Hausrat! Aufstellun...
 
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Hausrat! Aufstellung der Frau " Mit tollen Werten"

 
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

So nun geht der Streit weiter (Wundert mich auch nicht....)

Jetzt kommt die Austellung (Nach einem 3/4 Jahr, nachdem ich alles angeboten hatte) von Ihr...

Da stehen Werte drin die die Sachen nie gekostet haben... noch nicht mal neu...

Alles was Sie schon mitgenommen hat steht natürlich nicht drauf... auch das Wundert mich nicht... Gott sei Dank kann ich das aber alles beweisen!

Auch die Spielsachen die ich schon immer mitgeben wollte usw. stehen mit auf  "Ihrer Hausratsliste"

Sowie einige Dinge die mir meine Firma zum Arbeiten bereitstellt! Laptop, Drucker, Monitor Navigationssystem, Digitalkammera. Und natürlich alle meine Geburtstagsgeschenke die ich von Ihr bekommen habe..

Weiterhin Dinge die ich vor der Ehe schon hatte..

Was mache ich jetzt?
Alles geben. Küche rausreissen und gut ist?
Ich komme um vor Re-AW-Kosten und das kommt jetzt noch dazu?

MyJe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2007 18:44
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo MyJe,

du brauchst ja auch erst einmal nicht zum Anwalt.

Ich würde eine Aufstellung schreiben von den Dingen, die du ihr überlassen willst.

Die Geräte deines Arbeitsgebers kann sie nicht einfordern.
Die Dinge, die du vor der Ehe schon hattest, gehen sie auch nichts an. Kannst du das auch beweisen? Kassenbons, Quittungen o.ä.?

Über die Geschenke weiss ich nicht Bescheid. Ich würde überlegen wie wichtig dir diese Dinge sind und ein roten Schleifchen beim zurückgeben drumbinden (Ironie).

Wenn du die Spielsachen eh schon übergeben wolltest, steht dem ja nichts mehr im Wege.

Die Dinge, die sie schon mitgenommen hat, mit in die Liste. Ich würde hier aber die *Beweise* nicht dazulegen, sondern ersteinmal nur erwähnen.

Wieso willst du die Küche rauschmeißen? Fordert sie die auch?

Ich würde nicht zum RA laufen, sondern erst einmal eine Antwort abwarten. Der RA kann später noch einschreiten.
Schicke deine Post nur per Einschreiben mit Rückantwort an die Ex.

So würde ich es erst einmal versuchen.

Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2007 18:57
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Geräte deines Arbeitsgebers kann sie nicht einfordern.

Dafür kannst du dir sicher eine Aufstellung / Bestätigung vom AG anfertigen lassen.

Ansonsten mach es wie Tina geschrieben hat: Gegendarstellung ohne Rechtsbeistand. Beweise strategisch vorerst zurückhalten (ggf. erwähnen "Beleg xyz liegt vor")

Wenn das ein Rechtsstreit werden soll, wird's teuer! Vielleicht könnt ihr beide euch der Kosten halber doch noch einigen...!?

Gruß
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2007 22:31
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

Wie wäre es wenn ich die Dinge die mir jetzt schon seit Monaten zum Hals raushängen...

Anbiete und um dringenden Abholung bitte! Es sind wirklich nur die Dinge die ich vor der Ehe gekauft habe und behalten möchte!

Alles andere ist frei zur Verfügung.

Ich mache gerade eine Austellung nach deren Vorgaben in Word/Excel Die Werte übernehme ich so erstmal wie Sie es möchte. Wenn dann wirklich was für "Sie" als Streitwert da ist werde ich die ORiginal Rechnung präsentieren um den "Wirklichen" Streitwert darzustellen.

