Haus abkaufen, wie ...
 
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Haus abkaufen, wie ist der beste Weg?

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin zt,

ich würde ebenfalls zu gebotener Kürze raten. Wenn Deine Ex nicht weiss, was eine TV ist, ist das ihre Bildungslücke und nicht Deine. Auch wenn das im TV-Verfahren ganz sicher nicht nachteilig für Dich ist.

Beschränke Dich darauf, das weitere Procedere freundlich und wertfrei anzukündigen - und ziehe es dann durch. Danach kann niemand behaupten, von Dir überrumpelt worden zu sein. Noch besser: Lehne Dich zurück und lass im Aussenverhältnis nur Deinen Anwalt agieren.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2010 16:02
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

so schönen dank zusammen, ich mach es mir einfach und übernehme einfach die erste Antwort auf meine erneute Frage…danke Marco für die Formulierung 

Hallo Geldgeier,

da ich bis zum heutigen Tage weder von Deinem Anwalt noch von Dir eine Antwort auf meinen Vorschlag vom 08.04.2010 bekommen habe, muss ich davon ausgehen, dass dieser nicht angenommen wird.

Aus diesem Grund sehe ich mich veranlasst, meinen Rechtsbeistand zu beauftragen, zeitnah den Hausverkauf in Form einer Teilungsversteigerung auf den Weg zu bringen.

@Martin: Ich wüsste auch nicht was ich mit der KM bzgl. Haus noch reden soll, außer, sie hat die Absicht einer gütlichen Einigung, ansonsten ist mit der ersten und der nun folgenden Mail alles gesagt was es zu sagen gibt.

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2010 16:44
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

was ist denn heute los?!?!

Es hat sich was getan beim Thema Haus, anscheinend hatte meine Ankündigung bzgl. TV einen klitzekleine Auswirkung…naja warten wir es mal ab, dies ist noch kein Grund von meinem Kurs abzuweichen.

Also ihr RA hat sich nach fast einem halben Jahr Ankündigung gemeldet….
Seine Mandantin stimmt meinem Vorschlag im Prinzip zu, dass ich sie ausbezahle und ich die Bude mit allen Rechten und Pflichten übernehme.

Sie schlagen eine Wertermittlung vor, ein Gutachten des Gutachterausschuss einzuholen. Die Kosten sollen geteilt werden. Ein Teilungsschlüssel wäre noch zu bestimmen. Auf der Basis des so ermittelten Wertes sollte eine Einigung gesucht werden.

Wie findet ihr das?
Also, wenn sie ein Gutachten will, kann sie das gerne in Auftrag geben und das dann auch alleine bezahlen – so meine Meinung. Eigentlich kann man übers Internet, Makler vor Ort den ungefähren Preis sehr gut herausfiltern ohne zusätzliche Kosten zu produzieren – so ist wiederum meine Meinung.
Worauf bezieht sich dieser Teilungsschlüssel?

Da ich meine Rain erst wieder am 03.06. sprechen kann würden mich eure Meinungen, Ideen, Anregungen etc. interessieren. Mich stimmt es etwas positiv, dass sich da auch was von der anderen Seite tut, auch wenn ich einen RA und Gutachter eigentlich unnötige finde bei so einer Sache, ich hoffe nur die Kosten für den RA gehen nicht wieder auf Kosten der Allgemeinheit!

Gruß Zahltag, der auf eure Meinungen gespannt ist

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2010 11:19
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Zahltag,

ich schlage vor, du machst ein halbwegs faires Angebot, was den Wert des Hauses betrifft (= Basis für die Ermittlung der Ausgleichssumme).

