Hallo,
meine Frage ist gegenüber allem anderen was hier so geschrieben ist sicher lapidar.
Also mein Mann und ich haben bei der Trennung "nur" den Hausrat aufzuteilen gehabt. Angeschafft wurde beides zu etwa gleichen Teilen.
Nun habe ich weil mein Mann zum Zeitpunkt meines Auszuges noch in dem Haus gewohnt und ja auch meine Tochter dort war zum besuchen,
sehr wenig mitgenommen, nur eine Couch, keine Elektrogeräte nix.
Ich möchte das auch nicht weiter aufwiegen.
Nun haben wir noch eine Abrechnung der gasrechnung bekommen und müssen 800,00 € nachzahlen.
Meint ihr, es wäre legitim meinen Ex zu fragen, ob er davon den Großteil übernimmt, sozusagen als kleinen "Ausgleich"?
Danke
Katja
Hallo Vaka,
das ist von hier aus sicherlich schwer zu beantworten, zumal wir den "objektiven" Gesamtsaldo eurer Auseinandersetzung nicht kennen, und, was noch wichtiger ist:
Den subjektiven Saldo.
Und da laufen im Falle einer Trennung die Meinungen erfahrungsgemäß am stärksten auseinander.
Wenn er sich bisher schon als den großen Verlierer eures Dramas sieht, wird er solch ein Ansinnen sicher entrüstet zurück weisen.
Auch dann, wenn du das alles ganz anders siehst.
Normalerweise raten wir hier bei Zankäpfeln in dieser Größenordnung dazu, zu verzichten, da der Schaden i.d.R. größer ist, als der erhoffte Nutzen.
Und wenn erstmal Juristen ihre gierigen Finger rein stecken gerne auch um ein Vielfaches.
Da ihr aber anscheinend in der Lage seid, noch einigermaßen vernünftig zu reden, kannst du es ja, möglichst höflich fragend, versuchen.
Nur wenn du merkst, dass das ein Streitpunkt werden könnte, ziehe es lieber zurück, bevor es eskaliert.
Dann hast du zumindest schon mal für die nächste Diskussion einen Punkt, bei dem du nachgegeben hast.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
moin.
Du fragst nach einer einvernehmlichen, vernünftigen Lösung??
Also, ganz logisch müsste eigentlich der jenige die Kosten übernehmen, der sie verursacht, ggf. anteilig (wochenweise, kopfweise) aufteilen.
Ob darüberhinaus Dein Ex bereit ist, den "Großteil" zu übernehmen, hängt sicherlich davon ab, wie ihr miteinander reden könnt und wie es finanziell aussieht. Er braucht sicherlich auch ein gewisses Maß an Vertrauen, dass Du nicht irgendwann doch noch mit Hausratsforderungen um die Ecke kommst.
Rein rechtlich, im Extremfall, muss wohl derjenige erst einmal zahlen, der im Vertrag steht. Sollte das Dein Ex sein, aber von Deinem Konto abgebucht werden, kannst Du, falls ihr Euch nicht einigt, die Abbuchung auch erst einmal zurückgehen lassen. Solltest Du Vertragspartner sein, Dein Ex aber Verbraucher der Energie, dann schwächt das sicherlich Deine Verhandlungsposition.
Hoffe, geholfen zu haben.
Gruß Toto
Edith: Beppo war schneller und ein wenig differenzierter, was die Gesamtsituation betrifft.