MyJe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2007 00:11
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

@Tina
Nun ja das mit den Spielsachen ist so:
Ich habe schon vieles rübergetragen. Was ich konnte. Einiges möchte meine Tocher auch bei mir haben... Anderes würde ich gerne rüberbringen. Habe ich auch schon. Da meine Kleinen das nicht in den 3ten Stock tragen konnten und ihc nicht darf stand es im Regen! Beide Kinde haben tränen geheult mein Vater ist fast die Wände hochgegangen und ich habe es dann nassgeregnet wieder eingepackt. Teilweise ist es auch dadurch zerstört worden...

Ich würde gerne, kann aber nicht. Aber vor Gericht möchte ich damit auch nicht. Ich habe alles getan und gemacht. Meine Tochter weint heute noch wenn sie so einige Dinge Sieht die verregnet sind.

Ich kann mich doch nicht teilen
Es geht zu 90 Prozent gegen mich trifft aber 100Prozent nur die beiden kleinen. Wer kann den da helfen? Jugendamt? ist ein Dreck genauso wie ein paar Prozent der Mütter (Nicht alle,.... bitte umbedingt beachten!)

Myje

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2007 03:29
(@midenkgolenk)
Rege dabei Registriert

äh    sorry...........Tina..  also  die Schreiben an die gegenseite  nur als Einwurfeinschreiben versenden weil nur dann gegeben ist das der Empfänger die Sendung erhalten hat!!!!

Weil ein Einwurfeinschreiben abgeholt werden muß wenn der Empfänger nicht zuhause ist und das Schreiben nicht holt(wozu er oder sie auch nicht verpflichtet ist)hat er es auch nicht bekommen.

und einwurfeinschreiben sind günstiger!

nur so angemerkt.........

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2007 08:21
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

das kenn ich aber anders:

Einwurfeinschreiben vs.

Einschreiben mit Rückschein
  weil nur dann gegeben ist das der Empfänger die Sendung erhalten hat!!!!

LG Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2007 08:29
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Ohne Rückschein ist nichts bewiesen! Wenn dann nur so. Und selbst dann ist immer noch noch nichts belegt - so sind die juristischen Tricks eben!

Ich habe schon vieles rübergetragen.

Das klingt doch wie "gleich nebenan", oder? Dann wird sich doch auch jemand finden lassen, der das Schriftstück als Bote einwirft. Ein Bote ist ein Zeuge! Damit wäre dieser Punkt belegt. Nur sollte es nicht grad ein Familienmitglied sein (Befangenheit etc.)
So hat man sich wenigstens die EInschreiben-Kosten gespart  😉

Gruß
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2007 09:11
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

in Deutschland ist es so, dass man verpflichtend postalisch erreichbar sein muß. Auch ein nicht abgeholtes Einschreiben mit Rückschein gilt als zur Kenntnis genommen (ansonsten könnte man ja auch behördliche Post, die nicht direkt übergeben wird, bis zum Sankt Nimmerleistag ignorieren).

Das simpelste wäre (wie von mir schon durchgeführt) einen entsprechenden Brief schreiben, eine Kopie mit ausdrucken/fotokopieren, die Kopie als "Kopie des am xx.xx.xxxx zugestellten Einschreiben" unterschreiben lassen (d.h. kann kaum behauptet werden, im EInschreiben war ein leeres Blatt - Einschreiben = Brief zugestellt, bedeutet nichts für den Inhalt), und den Zeugen den gesamten Weg vom Eintüten bis zum Postamt mitgehen lassen, so dass ein lückenloser Weg nachweisbar ist.

Nebenbei ist es egal, ob es ein Einschreiben mit Rückschein ist, ein anwaltliches Schreiben oder ein Einwurfeinschreiben. Die Zustellung läßt sich nachweisen, und wie gesagt ist die Rückweisung des Einschreibens mit Rückschein ebenfalls als zugestellt zu betrachten, ich würde dann den Brief ungeöffnet weglegen.

Es ist zwar irgendwie traurig, dass zivilisierte Menschen meinen, einfach mal Grenzen, egal ob der Höflichkeit oder des normalen Menschenverstandes, nach Gutdünken aushebeln zu können, aber ich bin der Meinung, dass man dann einen Schritt voraus sein sollte.

