Hi@all,
meine Frau und ich haben vor sieben Jahren ein Haus gebaut. Das Grundstück (Erbpacht) wurde nur auf mich eingetragen, da sie sonst Schenckungssteuern hätte zahlen müssen. Der Kreditvertrag und der Kaufvertrag von dem Haus läuft auf beide Namen und wurde auch von uns beide unterschrieben. Muss ich sie im Scheidungsfall (sie zieht aus) auszahlen oder was kann da sonst auf mich zukommen. Fals ev. wichtig: Unsere beiden Kinder bleiben (hoffentlich) bei mir.
LG
Hount
Hallo Hount,
das ist natürlich ne Konstellation die sich mancher erträumt.
Bei mir war es leider andersrum. Beide im Grundbuch und ich alleine die Hypotheken.
Wobei ich nicht ganz verstehe, wieso sie sie Schenkungssteuer bezahlen müsste.
Damit hättest du die gleiche Möglichkeit sie am Nasenring über die Koppel zu ziehen, wie meine Ex mich.
Dir gehört das Haus alleine und sie muss es mit bezahlen. Es ist so absurd wie es klingt.
2 Dinge sollten dich jedoch davon abhalten, spontane Jubelfeiern abzuhalten:
1. So wie du deine Ex im anderen Faden beschrieben hast, wird sie kaum in der Lage sein die Schulden abzutragen, also kommt die Bank doch wieder auf dich zurück, denn ihr seid sicher gesamtschuldnerisch haftbar.
2. Müsste man schon ein ziemliches A... sein, wenn man das auch wirklich durchziehen würde.
Dennoch, die Situation ist jedenfalls deutlich günstiger für dich, als bei den meisten Anderen hier und kann dir auch bei deinem Problem aus dem anderen Faden helfen, die so wichtige Kontinuität sicher zu stellen.
Es ist jetzt dein Zuhause, auch wenn du sie nicht dafür bluten lässt.
Gehe mit den, sich daraus ergebenden Chancen, verantwortungsvoll um.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Hount,
Muss ich sie im Scheidungsfall (sie zieht aus) auszahlen oder was kann da sonst auf mich zukommen. Fals ev. wichtig: Unsere beiden Kinder bleiben (hoffentlich) bei mir.
Das Haus fällt unter den Zugewinnausgleich.
Zugewinn = Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages (=Endvermögen) minus Vermögen zum Beginn der Ehe (=Anfangsvermögen)
Wichtig: Negativen Zugewinn gibt es nicht!
Zugewinn: Zugewinn Ehemann plus Zugewinn Ehefrau.
Derjenige, der einen höheren Zugewinn hat(te), muss dem anderen einen Ausgleich zahlen (den sogenannten Zugewinnausgleich).
Wichtig dabei sind noch 2 Dinge:
1. Schenkungen Dritter während der Ehe werden dem Anfangsvermögen zugeschlagen
2. Der Zugewinnausgleich wird bei einer Scheidung nicht automatisch geregelt, sondern nur auf Antrag.
Ob du deiner "Ex" einen Zugewinnausgleich zahlen musst, ist ohne konkrete Zahlen nicht zu beantworten.
Gruß
Martin
Danke Euch für die Infos. Schenkungssteuer deswegen, weil das komplette Grundstück vorher meinen Eltern gehört (ebenfalls Erbpacht) hat und sie die Hälfte davon abgetreten haben und die Statt mit mir/uns einen neuen Erbpachtvertrag abgeschlossen hat. Das Finanzamt betrachtet das als Schenkung, auch wenn es Erbpacht ist, und meine Frau hätte Ihren Anteil versteuern müssen. Der Beamte vom Finanzamt hat uns aber damals den Tipp gegeben das Grundstück nur auf meinen Namen zu machen.
Was ich von meiner Frau vordere und nicht, hängt einzig und alleine von Ihr ab. Sollte Sie die Kinder bekommen, dann muss ich zwangsläufig das Haus verkaufen und ich sehe nicht ein, warum ich alleine die Schulden tragen soll.
Wenn es nach mir geht, wünsche ich mir, dass die ganze Sache gütlich und ohne Krieg über die Bühne geht. Aber wie gesagt, das hängt einzig und alleine von Ihr ab. Ich habe mich lange genug zum Narren halten lassen.
Cu
Hount
