Hallo, alle zusammen,
ich weiss nicht recht unter welches Thema ich diese Fragen stellen soll. Verschiebt es bitte, wenn nötig.
Kurz die Fakten :
Meine zweite Frau und ich wollen uns ein Haus kaufen. Wir werden es zum Großteil finanzieren müssen.
Nun die Fragen :
1. Kann meine Ex mir dann Probleme machen wegen des Unterhalts, ich bin ja als Mangelfall eingestuft. Kann Sie bei Gericht anbringen " Geld für ein Haus hat er ja auch ".
2. Hat jemand eine Ahnung wie das bei Patchwork- Familien mit dem Erbrecht aussieht. Ist zwar noch früh darüber nachzudenken, aber vielleicht sollte man da ja gleich von Anfang an etwas festlegen. Bei uns wäre das nämlich ziemlich kompliziert, da meine jetzige Frau sechs Kinder hat und ich auch noch drei.
3. Meine jetzige Frau meint, wir sollten Gütertrennung vereinbaren, da ja ich derjenige bin, der das Haus " erarbeitet ". Wie wäre es dann in diesem Fall mit dem Erbrecht ?
4. Was wäre wenn ich nun ( was wir nicht hoffen wollen ) sterben würde, bevor meine Kinder volljährig sind. Hätte dann meine Exfrau irgendwelche Rechte aus das Erbe der Kinder ? Zumindest es zu verwalten ?
Sehr schwierige Fragen, aber vielleicht weiss ja einer was.
Danke
Hi dadwithouthope
Ihr solltet euch gegenseitig als Erben einsetzen und dem letzt''überlebenden'' ein lebenslanges Wohnrecht einräumen.
Alle 9 Kinder sind gleichberechtigte Erben, und im Falle eures ablebens, vor Volljähigkeit der Kinder, könnte Ex als Vormund auf den Pflichtteil bestehen.
Ob deine Ex Probleme wegen des Unterhalts machen kann, glaube ich nicht, ob du nun Miete zahlst oder das Haus abbezahlst, ich sehe da keinen Unterschied, will mich da aber nicht festlegen, dazu wissen andere bestimmt mehr.
Die Gütertrennung ändert meines Wissens nichts an der Erbfolge.
Gruss Wedi
Moin,
Ich schließe mich wedi im Wesentlichen an.
Der Kauf eines Hauses sagt zunächstmal nichts über dein Einkommen aus.
Es könnte ja sein, dass du es besonders günstig bekommst, oder aus Besitz oder Mitteln Dritter bezahlst, die nicht Unterhaltsrelevant sind.
Einen Sinn in der Gütertrennung sehe ich nicht. Vor Allem, wenn beide im Grundbuch stehen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
Wir würden ja nicht beide im Grundbuch stehen. Ich möchte dass DWH das Haus alleine gehört.
Würde das an der Erbfolge dann was ändern ? Brauchen wir dann Gütertrennung ?
und vor allem was kann man tun, dass Exilein nicht mitzureden hat, im Falle des Falles ?
PS: Hab grad das gefunden http://www.vatersein.de/Forum-topic-18869.html. Das beantwortet ein bisschen unsere Fragen, aber eben auch noch nicht so genau.
Hallo zusammen,
wir waren in einer ähnlichen Situation haben uns anwaltlich beraten lassen..
Bei Patchworkfamilien ist eine Erbschaftssache sehr kompliziert.
Sollte Deinem Mann etwas passieren, verwaltet seine Ex das Vermögen der Kinder( sie kann dieses natürlich sofort einfordern), ferner wird evtl. das Vormundschaftsgericht sich melden und ihr dürft nicht einen Dachziegel ungefragt austauschen...
Ihr müsst Euch gegenseitig als Erblasser eintragen lassen, damit ihr abgesichert seid, wenn einen von Euch was passieren sollte. Damit verwaltet der jeweilige andere Partner das Erbe der Kinder. Passiert Euch allen was ( Unfall o.ä.) geht das vermeindliche Erbe an die Ex Partner!! Da lohnt es sich auch jemanden einzusetzen, Schwester, Bruder....
Wenn Du nicht im Grundbuch stehen wirst, Dir also nichts gehört. Können Deine Kinder nichts erben.Leibliche Kinder haben nur Anspruch auf den Pflichtteil. Deinem Mann gegenüber sind sie nicht erbberechtigt. Genausowenig wie seine Kinder Dir gegenüber nicht erbberechtigt sind, es sei denn ihr legt es halt notarisch fest.. Wir haben es so gemacht..
Gruß
DH
Moin,
die Mittel für dieses Haus, erbringt DWH die allein? Du könntest Dir ein lebenslanges Nießbrauchsrecht eintragen lassen. Das würden dann auch die Erben übernehmen müssen. Heißt, erst wenn Du mal nicht mehr da bist... können sie damit was anfangen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
Du könntest Dir ein lebenslanges Nießbrauchsrecht eintragen lassen. Das würden dann auch die Erben übernehmen müssen. Heißt, erst wenn Du mal nicht mehr da bist... können sie damit was anfangen.
ist prinzipiell eine gute Idee, hilft aber auch nur solange bis einer der Eigentümer oder auch spätere Erben nicht "pleite" sind und die "Hütte" versteigert werden muss. Dann wird der Inhaber des Nießbrauchsrechtes nämlich ausgezahlt.
Gruß
Martin
Danke für eure guten Tipps.
Ja ein Wohnrecht werden wir für Soulsister einrichten. Wir werden , falls das mit dem Haus auch wirklich klappt, uns vom Anwalt genau beraten lassen. Vor allem wegen Exilein, damit die im Falle des Falles nichts bekommt.
Dachte mir schon, dass das bei so einer großen Familie wie wir jetzt sind, nicht so einfach alles werden wird.