Wenn Madame damit nicht einverstanden ist, kann sie entweder direkt mit dir verhandeln (also kalkuliere in deinem Angebot einen gewissen Verhandlungsspielraum mit ein), oder sie kann gerne versuchen zu begründen, warum die Bude eine halbe Fantastillion Taler wert ist - allerdings kann sie diese Begründung dann auf eigene Kosten liefern, und im übrigen kann dieses Gutachten auch behaupten, was es will - wenn du damit nicht einverstanden bist, kommt der Handel nicht zustande. Anders gesagt: Mach ihr klar, dass ihr euch entweder zügig, friedlich und ohne unnötige Nebenkosten einigt, oder es kommt doch noch zur Teilungsversteigerung.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2010 11:42
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Malachit,

dieses Angebot liegt der KM seit April vor mit allen erdenklichen Unterlagen, z.B. Wertermittlung der Bank, den Spielraum habe ich mir auch eingebaut, sie sollte mir nur eine Zahl nennen die sie sich vorstellt, damit wir schauen können ob und wo wir uns treffen. Die Zahl wurde bis heute nicht benannt im Gegenteil RA und Gutachter sind im Spiel.

Da meine RAin mich nur bei der TV vertreten soll werde ich dieser Ratte antworten müssen, was antwortet man da am besten, hab bisher noch nie einem gegnerischen RA geantwortet.

Hallo Ratte,

sollte Ihre Mandantin ein Gutachten wünschen so kann sie dies gerne beauftragen und die Kosten alleine tragen. Beim gemeinsamen Hauskauf wurden auch kein Gutachten und kein RA benötigt – warum jetzt?

Ich habe Ihrer Mandantin ein Angebot unterbreitet (als Basis diente hier die Wertermittlung der Bank) und bat um ein Gegenangebot, damit das Thema Haus für beide Parteien ohne weitere Zusatzkosten abgewickelt werden kann, leider ist bis zum heutigen Tage kein Gegenangebot bei mir eingegangen.

Gruß Zahltag

So oder so ähnlich würde ich gerne zurückschreiben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2010 12:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in Ergänzung zu Malachit: Wenn die Ex mit Hilfe eines (von ihr selbst bezahlten!) Gutachters einen phantastisch hohen Wert errechnet, heisst die Antwort schlicht: "Fein, liebes Ex-Schnuckiputzi, wenn unser gemeinsames Haus soviel wert ist, schlage ich vor, dass Du es übernimmst und mich auf der Basis dieses Gutachtens ausbezahlst."

Danach fällt der Wert schlagartig wieder.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2010 12:14
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey Martin,

das hört sich auch ganz nett an...,leider kann sie es nicht abkaufen und mir ist es mittlerweile relativ latte von daher bin ich da relativ entspannt im vgl. zu 50 Beiträgen vorher, langsam lerne ich von dir, aber nur langsam und manchmal hab ich wieder einen Rückschritt drin, aber ich arbeite an mir!!!! Die erste Prio haben eh die Kinder und deren Wohl, wenns denen gut geht geht’s mir gut und wenns mit gut geht geht’s den Kindern gut und das Thema Haus, Unterhalt, Zugewinn, Scheidung usw. wird sich so oder so irgendwann klären. Ich hatte diese Themen viel zu Hoch gehängt und da gehören die nicht hin, da ist der Platz der Kinder und seitdem ich das wieder geändert habe ist das Leben viel lebenswerter…also mach weiter und tritt mich immer wieder wenn dir so was auffällt, das tut mir gut und den Kindern und alle sagen wir DANKE.

Meine aktuelle Frage ist wie und was schreibe ich dem RA zurück? Oben hatte ich schon mal einen „Entwurf“ gemacht – wie findest du den?

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2010 12:26
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Zahltag,

Da meine RAin mich nur bei der TV vertreten soll werde ich dieser Ratte antworten müssen, was antwortet man da am besten, hab bisher noch nie einem gegnerischen RA geantwortet.

Ehrlich gesagt, ich würde den RA außen vor lassen und mich direkt an Ex wenden. Ob mündlich oder schriftlich bleibt dir überlassen, in Schriftform würde es bei mir ungefähr so aussehen:

---
Hallo Ex-Schnuckelputz,

das Schreiben deines Anwalts habe ich zur Kenntnis genommen. Allerdings liegt dir mein Angebot seit April vor - mach' bitte ein Gegenangebot, und dann lass uns die Sache untereinander aushandeln, um zu sehen, ob wir hier zu einer Einigung kommen können. Ob oder wie du dein Gegenangebot begründest, ist deine Sache; die Grundlagen für mein Angebot kennst du bereits.

