Hausrat und Auto - ...
 
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Hausrat und Auto - gemeinsames Eigentum und Alleineigentum

 
(@rabenkoenig)
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Hallo zusammen,
meine Noch-Frau und ich haben mittlerweile einen (leider erst mündlichen) Kompromiss errungen, der die gemeinsame Immobilie betrifft und eine Auszahlung der hälftigen Tilgungsleistung an meine Frau vorsieht als Ausgleich für eine Überschreibung ihrer Haushälfte (die emotional damit verbundenen Pferdefüsse erwähne ich an dieser Stelle lieber nicht).

Für den Hausrat meine ich verstanden zu haben, dass die Gegenstände, die bereits vor Eheschliessung im Eigentum eines der Noch-Eheleute waren, diesem wieder "zurückgegeben" werden (soweit billig), während die in der Ehezeit angeschafften Gegenstände mehr oder minder gerecht zwischen beiden aufgeteilt werden. Könnte also im Extremfall theoretisch bedeuten, dass derjenige, der mit "studentischem" Haushalt (sprich Matratze, Stuhl, Tisch und Regal) eingezogen ist, damit auch wieder auszieht, wenn keine Anschaffungen in der Ehe erfolgten?

So extrem ist es natuerlich nicht, klar gab´s Anschaffungen: Problematisch wird es wohl mit dem grössten Haushaltsgegenstand, dem Fahrzeug. Dieses wurde 2003 neu angeschafft und hälftig aus meinen "vorehelichen" Rücklagen und hälftig durch eine Überweisung meiner Eltern auf mein Konto bezahlt. Hauptsächlich genutzt wird es durch mich mit dem Zweck, die Kinder zu kutschieren und Einkäufe zu erledigen, ist also wohl in dieser Hinsicht ein Haushaltsgegenstand.  Allerdings muss ich auch gelegentlich nachts "notfallmässig" zur Arbeitsstelle gelangen, Zeit ist dem Moment ein wesentlicher Faktor und das Ausweichen auf Taxi/Fahrrad nicht möglich. Bin in einer solchen Situation auf das Auto angewiesen (solchen Zwängen ist meine Frau nicht ausgesetzt). Zudem würde ich, selbst wenn ich den Wagen mit einem Restwert von 10TEUR übernehmen würde, in einer Rechnung auf Zugewinn u.a. auch wg. der mit dem Kauf der Immobilie verbundenen Kosten keinen Gewinn verbuchen, mein theoretisch "negativer" Zugewinn würde nur reduziert. Ich kann daher keine Ungerechtigkeit erkennen, wenn ich den Wagen zum Nulltarif übernehme, die Alternative hiesse doch, dass meine Noch-Frau einen hälftigen Ausgleich finanzieren müsste? Oder?

Für einen klärenden Kommentar bin ich dankbar und grüsse freundlich
rabenkoenig

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2008 01:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin rabenkoenig,

kannst Du das Modell mit der hälftigen Tilgungsleistung mal mit Zahlen untermauern? So ganz verstehe ich es nämlich nicht.

Zum Auto: Du schreibst selbst, dass es die "Familienkutsche" ist. Ein solches Fahrzeug zählt üblicherweise nicht zum Zugewinn, sondern zum Hausrat. Und weil man es nicht teilen kann, beansprucht es nicht selten (erfolgreich!) der, der die Kinder "besitzt". Ich weiss jetzt nicht, wie weit Eure Überlegungen in Sachen Wechselmodell zwischenzeitlich gediehen sind; die Aussicht auf ein properes und wertiges "Gratis-Auto" könnte die Einigungsbereitschaft Deiner Noch-Frau in Sachen Wechselmodell - neben allen sonstigen finanziellen Überlegungen - allerdings empfindlich einschränken.

Kann man die Kiste nicht einfach verkaufen und zwei kleinere Autos anschaffen, bevor dieses "Kind" auch noch im Brunnen liegt?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2008 19:42
(@rabenkoenig)
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hi brille,
zum Ausgleich bei Überschreibung der Immobilie auf mich stand der Vorschlag im Raum, die bis zur vertraglichen Fixierung aufgelaufenen Tilgungsleistungen auf einen 180TEUR Kredit von dann ca. 7.5-8 TEUR zur Hälfte (sprich 3.75 - 4TEUR) an den weichenden Partner (meine Frau) auszuzahlen. Ist in meinen Augen ein fairer Vorschlag. Wäre für sie ja auch Zugewinn.

