Genauso.
Das ist nicht positiv für dich.
Das sind dann alleine deine Schulden, die bestenfalls dein Endvermögen im Zugewinnausgleich senken.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hey,
verdammt ich habe es befürchtet….andersrum kann ich mir das Guthaben aber auch nicht ausbezahlen lassen, weil der Bausparvertrag an dieses Darlehen gekoppelt ist – widerspricht sich doch irgendwie.
Solange das Darlehen noch läuft haben wir zusammen die Schulden und nach Ablauf des Darlehens wandelt es sich dann automatisch in diesen Bausparvertrag und die Schulden sind alleine bei mir? Kann doch auch nicht einfach so sein oder?
Momentan läuft es ja noch „normal“, was dann aber wieder im Umkehrschluss heißt ich hab durch diesen Bausparvertrag ein „hohes“ Endvermögen (Stichtag war bereits) andersrum würden sich dann die Hausschulden erhöhen, sozusagen müsste ich das Guthaben vom Bausparvertrag rausrechnen, weil zweifache Verwendung kann dieser Bausparvertrag auch nicht finden….oh ist das wieder verzwickt!!!!!!!
Was ist hiermit:
Der vertrag läuft auf mich aber Ehegatten verpflichten sich gemeinsam die
Verbindlichkeiten einzugehen.
Gruß Zahltag
Also ob und wie sich dieses Konstrukt nun genau juristisch auswirkt durchblicke ich so auch nicht.
Gib mal die genauen Vetragsformulierungen rüber.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
moin.
Das sind dann alleine deine Schulden, die bestenfalls dein Endvermögen im Zugewinnausgleich senken.
Das sehe ich nicht so.
@Zahltag: Schau doch mal in den beiden(!) Darlehensverträgen nach, wer Darlehensnehmer ist.
Du hast bislang nur geschrieben, dass
dass ICH allein Vertragsnehmer bei unserem Bausparvertrag bin.
Bausparvertrag ist ja ersteinmal nur die Ansparleistung für die endfällige Tilgung des einen Darlehens - vermutlich verpfändet. Aber wenn Du jetzt nicht mehr einzahlst, dann haftet ihr erst einmal beide für die darüber hinausgehende Restschuld (wenn ihr bei Darlehensnehmer seid). Was ist mit dem zweiten Darlehen, das regelmäßig getilgt wird?
Wie man am Besten aus der Koppelung des einen Darlehens mit Bausparvertrag raus kommt -> leider k.A.
Gruß
Toto
Richtig!
Solange der Bausparer, der ihm alleine gehört im Plus ist, das Darlehen beiden gehört aber im Minus ist, kann es wieder besser für den TO aussehen aber dafür müsste man die genauen Verträge und die Art der Verknüpfung kennen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
So alle zusammen,
danke für eure Meinungen und Ratschläge.
Bin endlich zu meinen Unterlagen gekommen und hab angerufen bei der Bank. ENTWARNUNG!!!!!! Puhhh
Also zwei Darlehensverträge sind vorhanden die BEIDE unterschrieben haben.
Der eine mit Tilgung läuft ganz normal = uninteressant
Der andere ohne Tilgung wird vom Bausparvertrag „teilabgelöst“, dieser Bausparvertrag ist sozusagen „verpfändet“ und das Guthaben fließt nach der Teilablösung in das Darlehen, danach sind wir beide weiterhin Gesamtschuldner beim Darlehen ergo bin ich nach Teilablösung nicht Alleinschuldner, eine schriftliche Bestätigung diesbezüglich lässt mir die Bank die Tage zukommen.
Hat obige Kostellation irgendwelche andere Auswirkungen beim „Haus abkaufen“ oder bei der Berechnung des Zugewinns, müsste ich hierbei was beachten oder ist mein „Angebot“ an KM wie ich es hier berechnet habe so in Ordnung oder sollte ich das Guthaben vom Bausparvertrag „weglassen“ und das im Zugewinn platzieren?
Gruß der wieder entspanntere Zahltag
Moin.
Zum Thema Zugewinn bin ich auch noch in der Lernphase. Da halte ich mich mal zurück.
Aber wie bereits vor einiger Zeit angeregt: Es könnte sinnvoll sein, alle offenen Baustellen (Haus, Zugewinn und was sonst noch anliegt) im Paket zu lösen.
Folgenden Gedanken möchte ich noch mit auf den Weg geben:
Wer tilgt das eine Darlehen derzeit? Vermutlich lässt sich hier - bis zum Auseinander dividieren der Vermögenswerte - ggü. der Bank die Tilgung nicht aussetzen? Oder vielleicht doch? An die Zugewinnexperten: Was ändert das?
Bei Bausparvertrag (die Sparraten sind ja nicht anderes als Tilgungen) lassen sich - falls in Sachen Zugewinn sinnvoll - vermutlich eher die Sparrate ("Tilgung") aussetzen. Aber Achtung: Erst prüfen, was dann mit Eigenheimzulage und Kinderwohngeld passiert. VWL lassen sich auf jeden Fall anders anlegen.
Gruß Toto