Rechtanwälte brauchen wir hierfür meiner Meinung nach übrigens nicht.

Freundliche Grüße,
---

Deine Botschaft lautet also: (a) Du hast deinen Teil bereits getan. (b) Wenn sie anderer Meinung ist, ist es allein ihre Aufgabe, das ggf. zu begründen. (c) Du bist verhandlungsbereit, aber es ist keineswegs selbstverständlich, dass ihr zu einer Einigung kommt - wenn sie zwischen den Zeilen lesen kann, weiß sie, was gemeint ist, auch ohne dass du jetzt schon die Verhandlungen vergiftest, indem du das böse Wort "Teilungsversteigerung" wiederholst. (d) Du verhandelst direkt mit ihr und nicht mit irgendeinem Rechtsverdreher.

Viele liebe  Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2010 12:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

"Sehr geehrter Herr RAtte,

ihrer Mandantin liegt ein, dem Wert des Hauses angemessenes, Kaufangebot vor.

Wenn sie zur Prüfung des Angebotes ein Gutachten benötigt, steht es ihr frei, ein solches auf eigene Kosten erstellen zu lassen.

Wenn ihre Mandantin der Meinung ist, dass das Haus einen höheren Wert hat, steht es ihr frei, es zu diesem Preis von mir zu erwerben.

Ich halte mein Angebot bis zum xx.xx.xx offen und behalte mir nach Ablauf der Frist die Einleitung einer TV vor.

mfG Zahltag"

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2010 12:38
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

@Malachit, das ganze habe ich schon durch mit KM per Telefon und E-Mail, hab ihr alles lang und breit erklärt. Das Problem ist, dass sie mir nicht vertraut – was bei einer Scheidung ja legitim ist. Andersrum ist sie aber auch zu faul sich ein bisschen zu erkundigen (Internet, Makler vor Ort) um einen Marktüblichen Preis selbst herauszufinden, weil das is ja arbeit und der RA macht das schon und den muss sie ja nicht bezahlen….egal.

@Beppo, dieser Entwurf gefällt mir, sollte ich noch „verhandelbares Kaufangebot“ schreiben oder würdest du das weglassen, da die eh verhandeln werden und das nur mehr „Begehrlichkeit“ weckt.

Gruss zahltag

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2010 13:00




(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus zahltag,

im Wort "Angebot" steckt doch schon eine gewisse Verhandlungsbereitschaft mit drinn.
Du musst das deshalb nicht noch extra schreiben.

Ansonsten finde ich den Entwurf von beppo ebenfalls gut.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2010 13:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, nicht verhandelbar. Sonst ist das nur wieder ne Einladung zu endlosen Diskussionen.

Sie kann es zum höheren Preis kaufen, zu diesem Preis verkaufen oder die TV abwarten.
Das sind genug Optionen.

Ob du dann nach einem konkreten Angebot noch Zugeständnisse machst, ist davon ja unbenommen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2010 13:17
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin
Ich würde es nochmal mit einem Schreiben wie von Malachit vorgeschlagen versuchen. Wenn Dein Ex

aber auch zu faul [ist] sich ein bisschen zu erkundigen (Internet, Makler vor Ort) um einen Marktüblichen Preis selbst herauszufinden,

dann kann sie Dein Schreiben ja an Ihren RA weiterleiten. Beppos Schreiben wäre dann m.E. der nächste Schritt.

Konntest Du eigentlich herausfinden, was der "Teilungsschlüssel" sein soll, den ihr RA erwähnt hatte?
Gruß
Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2010 17:56
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Tach Toto,

ich werde nach nochmaliger Rücksprache mit meiner RAin das tolle Schreiben von Beppo (danke noch mal) an diesen Kerl schicken. Nochmal eine Ehrenrunde mit KM drehen…hmm ist in meinen Augen weitere Zeitverschwendung und bringt eh nichts.