Zum Hausrat selber:
§ 8 Abs. 2 Hausratsverordnung ist da relativ eindeutig.
- Dinge von vor der Ehe gehören dem jeweiligen Ehepartner, der sie angeschafft hat. Das gilt auch für Ersatz, z.B. wenn eine mit eingebrachte Kühltruhe ersetz wird durch eine neue.
- Strittig können nur DInge sein, die definitiv dem Hausrat gedient haben, beispielsweise besagte Küche. Der Computer fällt schon deswegen raus, weil er erstens Eigentum des Arbeitgebers ist und wäre es zweitens auch, wenn er nachweisbar nie von der Frau  benutzt wurde, weil er nur für dienstliche Dinge genutzt wurde, selbst wenn er nicht dem Arbeitgeber gehören würde.

Als Faustregel lässt sich aufstellen: Gegenstände, die für den angemessenen Lebensbedarf der Familie angeschafft werden, sind gemeinsames Eigentum, während Luxusgegenstände Alleineigentum desjenigen Ehegatten sind, der sie angeschafft hat. Der Esstisch ist also gemeinsamer Hausrat, während die antike Vitrine im Zweifel Alleineigentum des Ehegatten ist, der sie angeschafft hat.

Spielsache, Kinderzimmereinrichtung etc. pp. wie auch Kleidung kann man einer Person eindeutig zuordnen und gelten damit als Eigentum der Person und sind damit kein Hausrat.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2007 11:09
 Uli
(@Uli)

§ 8 Abs. 2 Hausratsverordnung ist da relativ eindeutig.
- Dinge von vor der Ehe gehören dem jeweiligen Ehepartner, der sie angeschafft hat. Das gilt auch für Ersatz, z.B. wenn eine mit eingebrachte Kühltruhe ersetz wird durch eine neue.

In dem Glauben war ich auch mal. Stimmt aber offenkundig so nicht. Ich war auch mal so irrsinnig auf Herausgabe meines Eigentums zu klagen. Hat ausser Kosten kaum etwas gebracht. Der Richter gab mir aber zu verstehen, dass ich mitnichten darauf bauen dürfe, dass all das, was ich schon vor der Ehe besaß, automatisch mir gehören würde. Als Beispiel nannte er mir ein Waschmaschine. Wenn ich die mit in die Ehe gebracht hätte und Exchen mit Kids keine Waschmaschine haben, so bekäme das Exchen die Waschmaschine zugesprochen, weil ihr Bedarf größer ist. Ein Ausgleich könnte dann nur in Geldform passieren, wobei solche Sachen grottenschlecht bewertet werden.

Unterm Strich läßt sich sagen: Irgendwie versuchen den Hausrat ohne Gericht zu teilen. Ansonsten bezahlt man in jederlei Beziehung nur drauf.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2007 13:53




 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

verstehe ich das jetzt richtig?!

Also ich habe alle Sachen hier stehen! Sie will auf Herrausgabe Klagen mit "Überhöhten Werten" Sie hat schon einen neune Hausstand vom Arbeitsamt gezahlt bekommen auch eine neue Waschmaschine! Meine ist mein Eigentum und nun schon 11 Jahre Alt! Somit ist Ihr bedarf doch schon gedeckt...

Weiterhin habe ich gar kein Problem Tisch, Küche, Schränke, Kinderzimmer rauszugeben. Ich möchte da gar nicht drauf rumsitzen.

Sie hat eine Liste losgeschickt die sie vorab haben möchte. Dort sind die Dinge aufgeführt und auf ihre "Klageliste" genauso. Natürlich sind die Dinge die sie vorab vordert nicht mit Werten belegt. Aber auf der andern Liste schon.

Die Herrausgabe der Vorabliste steht nichts im Weg. Ich habe dahinter die Werte getragen und um den Termin der Abholung gebeten.

Die zweite Liste schicke ich zurück mit der bitte um Mitteilung welche Dinge Sie haben möchte. Werte habe ich alle ausgetragen. Und weiterhin wann Sie diese abholen möchte.
Termin ist der 15.02.2007 bis dahin möchte ich Info haben. Was Sie haben möchte.