Zum Fahrzeug: aber weil es nicht teilbar ist und trotzdem "wertig", sollte doch sicher ein Ausgleich geschaffen werden, egal wo die Kinder sind, insb. dann, wenn eine entsprechende Leistungsfähigkeit des Übernehmenden gegeben ist, oder? So wie es im Moment aussieht, ist meine Frau etwas kompromissbereiter: die Kinder sollen mit ihrem Hauptwohnsitz weiter im Haus bleiben, ich soll im Haus bleiben und wenn eine neue Partnerschaft eine räumliche Umorientierung notwendig macht, dann ist sie bereit auszuziehen. Allerdings möchte sie im Haus ein Zimmer "mieten", das quasi nicht kündbar sein soll, solange die Kinder hier wohnen, quasi als Garant eines freien Zugangs zu den Kindern...(das ist der Pferdefuss). Ich befürchte nicht, dass das "möblierte Zimmer" der Hebel ist, um mich als zukünftigen Eigentümer auszuweisen. Zugleich ist mir schon die potentielle Konfliktgefahr aus einer solchen Situation bewusst. Aber in den vielen Schritten auf dem Weg zu einer vernünftigen Einigung möchte ich das Erreichte so auch erstmal verbindlich fixieren (insb. Immobilie) und hoffe, dass die doch sehr naiv-optimistische Sichtweise meiner Frau auf ein mögliches zukünftiges Zusammenleben dann einer realistischeren Betrachtung weicht (ohne das ich dabei zu Schaden komme). Zumal es einen potentiellen zukünftigen Partner im Orbit meiner Frau gibt (das ist derjenige, der auch am Anfang des ganzen Schlamassels beteiligt war), der gleichfalls ihre Träume von einem engen Zusammenleben als naiv bezeichnet, dessen Existenz aber offenbar meine Frau kompromissbereiter macht (schliesslich will sie ja ihre Energie für die neue Beziehung einsetzen und nicht für einen Grabenkrieg :)).
Zusammengefasst bin ich also optimistisch, dass Haus, Kinder, Auto bei mir verbleiben; wohl aber leider auch eine zumindest momentan glückseelige Noch-Frau in engem Kontakt...
rabenkoenig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2008 01:09
(@panther)
Schon was gesagt Registriert

Hallo rabenkönig,

also mal im ernst, du bezeichnest die Sichtweise deiner Frau als naiv-optimistisch.....Sorry, ich finde das ist genau Deine Sichtweise. Schön für Euch und ich wünsche Dir das wirklich, dass alles gut geht. Aber glaubst Du im ernst daran, das so eine WG mit so einem Zugeständnis auf Dauer sinvoll ist. Vielleicht solltest Du auch mal daran denken, das Du eventuell auch mal eine neue Beziehung hast und wie würde das denn dann Deine im Orbit schwebende die Situation einschätzten. Es gibt mit Sicherheit auch Trennungen wo das alles wunderbar funktioniert und man gerne zusammen Kaffee oder Tee trinkt, aber das kann man auch, wenn man die Ex-Frau nicht als Untermieter eingenistet hat. Das führt mit Sicherheit in irgend einer Weise zu Problemen.

Nun zu Deinem Auto: Wenn Sie das Auto zu 50% während der Ehe genutzt hat und die Kinder bei ihr sind, wird Sie das Auto vom Gericht zugesprochen bekommen. Auch wenn das Auto für Dich notwenig sein sollte um auf die Arbeit zu fahren.
Ich war bis zum OLG Hamm maschiert und wollte meinen schönen 5er BMW behalten, den meine Ex- in keinster Weise mitfinanziert hatte. Das Gericht hat ihr das Auto zugesprochen (Hausratsgegenstand) und zwar so lange, bis wir geschieden waren. Das stand auch so im Urteil drin. Ob ich auf die Arbeit kam oder nicht, war den schwarzen Roben völlig egal. Weiterhin hat meine Ex den BMW nach fast zwei Jahren Benutzung zu einem Lack-Totalschaden verbraucht. Weder Inspektionen noch sonstige Reperaturen wurden durchgeführt. Das heißt ein Hausratsgegenstand ist nicht unendlich haltbar und in welchem Zustand er dann zurückgegeben wird interessierte auch keinen von den hohen Herrn. Ebenso hat mein damaliger Anwalt auch keinen Hinweis darauf gegeben, dass man hier eine Vereinbarung treffen sollte, bzw. gerichtlich festhalten sollte, das das Auto vorher und nachher begutachtet wird. Ich würde Dir raten darauf zu achten, falls ihr in dieser Art und Weise eventuell eine Vereinbarung treffen möchtet.
Denn hier war es mit Sicherheit Absicht diesen Hausratsgegenstand ohne Pflege und Wartung einfach nur zu gebrauchen. 😡