Teilungsschlüssel? – Keine Ahnung, ich denke das hängt mit der hälftigen Teilung eines Gutachtens zusammen, da es hier aber keine „Teilung“ geben wird, sollte sich die Frage erledigt haben.

Neue Frage:
Wenn KM wirklich ein Gutachten auf ihre Kosten machen lässt, kann/könnte man das dann nicht für die TV verwenden oder gibt es da wieder andere Auflagen? – Nur am Rande gefragt ist mir beim Schreiben in den Sinn gekommen….

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2010 12:41
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus zahltag,

so wie ich es gelesen habe, meinte der RA mit teilungsschlüssel tatsächlich die mögliche Aufteilung der Kosten für das Gutachten. Kannst Dir ja selber denken, welchen Vorschlag die Gegenseite hier präsentieren würde. Aber Du hast ja schon richtig gelernt: Wer die Musik bestellt, der zahlt sie auch.

Das Gutachten könnte IMO durchaus für die TV verwendet werden. Soweit ich mich erinnere, gibt es ja auch schon eine Wertermittlung durch die Bank. Hier sollte der Differenzbetrag halt nicht all zu groß sein.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2010 12:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wenn KM wirklich ein Gutachten auf ihre Kosten machen lässt, kann/könnte man das dann nicht für die TV verwenden oder gibt es da wieder andere Auflagen? – Nur am Rande gefragt ist mir beim Schreiben in den Sinn gekommen….

was soll das bringen? Zumal davon auszugehen ist, dass Du laut einem solchen Gutachten in einer Prachtvilla wohnst, die Millionen wert ist - von denen Du Deiner Ex die Hälfte abgeben sollst...

Für eine TV braucht es keine Gutachten; die richtet sich nach "Unterkante Marktwert". Bei der Versteigerung sind ein paar Schnäppchenjäger anwesend sowie - idealerweise - derjenige der bisherigen Immobilienbesitzer, der die TV angeleiert hat. Vielleicht auch der/die andere/n bisherige/n Mitbesitzer oder ein von diesem/n beauftragter Strohmann. Der Zuschlag erfolgt nach dem höchsten Gebot und nicht nach irgendwelchen "Gutachten". Am Ende hat dann entweder der "TV-Anleierer" eine sehr preisgünstige Immobilie zu seinem Alleineigentum - oder jemand anderer hat so etwas ähnliches wie einen Marktpreis geboten.

Wenn ich einen Gebrauchtwagen für 10 Mille verkaufen und diesen Preis per Wertgutachten als angemessen "beweisen" möchte, bekomme ich trotzdem keinen Käufer, solange es genügend vergleichbare Fahrzeuge für 5 Mille gibt. Auch Immobilienpreise sind Marktpreise: Ein Haus wird zu einem Preis X verkauft, weil mindestens ein Mensch bereit ist, genau diesen Preis zu bezahlen. Ein Gutachten ist in beiden Fällen dagegen nur ein Stück Papier, auf dem das steht, was der Auftraggeber des Gutachtens dort stehen haben möchte und das deshalb niemanden beeindrucken muss.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2010 13:06
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Martin,

das war nur so eine Idee, welche mir während dem Schreiben so in den Kopp gekommen ist und sollte einen Einsparungseffekt haben, da ein Gutachten für die TV wohl Pflicht ist und wenn schon eines vorhanden ist könnte man es ggf. verwenden, siehe hier:

Verkehrswertgutachten (Kosten)

Sobald für das Versteigerungsgericht absehbar ist, dass die Versteigerung zustande kommen wird (also nach Ablehnung des Antrags auf einstweilige Einstellung), wird es ein Verkehrswertgutachten in Auftrag geben. Zuvor wird jedoch der Antragsteller die voraussichtlichen Kosten dieses Gutachtens als Vorschuss zahlen müssen.

Die Kosten dieses Gutachtens sind jedoch nicht ganz unerheblich. Deshalb wird derjenige nunmehr zögern, diesen Vorschuss einzuzahlen (denn er könnte ja verloren sein, falls man doch zu einer Verhandlungslösung kommt und dann die Versteigerung entbehrlich wird). Wenn das der Fall sein sollte, so wissen Sie jedenfalls schon, woran Sie sind.