Was passiert danach... wenn Sie sich jetzt immer noch nicht meldet? Ich habe schon vor einem 3/4 Jahr versucht den Hausrat zu teilen... da kam nix zurück, hat mir nur 359 EURO Anwaltsgebühren gekostet..

Wenn ich jetzt nach dem 15.02. von mir aus schweige - Verklagt Sie mich bestimmt. Aber mehr als Geben kann ich doch nicht. Werde ich dann verurteilt? Klar verklagt Sie mich auf Armenschein. Da kann ich ja Wiederspruch einlegen. Wenn ich dann den ganzen Schriftwechsel dort einreiche... müsste doch die Klage abgewiesen werden den ich möchte ja geben.
Nur Hinterhertragen will ich nicht mehr

Myje

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2007 22:43
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

wenn der Anwalt nebenbei gesagt dann nach meiner Zusage das Sie alles haben kann (natürlich werde ich die Sachen die ich nicht besitze dort nicht abgeben) dennoch klagt macht er sich doch zum Gespött!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2007 00:00
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

Vorgehensweise:

Ich habe jetzt 2 Listen hier. Eine wo meine Ex vorab Anspruch erhebt und eine mit Gegenständen im Haushalt..

Erstmal zur Situation
Seit einem 3/4 Jahr getrennt lebend. Sie ist weg aus der Wohnung. Ich habe ihr sofort Angeboten Gegenstände mitzunehmen und auch viele Dinge nachgebracht!. Zeugen vorhanden (Ihre Eltern, Schwestern usw.) Daraufhin kam nix. Ich Idiot zum Anwalt und noch mal alles angeboten. Sie möge mitteilen was Sie haben möchte. Nix kam.

Ich habe also immer noch alles hier.
Jetzt kam das Schreiben von Ihrem Anwalt mit Vorabdingen die sie gerne haben möchte.

Folgende Punkte sind vorab rauszugeben:
Geschirr (Grüner Rand) 100 EURO
Bücher (Romane usw.) Nach meiner aufstellung ISBN (Alle ein mal gelesen, Amazon Preise Rausgesucht und mit 80% Bewertet 1500 EURO (Finde ich angemessen) (Liste der Bücher lasse ich von der Schwester Abhacken und bestätigen!)
Fotoalben. Negative gebe ich gerne Raus. Einige Alben natürlich auch so, Daneben habe ich geschrieben das Sie wenn sie jetzt Ordentlicher wird. könnten wir uns die Kosten natürlich auch teilen...
Fotos der Kinder von der Digitalkammera die noch nicht entwickelt sind (Alle auf 2 DVDs gepackt) Wird natürlich rausgegeben (Sogar Sicherheitskopie erstellt für Sie - Somit hat Sie es doppelt)
Mutterpass (Klar wusste gar nicht das der noch hier ist!) Natürlich sofort
Damenrad - 700 EURO kein Problem kann abgeholt werden
Besteck mit Goldrand 250 EURO
Zeugnisse/Versicherungsen. - Natürlich gerne was soll ich mit so einem **tsts - ID 2**. Mache mir aber Kopien.
Ergibt eine Summe von 2550 EURO

Hier habe ich die Liste abgeschrieben Werte danebengepackt und Jeweils geschrieben das ich das gerne übergeben möchte. Da ich wenig da bin habe ich den Mittgeteilt das diese Dinge bei der Schwester abgeholt werden können. Die werden mit mir noch mal alles Abhacken auf Vollständigkeit. Stehen ab den 31.01.2007 zur Abholung bereit.

Die andere Liste habe ich sauber abgeschrieben. Nichts entfernt an Gegenständen (Auch die der Firma nicht!) und dahinter Kästchen eingefügt Hierzu habe ich einen Brief erfasst: Bitte Ankreuzen welche Dinge Sie haben möchte. Damit es nicht wieder ein 3/4 Jahr dauert habe ich einen Termin von 14 Tagen auf den 15.02.2007 gesetzt bis dahin möchte ich Antwort was sie haben möchte.

