Haus kaufen, weiter...
 
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Haus kaufen, weiter denken...

 
 nice
(@nice)
Schon was gesagt Registriert

Hallo werte Forenmitglieder,

aus einer Affäre habe ich ein Kind ( 8 ) für das ich Unterhalt zahle. Meine Frau und ich (ein Jahr verheiratet und Sohn, 1) möchten uns ein Haus kaufen.

Wie kann ich verhindern, dass das uneheliche Kind Ansprüche an dem Haus hat, ich aber nicht auf der Strecke bleibe?

Wenn meine Frau als alleinige Eigentümerin im Notarvertrag steht, habe ich dann im Rahmen der Zugewinngemeinschaft Anspruch auf die Hälfte vom Haus, oder sollte eine Klausel in den Notarvertrag, nachdem, im Falle einer Trennung, ich die Hälfte vom Haus bekomme?

Vielen Dank für eure Informationen bei diesem nicht ganz einfachen Thema,

Danke, nice

Carpe Diem, Carpe Noctem

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2010 14:33
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus nice!

Wie kann ich verhindern, dass das uneheliche Kind Ansprüche an dem Haus hat, ich aber nicht auf der Strecke bleibe?

In Hinblick auf Unterhalt oder Erbschaft?
Zahlst Du KU, wenn ja, wie viel?
Überhaupt: wie stehst Du zu dem unehel. Kind?

Grüßung
Marco

*Edit: Ergänzung

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2010 14:38
 nice
(@nice)
Schon was gesagt Registriert

Entschuldige...

natürlich im Erbfall.

Ich hatte zu dieser Frau, vor 9 Jahren,  2 Wochen Kontakt und habe zu beiden seitdem keinen Kontakt.

Unterhalt zahle ich für das Kind regulär nach DT.

Es geht nun darum, dass das Haus und Geld in meiner Familie bleibt.

Vielen Dank

nice

Carpe Diem, Carpe Noctem

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2010 14:44
(@papi74)
Registriert

Hallo,

das Kind hat ein Recht auf seinen Pflichtteil da kannst du nichts drehen. Es ist ja immerhin auch Dein Kind obwohl keine Kontakt besteht.
Du kannst den Zugriff nur dann einschränken, wenn das Haus NICHT auf Deinem Namen läuft. Hier besteht aber die Gefahr im Trennungsfall...

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2010 14:47
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Ich hatte zu dieser Frau, vor 9 Jahren,  2 Wochen Kontakt und habe zu beiden seitdem keinen Kontakt.

Das Kind kann dafür am aller wenigsten und ist trotzdem DEIN Kind.
Wie kam es zum Nicht-Kontakt?

Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2010 14:52
 nice
(@nice)
Schon was gesagt Registriert

... kannst du die Gefahr im Trennungsfall vielleicht etwas konkretisieren?
Ich wollte eigentlich keine Diskussion im Stile "es ist ja schließlich dein Kind" aufkommen lassen. Dies ist ein anderes und wesentl. umfangreicheres Thema.

Zu deiner Aussage: wenn das Haus nach der Hochzeit gekauft wurde, habe ich dann Anspruch darauf im Rahmen der Zugewinngemeinschaft?

vielen Dank

nice

Carpe Diem, Carpe Noctem

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2010 14:52
 nice
(@nice)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für eure Informationen.

Das Thema dreht sich ausschließlich um das Haus und meine Familie.

Vielen Dank

nice

Carpe Diem, Carpe Noctem

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2010 14:54
(@papi74)
Registriert

Hallo,

das Haus gehört dem der im Grundbuch drinnen steht. Wie willst du im Falle einer Trennung geltend machen, dass du "Aktien" in dem Haus hast? Dir wird sicherlich ein teil des Mehrwertes zustehen... das soll heißen:

Ihr kauft das Haus 2010 für 150.000€ und 2012 ist es dann 155.000€ wert dann steht Dir ein Zugewinn von 2500€ zu... Aber was mit den anderen 75.000€ sind...schwer zu sagen.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2010 15:10
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo nice,

Wie kann ich verhindern, dass das uneheliche Kind Ansprüche an dem Haus hat, ich aber nicht auf der Strecke bleibe?

natürlich im Erbfall.

den Pflichtteil des Kindes kannst du nicht ausschließen.

Zwei Ideen dazu:

1. >Berliner Testament<
2. Lasst das Huas auf deine neue Ehefrau laufen und vereinbart einen >Nießbrauch<. Dies ist aber nicht ganz ungefährlich, da der Nießbrauch z.B. eine Zwangsversteigerung nicht verhindern kann.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2010 19:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Zu deiner Aussage: wenn das Haus nach der Hochzeit gekauft wurde, habe ich dann Anspruch darauf im Rahmen der Zugewinngemeinschaft?

Angenommen, sie kauft ein Haus in der Ehe und steht alleine im Grundbuch aber ihr beide nehmt einen Kredit über 150.000,- gemeinsam auf.

Am Ende der Ehe hat sie ein Haus im Wert von 150.000,- und Schulden von 75.000,-.
Dadurch ist sie um 75.000,-€ reicher geworden und muss 37.500,- an dich abgeben.
Du hast nur 75.000,-€ Schulden und kein Haus. Bist also 75.000,- € ärmer geworden.

Nachdem Zugewinnausgleich hätte sie immer noch 37.500,- € Plus und du 37.500,- € Minus.

Und ich denke nicht, dass du deiner Dann-Ex das Geld eher gönnst, als deinem Sohn.
Zudem hast du dann keinerlei Mitspracherecht, bei der Verwendung des Hauses.
Sogar zu Lebzeiten.

Schlechtes Geschäft.

Wenn ihr das Haus gemeinsam kauft, hat dein Sohn Anrecht auf den Pflichtteil, von, ich glaube 12,5% von deiner Hälfte also 6,25%.

Und das erlebst du noch nicht mal.

Ich denke, du versuchst gerade den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2010 19:50