LG Panther

EINE EX-FRAU KANN WIE EINE CHRONISCHE KRANKHEIT WERDEN, GEGEN DIE KEIN KRAUT GEWACHSEN IST

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Geschrieben : 03.01.2009 16:50
(@rabenkoenig)
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Hi Panther,
manche Frauen setzen dann den Begriff "Gebrauchsgegenstand" doch radikal in die Wirklichkeit um...(quasi als "Verbrauchsgegenstand"). Was ich aber indirekt Deinem Beitrag entnehme: ohne den "vorsätzlichen" Verbrauch hättest Du zum Zeitpunkt der Scheidung Deinen Wagen zurückerhalten, einen Wagen, der im Trennungszeitraum dem Transport der Kinder diente!? Bis auf den "normalen" Wertverlust in diesem Zeitraum hättest Du keine finanziellen Einbussen erlitten diesbezüglich. Klingt doch nach einem Kompromiss, wenn alles vernünftig gelaufen wäre und der Wagen pfleglich behandelt worden wäre. Heisst also auch, dass ein "unteilbarer und wertvoller" Haushaltsgegenstand wie der Wagen nicht einfach ohne Ausgleich für immer "futsch" sein muss, nur weil die Frau einen fahrbaren Untersatz benötigt. Wie kam es denn zu der richterlichen Entscheidung, dass sie den Wagen hat zurückgeben müssen? Konnte "innerhalb" des Hausrats kein Ausgleich geschaffen werden? Jedenfalls werde ich Deinen Beitrag als Anregung nehmen, auch den Umgang mit dem Wagen zu kodifizieren, so dass daraus kein "Verbrauchsgegenstand" auf meine Kosten wird.

Die Gedanken, die Du im ersten Absatz darlegst, haben mir schon viele schlaflose Nächte bereitet und haben an anderer Stelle im Forum auch schon ihren Niederschlag gefunden. Ich teile Deine Ansicht, dass das WG Modell allenfalls eine möglicherweise komplikationsbehaftete Zwischenlösung sein kann. Gerade eine ungefestigte Beziehung im Zeitpunkt ihrer Entstehung kann doch durch eine Ex-Frau in unmittelbarer Nähe empfindlich gestört werden. Wahrscheinlich haben nur wenige "im Orbit Schwebende" für eine solche Konstruktion auf Dauer Verständnis. Abgesehen von dem eigenem emotionalen Balast, der eine Kontaktaufnahme nun nicht gerade beflügelt. Nur kann und will ich die Situation auch in Anbetracht der beiden Kinder nicht im Hau-Ruck Verfahren lösen. Ein Wechselmodell mit zwei Residenzen lehnt meine Frau nämlich derzeitig ab, sie akzeptiert jedoch momentan das WG Modell und bietet auch "bei einer dann nicht mehr tragbaren Situation in diesem Modell" ihren Auszug an. Die Frage ist nur, ab wann die Bedingung "untragbar" gilt. Ob dies nur für eine neue Beziehung von ihr oder auch für eine Beziehung von mir gilt. Und an dieser Stelle versuchen wir gerade mittels Mediation die Optionen auszuloten. Vielleicht ist diese "Politik der kleinen Schritte" ja auch falsch, vielleicht vertage ich/vertagen wir nur die Probleme in die Zukunft. Doch bin ich weiterhin naiv-optimistisch (zusammen mit meiner Frau), dass wir uns auch in Zukunft für weiter Absprachen und Umwälzungen gemeinsam an einen Tisch setzen können.

Danke
rabenkoenig

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Themenstarter Geschrieben : 04.01.2009 01:53
(@rabenkoenig)
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Hi an die Kundigen,
nachdem meine Frau über Eigentumsverhältnisse im Hausrat zuweilen doch merkwürdige Vorstellungen anklingen lässt (Geschenke von ihren Eltern gehören ihr, Geschenke von meinen Eltern uns...(?)), möchte ich doch noch mal meine Einstellung zum Auto beleuchten: Meiner Ansicht nach sprechen meherer Faktoren dafür, dass ich der Eigentümer des Wagens bin: Argument 1: der Wagen wurde als Ersatz für meinen vorehelichen Wagen angeschafft, ist also quasi ein Surrogat (BGB 1370, falls es den Paragrafen noch gibt), hilfsweise Argument 2: Widerlegung der Eigentumsannahme (, dass beide Ehegatten Eigentümer sind), weil das Fahrzeug aus meinen Barmitteln aus vorehelicher Zeit und einer Schenkung angeschafft wurde. Notfalls könnte man sich über die Schenkung streiten und annehmen, dass die an uns beide ging. Dagegen wehrt sich in mir aber die o.g. Grundeinstellung meiner Frau, dass Geschenke ihrer Eltern IHR gehören...
Liege ich mit meinen Argumenten denn so falsch?
Liebe Gruesse
rabenkoenig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2009 16:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du diese Argumente schriftlich untermauern kannst, ist das schon mal was, aber noch lange keine Erfolgsgarantie.