Die Höhe der Kosten des Verkehrswertgutachtens richtet sich nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz). Danach wird der Gutachter nach Aufwand bezahlt und erhält pro Stunde 80,- €. So lässt sich natürlich schwer die Höhe der Kosten im Voraus abschätzen. Einen Anhaltspunkt finden Sie jedoch hier in der Tabelle zu § 34 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Die HOAI gilt für Privatgutachten. Die vom Gericht bestellten Gutachten werden leider in der Regel etwas teurer (weil es dem Gericht gleichgültig ist: Das Gericht braucht nicht kostengünstig zu arbeiten – zahlen werden ja andere).

Wie das Gutachten dann letztlich ausfällt wird sich zeigen, bin da (dank euch) ganz entspannt, zumal ich nur den Gutachter reinlasse und mit ihm dann von Raum zu Raum gehe…naja schaun wa mal.

@Michael: Zur Differenz meinte damals mein Bank-Mann, dass ein Gutachten wohl zwischen 120.000 – 140.000 liegen wird/sollte, die Gutachter setzen die Werte gerne höher an, da wohl auch ihre Provision von der Höhe des Wertes abhängt, aber wie Martin schon sagt wir reden hier von Papier und im Endeffekt entscheidet ein Käufer was die Hütte wert ist bzw. der Markt gibt es vor…

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2010 13:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es hängt sicher auch ein wenig davon ab, ob du das Haus gerne günstig ersteigern oder lieber zum Höchstpreis abstoßen möchtest.

Im ersten Fall, könntest du, überspitzt gesagt, einige Schimmelflecken auf die Tapeten malen und Wurmlöcher ins Gebälk bohren und im zweiten Fall hübsch aufräumen und ebendiese schließen oder übermalen.

Im Extremfall brauchst du, afaik, den Gutachter und mögliche Interessenten noch nicht mal rein zu lassen, was eine hohe Wertermittlung natürlich schwierig und unsicher macht.

Ob das auch geht, wenn du selbst Auftraggeber bist, weiß ich allerdings nicht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2010 13:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

der casus knaxus liegt hier:

Sobald für das Versteigerungsgericht absehbar ist, dass die Versteigerung zustande kommen wird (also nach Ablehnung des Antrags auf einstweilige Einstellung), wird es ein Verkehrswertgutachten in Auftrag geben.

da richtet man mit irgendwelchen Privatgutachten sowieso nichts aus. Ein solches Gutachten ist allerdings auch nicht besonders aufwendig, da nach meiner Kenntnis nur eine "ungefähre Hausnummer" ermittelt und nicht der Zustand jeder Türklinke bewertet wird. Einfach, weil eine TV einen Start- und ggf. einen Limitpreis braucht.

Gemessen an dem Preis, zu dem man eine Immobilie bei einer TV üblicherweise bekommt (und am Ärger, den man anschliessend von der Backe hat), ist dieses Geld allerdings gut angelegt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2010 15:04
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

so bei meinen „Vorbereitungen“ habe ich auch die exakten Schulden und Guthaben bei meiner Bank angefordert, dabei habe ich festegestellt, dass ICH  allein Vertragsnehmer bei unserem Bausparvertrag bin.

Die Finanzierung wurde damals so gekoppelt, dass wir zwei Darlehen haben und eines nicht tilgen, allerdings wurde über die gleiche Summe vom Darlehen ein Bausparvertrag geschlossen auf diesen ging dann jedes Jahr die Eigenheimzulage, Kinderwohngeld und jeden Monat meine VWL. Ich dachte immer auch da sind wir beide Vertragspartner, aber ICH  bin es da allein.

Wie gesagt ist der Bausparvertrag an das eine Darlehen gekoppelt, da der Bausparvertrag dann dieses Darlehen ablöst/ablösen soll…..

Jetzt bin ich mir unschlüssig ob ich da was beachten soll oder sogar muss, hab irgendwie so ein Gefühl, dass das nicht positiv für mich ist….wie seht ihr das?

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2010 16:38




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