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Hausrat

 
(@ein-stein-2)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

hab da mal ne frage zum Hausrat.Die aufteilung des Hausrates muß dies Schriftlich erfolgen??
Oder geht das ausnahmsweise so??

Gruß
Alex

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2010 00:22
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

hab da mal ne frage zum Hausrat.Die aufteilung des Hausrates muß dies Schriftlich erfolgen??
Oder geht das ausnahmsweise so??

Wie soll das gehen? Und wenn Ex dann beispielsweise behauptet, du hast noch ein Auto irgend-
wo oder sonstige diverse Gegenstände?

Nee, nee, du solltest das schön schriftlich machen. Klar könnt ihr das auch so machen. Also d.h.
ihr einigt euch gütlich, dann muss es im Scheidungsverfahren gar nicht extra verhandelt werden.
Spart Zeit und Geld.

Jedoch musst du wissen, ob ihr eine gütliche Einigung über den Hausrat hinbekommt. Bei Geld
hört ja (leider) oftmals die Freundschaft auf.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2010 00:26
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Alex,

im Idealfall teilt ihr das Zeugs einfach wie bei zivilisierten Menschen üblich ohne großes Gedöns untereinander auf, und irgendwann steht im Scheidungsurteil der Halbsatz drin "und der Hausrat wurde einvernehmlich aufgeteilt". Wenn ihr euch per Anwalt und Gericht darum kloppt, dann kostet das leicht ein Vielfaches dessen, was der Hausrat wert ist.

Wenn ihr euch bereits im Krieg befindet, dann kann allerdings die schriftliche Aufstellung sinnvoll sein, wer wann was mitgenommen hat bzw. behalten hat; die Liste gibt's dann in zweifacher Ausfertigung, wird jeweils von beiden unterschrieben, und jeder behält ein Exemplar.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2010 00:33
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich schließe mich Malachit an. Bei einer gerichtlichen Aufteilung könnte entweder ein "Schätzer"
kommen, der den Wert eures Hausrates ermittelt (auch der arbeitet nicht ohne Geld) oder ihr
müsstet eine Liste über euren gemeinsamen Hausrat erstellen.

Anschaffungspreis (mit Belegen), Zeitwert usw.... Dann wird ermittelt und verteilt.

Euer Ziel sollte demnach sein, euch einvernehmlich zu verständigen und euch um eine außer-
gerichtliche Einigung bemühen.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2010 00:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Alex,

wenn Ihr miteinander reden könnt, braucht es sicher keine Listen mit Anschaffungs- und Zweitwerten; Ihr könnt die Hausratsteilung dann ganz formlos über die Bühne bringen. Sinnvollerweise nicht auf Heller und Cent genau, sondern orientiert an dem, was der Einzelne am besten brauchen kann.

Wichtig ist allein ein Schrieb in doppelter Ausfertigung, den Ihr am Ende beide unterschreibt und auf dem sinngemäss nicht mehr stehen muss als "Hiermit bestätige ich, dass unsere Hausratsverteilung heute einvernehmlich vollzogen wurde und diesbezüglich wechselseitig keine weitergehenden Ausgleichsansprüche geltend gemacht werden." Datum, Ort, beide Unterschriften, Ende.

Nicht, dass es bei der Scheidung plötzlich heisst "Unser Hausrat ist noch nicht verteilt; der/die andere hat alles einkassiert, was irgendwie von Wert war!"

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2010 03:53