig ist. Ausnahme wäre, wenn der Miter diese vorsätzlich beschädigt hat(bei einem so alten Kühlschrank aber unwahrscheinlich).

Du hast 3 Möglichkeiten.

1. Du wartest die Entscheidung vor Gericht ab und handelst dann.

2. Du bezahlst einen neuen Kühlschrank. Stellst aber schriftlich klar, das dieser dein Eigentum ist und nicht in ihr Eigentum übergeht, wenn ihr die Küche zugesprochen wird.

3. Du schluckst die Mietminderung (die in diesem Fall zulässig ist), lässt sie sich ihren eigenen Kühlschrank kaufen, den sie dann bei Auszug auch mitnehmen kann.

4. Sollte ihr die Küche zugesprochen werden, wird sie die Miete um den Küchenmietanteil ja auch wieder mindern.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2011 12:52
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
Oh je, bei euch geht es wohl um jede Schraube.

Wenn sie für die Küche Miete an dich bezahlt, bist du auch verpflichtet für die Funktionsfähigkeit zu sorgen.
Wenn sie sich einen neuen Kühlschrank kaufen muss, kann sie natürlich die Miete mindern, da der Kühlschrank bestandteil der Küche ist/war.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2011 12:55
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

mach nicht lange rum und kaufe einen gebrauchten Kühlschrank - sollte sich zwischen 20 - 50 Euro bewegen und du hast wieder an einem Punkt ruhe - was weitaus mehr Wert ist als so mancher Euro.

M.E. tut es so ein altes Billigteil, da m.W. Hausrat nach 10 Jahren den Wert 0 Euro hat bei Scheidungsangelegenheiten - korrigiert mich wenn ich irre.

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2011 13:22
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Moin,

Termin ist abgesagt wegen Folgesachen von BaldExe  :gunman:
Solange nicht geklärt ist, wem sie gehört kaufe ich gar nichts. Sollte sie sich umentscheiden, bekommt sie einen neuen K-Schrank.

Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2011 17:20
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

oin karlo,

tu dir und deinem wohlbefinden einen gefallen und kauf einen billigen kühlschrank bei der bucht, stell den der km hin und jut is - steigert deine lebensqualität und das für ein paar euronen.

ändere das was du ändern kannst und lass dich nicht auf "kleinkriege" ein bzw. spiel da nicht mit es gibt bestimmt wichtigeres in deinem leben...

gruss zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2011 18:19