Wenn dann Dinge dabei sind dich ich vor der Ehe gekauft habe oder der Firma gehören werde ich das mitteilen. Ich sehe aber das ich an Werten ein Guthaben von 2500 EURO habe.

Sollte nach dem Termin keine Antwort kommen werde ich nichts mehr tun. Ich habe auch geschrieben das ein Abholtermin mitgeteilt werden soll, damit ich dann alles sorgfälltig verpacken kann und bereitstellen kann. Weiterhin habe ich noc hmal auf meine Früheren Schreiben hingewiesen.

Diesen Brief werde ich von 4 Personen in meinem Beisein einpacken. Ich 2 Nachbarn und die Schwester. Alle wollen das per Unterschrift bestätigen ein Nachbar bringt mit Mir und den anderen diesen Brief in einer Versiegelten Tüte zur Post. Auch das lasse ich mir von denen bestätigen.

Das geht dann per Einschreiben raus.

Jetzt eine Frage:
Sie klagt immer nur auf Prozesskostenhilfe. Hier bekomme ich immer bei Klage Einreichung eine Zeit für den Einwandt mitgeteilt! Sollte dennoch geklagt werden werde ich dann alle Unterlagen (Rechtsanwaltschreiben, Bericht der Geschwister (Zeugenaussage) das ich gerne Gegenstände übergeben möchte..., Dieses Schreiben jetzt mit dem Angebot das sie ankreuzen möge was sie haben möchte) dort dann hinschicken. Mit der bitte um Klageabweisung. Da ich ja gewillt bin Gegenstände zu übergeben und das ich das schon mehrfach versucht habe. Aber nicht handeln könne da die Gegenseite mir nichts mitteilt und nur Staatskosten verplempern möchte.
Da ich generell bereit bin Gegenstände rauszugeben wäre eine Klage nicht haltbar.

Somit solle Sie doch dann jetzt mitteilen was sie haben möge. Vieleicht könnte das "Amt" hier ja Hilfestellung geben.

Erstens glaube ich nicht das der Anwalt sich so weit runterziehen lässt (Da er ja nur Pauschalkosten erhält)

Wäre diese Vorgehensweise jetzt korrekt? Oder mache ich Fehler?

MyJe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2007 09:40
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, MyJe,

nur kurzer tipp:
ich würde jetzt schon auf der liste, die du an ex schicken willst, vermerken, welche gegenstände 'nicht zur verteilung zur verfügung stehen, da firmeneigentum' bzw. vor der ehe in deinem eigentum bereits vorhanden (siehe § 8 hausratVO/beitrag Xe).
sonst musst du wieder auf eine reaktion warten und nochmal antworten.

gruss
ulli

p.s.: die o.g. gekennzeichneten gegenstände zählen wertmässig natürlich nicht zur verteilungsmasse!
p.p.s.: was/wen meinst du mit 'amt' (das hilfestellung geben könnte)?
p.p.p.s.: richter liiiieeeeben hausrat-verteilungs-verfahren  :gunman:
p.p.p.p.s.: und anwälte auch - wg. streitwert (steigt mit jedem buch, das beide haben wollen  :))

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 10:57
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

@Ulliberne
Also ok ich trage ein das dies und das nicht dazugehört
"Amt" meinte ich wenn Sie klage einreichen wird (Auf Gerichtskostenhilfe)... Die Gerichtskostenhilfe greift doch wenn man Zahlungsunfähig ist und es muss Aussicht auf erfolg haben. Den hat es aber ja schon vor der verhandlung. Ausserdem klar mögen Richter Hausratsklagen nicht. Aber es ist doch alles schon klar von meiner Seite... möchte doch geben.

Klar Streitwert... Anwälte lieben sowas... die lieben eigentlich alles weil es Geld gibt!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2007 12:31