Genau wissen wirst du das erst, wenn der Richter dir seinen Standpunkt mitgeteilt hat.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2009 17:01
(@rabenkoenig)
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Hallo,
zum Thema Auto habe ich aus aktuellem Anlass eine Nachfrage: vor drei Wochen hat sich der (glücklicherweise vollkaskoversicherte) Wagen in einem wirtschaftlichen Totalschaden in Wohlgefallen und einen erklecklichen Restwert "aufgelöst". Meine eingängliche Schätzung in diesem Thread entspricht ganz gut der gutachtlichen Schätzung (ca. 10TEUR). Das Geld haben meine Frau und ich zunächst (?) so aufgeteilt, dass ihr ein Viertel zusteht und mir drei Viertel (zur Erinnerung: hälftig wurde das Kfz durch meine vorehelichen Ersparnisse finanziert, hälftig durch eine Schenkung meiner Eltern während der Ehe; von dieser Schenkung billige ich ihr die Hälfte also zu!).
Mit jeweils einem Viertel haben wir sodann sinnvollerweise einen ehelichen zinsträchtigen Dispokredit abgelöst, womit bei ihr 0 EUR verbleiben, bei mir noch 5TEUR. Nunmehr ist sie der Überzeugung, dass sie kein Kfz mehr braucht. Sie möchte "ihr" Geld lieber in Fortbildungen, Freizeitgestaltung, Zweitwohnung stecken. Ich hingegen möchte - insb. da ich auch frühmorgens unter Zeitdruck auf dem Weg zu Arbeit die Kinder zur Betreuung bringen muss -  wieder einen Wagen anschaffen, für den ich dann alleine die Unkosten tragen würde.
Wie stelle ich es richtig an, dass ich nicht am Ende (bei Scheidung) von meiner Frau mitgeteilt bekomme, dass es sich bei dem Fahrzeug dann wieder um einen Hausratsgegenstand handelt, den ich abzugeben habe? Kann man das "privat" vertraglich festlegen? Oder sollte ich besser einen "Familienangehörigen" als Halter auftreten lassen, von dem ich dann den Wagen "miete"?
Gruss rabenkoenig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2009 14:43
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was spricht dagegen wenn deine Eltern den  Wagen kaufen (Eigentümer im Kfz-Brief eingetragen sind) und dir unentgeltlich zur Verfügung stellen? Du kannst auch Versicherungsnehmer sein, das ist egal. Und im Kfz-Schein kann als Standort-Adresse deine angegeben sein.

Das wäre die beste Lösung im Moment, in meinen Augen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2009 10:39
(@rabenkoenig)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
jetzt wird die Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs für mich aktuell. Wollte mich bei Euch nochmals vergewissern, wie ich keine Fehler begehe. Zur Situation: wir wohnen immer noch als Familie zusammen, formal könnte man als Rechtskundiger auch behaupten, wir seien auch nicht wirklich getrennt (Thema Wäsche, Mahlzeiten zusammen einnehmen, Einkaufen für alle). Die Konten haben wir aber seit erklecklicher Zeit getrennt und so sammelte sich bei beiden von uns auch wieder Geld an. Das Geld von meinem Konto (von dem ich hoffe, dass es mein Geld ist und darüber verfügen kann, s.u.) möchte ich in den Autokauf investieren. Nun existieren zwei Modelle für den Autokauf: In Modell (i) würden meine Eltern mir zusätzlich Geld "leihen" aus formalen Gründen zu einem niedrigen Zinssatz und ohne Tilgung, allerdings mit der Option, die Summe bei "Bedarf" (sprich im Falle von Begehrlichkeiten meiner DEF) zurückfordern zu können. Bei diesem Modell begrüsse ich zwar meine "Autonomie" als Fahrzeughalter auftreten zu können, doch sehe ich mich am Ende vielleicht in einer Situation wieder, in der der Hausratsgegenstand Auto bei meiner Frau landet und die (mögliche) Geldforderung beim Leistungsfähigeren (also mir). Modell (ii) sieht vor, dass meine Eltern den Wagen erwerben. Ich würde "mein" Geld dazugeben und schliesslich den Wagen geliehen bekommen gegen eine geringe "Gebühr". Dieses Modell scheint mir sicherer, der Wagen wäre quasi "exterritorial". Aber meine Frage: darf ich das Geld von meinem Konto so einfach überweisen? Oder wird mir später jemand vorhalten können, ich hätte Vermögen zur Seite geschafft.
Was würdet ihr machen?
lg
rabenkoenig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2009 20:39